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   BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 661/02   

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BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 661/02 (https://dejure.org/2003,1916)
BAG, Entscheidung vom 03.09.2003 - 7 AZR 661/02 (https://dejure.org/2003,1916)
BAG, Entscheidung vom 03. September 2003 - 7 AZR 661/02 (https://dejure.org/2003,1916)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Zustellung eines Rentenbescheides der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers unter dem Aspekt der auflösenden Bedingung eines Arbeitsvertrages eines Angestellten - Folgen einer ...

  • Judicialis

    BAT-O § 59 Abs. 1 in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; SGG § 84; ; SchwbG § 22; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht; Schwerbehindertenrecht; Tarifrecht öffentlicher Dienst - Auflösende Bedingung; Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 107, 241
  • MDR 2004, 580
  • NZA 2004, 328
  • BB 2004, 612
  • DB 2004, 548
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 101/97

    Rücknahme des Rentenantrags und auflösende Bedingung

    Auszug aus BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 661/02
    Erst die Einbindung der Interessen des Arbeitnehmers durch die Anbindung an die rentenrechtliche Versorgung rechtfertigt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 c der Gründe).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats zu der insoweit inhaltsgleichen Bestimmung in § 59 Abs. 1 BAT endet das Arbeitsverhältnis zwar nicht, wenn der Arbeitnehmer nach Zustellung des die Erwerbsunfähigkeit feststellenden Rentenbescheids des zuständigen Rentenversicherungsträgers innerhalb der Widerspruchsfrist des § 84 SGG seinen Rentenantrag zurücknimmt (11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 Gründe) oder wenn er innerhalb dieser Frist seinen Rentenantrag beschränkt und anstelle der unbefristeten Erwerbsunfähigkeitsrente lediglich eine Zeitrente verlangt (23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - BAGE 94, 7 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3, zu 2 a der Gründe).

    Von ihm wird lediglich verlangt, daß er in der Zeit bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist und ggf. einer zusätzlichen Frist von wenigen Tagen für die Übermittlung der arbeitnehmerseitigen Mitteilung über die Rücknahme oder Beschränkung des Rentenantrags keine Dispositionen über den möglicherweise zum Ende des Zustellungsmonats frei gewordenen Arbeitsplatz trifft (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - aaO, zu 2 d der Gründe; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - aaO, zu 2 b der Gründe).

  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 906/98

    Klagefrist bei auflösend bedingten Arbeitsverhältnissen

    Auszug aus BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 661/02
    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats zu der insoweit inhaltsgleichen Bestimmung in § 59 Abs. 1 BAT endet das Arbeitsverhältnis zwar nicht, wenn der Arbeitnehmer nach Zustellung des die Erwerbsunfähigkeit feststellenden Rentenbescheids des zuständigen Rentenversicherungsträgers innerhalb der Widerspruchsfrist des § 84 SGG seinen Rentenantrag zurücknimmt (11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 Gründe) oder wenn er innerhalb dieser Frist seinen Rentenantrag beschränkt und anstelle der unbefristeten Erwerbsunfähigkeitsrente lediglich eine Zeitrente verlangt (23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - BAGE 94, 7 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3, zu 2 a der Gründe).

    Von ihm wird lediglich verlangt, daß er in der Zeit bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist und ggf. einer zusätzlichen Frist von wenigen Tagen für die Übermittlung der arbeitnehmerseitigen Mitteilung über die Rücknahme oder Beschränkung des Rentenantrags keine Dispositionen über den möglicherweise zum Ende des Zustellungsmonats frei gewordenen Arbeitsplatz trifft (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - aaO, zu 2 d der Gründe; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - aaO, zu 2 b der Gründe).

  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 600/00

    Wiedereinstellungsanspruch nach Befristung

    Auszug aus BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 661/02
    Es kann dahinstehen, ob bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Grund einer auflösenden Bedingung ein Anspruch auf Wiedereinstellung grundsätzlich ebenso ausscheidet wie bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Grund einer wirksam vereinbarten Befristung (vgl. dazu BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 600/00 - BAGE 100, 304 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 11 = EzA BGB § 620 Nr. 189, zu B II 1 der Gründe), oder ob die Grundsätze zum Wiedereinstellungsanspruch im Anschluß an eine wirksame betriebsbedingte Kündigung entsprechend gelten.
  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94

    Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz

    Auszug aus BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 661/02
    Zum anderen will die Tarifnorm berechtigte Interessen des Arbeitgebers schützen, indem ihm unter erleichterten Voraussetzungen die Trennung von einem Arbeitnehmer ermöglicht wird, der gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, seine nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134, zu I 3 b der Gründe).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 339/00

    Hinweispflichten - betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 661/02
    Der Arbeitgeber kann zwar ausnahmsweise nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet sein, den Arbeitnehmer über negative Auswirkungen des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis, zB im Hinblick auf Versorgungsschäden bei Abschluß eines Aufhebungsvertrags, aufzuklären (BAG 3. Juli 1990 - 3 AZR 382/89 - AP BetrAVG § 1 Nr. 24 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 7, zu II 2 a der Gründe; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 339/00 - AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 2 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 62).
  • BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 382/89

