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   BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 489/02   

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https://dejure.org/2003,1140
BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 489/02 (https://dejure.org/2003,1140)
BAG, Entscheidung vom 04.06.2003 - 7 AZR 489/02 (https://dejure.org/2003,1140)
BAG, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 7 AZR 489/02 (https://dejure.org/2003,1140)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags; Sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrags; Gewährung eines Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmer als sachlicher Grund; Ausschluss der Befristungsmöglichkeit durch (konkludente) vertragliche ...

  • Judicialis

    BGB § 620; ; SGB III § 218 Abs. 1 Nr. 3; ; SGB III § 217; ; SGB III § 222 Abs. 2; ; AFG § 97; ; BeschFG 1996 § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht - Befristeter Arbeitsvertrag; Eingliederungszuschuß für ältere Arbeitnehmer; sachgrundlose Befristung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer nach § 218 Abs. 1 Nr. 3 SGB III: Kein Sachgrund für eine Befristung ? Förderung nach §§ 217 ff. SGB III dient nicht der Arbeitsbeschaffung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer: Kein Befristungsgrund

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer kein Sachgrund für Befristung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eingliederungszuschuß für ältere Arbeitnehmer als Befristungsgrund

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eingliederungszuschuß für ältere Arbeitnehmer als Befristungsgrund

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Eingliederungszuschuss rechtfertigt keine Befristung // Befristungen im Arbeitsvertrag sind unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eingliederungszuschüsse für ältere Arbeitnehmer kein Sachgrund für die Befristung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 106, 246
  • MDR 2004, 99
  • NZA 2003, 1143
  • BB 2003, 2132
  • DB 2004, 142
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 170/91

    Befristung für die Dauer eines Einarbeitungszuschusses

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 489/02
    Deshalb rechtfertigt auch die allgemeine Unsicherheit über das Weiterlaufen von Drittmitteln die Befristung eines Arbeitsvertrags nicht (vgl. etwa BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 170/91 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 145 = EzA BGB § 620 Nr. 111, zu II 5 der Gründe mwN).

    Die Regelungen in §§ 91 ff. AFG dienten daher der zumindest zeitweiligen Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und der Eröffnung wenigstens vorübergehender Beschäftigungsmöglichkeiten für leistungsschwächere Arbeitnehmer (BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 170/91 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 145 = EzA BGB § 620 Nr. 111, zu II 6 b aa der Gründe mwN).

    Durch die Vorschriften in §§ 217 ff. SGB III wurden daher keine eigenständigen Befristungsmöglichkeiten geschaffen (vgl. zum Einarbeitungszuschuß nach § 49 AFG: BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 170/91 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 145 = EzA BGB § 620 Nr. 111, zu II 6 c der Gründe).

  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 489/02
    Es reicht vielmehr aus, daß der Rechtfertigungsgrund bei Vertragsschluß objektiv vorlag (BAG 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13 = EzA BGB § 620 Nr. 193, zu II 1 a der Gründe).

    Vielmehr müssen im Einzelfall noch zusätzliche Umstände hinzutreten (BAG 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13 = EzA BGB § 620 Nr. 193, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 489/02
    Dies rechtfertigte die Befristung des Arbeitsvertrags mit dem zugewiesenen Arbeitnehmer für die Dauer der Förderung (BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu II 3 a der Gründe mwN).
  • LAG Niedersachsen, 18.06.2002 - 12 Sa 1595/01

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Gewährung eines

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 489/02
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. Juni 2002 - 12 Sa 1595/01 - aufgehoben.
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs,

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 489/02
    Das Revisionsgericht kann eine vom Landesarbeitsgericht unterlassene Vertragsauslegung nur dann selbst vornehmen, wenn die dazu erforderlichen Tatsachen festgestellt sind und kein weiterer Sachvortrag der Parteien zu erwarten ist (BAG 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP BAT § 55 Nr. 3, zu II 3 a der Gründe; 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279 = AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 489/02
    Das Revisionsgericht kann eine vom Landesarbeitsgericht unterlassene Vertragsauslegung nur dann selbst vornehmen, wenn die dazu erforderlichen Tatsachen festgestellt sind und kein weiterer Sachvortrag der Parteien zu erwarten ist (BAG 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP BAT § 55 Nr. 3, zu II 3 a der Gründe; 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279 = AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11).
  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 96/08

    Befristung - Aus- und Weiterbildung Schwerbehinderter

    Der Arbeitgeber stellte den ihm von der Arbeitsverwaltung zugewiesenen Arbeitnehmer deshalb regelmäßig nur im Vertrauen auf die zeitlich begrenzte Förderungszusage ein, ohne die er entweder keinen oder einen leistungsfähigeren Arbeitnehmer eingestellt hätte (BAG 4. Juni 2003 - 7 AZR 489/02 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 106, 246; 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - zu II 3 a der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130).

