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   BAG, 11.07.1980 - 7 AZR 552/78   

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BAG, 11.07.1980 - 7 AZR 552/78 (https://dejure.org/1980,3393)
BAG, Entscheidung vom 11.07.1980 - 7 AZR 552/78 (https://dejure.org/1980,3393)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 1980 - 7 AZR 552/78 (https://dejure.org/1980,3393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schulaufsichtliche Genehmigung - Einstellung von Lehrern - Nichtigkeit des Arbeitsvertrages - Beschäftigungsverbot

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 11.07.1980 - 7 AZR 552/78
    Der Senat kann diese Frage nicht selbst entscheiden, da dem Landesarbeitsgericht bei der Frage der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung ein in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA; BAG AP Nr. 71 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 20.10.1959 - 3 AZR 279/56

    Politisch zuverlässiger Arbeitnehmer - Druck familiärer Verhältnisse - Verlegen

    Auszug aus BAG, 11.07.1980 - 7 AZR 552/78
    Der Senat kann diese Frage nicht selbst entscheiden, da dem Landesarbeitsgericht bei der Frage der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung ein in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA; BAG AP Nr. 71 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 515/54

    Änderung des Klagegrundes - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 11.07.1980 - 7 AZR 552/78
    Der Senat kann diese Frage nicht selbst entscheiden, da dem Landesarbeitsgericht bei der Frage der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung ein in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA; BAG AP Nr. 71 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75

    Wirkungen eines Beschäftigungsverbots, das nach Abschluss des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 11.07.1980 - 7 AZR 552/78
    Im Urteil vom 13. Januar 1977 (AP Nr. 2 zu § 19 AFG) hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, daß das Auslaufen einer befristeten Arbeitserlaubnis oder die Ablehnung, eine neue Arbeitserlaubnis zu erteilen, nicht 10.
  • BAG, 19.01.1977 - 3 AZR 66/75

    Arbeitsverhältnis: Ablauf der Arbeitserlaubnis eines ausländischen Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 11.07.1980 - 7 AZR 552/78
    Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich im Urteil vom 19. Januar 1977 (AP Nr. 3 zu § 19 AFG) den vom Zweiten Senat aufgestellten Grund sätzen angeschlossen, nachdem er bereits zuvor in der Entscheidung vom 16. Dezember 1976 (AP Nr. 4 zu § 19 AFG) die Auffassung vertreten hatte, daß selbst das Fehlen einer Arbeitserlaubnis bei Vertragsabschluß nicht ohne weiteres gemäß § 134 BGB die Nichtigkeit des ArbeitsVerhältnisses bewirke.
  • BAG, 11.12.1956 - 3 AZR 61/54

    Arbeitsverhältnis: Begründung bzw. Bestätigung des Beschäftigungsverjhältnisses

    Auszug aus BAG, 11.07.1980 - 7 AZR 552/78
    Soweit die Beklagte auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Dezember 1956 - 3 AZR 61/54 - (BAG 3, 258 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) hinweist, liegt diesem Urteil kein gegenteiliger Rechtsstandpunkt zugrunde.
  • LAG Nürnberg, 29.03.1978 - 3 Sa 627/77
    Auszug aus BAG, 11.07.1980 - 7 AZR 552/78
    hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11. Juli 1980 durch den Vorsitzenden Richter Bichler, die Richter Dr. Becker und Matthes sowie die ehrenamtlichen Richter Bücker und Gossen für Recht erkannt: 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 29. März 1978 - 3 Sa 627/77 - aufgehoben.
  • BAG, 11.12.1987 - 7 AZR 709/85

    Kündigung gegenüber Lehrer wegen fehlender schulaufsichtlicher Genehmigung

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 11. Juli 1980 (- 7 AZR 552/78 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt entschieden, daß das Fehlen einer notwendigen schulaufsichtlichen Genehmigung nicht zur Nichtigkeit des gleichwohl mit dem Schulträger abgeschlossenen Arbeitsvertrages führt, sondern lediglich ein Beschäftigungsverbot begründet.

    Zur Beendigung eines derartigen Arbeitsverhältnisses bedarf es daher ähnlich wie im Falle einer nachträglich fortgefallenen Arbeitserlaubnis einer Kündigung (Senatsurteil vom 11. Juli 1980, aaO, unter III der Gründe; BAG Urteil vom 13. Januar 1977 - 2 AZR 423/75 -, BAG Urteil vom 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 - und BAG Urteil vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 716/75 - AP Nr. 2, 3 und 4 zu § 19 AFG; BAG Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 201/85 -, unveröffentlicht).

    Für die Beklagte bestand wegen Fehlens der notwendigen schulaufsichtlichen Genehmigung ein Beschäftigungsverbot (vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 1980, aaO, unter II 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 26. März 1986 - 7 AZR 592/84 -, unveröffentlicht, unter II 1 c der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2005 - 5 Sa 64/05

    Status eines Facharztes

    Weiter bezieht sich der Kläger zur Stützung seiner Rechtsansicht auf die Entscheidungen des LSG Niedersachsen vom 13.08.2002 - L 3 KA 161/02 ER-, des OLG Hamm vom 18.12.1992 - 26 U 141/92 - und des BAG vom 11.07.1980 - 7 AZR 552/78 -.
  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche

    Daher erscheint es gerechtfertigt, die soziale Rechtfertigung der Kündigung anhand der Maßstäbe zu überprüfen, die das Bundesarbeitsgericht zur Kündigung wegen fehlender schulaufsichtlicher Genehmigungen bzw. wegen fehlender Arbeitserlaubnis entwickelt hat (BAG Urteil vom 11. Juli 1980 - 7 AZR 552/78 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 29, 1 [BAG 13.01.1977 - 2 AZR 423/75] = AP Nr. 2 zu § 19 AFG; Urteile vom 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 - und vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 716/75 - AP Nr. 3 und 4 zu § 19 AFG; Senatsurteil vom 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung).
  • LAG Hessen, 22.07.1985 - 13 Sa 1310/84

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Privatschullehrers nach rechtskräftiger

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  • BAG, 05.12.1980 - 7 AZR 925/78
    (vgl. Urteil des Senats vom 11. Juli 1980 - 7 AZR 552/78 - [demnächst] AP Nr. 18 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) aufgestellten Grundsätze noch festzuhalten ist.
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