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   BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04   

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BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04 (https://dejure.org/2005,2082)
BAG, Entscheidung vom 27.07.2005 - 7 AZR 508/04 (https://dejure.org/2005,2082)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 (https://dejure.org/2005,2082)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrags; Anforderungen an eine Einstellungszusage; Zurückstellung der Entscheidung über eine Bewerbung für ein öffentliches Amt bis zum Abschluss eines gegen den Bewerber anhängigen Strafverfahrens; Zulässigkeit einer Frage des ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; StGB § 156; ; BZRG § 32 Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a; ; BZRG § 53 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellungsanspruch; Zurückstellung der Entscheidung über die Bewerbung bis zum Abschluss eines gegen den Bewerber anhängigen Strafverfahrens; Zulässigkeit der Frage nach anhängigen Ermittlungs- und Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Aufschiebung der Anstellung wegen anhängigem Strafverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 115, 296
  • NJW 2006, 252
  • MDR 2006, 212
  • NZA 2005, 1243
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04
    Zur Eignung gehören die Fähigkeit und innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349 = AP BGB § 123 Nr. 50 = EzA BGB § 123 Nr. 52, zu B I 1 b aa der Gründe mwN).

    Dies ist der Fall, wenn auch ein Ermittlungsverfahren oder ein noch nicht abgeschlossenes Strafverfahren Zweifel an der persönlichen Eignung des Bewerbers für die in Aussicht genommene Tätigkeit begründen kann (vgl. zur Frage nach Ermittlungsverfahren: BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - aaO, zu B I 1 b cc der Gründe).

    Daraus ergibt sich nicht, dass aus einem Ermittlungsverfahren oder einem anhängigen Strafverfahren für den Beschuldigten überhaupt keine Nachteile entstehen dürfen (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - aaO, zu B I 1 b cc der Gründe).

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04
    Öffentliche Ämter in diesem Sinne sind nicht nur Beamtenstellen, sondern auch Stellen, die mit Arbeitnehmern besetzt werden können (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 -BAGE 101, 153 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 56 = EzA GG Art. 33 Nr. 23, zu II 1 der Gründe).

    In diesem Fall ist der Anspruch des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG erschöpft (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - aaO, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 155/97

    Funktionsvorbehalt für Beamte - Bankenaufsicht

    Auszug aus BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04
    War die Klage hingegen vor Eintritt des erledigenden Ereignisses unzulässig oder unbegründet, ist sie abzuweisen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 11. August 1998 - 9 AZR 155/97 - BAGE 89, 300 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 45 = EzA GG Art. 33 Nr. 19, zu A der Gründe mwN).

    Verstößt der öffentliche Arbeitgeber bei seiner Entscheidung über die Bewerbung gegen diese Verpflichtung, kann der zu Unrecht übergangene Bewerber verlangen, dass seine Bewerbung neu beurteilt wird (st. Rspr., vgl. etwa BAG 11. August 1998 - 9 AZR 155/97 - BAGE 89, 300 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 45 = EzA GG Art. 33 Nr. 19, zu B II 1 a der Gründe mwN).

  • BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Einstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04
    Der als Antrag auf Annahme des in der Klage liegenden Angebots der Klägerin auf Abschluss eines Arbeitsvertrags auszulegende Hauptantrag (vgl. dazu BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - BAGE 105, 161 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 58 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 2, zu III 1 der Gründe) war nicht begründet.

    Ein Einstellungsanspruch ergibt sich aus Art. 33 Abs. 2 GG nur dann, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in der Person des Bewerbers erfüllt sind und dessen Einstellung die einzig rechtmäßige Entscheidung der Behörde ist, weil sich jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 - aaO, zu I 1 der Gründe mwN; 21. Januar 2003 - 9 AZR 307/02 - BAGE 104, 264 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 60 = EzA GG Art. 33 Nr. 26, zu A II 1 der Gründe; 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - BAGE 105, 161 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 58 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 2, zu III 2 a der Gründe).

  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 19/94

    Einstellungsanspruch; Berufliche Rehabilitierung

    Auszug aus BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04
    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann grundsätzlich nur verlangen, dass seine Bewerbung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung geprüft und nicht nach unzulässigen Kriterien differenziert wird (BAG 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 -BAGE 78, 244 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 33 = EzA GG Art. 33 Nr. 15, zu I 1 der Gründe).

