Rechtsprechung
BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 647/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit Rückwirkung - AGB-Kontrolle
- openjur.de
Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts; Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit Rückwirkung; AGB-Kontrolle
- Bundesarbeitsgericht
Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit Rückwirkung - AGB-Kontrolle
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 305 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 145 BGB
Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit Rückwirkung - AGB-Kontrolle - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Wiedereinstellung aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Abs. 1 S. 1; KSchG § 1 Abs. 2
Anspruch auf Wiedereinstellung aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses Unangemessene benachteiligung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stade, 30.12.2009 - 1 Ca 362/09
- LAG Niedersachsen, 10.09.2010 - 6 Sa 115/10
- BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 647/10
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 743/14
Wiedereinstellungsanspruch - Verstoß gegen Art. 8 EMRK
Der Inhalt des begehrten Arbeitsvertrags ist in dem Klageantrag hinreichend bezeichnet (zu diesem Erfordernis: vgl. BAG 13. Juni 2012 - 7 AZR 647/10 - Rn. 19; 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - Rn. 14) . - BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 20/18
Einstellungsanspruch - Auswahlentscheidung
Das gilt insbesondere, weil bei einer Klage auf Annahme eines Vertragsangebots ein einseitiges, § 12 Satz 1 KSchG entsprechendes Lösungsrecht des Klägers vom Vertrag nicht bestünde (vgl. BAG 13. Juni 2012 - 7 AZR 647/10 - Rn. 21 mwN) . - LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 33/17
Einstellungsanspruch eines betriebsbedingt entlassenen Arbeitnehmers gegen ein …
Diese Auslegung ist aber schon für die "klassische" Wiedereinstellungsklage nicht zwingend (vgl. BAG 13.06.2012 - 7 AZR 647/10 - Juris Rn. 16), erst recht nicht für den hier vorliegenden atypischen Fall, dass ein Arbeitsverhältnis zwar im Anschluss an ein anderes Arbeitsverhältnis, nicht aber mit demselben Arbeitgeber begründet werden soll.Dem Arbeitnehmer kann es demnach im ersten Schritt auch nur um die Abgabe eines Angebots gehen (vgl. BAG 15.05.2012 - 3 AZR 610/11 - BAGE 141, 222; 13.06.2012 - 7 AZR 647/10 - Juris Rn. 16 und 21).
Zur Ermittlung des Inhalts einer mit der Klage erstrebten Willenserklärung können - wie auch bei anderen auslegungsbedürftigen Klageanträgen - die Klagebegründung und das schriftsätzliche Vorbringen des Klägers herangezogen werden (vgl. BAG 13.06.2012 - 7 AZR 647/10 - Juris Rn. 19).
Eine rückwirkende Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Urteil, die mit der Fiktion der Abgabe der Angebotserklärung vorbereitet werden soll, ist zulässig (vgl. BAG 13.06.2012 - 7 AZR 647/10 - Juris Rn. 23 mwN).
- BAG, 13.03.2013 - 7 AZR 334/11
Wiedereinstellungsanspruch - AGB-Kontrolle
Der Senat hat über die zu behandelnden Rechtsfragen großteils schon mit Urteil vom 9. Februar 2011 entschieden (- 7 AZR 91/10 - AP BGB § 307 Nr. 52 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 2) und unter Berücksichtigung der weiteren Argumente der Beklagten an den Ergebnissen in den Urteilen vom 19. Oktober 2011 (- 7 AZR 471/10 -, - 7 AZR 672/10 - AP BGB § 307 Nr. 58 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 10, - 7 AZR 33/11 - und - 7 AZR 743/10 -) sowie vom 13. Juni 2012 (- 7 AZR 519/10 -, - 7 AZR 537/10 -, - 7 AZR 647/10 -, - 7 AZR 669/10 -, - 7 AZR 738/10 - und - 7 AZR 169/11 -) festgehalten. - BAG, 13.03.2013 - 7 AZR 344/11
Wiedereinstellungsanspruch - AGB-Kontrolle
a) Der Senat hat über die zu behandelnden Rechtsfragen großteils schon mit Urteil vom 9. Februar 2011 entschieden (- 7 AZR 91/10 - AP BGB § 307 Nr. 52 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 2) und unter Berücksichtigung der weiteren Argumente der Beklagten an den Ergebnissen in den Urteilen vom 19. Oktober 2011 (- 7 AZR 471/10 -, - 7 AZR 672/10 - AP BGB § 307 Nr. 58 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 10, - 7 AZR 33/11 - und - 7 AZR 743/10 -) sowie vom 13. Juni 2012 (- 7 AZR 519/10 -, - 7 AZR 537/10 -, - 7 AZR 647/10 -, - 7 AZR 669/10 -, - 7 AZR 738/10 - und - 7 AZR 169/11 -) festgehalten. - LAG Sachsen, 22.05.2015 - 5 Sa 98/14
Anspruch eines Auszubildenden im öffentlichen Dienst auf Übernahme in ein …
Ausgeschlossen ist lediglich eine gerichtliche Entscheidung, mit der ein Arbeitsverhältnis mit Rückwirkung zu einem Zeitpunkt vor Abgabe des Angebots begründet werden soll (BAG, Urteil vom 09.02.2011 - 7 AZR 91/10 - AP Nr. 52 zu § 307 BGB ; BAG, Urteil vom 15.10.2013 - 9 AZR 572/12 - ZTR 2014, 352 ; BAG, Urteil vom 13.06.2012 - 7 AZR 647/10 - n. v.).