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   BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 574/94   

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BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 574/94 (https://dejure.org/1995,1510)
BAG, Entscheidung vom 11.01.1995 - 7 AZR 574/94 (https://dejure.org/1995,1510)
BAG, Entscheidung vom 11. Januar 1995 - 7 AZR 574/94 (https://dejure.org/1995,1510)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsverhältnis im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis von Mitgliedern von Betriebsverfassungsorganen - Ergehen eines rechtsgestaltenden Auflösungsbeschlusses im Beschlussverfahren bei Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung - Weiterbeschäftigungsverlangen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG (1972) § 78a
    Arbeitsverhältnis im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis von Mitgliedern von Betriebsverfassungsorganen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 78a
    Unzumutbarkeit der Fortbeschäftigung von Mitgliedern von Betriebsverfassungsorganen nach der Berufsausbildung - Keine Rückwirkung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung nach § 78a Abs. 4 Nr. 2 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 647
  • BB 1995, 831
  • DB 1995, 1418
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.07.1991 - 7 ABR 68/90

    Jugendvertreter - Übernahme in befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 574/94
    Der Senat hält daran fest, daß in einem Verfahren nach § 78a Abs. 4 BetrVG mit der Begründung, dem Arbeitgeber sei die Weiterbeschäftigung unzumutbar, nur ein rechtsgestaltender Auflösungsbeschluß ergehen kann (BAG Beschlüsse vom 29. November 1989, BAGE 63, 319 [BAG 29.11.1989 - 7 ABR 67/88] = AP Nr. 20 zu § 78a BetrVG 1972 und vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 187 [BAG 24.07.1991 - 7 ABR 68/90] = AP Nr. 23 zu § 78a BetrVG 1972).

    Nach dieser neueren Senatsrechtsprechung (Beschluß vom 29. November 1989, BAGE 63, 319 [BAG 29.11.1989 - 7 ABR 67/88] = AP Nr. 20 zu § 78a BetrVG 1972; ausdrücklich bestätigt durch Beschluß vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 187 [BAG 24.07.1991 - 7 ABR 68/90] = AP Nr. 23 zu § 78a BetrVG 1972, zu B I 2 und 3 der Gründe) hindert entgegen der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch ein vor dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses, mit dem Wortlaut des § 78a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BetrVG gestellter Antrag des Arbeitgebers nicht das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses, sondern führt ebenso wie ein erst nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses mit dem Wortlaut des § 78a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BetrVG gestellter Antrag nur zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Rechtskraft eines stattgebenden Beschlusses.

    Insoweit sind weder im vorliegenden Verfahren noch im Schrifttum neue Gesichtspunkte hervorgetreten, die der Senat in seinem Beschluß vom 24. Juli 1991 (aaO) noch nicht berücksichtigt hätte.

  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 67/88

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters nach Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 574/94
    Der Senat hält daran fest, daß in einem Verfahren nach § 78a Abs. 4 BetrVG mit der Begründung, dem Arbeitgeber sei die Weiterbeschäftigung unzumutbar, nur ein rechtsgestaltender Auflösungsbeschluß ergehen kann (BAG Beschlüsse vom 29. November 1989, BAGE 63, 319 [BAG 29.11.1989 - 7 ABR 67/88] = AP Nr. 20 zu § 78a BetrVG 1972 und vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 187 [BAG 24.07.1991 - 7 ABR 68/90] = AP Nr. 23 zu § 78a BetrVG 1972).

    Nach dieser neueren Senatsrechtsprechung (Beschluß vom 29. November 1989, BAGE 63, 319 [BAG 29.11.1989 - 7 ABR 67/88] = AP Nr. 20 zu § 78a BetrVG 1972; ausdrücklich bestätigt durch Beschluß vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 187 [BAG 24.07.1991 - 7 ABR 68/90] = AP Nr. 23 zu § 78a BetrVG 1972, zu B I 2 und 3 der Gründe) hindert entgegen der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch ein vor dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses, mit dem Wortlaut des § 78a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BetrVG gestellter Antrag des Arbeitgebers nicht das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses, sondern führt ebenso wie ein erst nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses mit dem Wortlaut des § 78a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BetrVG gestellter Antrag nur zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Rechtskraft eines stattgebenden Beschlusses.

