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   BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 468/12   

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BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 468/12 (https://dejure.org/2013,43105)
BAG, Entscheidung vom 04.12.2013 - 7 AZR 468/12 (https://dejure.org/2013,43105)
BAG, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 7 AZR 468/12 (https://dejure.org/2013,43105)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Sachgrundlose Befristung - tarifliche Mindestdauer

  • openjur.de

    Sachgrundlose Befristung; tarifliche Mindestdauer; Auslegung von § 33 Abs 3 TV-BA; Vertragsverlängerung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Sachgrundlose Befristung - tarifliche Mindestdauer - Auslegung von § 33 Abs 3 TV-BA - Vertragsverlängerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 S 1 TzBfG, § 1 TVG, § 17 S 1 TzBfG, § 17 S 2 TzBfG, § 7 Halbs 1 KSchG
    Sachgrundlose Befristung - tarifliche Mindestdauer - Auslegung von § 33 Abs 3 TV-BA - Vertragsverlängerung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Befristung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses; Begriff der Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses i.S.v. § 14 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 TzBfG; Einhaltung der Klagefrist bei gerichtlicher Kontrolle mehrerer aufeinander ...

  • bag-urteil.com

    Sachgrundlose Befristung - tarifliche Mindestdauer - Auslegung von § 33 Abs 3 TV-BA - Vertragsverlängerung

  • Betriebs-Berater

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages

  • rewis.io

    Sachgrundlose Befristung - tarifliche Mindestdauer - Auslegung von § 33 Abs 3 TV-BA - Vertragsverlängerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2 TzBfG

  • rechtsportal.de

    Begriff der Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2 TzBfG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung einer tariflichen Regelung zur Mindestdauer von Befristungen (hier: § 33 Abs. 3 TV-BA)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sechsmonatige Mindestdauer eines befristeten Vertrages nach Tarifvertrag für Arbeitsagenturmitarbeiter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sachgrundlose Befristung: Fragen zur Verlängerung und zur Klagefrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 623
  • BB 2014, 498
  • DB 2014, 841
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.08.2006 - 7 AZR 12/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 468/12
    Anderenfalls liegt bei der Vereinbarung von gegenüber dem Ausgangsvertrag geänderten Arbeitsbedingungen keine Verlängerung vor, sondern der Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, der nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG nur mit Sachgrund zulässig ist (BAG 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, BAGE 119, 212; 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 7, BAGE 125, 248) .

    Jedoch wird bei einer Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG ausschließlich der vereinbarte Endtermin hinausgeschoben, während die sonstigen Vertragsinhalte nicht verändert werden dürfen (vgl. BAG 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, BAGE 119, 212; 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 7, BAGE 125, 248) .

  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 603/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Erhöhung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 468/12
    Anderenfalls liegt bei der Vereinbarung von gegenüber dem Ausgangsvertrag geänderten Arbeitsbedingungen keine Verlängerung vor, sondern der Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, der nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG nur mit Sachgrund zulässig ist (BAG 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, BAGE 119, 212; 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 7, BAGE 125, 248) .

    Jedoch wird bei einer Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG ausschließlich der vereinbarte Endtermin hinausgeschoben, während die sonstigen Vertragsinhalte nicht verändert werden dürfen (vgl. BAG 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, BAGE 119, 212; 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 7, BAGE 125, 248) .

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 468/12
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06  - Rn. 30 , BAGE 124, 110 ) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 686/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 468/12
    Bereits der erstmals sachgrundlos befristete Arbeitsvertrag und nicht erst die ihm nachfolgende Verlängerungsabrede muss daher mit der Befristungskontrollklage in der Frist des § 17 Satz 1 TzBfG angefochten werden, wenn die Fiktionswirkung des § 17 Satz 2 TzBfG iVm. § 7 Halbs. 1 KSchG nicht eintreten soll (vgl. zur gleichlautenden Vorschrift in § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG bereits BAG 24. Oktober 2001 - 7 AZR 686/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 99, 232; im Anwendungsbereich des § 17 TzBfG bei Verlängerungen sachgrundloser Befristungen etwa BAG 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 - Rn. 11) .
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 701/12

    Tarifvertragsauslegung - Prozent/Prozentpunkt

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 468/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 701/12 - Rn. 13) .
  • BAG, 15.08.2012 - 7 AZR 184/11

    Sachgrundlose Befristung aufgrund Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 468/12
    Bereits der erstmals sachgrundlos befristete Arbeitsvertrag und nicht erst die ihm nachfolgende Verlängerungsabrede muss daher mit der Befristungskontrollklage in der Frist des § 17 Satz 1 TzBfG angefochten werden, wenn die Fiktionswirkung des § 17 Satz 2 TzBfG iVm. § 7 Halbs. 1 KSchG nicht eintreten soll (vgl. zur gleichlautenden Vorschrift in § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG bereits BAG 24. Oktober 2001 - 7 AZR 686/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 99, 232; im Anwendungsbereich des § 17 TzBfG bei Verlängerungen sachgrundloser Befristungen etwa BAG 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 - Rn. 11) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2012 - 5 Sa 2343/11

    Auslegung von § 33 Abs 3 TV-BA - keine Anwendung bei Vertragsverlängerung

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 468/12
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. März 2012 - 5 Sa 2343/11 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 24.07.2019 - 4 Sa 22/19

    Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages bei zeitgleich

    Anderenfalls liegt der Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages vor, der nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ohne Sachgrund unzulässig ist, da zwischen den Parteien bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (BAG 21. März 2018 - 7 AZR 428/16; BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 468/12; BAG 12. August 2009 - 7 AZR 270/08; BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06).