    Die Förderung hindert den Arbeitgeber nicht, den schwerbehinderten Menschen auf einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz einzusetzen, der ansonsten mit einem nicht leistungsgeminderten Beschäftigten besetzt worden wäre (vgl. zum Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer nach § 218 Abs. 1 Nr. 3 SGB III: BAG 4. Juni 2003 - 7 AZR 489/02 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 106, 246).

  • LAG Brandenburg, 08.10.2004 - 5 Sa 382/04

    sachgrundlose Befristung, Schriftform

    Selbst bei Angabe eines Sachgrundes kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass die Parteien eine sachgrundlose Befristung vertraglich ausschließen wollten (vgl. BAG Urt. v. 05.06.2002 - 7 AZR 24101 - Urt. v. 04.06.2003 - 7 AZR 489/02)).

    Insbesondere ergibt sich hieraus nicht, dass die Rechtsgrundlage für die Befristung genannt werden müsste (vgl. BAG, Urt. v. 04.06.2003 - 7 AZR 489/02 - Rdnr. 20).

  • BAG, 22.10.2003 - 7 AZR 666/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - außergerichtlicher Vergleich

    Daher kann der Arbeitgeber die Befristung grundsätzlich auch auf einen anderen als den im Arbeitsvertrag genannten Sachgrund stützen (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 19, zu IV 1 der Gründe; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13 = EzA BGB § 620 Nr. 193, zu II 1 a der Gründe mwN; 4. Juni 2003 - 7 AZR 489/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 3 der Gründe).
  • LAG Köln, 15.08.2007 - 8 Sa 107/07

    Unwirksame Befristung wegen Lohnkostenzuschüssen zur dauerhaften

    Die Förderung hindert den Arbeitgeber gerade nicht, den Arbeitnehmer auf einem Dauerarbeitsplatz einzusetzen, der ohnehin besetzt worden wäre (so ausdrücklich für § 217 ff. SGB III BAG, Urteil vom 04.06.2003 - 7 AZR 489/02 - NZA 2003, 1143 - 1145).
  • LAG Niedersachsen, 07.02.2006 - 13 Sa 1005/05

    Wirksamkeit einer Befristung als sachgrundlose Befristung; Pflicht zur Festlegung

    Dies gilt aber nicht, wenn tarifliche Vorschriften die Angabe des Rechtfertigungsgrundes für die Befristung im Vertrag verlangen (BAG vom 04.06.2003, 7 AZR 489/02, AP Nr. 245 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • LAG Düsseldorf, 13.01.2012 - 6 Sa 1238/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen beabsichtigter Übernahme eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Arbeitgeber im Prozess nicht einmal an den im Arbeitsvertrag genannten Sachgrund gebunden, sondern kann die Wirksamkeit einer Befristung auch anderweitig begründen (vgl. hierzu BAG v. 22.10.2003 - 7 AZR 666/02 - AP Nr. 255 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG v. 04.06.2003 - 7 AZR 489/02 - AP Nr. 245 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG v. 05.06.2002 - 7 AZR 241/01 - AP Nr. 13 zu § 1 BeschFG 1996; BAG v. 26.07.2000 - 7 AZR 51/99 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1996).
  • LAG München, 04.11.2005 - 10 Sa 305/05

    Befristeter Arbeitsvertrag aus sozialen Motiven

    Dagegen genügen allgemeine soziale Überlegungen eines Arbeitgebers, Anreize für Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, als Sachgrund nicht (vgl. BAG vom 04.06.2003 - 7 AZR 489/02 = AP Nr. 245 zu § 620 BGB "Befristeter Arbeitsvertrag").
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