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   BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 548/17   

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BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 548/17 (https://dejure.org/2019,15725)
BAG, Entscheidung vom 12.06.2019 - 7 AZR 548/17 (https://dejure.org/2019,15725)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - 7 AZR 548/17 (https://dejure.org/2019,15725)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 14 Abs. 2 TzBfG, § ... 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, Richtlinie 1999/70/EG, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG

  • Wolters Kluwer

    Bestand eines früheren Arbeitsverhältnisses als Tatbestandsvoraussetzung des Vorbeschäftigungsverbots bei Befristungen ohne Sachgrund; Besondere Anforderungen an eine Unzumutbarkeit des Vorbeschäftigungsverbots des § 14 Abs. 2 TzBfG

  • bag-urteil.com

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

  • Betriebs-Berater

    Kein Vorbeschäftigunsgverbot nach § 14 TzBfG bei noch nicht laufendem Arbeitsvertrag

  • rewis.io

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachgrundlose Befristung; Vorbeschäftigung

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1-2
    Bestand eines früheren Arbeitsverhältnisses als Tatbestandsvoraussetzung des Vorbeschäftigungsverbots bei Befristungen ohne Sachgrund

  • datenbank.nwb.de

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachgrundlose Befristung - und das Probearbeitsverhältnis

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbot sachgrundloser Befristung nach Vorbeschäftigung

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sachgrundlose Befristung und Vorbeschäftigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3258
  • NZA 2019, 1352
  • BB 2019, 2877
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 548/17
    b) Für dieses Verständnis spricht auch der Zweck des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung zur Verhinderung von Kettenbefristungen grundsätzlich auf Neueinstellungen zu begrenzen (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 83) .

    Die sachgrundlose Befristung wäre nicht deshalb zulässig, weil das Verbot für die Parteien unzumutbar wäre und deshalb in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift auf den vorliegenden Fall nicht zur Anwendung käme (vgl. hierzu BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 62 f.).

    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn eine Vorbeschäftigung sehr lang zurückliegt, ganz anders geartet war oder von sehr kurzer Dauer gewesen ist (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 63) .

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren soziale Sicherung und insbesondere auch die Versorgung im Alter maßgeblich an die Erwerbstätigkeit anknüpft, sind auf langfristige und unbefristete Arbeitsverhältnisse angewiesen (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 46) .

    Die sachgrundlose Befristung soll daher nach der gesetzgeberischen Konzeption die Ausnahme bleiben, weil dies dazu beiträgt, das unbefristete Dauerarbeitsverhältnis als Regelfall der Beschäftigung zu erhalten (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 49) .

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 49/15

    Sachgrundlose Befristung - Vertragslaufzeit - Verkürzung

    Auszug aus BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 548/17
    Das Verbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG erfasst vorherige Arbeitsverhältnisse, die bereits beendet sind, sowie laufende Arbeitsverhältnisse mit Ausnahme der in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG vorgesehenen Vertragsverlängerungen (BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 49/15 - Rn. 28, BAGE 157, 258) .

    Sie ist weder geeignet, dem Arbeitgeber unter erleichterten Bedingungen eine Neueinstellung zu ermöglichen, da er den Arbeitnehmer bereits beschäftigt, noch kann sie dazu beitragen, den Arbeitnehmer aus der Arbeitslosigkeit heraus in das Arbeitsleben zu integrieren und eine Brücke zur Dauerbeschäftigung sein (vgl. zur Verkürzung der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrags BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 49/15 - Rn. 30, BAGE 157, 258) .

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

    Auszug aus BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 548/17
    So liegt es nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts etwa bei geringfügigen Nebenbeschäftigungen während der Schul- und Studien- oder Familienzeit (vgl. Bauer NZA 2011, 241, 243; Löwisch BB 2001, 254; Rudolf BB 2011, 2808, 2810) , bei Werkstudierenden und studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen ihrer Berufsqualifizierung (vgl. dazu BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 2, BAGE 137, 275) oder bei einer erzwungenen oder freiwilligen Unterbrechung der Erwerbsbiographie, die mit einer beruflichen Neuorientierung oder einer Aus- und Weiterbildung einhergeht (vgl. Staudinger/Preis [2016] § 620 Rn. 182; ähnlich Löwisch BB 2001, 254 f.) .

    Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen nach § 14 Abs. 2 TzBfG soll es zum einen dem Arbeitgeber ermöglichen, auf eine unsichere und schwankende Auftragslage und wechselnde Marktbedingungen durch Neueinstellungen flexibel zu reagieren; zum anderen soll die befristete Beschäftigung für den Arbeitnehmer eine Alternative zur Arbeitslosigkeit und eine Brücke zur Dauerbeschäftigung sein (vgl. BT-Drs. 14/4374 S. 13 f.; BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 22, BAGE 137, 275) .

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 223/15

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftform - Befristungsvereinbarung "im

    Auszug aus BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 548/17
    Mit diesem Vertrag hätten die Parteien keine eigenständige Befristungsabrede getroffen, sondern nur das zuvor mündlich Vereinbarte schriftlich festgehalten (vgl. BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 223/15 - Rn. 38; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 28; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12; 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu I 2 der Gründe, BAGE 114, 146; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 - zu B I 4 a und b der Gründe, BAGE 113, 75) .
  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04

    Befristung - Schriftform - Bestätigung

    Auszug aus BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 548/17
    Mit diesem Vertrag hätten die Parteien keine eigenständige Befristungsabrede getroffen, sondern nur das zuvor mündlich Vereinbarte schriftlich festgehalten (vgl. BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 223/15 - Rn. 38; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 28; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12; 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu I 2 der Gründe, BAGE 114, 146; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 - zu B I 4 a und b der Gründe, BAGE 113, 75) .
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Auszug aus BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 548/17
    Mit diesem Vertrag hätten die Parteien keine eigenständige Befristungsabrede getroffen, sondern nur das zuvor mündlich Vereinbarte schriftlich festgehalten (vgl. BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 223/15 - Rn. 38; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 28; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12; 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu I 2 der Gründe, BAGE 114, 146; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 - zu B I 4 a und b der Gründe, BAGE 113, 75) .
  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 178/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Anschlussverbot

    Auszug aus BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 548/17
    Handelt es sich bei dem der Befristungskontrolle unterliegenden Zeitvertrag um einen Verlängerungsvertrag iSv. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, ist für die Prüfung, ob § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG der Befristung entgegensteht, der Vertrag maßgebend, der dem auf § 14 Abs. 2 TzBfG gestützten und höchstens dreimal verlängerten Zeitvertrag vorausgeht (vgl. BAG 18. Januar 2006 - 7 AZR 178/05 - Rn. 13) .
  • LAG Thüringen, 20.06.2017 - 1 Sa 288/16
    Auszug aus BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 548/17
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 20. Juni 2017 - 1 Sa 288/16 - aufgehoben.
  • BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04

    Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 548/17
    Mit diesem Vertrag hätten die Parteien keine eigenständige Befristungsabrede getroffen, sondern nur das zuvor mündlich Vereinbarte schriftlich festgehalten (vgl. BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 223/15 - Rn. 38; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 28; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12; 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu I 2 der Gründe, BAGE 114, 146; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 - zu B I 4 a und b der Gründe, BAGE 113, 75) .
  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 548/17
    Mit diesem Vertrag hätten die Parteien keine eigenständige Befristungsabrede getroffen, sondern nur das zuvor mündlich Vereinbarte schriftlich festgehalten (vgl. BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 223/15 - Rn. 38; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 28; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12; 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu I 2 der Gründe, BAGE 114, 146; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 - zu B I 4 a und b der Gründe, BAGE 113, 75) .
  • BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 530/20

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung - sehr kurze Dauer -

    Die Möglichkeit, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zB zwei Wochen nach Vertragsbeginn sachgrundlos zu befristen, würde den vom Gesetzgeber mit der Regelung in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG verfolgten Zweck, das unbefristete Arbeitsverhältnis als Regelbeschäftigungsform zu erhalten, gefährden (BAG 12. Juni 2019 - 7 AZR 548/17 - Rn. 20) .
  • LAG Thüringen, 21.06.2022 - 1 Sa 115/21

    Befristungskontrolle - Befristungsabrede - Schriftformerfordernis

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall von solchen Fallkonstellationen, in denen erst nach Arbeitsaufnahme eine Befristungsabrede schriftlich niedergelegt wird (zu einer solchen Konstellation etwa BAG 12.06.2019 - 7 AZR 548/17).
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