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   BAG, 30.10.1991 - 7 AZR 653/90   

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https://dejure.org/1991,22789
BAG, 30.10.1991 - 7 AZR 653/90 (https://dejure.org/1991,22789)
BAG, Entscheidung vom 30.10.1991 - 7 AZR 653/90 (https://dejure.org/1991,22789)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 1991 - 7 AZR 653/90 (https://dejure.org/1991,22789)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten

    Auszug aus BAG, 30.10.1991 - 7 AZR 653/90
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. statt vieler: BAGE 49, 73, 79, 80 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 4. April 1990 - 7 AZR 259/89 - AP Nr. 136, a.a.O. = EzA § 620 BGB Nr. 107, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt, unter II 1 der Gründe).

    a) Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht die Rechtsprechung des Senats zur Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten zugrundegelegt, wie sie insbesondere im Urteil vom 4. April 1990 (a.a.O.) zum Ausdruck gekommen ist.

    Eine konkrete vertragliche Festlegung erfolgt deshalb in der Regel nur kurzfristig und auch nur für einen überschaubaren Zeitraum (BAG Urteil vom 4. April 1990, a.a.O., zu II 3 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 30.10.1991 - 7 AZR 653/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 ( BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach § 620 BGB grundsätzlich möglich.

    Hiernach ist bei der Prüfung, ob ein sachlich rechtfertigender Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages vorliegt, auch auf die Üblichkeit im Arbeitsleben sowie darauf abzustellen, was verständige und verantwortungsbewußte Parteien zu vereinbaren pflegen ( BAGE 10, 65, 72 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C 3 der Gründe).

  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 30.10.1991 - 7 AZR 653/90
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. statt vieler: BAGE 49, 73, 79, 80 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 4. April 1990 - 7 AZR 259/89 - AP Nr. 136, a.a.O. = EzA § 620 BGB Nr. 107, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt, unter II 1 der Gründe).
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88

    Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung

    Auszug aus BAG, 30.10.1991 - 7 AZR 653/90
    Aus der vereinbarten Befristungsdauer lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, ob ein sachlicher Befristungsgrund überhaupt vorliegt oder ob ein solcher nur vorgeschoben ist ( BAGE 59, 265, 272 = AP Nr. 124 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter III der Gründe).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Entsprechende Handhabungen liegen auch bei häufig wiederkehrenden, jeweils kurzzeitig befristeten Arbeitsverhältnissen nahe und sprechen nicht für ein unbefristetes Dauerarbeitsverhältnis (vgl. BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - zu B 1 b der Gründe, AP TzBfG § 4 Nr. 2 = EzA TzBfG § 12 Nr. 1; 30. Oktober 1991 - 7 AZR 653/90 - zu I b der Gründe) .
  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 657/92

    Befristeter Arbeitsvertrag mit studentischer Aushilfskraft

    Die Frage, in welchem Maße der Mitarbeiter aufgrund des bestehenden Weisungsrechts persönlich abhängig ist, läßt sich nicht abstrakt für alle Beschäftigungen beantworten, sondern hängt vor allem von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (zum Erfordernis einer differenzierten tätigkeitsbezogenen Betrachtung vgl. u.a. BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991, a.a.O., zu B II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 13. November 1991, a.a.O., zu III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 10. Juni 1992, n.v., zu II 2 der Gründe).

    Das angegriffene Urteil hält sich an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitnehmereigenschaft von Studenten in vergleichbaren Fällen (vgl. Urteil vom 4. April 1990, BAGE 65, 86 ff. = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zum Einsatz von Studenten als Schichtarbeiter; Urteil vom 30. Oktober 1991 - 7 AZR 653/90 -, n.v., zum Einsatz von Studenten als Zugbegleiter; Beschluß vom 15. Dezember 1992 - 1 ABR 39/92 -, n.v., zur Beschäftigung von Studenten mit Hilfsarbeiten in der Versandabteilung eines Zeitungsunternehmens).

