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   BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 575/83   

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BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 575/83 (https://dejure.org/1984,469)
BAG, Entscheidung vom 12.12.1984 - 7 AZR 575/83 (https://dejure.org/1984,469)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 1984 - 7 AZR 575/83 (https://dejure.org/1984,469)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 47, 307
  • NJW 1985, 3094
  • MDR 1985, 874
  • NZA 1985, 623
  • BB 1985, 1734
  • JR 1986, 527
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.04.1956 - 2 AZR 247/54

    Richter auf Lebenszeit - Grundsatz im GG - Richter auf Lebenszeit -

    Auszug aus BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 575/83
    Damit soll zwischen den streitenden Parteien Rechtsfrieden und Rechtsgewißheit hergestellt werden (BAG Urteil vom 12. April 1956 - 2 AZR 247/54 -, AP Nr. 11 zu § 626 BGB, zu 2 a der Gründe).

    Dies wird mit der Präklusionswirkung der rechtskräftigen Entscheidung über die Unwirksamkeit der früheren Kündigung begründet, die es dem Kündigenden verwehre, den rechtskräftig aberkannten Kündigungsgrund zur Begründung einer weiteren Kündigung heranzuziehen (KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 297, mit weiteren Literaturnachweisen; zweifelnd: KR-Friedrich, § 4 KSchG Rz 272; offengelassen in BAG AP Nr. 11 zu § 626 BGB).

  • BAG, 13.11.1958 - 2 AZR 573/57

    Kündigungsschutzklage - Klageantrag - Kündigung - Auflösung zum Termin -

    Auszug aus BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 575/83
    Das bedeutet zugleich, daß die Parteien gehalten sind, in dem Prozeß alles zum Streitgegenstand vorzutragen, was geeignet ist, mit ihrem Standpunkt durchzudringen (BAG, aaO; BAG 7, 36 = AP Nr. 17 zu § 3 KSchG).

    Der Streitgegenstand des vorliegenden Prozesses ist also ein anderer als der des rechtskräftig entschiedenen; denn im Kündigungsprozeß mit einem Klageantrag nach § 4 Satz 1 KSchG ist Streitgegenstand die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis aus Anlaß einer ganz bestimmten Kündigung zu dem von dieser Kündigung gewollten Termin aufgelöst ist oder nicht (BAG 7, 36 = AP Nr. 17 zu § 3 KSchG).

  • BAG, 11.03.1976 - 2 AZR 29/75

    Ausschlußfrist - Strafbares Verhalten des Arbeitnehmers - Außerordentliche

    Auszug aus BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 575/83
    Daß das Strafverfahren diese erwartete Klärung schließlich nicht brachte und ohne einen Urteilsspruch gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt wurde, kann dem beklagten Land nicht zum Nachteil gereichen (vgl. BAG 24, 99, 105 = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG Urteil vom 11. März 1976 - 2 AZR 29/75 -, AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76

    Arbeitnehmer - Erprobung der Eignung - Abschluß eines befristeten

    Auszug aus BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 575/83
    Das ändert jedoch nichts daran, daß der Gesetzgeber generell nach einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers den Auflösungsantrag nur dem Arbeitnehmer zugestanden hat (vgl. hierzu auch BAG Urteil vom 26. Oktober 1979 - 7 AZR 752/77 -, AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969, und BAG Urteil vom 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 -, AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III der Gründe).
  • BAG, 26.10.1979 - 7 AZR 752/77

    Berechtigung zur Stellung eines Auflösungsantrags nach § 9 KSchG

    Auszug aus BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 575/83
    Das ändert jedoch nichts daran, daß der Gesetzgeber generell nach einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers den Auflösungsantrag nur dem Arbeitnehmer zugestanden hat (vgl. hierzu auch BAG Urteil vom 26. Oktober 1979 - 7 AZR 752/77 -, AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969, und BAG Urteil vom 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 -, AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III der Gründe).
  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 575/83
    Erforderlich ist die sichere und möglichst vollständige Kenntnis des Kündigungssachverhalts (BAG 23, 475; 24, 341 = AP Nr. 1 und 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BAG, 27.01.1972 - 2 AZR 157/71

    Ausschlußfrist - Verdacht strafbarer Handlung - Verdachtskündigung - Zulässigkeit

    Auszug aus BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 575/83
    Daß das Strafverfahren diese erwartete Klärung schließlich nicht brachte und ohne einen Urteilsspruch gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt wurde, kann dem beklagten Land nicht zum Nachteil gereichen (vgl. BAG 24, 99, 105 = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG Urteil vom 11. März 1976 - 2 AZR 29/75 -, AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

    Ist z. B. eine Verdachtskündigung rechtskräftig für unwirksam erklärt worden, weil dem Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung die Verdachtsmomente länger als zwei Wochen bekannt waren, so kann der Arbeitgeber trotzdem später wegen erwiesener Straftat kündigen, wenn sich aufgrund weiterer Umstände, z. B. durch ein Strafurteil herausstellt, daß der Arbeitnehmer die Straftat tatsächlich begangen hat (BAGE 47, 307 = AP Nr. 19 zu § 626 BC.B Ausschlußfrist).

    Es ist deshalb in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, daß der Arbeitgeber grundsätzlich den Ausgang des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens bzw. des Strafverfahrens abwarten darf (BAG Urteil vom 11. März 1976 - 2 AZR 29/75 - AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAGE 47, 307, 313 f. = AP, aaO., zu II 2 der Gründe; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 224; Ascheid, Beweislastfragen im Kündigungsschutzprozeß, S. 63; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 482).

    Jedenfalls wenn der Arbeitgeber vorher zwar Verdachtsmomente kannte, diese aber noch keine jeden vernünftigen Zweifel ausschließende sichere Kenntnis der Tatbegehung selbst begründeten, darf er den Ausgang des Strafverfahrens abwarten (BAGE 47, 307 = AP, aaO.).

    Ob der Arbeitgeber darüber hinaus, wie die Revision meint, trotz sicherer Kenntnis von den Tatumständen den Ausgang der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden einfach nur deshalb abwarten darf, um seine eigene strafrechtliche Bewertung durch eine möglichst umfassende Sachverhaltsaufklärung durch unabhängige, sachkundige staatliche Behörden nachprüfen zu lassen, hat die Rechtsprechung bisher dahinstehen lassen (BAGE 47, 307 = AP, aaO. und BAG Urteil vom 11. März 1976 - 2 AZR 29/75 - AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist), wird aber in der Literatur weitgehend abgelehnt (Ascheid, aaO.; Stahlhacke/Preis, aaO.; Herschel, Anm. zu BAG AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

    Nicht einmal einer Kündigung wegen begangener Straftat steht es entgegen, wenn das Strafverfahren die vom Arbeitgeber erwartete Klärung des Sachverhalts nicht erbracht hat und z.B. ohne Urteilsspruch eine Einstellung gegen Zahlung eines Geldbetrages erfolgt ist (BAG, Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 AZR 575/83 - BAGE 47, 307 = AP Nr. 19 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

    Auch wenn das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren - vorläufig - mit einer Einstellung endet, hindert dies den Arbeitgeber nicht, der wegen eines Diebstahls der Arbeitnehmerin gekündigt hat, das Arbeitsgerichtsverfahren fortzubetreiben, wenn er meint, in diesem Verfahren den Diebstahl beweisen zu können (vgl. BAGE 47, 307 = AP, aaO.).

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Ein Kündigungsberechtigter darf auch regelmäßig den Aus- bzw. Fortgang eines Strafermittlungs- bzw. eines Strafverfahrens abwarten (BAG 12. Mai 1955 - 2 AZR 77/53 - BAGE 2, 1; 11. März 1976 - 2 AZR 29/75 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 9 = EzA BGB § 626 nF Nr. 46; 12. Dezember 1984 - 7 AZR 575/83 - BAGE 47, 307; 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - aaO).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Das Landesarbeitsgericht hat insoweit zutreffend angenommen, daß die Beklagte diese "sichere" und jeden vernünftigen Zweifel ausschließende Kenntnis (vgl. BAGE 47, 307 = AP Nr. 19 zu § 626 BGB Ausschlußfrist) frühestens zu dem Zeitpunkt gehabt hat, als die Zeugin N ihre Angaben in ihrer eidesstattlichen Versicherung vom 13. September 1991 bekräftigt hat.
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

    Vielmehr durfte das beklagte Land den Ausgang des Strafermittlungs- bzw. des Strafverfahrens abwarten (vgl. BAGE 2, 1 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG Urteil vom 11. März 1976 - 2 AZR 29/75 - AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAGE 47, 307 = AP Nr. 19 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 224, m.w.N.).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 234/07

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Ein Kündigungsberechtigter darf den Aus- bzw. Fortgang eines Strafermittlungs-bzw. eines Strafverfahrens abwarten (BAG 12. Mai 1955 - 2 AZR 77/53 -BAGE 2, 1; 11. März 1976 - 2 AZR 2975 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 9 = EzA BGB § 626 nF Nr. 46; 12. Dezember 1984 - 7 AZR 575/83 - BAGE 47, 307; 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - aaO) und seinen Kündigungsentschluss davon abhängig machen.
  • LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 575/08

    Kündigungserklärungsfrist - Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen

    In diesem Fall bleibt dem Arbeitgeber nur noch der Ausspruch einer Tatkündigung, sobald die Voraussetzungen hierfür vorliegen (vgl. BAG 12. Dezember 1984 - 7 AZR 575/83 - BAGE 47, 307 = AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 19 = EzA BGB § 626 nF Nr. 97 zu II 1 d der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 05. Dezember 2006 - 5 Sa 286/06 - Rn 37, zitiert nach juris).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 25/07

    Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Ein Kündigungsberechtigter darf den Aus- bzw. Fortgang eines Strafermittlungs-bzw. eines Strafverfahrens abwarten (BAG 12. Mai 1955 - 2 AZR 77/53 -BAGE 2, 1; 11. März 1976 - 2 AZR 29/75 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 9 = EzA BGB § 626 nF Nr. 46; 12. Dezember 1984 - 7 AZR 575/83 - BAGE 47, 307; 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - aaO) und seinen Kündigungsentschluss davon abhängig machen.
  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95

    Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen

    Diese Feststellung hat die Revision nicht angegriffen, sondern macht nur geltend, ob man sich bei einer nachfolgenden Kündigung noch auf den rechtskräftig aberkannten Kündigungsgrund stützen könne, habe das Bundesarbeitsgericht bisher noch nicht entschieden, sondern in einer Entscheidung vom 12. Dezember 1984 (- 7 AZR 575/83 - BAGE 47, 307 = AP Nr. 19 zu § 626 BGB Ausschlußfrist = EzA § 626 BGB n. F. Nr. 97) offengelassen.
  • LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 576/08

    Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung - Sexualdelikt -

    Das ist schon deshalb nicht der Fall, weil die Kündigungssachverhalte der Verdachtskündigung und der Tatkündigung nicht identisch sind ( BAG 12. Dezember 1984 - 7 AZR 575/83 - BAGE 47, 307 = AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 19 = EzA BGB § 626 nF Nr. 97 zu II 1 der Gründe ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.05.2009 - 1 Sa 74/09

    Außerordentliche Kündigung wegen einer Bombendrohung - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 312/87

    Beginn der Ausschlußfrist des § 626 Abs 2 BGB - Kenntnis des

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 9.90

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit der Anordnung

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 973/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

  • LAG Berlin, 15.02.1988 - 9 Sa 114/87

    Beweismittel; Zivilprozess; Tonbandaufnahme; Augenscheinsbeweis

  • LAG Hamburg, 17.12.1999 - 6 Sa 16/99

    Wirksamkeit einer auf Verdacht eines vertragswidrigen Verhaltens gestützten

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90

    Gesetzliche Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen einen

  • ArbG Stuttgart, 24.01.2012 - 12 Ca 1447/11

    Fristlose Kündigung einer Pflegedienstleitung

  • VGH Bayern, 16.06.1999 - 17 P 98.1575
  • LAG Berlin, 01.12.1986 - 9 Sa 89/86

    Fristlose Kündigung; Kündigung; Öffentlicher Dienst; Untersuchungshaft;

  • LAG Hessen, 19.12.1985 - 10 Sa 995/84

    Verkauf von betrieblichen Sozialleistungen als Kündigungsgrund

  • LAG Hessen, 09.12.1985 - 10 Sa 1001/85

    Fristlose Kündigung wegen groben Missbrauchs einer Sozialvergünstigung

  • BAG, 28.10.1987 - 5 AZR 390/86

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.09.1986 - 4 Sa 297/86

    Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung; Vorliegen eines wichtigen

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