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   BAG, 02.02.2022 - 7 AZR 573/20   

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BAG, 02.02.2022 - 7 AZR 573/20 (https://dejure.org/2022,1396)
BAG, Entscheidung vom 02.02.2022 - 7 AZR 573/20 (https://dejure.org/2022,1396)
BAG, Entscheidung vom 02. Februar 2022 - 7 AZR 573/20 (https://dejure.org/2022,1396)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Befristung - wissenschaftliches Personal

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 WissZeitVG vom 17.03.2016, § 2 Abs 1 S 2 WissZeitVG vom 17.03.2016, § 1 Abs 1 S 1 WissZeitVG, § 1 Abs 1 S 5 WissZeitVG, § 2 Abs 1 S 3 WissZeitVG
    Befristung - wissenschaftliches Personal - Förderung wissenschaftlicher Qualifizierung

  • IWW

    § 17 Satz 1 TzBfG, § ... 256 Abs. 1 ZPO, § 1 Abs. 1 Satz 5 WissZeitVG, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 167 ZPO, § 253 Abs. 1 ZPO, § 5 WissZeitVG, § 2 Abs. 4 Satz 1 WissZeitVG, § 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), § 2 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbs. WissZeitVG, § 2 WissZeitVG, §§ 1 bis 3, § 6 WissZeitVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 4 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 7 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 2 Abs. 2 WissZeitVG, § 14 Abs. 2 TzBfG, § 2 Abs. 3 Satz 1 WissZeitVG, § 57b Abs. 1 HRG, § 2 Abs. 4 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG, § 559 Abs. 1 ZPO, § 259 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Befristungsgründe in § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG; Wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit i.S.d. § 2 WissZeitVG; Zweckrichtung einer qualifikationsbezogenen Maßnahme i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG; Angemessene Befristungsdauer bei ...

  • rewis.io

    Befristung - wissenschaftliches Personal

  • Betriebs-Berater

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Förderung wissenschaftlicher Qualifizierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsgründe in § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG ; Wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit i.S.d. § 2 WissZeitVG ; Zweckrichtung einer qualifikationsbezogenen Maßnahme i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG ; Angemessene Befristungsdauer bei ...

  • datenbank.nwb.de

    Befristung - wissenschaftliches Personal

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristung des Arbeitsvertrags mit wissenschaftlichem oder künstlerischem Personal

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Befristung des Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG

  • bag-urteil.com (Tenor)

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Wirksamkeit einer Befristung des Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2354
  • NZA 2022, 767
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 193/20

    Befristung - Hochschule - Anrechnung auf die Höchstdauer - angemessene

    Auszug aus BAG, 02.02.2022 - 7 AZR 573/20
    Für die Wirksamkeit der Befristung ist die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich (vgl. BAG 20. Januar 2021 - 7 AZR 193/20 - Rn. 13 mwN) .

    Das zeigt sich deutlich in der Wertung des § 2 Abs. 3 Satz 1 WissZeitVG, wonach der Umfang der Beschäftigung dem Qualifizierungszweck entgegenstehen kann (BT-Drs. 16/3438 S. 11; vgl. dazu BAG 20. Januar 2021 - 7 AZR 193/20 - Rn. 24) .

    Hierin spiegelt sich lediglich die Bewertung des Gesetzgebers, dass die im Zusammenhang mit § 2 Abs. 1 WissZeitVG bisher unterstellte, nunmehr aber ausdrücklich als Merkmal in den Normtatbestand aufgenommene qualifikationsbezogene Rechtfertigung der Befristung von Arbeitsverhältnissen im Bereich wissenschaftlicher und künstlerischer Tätigkeiten unverändert an eine näher geregelte Höchstdauer gebunden - und daher weiter eine Zeitbefristung - ist (zur Unionsrechtskonformität vgl. BAG 20. Januar 2021 - 7 AZR 193/20 - Rn. 22 mwN; grds. aA - sowie ausf. zum Meinungsstand - Hans Befristung wissenschaftlichen Personals im Spannungsfeld Arbeitnehmerschutz und Wissenschaftsfreiheit S. 161 ff.).