    Allerdings können die Parteien anlässlich der Verlängerung Anpassungen des Vertragstextes an die zum Zeitpunkt der Verlängerung geltende Rechtslage vornehmen (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 468/12; BAG 12. August 2009 - 7 AZR 270/08; BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06; BAG 23. August 2006 - 7 AZR 12/06).

  • BAG, 22.01.2014 - 7 AZR 243/12

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - tarifliche Zulässigkeit -

    Das ergibt die Auslegung der Tarifnorm (ebenso bereits BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 468/12 -) :.
  • BAG, 18.03.2015 - 7 AZR 115/13

    Befristung - sonstiger Sachgrund - geplante Besetzung des Arbeitsplatzes mit

    Diese Regelung, nach welcher die Vertragsdauer eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags mindestens sechs Monate betragen muss, gilt nicht für Vertragsverlängerungen, sondern nur für den Erstvertrag (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 468/12 - Rn. 23; 22. Januar 2014 - 7 AZR 243/12 - Rn. 27; 19. März 2014 - 7 AZR 828/12 - Rn. 32).
  • LAG Thüringen, 18.10.2017 - 6 Sa 287/16

    Befristung - Streitgegenstand - Darlegungslast - sachlicher Grund -

    In Ansehung der Klagefrist des § 17 TzBfG und schon der Vorgängerregelung in § 1 Abs. 5 BeschFG wird allerdings von der Ausdrucksweise mehr auf die Befristungsabrede als solche und nicht auf den zu Grunde liegenden Vertrag abgestellt (vgl. z.B. BAG 24.10.2001, 7 AZR 686/00; 4.12.2013, 7 AZR 468/12).

    Danach muss jede Befristung mit der Klage nach § 17 TzBfG rechtzeitig angegriffen werden unabhängig davon, ob die spätere Befristung ein Neuabschluss eines Arbeitsvertrages oder eine Verlängerung darstellt (vgl. BAG 4, 12.2013, 7 AZR 468/12; dazu Ascheid/Preis/Schmidt (APS)/Backhaus TzBfG § 17 Rn 66).

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12

    Sachgrundlose Befristung - tarifliche Zulässigkeit

    Mit Urteilen vom 4. Dezember 2013 (- 7 AZR 468/12 -) und vom 22. Januar 2014 (- 7 AZR 243/12 -) hat der Senat entschieden, dass § 33 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 TV-BA nur eine Mindestdauer des ersten sachgrundlos befristeten Vertrags verlangt, nicht aber auf Vertragsverlängerungen anzuwenden ist.
  • LAG Nürnberg, 09.12.2014 - 6 Sa 431/14

    Befristung - sachgrundlose - Fiktionswirkung

    Anderes ergibt sich nicht aus dem Urteil des BAG vom 04.12.2013, 7 AZR 468/12).

    Dies lasse sich auch der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04.12.2013 - 7 AZR 468/12 - entnehmen.

    Anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Beklagten nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04.12.2013 (7 AZR 468/12, zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2014 - 8 Sa 360/14

    Wirksamkeit der Befristung bei Vertretung - missbräuchliche Ausnutzung der

    Beide Regelungen beziehen sich allerdings lediglich auf den Ausgangsvertrag (vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 828/12 - Rn. 32; BAG 04. Dezember 2013 - 7 AZR 468/12 - Rn. 28, jeweils juris).

    Insbesondere ist auch die sechsmonatige Mindestvertragsdauer nach § 33 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 TzBfG nicht auf Verlängerungen sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge anzuwenden (vgl. BAG 04. Dezember 2013 - 7 AZR 468/12 - Rn. 29, juris).

  • LAG Sachsen, 08.12.2015 - 3 Sa 363/15

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. Urteil vom 04.12.2013 - 7 AZR 468/12 - Rz. 24, m. w. N., NZA 2014, 623, 625) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2020 - 5 Sa 189/19

    Sachgrundlose Befristung mit älteren Arbeitssuchenden - Verlängerung

    Allerdings können die Parteien anlässlich der Verlängerung Anpassungen des Vertragstextes an die zum Zeitpunkt der Verlängerung geltende Rechtslage vornehmen oder Arbeitsbedingungen vereinbaren, auf die der befristet beschäftigte Arbeitnehmer einen Anspruch hat (BAG, Urteil vom 04. Dezember 2013 - 7 AZR 468/12 - Rn. 14, juris = NZA 2014, 623).
  • LAG Düsseldorf, 08.04.2014 - 16 Sa 118/14

    Anrechnung von Aufstockungsbeträgen

    Über den reinen Wortlaut hinaus ist der beabsichtigte Sinn und Zweck der Norm mit zu berücksichtigen, sofern und soweit er in den gesetzlichen Regelungen und ihrem systematischen Zusammenhang Niederschlag gefunden hat (BAG v. 04.12.2013, 7 AZR 468/12, juris).
  • LAG Sachsen, 26.09.2014 - 3 Sa 94/14

    Geltungsbereich eines Tarifvertrages

  • LAG Sachsen, 26.09.2014 - 3 Sa 95/14

    Tarifbindung in der Entsorgungswirtschaft

  • LAG Sachsen, 01.12.2015 - 3 Sa 282/15
  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.08.2014 - 6 Sa 294/13

    Ermittlung des Leistungsentgelts nach § 18 Abs 3 TVöD VKA

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