    Ein Einstellungsanspruch ergibt sich aus Art. 33 Abs. 2 GG nur dann, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in der Person des Bewerbers erfüllt sind und dessen Einstellung die einzig rechtmäßige Entscheidung der Behörde ist, weil sich jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 - aaO, zu I 1 der Gründe mwN; 21. Januar 2003 - 9 AZR 307/02 - BAGE 104, 264 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 60 = EzA GG Art. 33 Nr. 26, zu A II 1 der Gründe; 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - BAGE 105, 161 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 58 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 2, zu III 2 a der Gründe).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04
    Ebenso wie es im Einzelfall rechtsmäßig sein kann, dass der öffentliche Arbeitgeber angesichts des Ergebnisses eines Auswahlverfahrens aus sachlichen Gründen die Stelle nicht besetzt, sondern ein neues Auswahlverfahren einleitet oder auf eine Stellenbesetzung ganz verzichtet (vgl. dazu BVerwG 25. April 1996 - 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112; 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 - ZTR 1999, 576; von Münch/Kunig GG 5. Aufl. Art. 33 Rn. 33), kann es ermessensfehlerfrei sein, die endgültige Entscheidung über die Besetzung der Stelle zurückzustellen, sofern hierfür sachliche Gründe vorliegen.
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 307/02

    Konkurrentenklage - Vorrang unterrepräsentierter Frauen - Härtefallregelung für

    Auszug aus BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04
    Ein Einstellungsanspruch ergibt sich aus Art. 33 Abs. 2 GG nur dann, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in der Person des Bewerbers erfüllt sind und dessen Einstellung die einzig rechtmäßige Entscheidung der Behörde ist, weil sich jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 - aaO, zu I 1 der Gründe mwN; 21. Januar 2003 - 9 AZR 307/02 - BAGE 104, 264 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 60 = EzA GG Art. 33 Nr. 26, zu A II 1 der Gründe; 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - BAGE 105, 161 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 58 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 2, zu III 2 a der Gründe).
  • LAG Berlin, 06.07.2004 - 3 Sa 815/04

    Einstellungsanspruch im Falle eines gegen den Bewerber gerichteten, laufenden

    Auszug aus BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 6. Juli 2004 - 3 Sa 815/04 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04
    Ebenso wie es im Einzelfall rechtsmäßig sein kann, dass der öffentliche Arbeitgeber angesichts des Ergebnisses eines Auswahlverfahrens aus sachlichen Gründen die Stelle nicht besetzt, sondern ein neues Auswahlverfahren einleitet oder auf eine Stellenbesetzung ganz verzichtet (vgl. dazu BVerwG 25. April 1996 - 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112; 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 - ZTR 1999, 576; von Münch/Kunig GG 5. Aufl. Art. 33 Rn. 33), kann es ermessensfehlerfrei sein, die endgültige Entscheidung über die Besetzung der Stelle zurückzustellen, sofern hierfür sachliche Gründe vorliegen.
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs,

    Auszug aus BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04
    Der Senat konnte die Erklärungen jedoch selbst auslegen, da die dazu erforderlichen Tatsachen feststehen und weiterer Sachvortrag der Parteien dazu nicht zu erwarten ist (st. Rspr., vgl. etwa BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279 = AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11, zu 2 b bb der Gründe mwN).
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

    Zur Eignung gehören die Fähigkeit und innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (vgl. BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296) .

    cc) Das Bundesarbeitsgericht hat nach diesen Grundsätzen ein berechtigtes Interesse des öffentlichen Arbeitgebers anerkannt, sich bei einem Bewerber um ein öffentliches Amt nach anhängigen Straf- und Ermittlungsverfahren zu erkundigen, wenn bereits ein solches Verfahren Zweifel an der persönlichen Eignung des Bewerbers für die in Aussicht genommene Tätigkeit begründen kann (vgl. BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349) .

    Im Unterschied zu laufenden Ermittlungsverfahren, bei denen die Rechtsprechung die Frage nach solchen Verfahren zulässt, weil noch ungewiss ist, ob dem Bewerber ein Verschweigerecht nach § 53 BZRG zukommen wird (vgl. BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 115, 296) , steht nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens aufgrund der Unschuldsvermutung dem Betroffenen das Verschweigerecht nach § 53 BZRG zu.

    (3) Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Einstellungen nach §§ 153 ff. StPO der Straftatverdacht nicht notwendig ausgeräumt ist (BVerfG 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 - NJW 2002, 3231) und deshalb Nachteile durch ein Ermittlungsverfahren nicht schlechthin ausgeschlossen sind (vgl. BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296) .

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12

    Anfechtung - ordentliche Kündigung

    Auch die Frage nach noch laufenden Straf- oder Ermittlungsverfahren kann - je nach den Umständen - zulässig sein (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 24; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349) .

    Zur Eignung gehören die Fähigkeit und innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 22, BAGE 143, 343; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296) .