    Der Abschluß eines unbefristeten Arbeitsvertrages läßt sich entgegen der Ansicht des Klägers nicht daraus ableiten, daß er der Beklagten auf deren Wunsch eine Arbeitserlaubnis, eine Studienbescheinigung und eine Lohnsteuerkarte überreichte; denn die Aufbewahrung dieser Papiere durch die Beklagte liegt auch bei häufig wiederkehrenden, jeweils kurzzeitig befristeten Arbeitsverträgen nahe (BAG Urteil vom 30. Oktober 1991 - 7 AZR 653/90 -, n.v., zu I 1 b der Gründe).

    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht die Rechtsprechung des Senats zur Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten zugrunde gelegt (vgl. insbesondere Urteil vom 4. April 1990, BAGE 65, 86, 95 f. = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu A II 3 der Gründe und Urteil vom 30. Oktober 1991 - 7 AZR 653/90 -, n.v., zu II 4 a der Gründe).

  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92

    Urlaub für studentische Hilfskräfte

    Das vermeintliche Interesse von Studenten, sich wegen der wechselnden Inanspruchnahme durch das Studium nur für einen begrenzten Zeitraum arbeitsrechtlich binden zu können (BAGE 65, 86, 95 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 30. Oktober 1991 - 7 AZR 653/90 -, n. v.) mag als Sachgrund für ein unbestritten befristet abgeschlossenes Arbeitsverhältnis anzuerkennen sein.
  • LAG Hamburg, 24.02.1998 - 3 Sa 92/97

    Streit zwischen einem Arbeitnehmer (Student und zeitweise als

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  • BAG, 13.01.1993 - 5 AZR 54/92

    Arbeitsvertrag durch Eintragung in Dienstplan - Gehaltsfortzahlung im

    Die nach Treu und Glauben gebotene ausdrückliche Zurückweisung der angebotenen Sitzwachen ergibt sich aus der bisherigen Handhabung unter Berücksichtigung folgender Umstände: Die Klägerin als Studentin kann wegen der wechselnden Inanspruchnahme durch Studium und Nebenerwerb immer nur für einen begrenzten Zeitraum übersehen, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten sie sich neben ihrem Studium noch arbeitsvertraglich binden kann (vgl. BAGE 65, 86, 95 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristetes Arbeitsverhältnis, zu A II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 30. Oktober 1991 - 7 AZR 653/90 -, n.v., zu II 4 a der Gründe).
  • BAG, 13.01.1993 - 5 AZR 56/92

    Arbeitsvertrag durch Einteilung in Dienstplan - Nichtvorlage einer

    Die nach Treu und Glauben gebotene ausdrückliche Zurückweisung der angebotenen Sitzwachen ergibt sich aus der bisherigen Handhabung unter Berücksichtigung folgender Umstände: Die Klägerin als Studentin kann wegen der wechselnden Inanspruchnahme durch Studium und Nebenerwerb immer nur für einen begrenzten Zeitraum übersehen, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten sie sich neben ihrem Studium noch arbeitsvertraglich binden kann (vgl. BAGE 65, 86, 95 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristetes Arbeitsverhältnis, zu A II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 30. Oktober 1991 - 7 AZR 653/90 -, n.v., zu II 4 a der Gründe).
  • BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einstellung von Studenten als

    Obwohl der Arbeitnehmerstatus nicht entscheidend ist, kann angemerkt werden, daß nach der Rechtsprechung des Siebten Senats zu befristeten Arbeitsverträgen mit Studenten (vgl. Urteil vom 4. April 1990 - 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 30. Oktober 1991 - 7 AZR 653/90 -, n.v.), die ähnliche Sachverhalte betraf (Studenten als Schichtarbeiter für jeweils eine Woche, Studenten als Zugbegleiter), bei "auf Anruf" vereinbarten Arbeitseinsätzen jeweils befristete Arbeitsverhältnisse begründet werden.
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