  • LAG Düsseldorf, 26.05.1994 - 7 Sa 336/94

    Jugend- und Auszubildendenvertretung: Weiterbeschäftigungsanspruch nach

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 574/94
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Mai 1994 - 7 Sa 336/94 - aufgehoben.
  • BAG, 17.06.2020 - 7 ABR 46/18

    Weiterbeschäftigung nach § 78a BetrVG - duales Studium

    Es kann dahinstehen, ob das Beschlussverfahren für den Hauptantrag die zutreffende Verfahrensart ist (so noch BAG 13. März 1986 - 6 AZR 424/85 - zu 2 der Gründe; wohl auch BAG 11. Januar 1995 - 7 AZR 574/94 - zu II 2 c der Gründe) oder ob der Antrag richtigerweise im Urteilsverfahren hätte geltend gemacht werden müssen (so BAG 29. November 1989 - 7 ABR 67/88 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 63, 319) .
  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis

    Mit Urteil vom 11. Januar 1995 (- 7 AZR 574/94 - zu II 2 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 78a Nr. 22) hat der Senat demgegenüber ausgeführt, er neige nunmehr dazu, dem Arbeitgeber zu ermöglichen, in einem einheitlichen Beschlussverfahren (gegebenenfalls durch Kombination von Haupt- und Hilfsanträgen) sowohl die Feststellung der Nichtbegründung des Arbeitsverhältnisses wegen Fehlens der Voraussetzungen des § 78a Abs. 2 und Abs. 3 BetrVG als auch die Auflösung eines solchen Arbeitsverhältnisses wegen Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach § 78a Abs. 4 BetrVG zu verfolgen (vgl. ferner ErfK/Kania 13. Aufl. § 78a BetrVG Rn. 11; Fitting 26. Aufl. § 78a Rn. 61; Oetker GK-BetrVG 9. Aufl. § 78a Rn. 182 f.; WPK/Preis BetrVG 4. Aufl. § 78a Rn. 27; KR-Weigand 9. Aufl. § 78a BetrVG Rn. 49 ff.) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 853/15

    Annahmeverzug - zweistufige Ausschlussfrist - Jugend- und Auszubildendenvertreter

    Der Auflösungsbeschluss löst das Arbeitsverhältnis erst mit Rechtskraft auf (vgl. BAG 29. November 1989 - 7 ABR 67/88 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 63, 319; 11. Januar 1995 - 7 AZR 574/94 - zu II 2 a der Gründe; Fitting 28. Aufl. § 78a Rn. 39 ff.; ErfK/Kania 16. Aufl. § 78a BetrVG Rn. 10) .
  • ArbG Berlin, 28.07.2010 - 56 Ga 9404/10

    Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung - ehemaliger Ersatzmitglieder der

    Diese Ansicht wurde aber später zu Recht aufgegeben (BAG [11.01.1995] - 7 AZR 574/94 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 24 = juris Rn. 18 m.w.N.; BVerwG [26.05.1981] - 6 P 71/78 - BVerwGE 62, 364 = juris Ls.).

    Der Beklagte hat auch gar keinen Antrag nach § 9 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BPersVG, sondern einen echten negativen Feststellungsantrag gestellt, der ein aliud ist und einen anderen Streitgegenstand betrifft (vgl. allgemein BAG [11.01.1995] - 7 AZR 574/94 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 24; VGH Baden-Württemberg [29.11.2007] - PL 15 S 1/06 - juris Rn. 18).

    Die angekündigte Rechtsprechungsänderung in BAG [11.01.1995] - 7 AZR 574/94 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 24 Ls. bezieht sich nur auf die Frage, ob ein Arbeitgeber - wie in der verwaltungsgerichtlichen Praxis üblich - im Beschlussverfahren Auflösungsanträge nach § 78a Abs. 4 BetrVG mit einem negativen allgemeinen Feststellungsantrag verbinden darf.

  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 6.13

    Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern; Auflösungsantrag des öffentlichen

    In einer späteren Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht jedoch zu erkennen gegeben, dass es in dieser Frage zu einer Rechtsprechungsänderung neigt (vgl. BAG, Urteil vom 11. Januar 1995 - 7 AZR 574/94 - AP Nr. 24 zu § 78a BetrVG 1972 S. 1044; offen gelassen im Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 7 ABR 65/06 - juris Rn. 17).
  • BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99

    Kosten anwaltlicher Tätigkeit für ein Mitglied der Jugend- und

    Nichts anderes gilt für die Beteiligung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung in einem Beschlußverfahren, das die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses im Anschluß an den Abschluß der Ausbildung zum Gegenstand hat (vgl. dazu BAG 11. Januar 1995 - 7 AZR 574/94 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 78 a Nr. 22, zu II 2 a der Gründe).
  • BVerwG, 28.07.2006 - 6 PB 9.06

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Feststellungs- und Auflösungsantrag des

    Sogar in den Fällen, in denen ein rechtskräftiger stattgebender, dem Wortlaut von § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BPersVG entsprechender Beschluss noch nach Abschluss der Berufsausbildung ergangen ist, handelt es sich der Sache nach um einen rechtsgestaltenden Auflösungsbeschluss, der Grundlage einer Lohnnachzahlung für die Zeit zwischen Abschlussprüfung und Auflösung des gesetzlich begründeten Arbeitsverhältnisses sein kann (vgl. BAG, Urteil vom 11. Januar 1995 - 7 AZR 574/94 - AP Nr. 24 zu § 78a BetrVG 1972).

    Ein derartiges Feststellungsbegehren, welches von dem Antrag nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BPersVG verschieden ist, ist ebenfalls im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zu verfolgen (vgl. Beschluss vom 9. Oktober 1996 a.a.O. S. 108 ff. bzw. S. 31 f.; anders zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschluss vom 29. November 1989 a.a.O. S. 331 ff.; mit gegenteiliger Neigung nunmehr: Beschluss vom 11. Januar 1995 a.a.O. Bl. 1044).

  • LAG Hamm, 04.04.2014 - 13 Sa 40/14

    Schutz Ersatzmitglied JAV

    Über das Begehren der Klägerin, das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses festzustellen, ist nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 13.11.1987 - 7 AZR 246/87 - AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 18) unverändert gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3b), Abs. 5 ArbGG im Urteilsverfahren zu entscheiden, auch wenn das Bundesarbeitsgericht (11.01.1995 - 7 AZR 574/94 - AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 24 ) dazu neigt, dem Arbeitgeber zu ermöglichen, sein auf § 78a Abs. 4 BetrVG gestütztes umfassendes Rechtsschutzziel in einem einheitlichen Beschlussverfahren zu verfolgen.
  • BAG, 16.07.2008 - 7 ABR 11/07

    Auszubildendenvertreter - Begründung und Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

    a) Es kann dahinstehen, ob das Beschlussverfahren für den Hauptantrag die zutreffende Verfahrensart ist (so BAG 13. März 1986 - 6 AZR 424/85 -, zu 2 der Gründe; wohl auch BAG 11. Januar 1995 - 7 AZR 574/94 - AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 24, zu II 2 c der Gründe) oder ob der Antrag richtigerweise im Urteilsverfahren hätte geltend gemacht werden müssen (so BAG 29. November 1989 - 7 ABR 67/88 - BAGE 63, 319 = AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 20 = EzA BetrVG 1972 § 78a Nr. 20, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05

    Übernahme von Mitgliedern der Auszubildendenvertretung bei überbetrieblicher

    In dem Urteil vom 11.01.1995 - Az.: 7 AZR 574/94 (abgedruckt in AP Nr. 24 zu § 78 a BetrVG 1972) - hat das Bundesarbeitsgericht aber erwogen, dass auch im Beschlussverfahren entschieden werden könne, ob die Voraussetzungen des § 78 a Abs. 2 und 3 BetrVG vorliegen.
  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 65/06

    Auszubildendenvertreter - Begründung und Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 10.13

    Negativer Feststellungsantrag des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen

  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 11.13

    Negativer Feststellungsantrag des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen

  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 68/06

    Auszubildendenvertreter - Begründung Arbeitsverhältnisses und Auflösung eines

  • LAG Bremen, 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06

    Übernahme eines Auszubildendenvertreters

  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 80/06

    Auszubildendenvertreter - Begründung Arbeitsverhältnisses und Auflösung eines

  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 10/07

    Auszubildendenvertreter - Begründung Arbeitsverhältnisses und Auflösung eines

  • ArbG Münster, 18.05.2017 - 2 BV 4/17
  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 8/07

    Auszubildendenvertreter - Begründung Arbeitsverhältnisses und Auflösung eines

  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 7/07

    Auszubildendenvertreter - Begründung und Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 20.02.2008 - 7 ABR 9/07

    Auszubildendenvertreter - Begründung und Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

  • ArbG Gelsenkirchen, 17.11.2010 - 3 BV 17/10

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses nach Beendigung des

  • LAG Hamm, 11.01.2013 - 10 TaBV 5/12

    Anspruch eines Jugend- und Auszubildendenvertreters auf Weiterbeschäftigung nach

  • LAG Köln, 02.11.2006 - 5 TaBV 13/06

    Auszubildender; Vertretung; Ausbildungsbetriebe

  • ArbG Essen, 15.12.2009 - 2 BV 67/09
  • OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 6187/94

    Überprüfung der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung auf Seiten des Arbeitgebers;

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