    Doch steht für deren Dauer nicht fest, ob dem Arbeitnehmer das Verschweigerecht aus § 53 BZRG auch künftig noch zukommt (BAG 15. Dezember 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 26, BAGE 143, 343; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 115, 296) .

  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

    Die Regelung beschreibt aber zugleich das notwendige Maß an Verfassungstreue, das ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mitbringen muss, um seine Arbeitsaufgaben vertragsgerecht zu erfüllen; mit diesen Anforderungen ist die Verfassungstreue Bestandteil des Begriffs "Eignung" in Art. 33 Abs. 2 GG (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 23, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - Rn. 20, BAGE 115, 296; siehe auch BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 ua. - zu C I 1 b der Gründe, BVerfGE 96, 171) .
  • ArbG Bonn, 20.05.2020 - 5 Ca 83/20

    Kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren

    bb) Das Bundesarbeitsgericht hat nach diesen Grundsätzen ein berechtigtes Interesse des öffentlichen Arbeitgebers anerkannt, sich bei einem Bewerber um ein öffentliches Amt nach anhängigen Straf- und Ermittlungsverfahren zu erkundigen, wenn bereits ein solches Verfahren Zweifel an der persönlichen Eignung des Bewerbers für die in Aussicht genommene Tätigkeit begründen kann (vgl. BAG 15. November 2011 - 6 AZR 339/11 - Rn. 23 ; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe).

    Insoweit ist nochmals darauf hinzuweisen, dass an dieser Stelle nicht auf eine generelle Eignung für "den öffentlichen Dienst" abgestellt werden darf, sondern auf die Eignung für "den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz" (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 30; dies gilt auch für Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst, vgl. insoweit die Prüfung durch BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    (2) Dem Ergebnis steht auch nicht der Umstand entgegen, dass die Frage an einen Arbeitnehmer nach einem laufenden Ermittlungsverfahren - unter eingeschränkten Voraussetzungen - für zulässig erachtet wird (vgl. Senat 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349; BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - BAGE 115, 296).
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11

    Anfechtung - Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren - Offenbarungspflicht

    Daraus ergibt sich nicht, dass aus einem anhängigen Ermittlungs- oder Strafverfahren für den Beschuldigten überhaupt keine Nachteile entstehen dürften (BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 1 b cc der Gründe, BAGE 91, 349) .

    Eine Einschränkung des Fragerechts kann sich im Einzelfall aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Bewerbers, dem Datenschutzrecht oder - in den Fällen abgeschlossener Straf- und Ermittlungsverfahren - den Wertentscheidungen des § 53 BZRG ergeben (vgl. zu letzterem BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 449/90 - zu II 1 b der Gründe, AP BGB § 123 Nr. 35 = EzA BGB § 123 Nr. 35; offengelassen in 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 115, 296; MüArbR/Buchner 3. Aufl. § 30 Rn. 346; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 26 Rn. 35; ErfK/Preis 12. Aufl. § 611 BGB Rn. 281) .

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 11 Sa 2101/07

    Umfang des Fragerechts des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers gegenüber einem

    Aus Anlass der Bewerbung eines Arbeitnehmers/einer Arbeitnehmerin auf eine vom öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle braucht eine Vorstrafe nicht nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 BZRG offenbart zu werden, wenn sie nicht gemäß § 32 Abs. 2 BZRG in ein polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 Satz 1 BZRG einzutragen ist (im Anschluss an BAG 21.02.1991 - 2 AZR 449/90 - AP Nr. 35 zu § 123 BGB; offengelassen von BAG 27.07.2005 - 7 AZR 508/04 - EzA Art. 33 GG Nr. 29).

    Zur Eignung gehören darüber hinaus die Fähigkeit und die innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (BVerfG 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93 - AP Nr. 67 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. IXX; BVerfG 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93 - AP Nr. 44 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. IXX; BAG 20.05.1999 - 2 AZR 320/98 - Rz. 16 EzA § 123 BGB Nr. 52; BAG 27.07.2005 - 7 AZR 508/04 - EzA Art. 33 GG Nr. 29).

    Dies ist der Fall, wenn auch ein Ermittlungsverfahren oder ein noch nicht abgeschlossenes Strafverfahren Zweifel an der persönlichen Eignung des Bewerbers für die in Aussicht genommene Tätigkeit begründen kann (BAG 27.07.2005 - 7 AZR 508/04 - a. a. O.).