    (a) Auch der Begriff der Angemessenheit der vereinbarten Befristungsdauer iSv. § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, bei dessen Anwendung dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zusteht (BAG 20. Januar 2021 - 7 AZR 193/20 - Rn. 41) .

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    Auszug aus BAG, 02.02.2022 - 7 AZR 573/20
    Das gilt auch dann, wenn die Formulierung des Antrags seinen Hilfscharakter nicht unmittelbar zu erkennen gibt (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 45; 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 38) .

    Die erforderliche Auslegung des Antrags hat unter Berücksichtigung seiner objektiven Sinnhaftigkeit zu erfolgen (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 45) .

  • BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 82/16

    Befristung - Wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben -

    Auszug aus BAG, 02.02.2022 - 7 AZR 573/20
    Bei Mischtätigkeiten ist es erforderlich, dass die wissenschaftlichen Dienstleistungen zeitlich überwiegen oder zumindest das Arbeitsverhältnis prägen (BAG 25. April 2018 - 7 AZR 82/16 - Rn. 17 mwN) .

    Ebenso wenig kann der Arbeitgeber durch die Zuweisung wissenschaftlicher Tätigkeiten nach Vertragsschluss den personellen Anwendungsbereich des WissZeitVG nachträglich herbeiführen (BAG 25. April 2018 - 7 AZR 82/16 - Rn. 18 mwN) .

  • BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

    Auszug aus BAG, 02.02.2022 - 7 AZR 573/20
    Das gilt auch dann, wenn die Formulierung des Antrags seinen Hilfscharakter nicht unmittelbar zu erkennen gibt (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 45; 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 38) .
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 67/18

    Änderungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 02.02.2022 - 7 AZR 573/20
    Die Klägerin hat diesen Antrag jedoch nicht begründet; insbesondere hat sie keine Umstände dargelegt, welche die nach § 259 ZPO erforderliche Besorgnis rechtfertigen könnten, die Beklagte werde im Fall eines Obsiegens mit dem Befristungskontrollantrag eine Beschäftigung über den rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits hinaus verweigern (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 44, BAGE 163, 24) und welche ein Rechtsschutzinteresse an einer Verurteilung der Beklagten zur rückwirkenden Beschäftigung der Klägerin begründen könnten.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 02.02.2022 - 7 AZR 573/20
    Seinem Wortlaut nach ist der Antrag zwar nicht zeitlich begrenzt und in der Klagebegründung nicht ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts zum Weiterbeschäftigungsanspruch (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122) gestützt.
  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der

    Auszug aus BAG, 02.02.2022 - 7 AZR 573/20
    In diesem Fall ist es nicht erforderlich, die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, um diesem Gelegenheit zu geben, zunächst eine eigene Abwägung vorzunehmen (vgl. BAG 15. Juni 2021 - 9 AZR 217/20 - Rn. 52 mwN) .
  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 116/17

    Einsatz Schulhausmeister an einer zweiten Schule

    Auszug aus BAG, 02.02.2022 - 7 AZR 573/20
    (a) Die Bewertung, ob eine befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung erfolgt (ist), kann als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände in sich widerspruchsfrei berücksichtigt hat (vgl. zum Kontrollmaßstab zB BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 41) .
  • LAG Köln, 07.10.2020 - 5 Sa 451/20

    Zulässigkeit einer Befristung nach dem WissZeitVG

    Auszug aus BAG, 02.02.2022 - 7 AZR 573/20
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. Oktober 2020 - 5 Sa 451/20 - saufgehoben.
  • ArbG Köln, 26.05.2020 - 11 Ca 295/20
    Auszug aus BAG, 02.02.2022 - 7 AZR 573/20
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26. Mai 2020 - 11 Ca 295/20 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

  • BAG, 23.10.2019 - 7 AZR 7/18

    Befristung - staatl. anerk. Hochschule - Juniorprofessor

  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 437/16

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrtätigkeit

  • BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 157/22

    "in der Regel" beschäftigte Arbeitnehmer iSv. § 17 KSchG

    Die erforderliche Auslegung des Antrags hat unter Berücksichtigung seiner objektiven Sinnhaftigkeit zu erfolgen (vgl. BAG 2. Februar 2022 - 7 AZR 573/20 - Rn. 64; 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 45; 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 62) .
  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

