Rechtsprechung
   BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,47097
BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10 (https://dejure.org/2011,47097)
BAG, Entscheidung vom 19.10.2011 - 7 AZR 471/10 (https://dejure.org/2011,47097)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 7 AZR 471/10 (https://dejure.org/2011,47097)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,47097) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Wiedereinstellungsanspruch - Antragsauslegung - unterlassene Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - unzulässige Anschlussberufung gegenüber Drittem

  • openjur.de

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts; unterlassene Klage auf Abgabe einer Willenserklärung; unzulässige Anschlussberufung gegenüber Drittem

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - unterlassene Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - unzulässige Anschlussberufung gegenüber Drittem

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 145 BGB, § 147 Abs 2 BGB, § 894 S 1 ZPO
    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - unterlassene Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - unzulässige Anschlussberufung gegenüber Drittem

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags auf Wiedereinstellung

  • rewis.io

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - unterlassene Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - unzulässige Anschlussberufung gegenüber Drittem

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - unterlassene Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - unzulässige Anschlussberufung gegenüber Drittem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags auf Wiedereinstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.12.1988 - II ZR 129/88

    Form und Zulässigkeit der Anschlußberufung gegen eine in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10
    Dagegen kann der Berufungsbeklagte die Klage im Regelfall nicht durch Anschlussberufung um Dritte erweitern oder Anträge gegen sie stellen (vgl. BGH 12. Dezember 1988 - II ZR 129/88 - zu 2 c der Gründe mwN, NJW-RR 1989, 441; Zöller/Heßler ZPO 29. Aufl. § 524 ZPO Rn. 18 mwN) .

    Anderes gilt, wenn die Partei des Berufungsklägers ausgewechselt wird, sodass die neue Partei innerhalb des schon bestehenden Prozessrechtsverhältnisses die Stelle der ausgeschiedenen Partei einnimmt (vgl. BGH 12. Dezember 1988 - II ZR 129/88 - aaO) .

  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 15/96

    Rechtsmittelbelehrung im arbeitsgerichtlichen Urteil

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10
    Eine Anschlussberufung des Berufungsbeklagten im Verhältnis zum einfachen Streitgenossen des Berufungsklägers (§ 59 ZPO) , der selbst keine Berufung eingelegt hat, ist unzulässig (vgl. BAG 20. Februar 1997 - 8 AZR 15/96 - zu B II der Gründe, BAGE 85, 178; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 70. Aufl. § 524 ZPO Rn. 10) .
  • BGH, 14.05.1991 - XI ZB 2/91

    Zulässigkeit einer Anschlußberufung

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10
    Deshalb ist sie grundsätzlich nur zwischen Prozessbeteiligten des Berufungsverfahrens möglich und kann sich regelmäßig nur gegen den Berufungskläger richten (vgl. BGH 14. Mai 1991 - XI ZB 2/91 - zu II 1 a der Gründe mwN, NJW 1991, 2569) .
  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10
    Das gilt auch im Revisionsverfahren (BAG 19. Februar 2008 -  9 AZR 70/07  - Rn. 16, BAGE 126, 26 ) .
  • BGH, 12.02.2003 - XII ZR 324/98

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Ausgleichsansprüche zwischen ehemaligen

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10
    Klageanträge sind so auszulegen, dass im Zweifel das gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der richtig verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. nur BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 25; BGH 12. Februar 2003 - XII ZR 324/98 - zu II 1 a der Gründe mwN, MDR 2003, 769) .
  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 286/08

    Rückkehrrecht - Anstalt öffentlichen Rechts - Überführung in private Trägerschaft

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10
    abschließend zu klären (vgl. für die st. Rspr. BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 286/08 - Rn. 19, EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Betriebsübergang Nr. 20) .
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10
    Klageanträge sind so auszulegen, dass im Zweifel das gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der richtig verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. nur BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 25; BGH 12. Februar 2003 - XII ZR 324/98 - zu II 1 a der Gründe mwN, MDR 2003, 769) .
  • BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08

    Bestimmtheit des Streitgegenstandes

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10
    Bei einer Feststellungsklage sind grundsätzlich keine geringeren Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen als bei einer Leistungsklage (BAG 11. November 2009 -  7 AZR 387/08  - Rn. 11, AP ZPO § 253 Nr. 50 = EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 3) .
  • LAG Hamburg, 20.07.2010 - 4 Sa 58/09

    Rückkehrrecht aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung nach außerordentlicher

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 20. Juli 2010 - 4 Sa 58/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Juli 2009 - 13 Ca 52/09 - als unzulässig verworfen wird.
  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 181/10

    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10
    Er hat den Streitgegenstand so genau zu bezeichnen, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis ( § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ) keinem Zweifel unterliegt und die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung ( § 322 Abs. 1 ZPO ) zwischen den Parteien entschieden werden kann (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 181/10 - Rn. 10 mwN, EzA BGB 2002 § 611 Mehrarbeit Nr. 4) .
  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der richtig verstandenen Interessenlage des Klägers (vgl. hierzu BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 471/10 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 632/15

    Altersgrenze - Regelrentenalter - Ärzteversorgung - Schriftform

    Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der Interessenlage des Klägers (vgl. hierzu etwa BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 236/15 - Rn. 22; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 15; 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 12, BAGE 145, 128; 19. Oktober 2011 - 7 AZR 471/10 - Rn. 15; 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 13) .
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 236/15

    Befristung - Altersgrenze 60. Lebensjahr - Wunsch des Arbeitnehmers

    Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der Interessenlage der Klägerin (vgl. zu einem solchen Antragsverständnis: BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 15; 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 12, BAGE 145, 128; 19. Oktober 2011 - 7 AZR 471/10 - Rn. 15; 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 13) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht