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   BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11   

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https://dejure.org/2012,27943
BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11 (https://dejure.org/2012,27943)
BAG, Entscheidung vom 15.05.2012 - 7 AZR 6/11 (https://dejure.org/2012,27943)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 (https://dejure.org/2012,27943)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist nach § 17 S 2 TzBfG iVm. § 6 S 1 KSchG entsprechend

  • openjur.de

    Befristungskontrollklage; verlängerte Anrufungsfrist nach § 17 S 2 TzBfG iVm. § 6 S 1 KSchG entsprechend

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist nach § 17 S 2 TzBfG iVm. § 6 S 1 KSchG entsprechend

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 S 1 TzBfG, § 17 S 2 TzBfG, § 6 S 1 KSchG
    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist nach § 17 S 2 TzBfG iVm. § 6 S 1 KSchG entsprechend

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Präklusion von innerhalb der Klagefrist nicht geltend gemachten Gründen i.R.d. Anfechtung einer Kündigung

  • Betriebs-Berater

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verlängerte Anrufungsfrist bei einer Befristungskontrollklage gem. §17 S.2 TzBfG i.V.m. §6 S.1 KSchG analog

  • rewis.io

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist nach § 17 S 2 TzBfG iVm. § 6 S 1 KSchG entsprechend

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 17
    Befristung des Arbeitsverhältnisses; Frist zur Erhebnung der Befristungskontrollklage; Verlängerte Klagefrist nach § 17 Satz 2 TzBfG iVm. § 6 Satz 1 KSchG entsprechend

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Befristungskontrollklage: Verlängerte Anrufungsfrist des § 17 Satz 2 TzBfG i. V. mit § 6 Satz 1 KSchG entsprechend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klagefrist bei einer Befristungskontrollklage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzanmerkung)

    Arbeitnehmer müssen bei einer Befristungskontrollklage zwingend auf den richtigen Antrag achten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 714
  • NZA 2012, 1148
  • BB 2012, 2560
  • DB 2012, 2582
  • AnwBl 2013, 16
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02

    Klagefrist für Befristungskontrolle

    Auszug aus BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11
    Ausgehend vom Antragswortlaut ist der geäußerte Parteiwille maßgeblich, wie er aus dem Begehren, der Begründung und sonstigen Umständen bei Erhebung der Klage erkennbar wird (vgl. BAG 16. April 2003 - 7 AZR 119/02 - zu I 1 a der Gründe mwN, BAGE 106, 72) .

    Wegen des identischen Zwecks der Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG und der entsprechenden Anwendung der verlängerten Anrufungsfrist nach § 17 Satz 2 TzBfG, § 6 KSchG verbietet sich bei der entsprechenden Anwendung von § 6 Satz 1 KSchG nF im Befristungskontrollrecht eine andere Würdigung als im Kündigungsschutzrecht (zu § 6 KSchG in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ebenso: BAG 16. April 2003 - 7 AZR 119/02 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 106, 72) .

    Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung angenommen hat, dass ein allgemeiner Feststellungsantrag iSd. § 256 Abs. 1 ZPO die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG nicht zu wahren vermag (ausf. BAG 16. April 2003 - 7 AZR 119/02 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 106, 72) , betraf dies eine Fallgestaltung, in der der Kläger - anders als im vorliegenden Streitfall - bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz keinen Befristungskontrollantrag iSv. § 17 Satz 1 TzBfG gestellt hat.

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 699/06

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Kündigungsschutzrecht ist § 6 KSchG entsprechend anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer im Weg einer Leistungsklage aus der Unwirksamkeit einer Kündigung folgende Lohnansprüche oder seine Weiterbeschäftigung für einen Zeitraum nach Zugang der Kündigung innerhalb von drei Wochen gerichtlich geltend gemacht hat (vgl. BAG 23. April 2008 -  2 AZR 699/06 - Rn. 23 mwN, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 65 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 84) .

    Dieser Wille des Arbeitnehmers, eine Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nicht zu akzeptieren und das Arbeitsverhältnis auch in Zukunft fortsetzen zu wollen, kann während der dreiwöchigen Klagefrist auch auf andere Weise als durch einen ausdrücklichen, auf eine bestimmte Kündigung gerichteten Klageantrag für den Kündigenden hinreichend klar zum Ausdruck kommen, beispielsweise indem der Arbeitnehmer eine Leistungsklage erhoben hat, deren Anspruch zwingend die Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung voraussetzt (vgl. BAG 23. April 2008 -  2 AZR 699/06 - Rn. 24 mwN, aaO) .

    Das Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen Klärung der Rechtslage und sein Vertrauen in den Bestand der ausgesprochenen Kündigung wird hierdurch regelmäßig nicht bzw. nur geringfügig berührt und muss unter Berücksichtigung des Sinn und Zwecks des § 6 Satz 1 KSchG nF zurücktreten (vgl. BAG 23. April 2008 -  2 AZR 699/06 - Rn. 24 mwN, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 65 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 84) .

  • BAG, 04.05.2011 - 7 AZR 252/10

    Befristungskontrollklage - § 6 KSchG

    Auszug aus BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11
    Eine andere Würdigung als im Kündigungsschutzrecht ist wegen des identischen Zwecks der Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG und der entsprechenden Anwendung der verlängerten Anrufungsfrist nach § 17 Satz 2 TzBfG, § 6 Satz 1 KSchG nicht geboten (vgl. hierzu BAG 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10 - Rn. 16, EzA KSchG § 6 Nr. 3) .

    Die Vorschrift erfasst zwar seitdem in ihrer unmittelbaren Anwendung nicht länger einen Antragswechsel vom allgemeinen Feststellungsantrag iSv. § 256 Abs. 1 ZPO zum punktuellen Antrag oder - in Analogie zu § 6 Satz 1 KSchG - den umgekehrten Wechsel (vgl. BAG 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10 - Rn. 28 mwN, EzA KSchG § 6 Nr. 3) .

  • BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 95/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Maßregelung

    Auszug aus BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11
    Weil es sich um eine Befristungskontrollklage handelt, bedarf es keines besonderen Feststellungsinteresses (vgl. hierzu zB BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 - Rn. 12, BAGE 121, 247) .
  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 85/09

    Sachgrund der Erprobung iSv. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG

    Auszug aus BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11
    Folgt aus dem Gesamtzusammenhang zweifelsfrei, dass sich der Kläger gegen eine konkrete Befristungsvereinbarung wendet, genügt dies für die Annahme einer Befristungskontrollklage iSv. § 17 Satz 1 TzBfG (vgl. zB BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 10, AP TzBfG § 14 Nr. 73 = EzA  TzBfG § 14 Nr. 68) .
  • LAG Niedersachsen, 09.11.2010 - 11 Sa 623/10
    Auszug aus BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. November 2010 - 11 Sa 623/10 - aufgehoben.
  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 733/16

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Es genügt aber, wenn sich der Vertrag, der die angegriffene Befristung enthält, im Wege der Auslegung aus dem weiteren Klagevorbringen ergibt (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 9; 20. Januar 2010 - 7 AZR 542/08 - Rn. 9; APS/Backhaus 5. Aufl. TzBfG § 17 Rn. 55; Sievers TzBfG 6. Aufl. § 17 Rn. 29) .
  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 135/15

    Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Dafür bedarf es keines besonderen Feststellungsinteresses (BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 541/13 - Rn. 18; 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 9) .
  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    (4) Im Streitfall braucht nicht entschieden zu werden, ob an dieser Rechtsprechung nach der Novellierung des Kündigungsschutzgesetzes durch das Arbeitsmarktreformgesetz vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3002) insoweit festgehalten werden kann, als sie die Möglichkeit eröffnet, auch Kündigungen, die schon bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz ausgesprochen worden sind, erstmals im zweiten Rechtszug in den Prozess einzuführen (befürwortend HaKo-Gallner KSchR 4. Aufl. § 4 Rn. 52; Spinner in Löwisch/Spinner/Wertheimer KSchG 10. Aufl. § 4 Rn. 105 ff., § 6 Rn. 14; Lingemann/Groneberg NJW 2013, 2809 f.; ablehnend v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 15. Aufl. § 4 Rn. 127 ff.; Bayreuther ZfA 2005, 391; zur Wahrung der Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG durch einen allgemeinen Feststellungsantrag vgl. BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 26) .

    Eine entsprechende Anwendung von § 6 KSchG kommt deshalb - wie schon vor der Gesetzesnovelle - in Betracht, wenn etwa der Arbeitnehmer mit einer Leistungsklage Lohnansprüche oder Weiterbeschäftigung für die Zeit nach Zugang der Kündigung bzw. Ablauf der Kündigungsfrist innerhalb von drei Wochen gerichtlich geltend gemacht hat (BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 23; 23. April 2008 - 2 AZR 699/06 - Rn. 23) .

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Eine entsprechende Anwendung von § 6 KSchG kommt deshalb - wie schon vor der Gesetzesnovelle - in Betracht, wenn der Arbeitnehmer mit einer Leistungsklage Lohnansprüche oder Weiterbeschäftigung für die Zeit nach Zugang der Kündigung bzw. Ablauf der Kündigungsfrist innerhalb von drei Wochen gerichtlich geltend gemacht hat (BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 23; 23. April 2008 - 2 AZR 699/06 - Rn. 23) .
  • LAG Düsseldorf, 09.04.2019 - 3 Sa 1126/18

    Sachgrundlose Befristung - zwei Jahre sind zwei Jahre - Dienstreise zählt mit

    Entsprechend § 133 BGB ist nicht am buchstäblichen Sinn des in der Prozesserklärung gewählten Ausdrucks zu haften, vielmehr ist der in der Erklärung verkörperte Wille zu ermitteln, wie er sich aus dem Antrag, der Begründung und sonstigen Umständen bei Erhebung der Klage ergibt (BAG vom 15.05.2012 - 7 AZR 6/11, juris, Rz. 9; BAG vom 16.04.2003 - 7 AZR 119/02, juris, Rz. 15; APS/Backhaus, 5. Auflage, § 17 TzBfG Rn. 55 m.w.N.).

    Mit der vorgenommenen und auch für die Tenorierung des Berufungsurteils maßgeblichen Auslegung bedarf der Klageantrag nach § 17 Satz 1 TzBfG keines besonderen Feststellungsinteresses (vgl. BAG vom 15.05.2012 - 7 AZR 6/11, juris, Rz. 10) und ist auch hinreichend bestimmt im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.

  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17

    Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers

    Hierbei handelt es sich um eine Befristungskontrollklage, für die es keines besonderen Feststellungsinteresses bedarf (vgl. BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 541/13 - Rn. 18; 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 9 f.) .
  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 541/13

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist

    Hierbei handelt es sich um eine Befristungskontrollklage, für die es keines besonderen Feststellungsinteresses bedarf (BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 9) .

    Folgt aus dem Gesamtzusammenhang zweifelsfrei, dass sich der Kläger gegen eine konkrete Befristungsvereinbarung wendet, genügt dies für die Annahme einer Befristungskontrollklage iSv. § 17 Satz 1 TzBfG (BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 15; 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 10) .

    Eine andere Würdigung als im Kündigungsschutzrecht ist wegen des identischen Zwecks der Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG und der entsprechenden Anwendung der verlängerten Anrufungsfrist nach § 17 Satz 2 TzBfG, § 6 Satz 1 KSchG nicht geboten (vgl. hierzu BAG 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10 - Rn. 16, BAGE 138, 9; 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 21) .

    Die Klagefrist kann auch dadurch gewahrt sein, dass der Arbeitnehmer bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz einen Befristungskontrollantrag stellt und er innerhalb der Dreiwochenfrist auf anderem Weg gerichtlich geltend gemacht hat, dass die nach diesem Antrag streitgegenständliche Befristung rechtsunwirksam ist (BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 22) .

    Dieser Wille des Arbeitnehmers, eine Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nicht zu akzeptieren und das Arbeitsverhältnis auch in Zukunft fortsetzen zu wollen, kann während der dreiwöchigen Klagefrist auch auf andere Weise als durch einen ausdrücklichen, auf eine bestimmte Kündigung gerichteten Klageantrag für den Kündigenden hinreichend klar zum Ausdruck kommen, beispielsweise indem der Arbeitnehmer eine Leistungsklage erhoben hat, deren Anspruch zwingend die Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung voraussetzt (vgl. BAG 23. April 2008 - 2 AZR 699/06 - Rn. 24 mwN; 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 23) .

    Diesem Regelungszweck dient § 6 Satz 1 KSchG auch nach Novellierung des Kündigungsschutzgesetzes durch das Arbeitsmarktreformgesetz vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3002 [am 1. Januar 2004 in Kraft getretenes KSchG nF]; BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 24) .

    Wegen des identischen Zwecks der Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG und der entsprechenden Anwendung der verlängerten Anrufungsfrist nach § 17 Satz 2 TzBfG, § 6 KSchG verbietet sich bei der entsprechenden Anwendung von § 6 Satz 1 KSchG nF im Befristungskontrollrecht eine andere Würdigung als im Kündigungsschutzrecht (ausführlich BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 24; zu § 6 KSchG in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ebenso BAG 16. April 2003 - 7 AZR 119/02 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 106, 72) .

    Entsprechendes gilt im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch späteren Befristungsablauf (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 23 f.) .

  • BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 572/17

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt

    Es genügt aber, wenn sich der Vertrag, der die angegriffene Befristung enthält, im Wege der Auslegung aus dem weiteren Klagevorbringen ergibt (vgl. BAG 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 - Rn. 9; 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 9; 20. Januar 2010 - 7 AZR 542/08 - Rn. 9) .
  • BAG, 11.09.2013 - 7 AZR 107/12

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer sog. Optionskommune

    Eines besonderen Feststellungsinteresses iSd. § 256 Abs. 1 ZPO bedarf es nicht (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 26/19

    Änderungskündigung - Wahrung der Klagefrist

    Anders als in den Fällen, in denen innerhalb der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG kein Antrag erhoben wurde, der die Unwirksamkeit einer konkreten Kündigung zum Gegenstand hat, sondern ggf. nur ein allgemeiner Feststellungsantrag nach § 256 Abs. 1 ZPO, ein gegen eine später oder zeitgleich wirkende andere Kündigung gerichteter Kündigungsschutz- oder Änderungsschutzantrag oder ein die Unwirksamkeit der Kündigung lediglich voraussetzender Leistungsantrag (zur Möglichkeit der analogen Anwendung von § 6 KSchG in diesen Fällen: vgl. BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 34, BAGE 146, 161; 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 28, BAGE 150, 234; 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 31 f. , BAGE 163, 24; 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 23; 23. April 2008 - 2 AZR 699/06 - Rn. 23) , ist durch einen rechtzeitig erhobenen Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG bereits die nämliche "punktualisierte" (Änderungs-)Kündigung angegriffen.
  • BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 429/17

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16

    Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist

  • ArbG Köln, 24.04.2020 - 19 Ha 6/18

    Solosänger - Vereinbarung Nichtanrechnung von Spielzeiten

  • BGH, 14.01.2021 - I ZB 53/20

    Einholung von Auskünften Dritter über das Vermögen eines Schuldners durch

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung

  • BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16

    Auflösende Bedingung - Bedingungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist -

  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 13/17

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 592/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Auslauffrist

  • BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 602/11

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung - Nichtigkeit eines Rentenbescheids

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14

    Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung

  • LAG Düsseldorf, 16.07.2013 - 16 Sa 381/13

    Keine Geltendmachung von Schadensersatz nach Anspruchsübergang nach § 115 SGB X -

  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 457/12

    Befristeter Arbeitsvertrag - Eigenart der Arbeitsleistung - Deutsche Welle

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 26 Sa 1513/14

    Luftverkehrsbetrieb als Betrieb iSd. KSchG - Anwendbarkeit des § 15 KSchG auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2021 - 6 Sa 106/21

    Abgrenzung Kündigungserklärung und Nichtverlängerungsanzeige - Wirksamkeit einer

  • LAG Hessen, 17.12.2018 - 17 Sa 1670/17

    Die in § 20 Abs. (1) lit. a) "Manteltarifvertrag Nr. 2 für das Kabinenpersonal in

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 26 Sa 356/15

    Verhältnis Kündigung/Anfechtung - Wahrung der Frist des § 4 KSchG durch

  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 324/11

    Abordnungsvertretung

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 718/12

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer sog. Optionskommune

  • LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12

    Aufstockungsanspruch; Fehlzeiten; Schadensersatz; betriebliche Gründe

  • LAG Hessen, 17.12.2018 - 17 Sa 1693/17

    Die in § 20 Abs. (1) lit. a) "Manteltarifvertrag Nr. 2 für das Kabinenpersonal in

  • LAG Hessen, 26.11.2018 - 17 Sa 397/17
  • LAG Düsseldorf, 19.05.2020 - 3 Sa 23/20

    Befristung des Arbeitsverhältnisses von Musikern in Kulturorchestern;

  • LAG Köln, 10.12.2020 - 3 Sa 420/20
  • LAG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 Sa 671/13

    Befristung zur berufsbegleitenden Ausbildung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.11.2012 - 6 Sa 99/11

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Winterruhe nach TVÜ-Forst -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 158/16

    Zugang eines von der Arbeitgeberseite als zweiten Vertragspartner unterzeichneten

  • LAG Hamm, 10.06.2020 - 3 Sa 23/20

    Auslegung eines Klageantrags im Zusammenhang mit der Wahrung der Klagefrist bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 407/18

    Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Universitätsprofessors

  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.10.2014 - 6 Sa 299/13

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Kündigungsschutzklage - verlängerte

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