    Fehlt es an einer solchen Würdigung, ist dem Revisionsgericht eine eigene Rechtsanwendung möglich, wenn alle relevanten Tatsachen festgestellt sind (zu unbestimmten Rechtsbegriffen vgl. BAG 2. Februar 2022 - 7 AZR 573/20 - Rn. 59; 15. Juni 2021 - 9 AZR 217/20 - Rn. 52 f. mwN) .
  • LAG Sachsen, 25.11.2022 - 4 Sa 519/21

    Auswechselung von Befristungsgründen - Zitiergebot § 2 Abs. 4 WissZeitVG

    Gemäß den nachfolgend zitierten Grundsätzen aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 02.02.2022 7 AZR 573/20 ergibt sich, dass dabei der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des LAG Köln (07.10.2020 5 Sa 451/20) nicht gefolgt wird Das oben zitierte Urteil des LAG Köln erscheint nach aktueller BAG Rechtsprechung damit überholt.

    Es genügt, dass eine wissenschaftliche (oder künstlerische) Kompetenz angestrebt wird, die in irgendeiner Form zu einer beruflichen Karriere, auch außerhalb der Hochschule, befähigt (vgl. ErfK/Müller-Glöge WissZeitVG § 2 Rn. 2b; AR/Löwisch 10. Aufl. § 2 WissZeitVG Rn. 2; Löwisch/Anselment Ordnung der Wissenschaft 2021, 165; Däubler/Deinert/Zwanziger/Nebe KSchR § 2 WissZeitVG Rn. 6b; aA Hauck-Scholz RdA 2016, 262, 264: zertifizierbares Qualifizierungsziel; Pschorr RdA 2021, 237, 239: abgrenzbares, mess- und validierbares Qualifizierungsziel; wohl auch, Hans, Befristung wissenschaftlichen Personals im Spannungsfeld Arbeitnehmerschutz und Wissenschaftsfreiheit S. 172), was sich in der Erbringung wissenschaftlicher, qualifikationsförderlicher Dienstleistungen "an sich" zu gründen vermag (BAG 02.02.2022 7 AZR 573/20 Rn. 47).

    Eine entsprechende Tätigkeit ist deshalb ohne tragfähige Anhaltspunkte für die gegenteilige Annahme prinzipiell qualifizierungsgeeignet (BAG 02.02.2022 - 7 AZR 573/20-, Rn. 54).

  • BAG, 20.07.2022 - 7 AZR 239/21

    Befristung - Hochschule - Höchstbefristungsdauer

    Zwar vermögen weder Arbeitsverträge mit bis zu einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristet zu werden (ausf. BAG 20. Januar 2021 - 7 AZR 193/20 - Rn. 23, BAGE 173, 315) noch solche, die nicht qualifikationsförderlich sind (ausf. - zu § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG vom 17. März 2016 - BAG 2. Februar 2022 - 7 AZR 573/20 - Rn. 35 ff.) , weshalb der Wortlaut von § 2 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 WissZeitVG auch ein Verständnis dahin zuließe, derartige Arbeitsverhältnisse - soweit sie in die Promotionsphase fallen - nicht als "Zeiten einer befristeten Beschäftigung nach Satz 1" anzusehen.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.12.2022 - 8 Sa 425/20

    Befristung - wissenschaftlicher Mitarbeiter - Drittmittelfinanzierung -

    Für die Wirksamkeit der Befristung ist die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich (BAG, Urteil vom 02.02.2022 - 7 AZR 573/20 - Rn. 19; 20.05.2020 - 7 AZR 72/19 - Rn. 13; 25.04.2018 - 7 AZR 181/16 - Rn. 20; 30.08.2017 - 7 AZR 524/15 - Rn. 14; 2.09.2009 - 7 AZR 291/08 - Rn. 10; juris).

    (BAG, Urteil vom 02.02.2022 - 7 AZR 573/20 - Rn. 54, juris).

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