    Daraus ergibt sich nicht, dass aus einem Ermittlungsverfahren oder einem anhängigen Strafverfahren für den Beschuldigten überhaupt keine Nachteile entstehen dürfen (BAG 20.05.1999 - 2 AZR 320/98 - a. a. O.; BAG 27.07.2005 - 7 AZR 508/04 - a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, auf die es vorliegend alleine ankommt, da es um den Abschluss eines Arbeitsvertrages und nicht, wie in dem vom beklagten Land vorgelegten Urteil des VG Düsseldorf vom 08.12.2006 - 2 K 3762/06 -, um eine Beamtenernennung geht, braucht eine Vorstrafe nicht nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 BZRG offenbart zu werden, wenn sie nicht gemäß § 32 Abs. 2 BZRG in ein polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 Satz 1 BZRG einzutragen ist (BAG 21.02.1991 - 2 AZR 449/90 - AP Nr. 35 zu § 123 BGB; ebenso Adam, ZTR 2003, 158, 162; MünchArbR/Buchner, 2. Aufl. 2000, § 41 Rz. 151; Schaub/Schaub, ArbR Hdb., 12. Aufl. 2007, § 26 Rz. 29; offengelassen von BAG 27.07.2005 - 7 AZR 508/04 - a. a. O.).

    Anders wäre es allerdings, wenn die Vorstrafe z. B. ein Sittlichkeitsdelikt betroffen hätte und es nicht zu einer Eintragung ins Führungszeugnis der Klägerin nach § 32 Abs. 2 BZRG gekommen wäre (vgl. BAG 27.07.2005 - 7 AZR 508/04 - a. a. O.; früher schon BAG 05.12.1957 - 1 AZR 594/56 - a. a. O.).

  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 595/20

    "Brückenteilzeit" - Nichteinhaltung der Ankündigungsfrist

    Die Frage des erledigenden Ereignisses stellt sich dann nicht mehr (vgl. BAG 31. Januar 2018 - 10 AZR 60/16 (A) - Rn. 48; 16. April 2013 - 9 AZR 535/11 - Rn. 10; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I der Gründe mwN, BAGE 115, 296; zu dem hierfür gegebenen Feststellungsinteresse BGH 21. September 2017 - I ZR 58/16 - Rn. 48) .
  • LAG Baden-Württemberg, 22.03.2011 - 15 Sa 64/10

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung - Fragerecht des

    Andererseits hatte der Siebte Senat in einem Urteil vom 27.07.2005 (7 AZR 508/04 - AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 63) einen Fall zu beurteilen, in dem der - potenzielle künftige - Arbeitgeber nach anhängigen Verfahren/Verurteilungen mit der Maßgabe gefragt hatte, dass alle mit der im öffentlichen Dienst angestrebten Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Verfahren gemeldet werden müssten.

    Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat hierzu ausgeführt (27.07.2005 - 7 AZR 508/04 - AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 63 = Juris Rn. 27, 28):.

    Zutreffend weist die Beklagte darauf hin, dass es nach den oben unter "I." zitierten Ausführungen des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts in dessen Urteil vom 27.07.2005 (7 AZR 508/04 - AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 63 = Juris Rn. 27, 28) im Falle eines laufenden Strafverfahrens auf den Strafrahmen der Straftatbestände ankommt.

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 60/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Die Frage des erledigenden Ereignisses stellt sich nicht mehr (vgl. BAG 16. April 2013 - 9 AZR 535/11 - Rn. 10; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I der Gründe mwN, BAGE 115, 296; zu dem hierfür gegebenen Feststellungsinteresse BGH 21. September 2017 - I ZR 58/16 - Rn. 48) .
  • LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 389/12

    Umfang des Fragerechts des Arbeitgebers für eine Tätigkeit als

  • LAG Nürnberg, 06.12.2005 - 7 Sa 192/05

    Einstellung - Auswahlverfahren - Konkurrentenklage - Darlegungs- und Beweislast

  • VG Minden, 17.04.2020 - 12 K 896/18
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 3 Sa 267/06

    Auswahlentscheidung eines öffentlichen Arbeitgebers bei Einstellungen

  • BAG, 12.11.2008 - 7 AZR 499/07

    Einstellungsanspruch

  • LAG Köln, 29.11.2005 - 9 (3) Sa 1079/04

    außerordentliche Kündigung; Personalratsanhörung; Weiterbeschäftigungsanspruch

  • LAG Hamm, 11.01.2007 - 17 Sa 79/06

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst; Sozialauswahl;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2022 - 6 Sa 103/22

    Konkurrentenklage - persönliche Eignung

  • ArbG Köln, 22.08.2018 - 2 Ca 3458/18
  • ArbG Düsseldorf, 28.10.2008 - 10 Ca 4927/08

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst Beförderungsentscheidung anhand von

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