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 661/02
    Der Arbeitgeber kann zwar ausnahmsweise nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet sein, den Arbeitnehmer über negative Auswirkungen des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis, zB im Hinblick auf Versorgungsschäden bei Abschluß eines Aufhebungsvertrags, aufzuklären (BAG 3. Juli 1990 - 3 AZR 382/89 - AP BetrAVG § 1 Nr. 24 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 7, zu II 2 a der Gründe; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 339/00 - AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 2 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 62).
  • LAG Thüringen, 21.08.2002 - 4 Sa 303/01
    Auszug aus BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 661/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 21. August 2002 - 4 Sa 303/2001 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 557/96

    Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Entstehen einer anderweitigen

    Auszug aus BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 661/02
    Entsteht diese erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kommt ein Wiedereinstellungsanspruch nicht in Betracht (BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 2; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 661/02
    Entsteht diese erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kommt ein Wiedereinstellungsanspruch nicht in Betracht (BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 2; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5).
  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98

    Tariflicher Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 661/02
    a) Die in § 59 Abs. 1 BAT-O getroffene Regelung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beruht auf der Annahme der Tarifvertragsparteien, der Arbeitnehmer werde im Falle einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit künftig die arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen nicht mehr erbringen können (BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - AP MTL II § 62 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1, zu B II 1 b bb der Gründe).
  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 602/95

    Tarifvertraglicher Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 771/12

    Auflösende Bedingung in Tarifvertrag - Schriftform

    Wenn der Arbeitnehmer von seiner sozialrechtlichen Dispositionsbefugnis Gebrauch macht und seinen Rentenantrag vor Ablauf der Widerspruchsfrist des § 84 SGG zurücknimmt oder seinen Antrag innerhalb der Widerspruchsfrist und damit vor Eintritt der Bestandskraft des Rentenbescheids einschränkt und anstelle einer Dauerrente eine befristete Rente begehrt, so treten die Rechtsfolgen der auflösenden Bedingung nicht ein (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - zu I 1 c aa der Gründe , BAGE 107, 241; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 23) .
  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Wenn der Arbeitnehmer von seiner sozialrechtlichen Dispositionsbefugnis Gebrauch macht und seinen Rentenantrag vor Ablauf der Widerspruchsfrist des § 84 SGG zurücknimmt oder seinen Antrag innerhalb der Widerspruchsfrist und damit vor Eintritt der Bestandskraft des Rentenbescheids einschränkt und anstelle einer Dauerrente eine befristete Rente begehrt, so treten die Rechtsfolgen der auflösenden Bedingung nicht ein (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - zu I 1 c aa der Gründe, BAGE 107, 241; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 23; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 59) .
  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 827/13

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    Aus dem tariflichen Zusammenhang ist erkennbar, dass die Tarifvertragsparteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht nur an das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen für den Bezug von Rente am Ende des Arbeitsverhältnisses geknüpft haben, sondern auch davon ausgegangen sind, dass der seinen Arbeitsplatz verlierende Arbeitnehmer tatsächlich auf Dauer Rentenleistungen erhält (vgl. BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 22; vgl. auch BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu II 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 111, 148; 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - zu I 1 a und b der Gründe, BAGE 107, 241; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - zu 2 a und b der Gründe, BAGE 94, 7; 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - zu 2 b der Gründe) .

    bb) Nach der Rechtsprechung des Senats wird das Arbeitsverhältnis trotz Zustellung eines Rentenbescheids nicht beendet, wenn der Arbeitnehmer von seiner sozialrechtlichen Dispositionsbefugnis Gebrauch macht und seinen Rentenantrag vor Ablauf der Widerspruchsfrist des § 84 SGG zurücknimmt oder einschränkt und den Arbeitgeber davon alsbald unterrichtet (vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn.   34; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 59, BAGE 148, 357; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 23; 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu II 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 111, 148; 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - zu I 1 c aa der Gründe, BAGE 107, 241; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - zu 2 der Gründe, BAGE 94, 7; 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - zu 2 der Gründe) .

    Lässt der Arbeitnehmer die Widerspruchsfrist hingegen ungenutzt verstreichen, bleibt es bei der in der Tarifbestimmung angeordneten Rechtsfolge (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu II 1 b bb (1) der Gründe, aaO; 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - zu I 1 der Gründe, aaO) .

    Danach darf der Arbeitgeber auf die Bestandskraft des Rentenbescheids vertrauen (vgl. zu § 59 Abs. 1 BAT und § 59 Abs. 1 BAT-O BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu II 1 b bb (1) der Gründe, aaO und 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - zu I 1 c bb der Gründe, aaO) .

  • BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    Sie beruht auf der Annahme der Tarifvertragsparteien, der Arbeitnehmer werde im Falle der Erwerbsminderung künftig die arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen nicht mehr erbringen können (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - BAGE 107, 241 = AP BAT-O § 59 Nr. 1 = EzBAT § 59 BAT Nr. 20, zu I 1 a der Gründe).

    Deshalb obliegt es dem Arbeitnehmer, sich über die rechtlichen Folgen seines Rentenantrags zu informieren (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - BAGE 107, 241 = AP BAT-O § 59 Nr. 1 = EzBAT § 59 Nr. 20, zu I 3 d der Gründe; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - aaO).

    Eine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers kann sich zwar dann ergeben, wenn er das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis veranlasst (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - aaO).

  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 135/04

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung

    § 59 Abs. 1 BAT regelt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge des Eintritts einer auflösenden Bedingung (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - AP TzBfG § 17 Nr. 5 = EzA TzBfG § 17 Nr. 5, zu I 1 der Gründe; 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - AP BAT-O § 59 Nr. 1 = EzBAT BAT § 59 Nr. 20, zu I 1 der Gründe; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - BAGE 94, 7 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 3, zu 1 a der Gründe).

    a) Die in § 59 Abs. 1 BAT enthaltene auflösende Bedingung ist sachlich gerechtfertigt (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - AP TzBfG § 17 Nr. 5 = EzA TzBfG § 17 Nr. 5, zu II 1 der Gründe; 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - AP BAT-O § 59 Nr. 1 = EzBAT BAT § 59 Nr. 20, zu I 1 a und b der Gründe).

    aa) Die in § 59 Abs. 1 BAT getroffene Regelung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beruht auf der Annahme der Tarifvertragsparteien, der Arbeitnehmer werde im Falle der Erwerbsminderung künftig die arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen nicht mehr erbringen können (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - AP BAT-O § 59 Nr. 1 = EzBAT BAT § 59 Nr. 20, zu I 1 a der Gründe).

    Es oblag nicht dem beklagten Land, sondern der Klägerin selbst, sich über die rechtlichen Folgen ihres Rentenantrags zu informieren (vgl. BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - AP BAT-O § 59 Nr. 1 = EzBAT BAT § 59 Nr. 20, zu I 3 der Gründe).

    Zwar kann sich eine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers auch ergeben, wenn er das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis veranlasst (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - aaO).

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 440/03

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Erwerbsunfähigkeitsrente

    § 59 Abs. 1 BAT regelt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge des Eintritts einer auflösenden Bedingung (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - AP BAT-O § 59 Nr. 1; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - BAGE 94, 7 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 3, zu 1 a der Gründe).

    Für die in ihr geregelte auflösende Bedingung besteht ein sachlicher Grund (dazu ausführlich BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - AP BAT-O § 59 Nr. 1, zu I 1 a und b der Gründe).

    Sie will auch dem rechtlichen Interesse des Arbeitgebers Rechnung tragen, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen, der dauerhaft gesundheitsbedingt nicht in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen (BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264 = AP BAT § 59 Nr. 10, zu II 2 der Gründe; 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - AP BAT-O § 59 Nr. 1, zu I 1 a der Gründe).

  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Wenn der Arbeitnehmer von seiner sozialrechtlichen Dispositionsbefugnis Gebrauch macht und seinen Rentenantrag vor Ablauf der Widerspruchsfrist des § 84 SGG zurücknimmt oder seinen Antrag innerhalb der Widerspruchsfrist und damit vor Eintritt der Bestandskraft des Rentenbescheids einschränkt und anstelle einer Dauerrente eine befristete Rente begehrt, so treten die Rechtsfolgen der auflösenden Bedingung nicht ein (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - zu I 1 c aa der Gründe, BAGE 107, 241; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 23; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 59) .
  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 82/15

    Auflösende Bedingung - unbefristete volle Erwerbsminderung - Eintritt der

    Der Arbeitgeber muss die Möglichkeit haben, nach der Mitteilung über die Rentenbewilligung wegen Erwerbsminderung auf Dauer entsprechende Personaldispositionen, zB durch Neueinstellungen, vorzunehmen (vgl. zu § 33 Abs. 2 Satz 1 TV-L BAG 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - Rn. 28, BAGE 155, 1; zu § 59 Abs. 1 BAT und § 59 Abs. 1 BAT-O: BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu II 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 111, 148 und 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - zu I 1 c bb der Gründe, BAGE 107, 241) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2013 - 4 Sa 1783/12

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund tariflicher Auflösungsbedingung

    Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer den Rentenantrag bereits innerhalb der Frist des § 84 SGG zurückgenommen hat (entgegen BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - BAGE 111, 148; BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - BAGE 107, 241).

    Der dauerhafte Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung rechtfertigt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Rücksicht auf den gesetzlichen Kündigungsschutz, weil durch den Bezug dauerhafter Rentenleistungen dem aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden Bestandsschutz und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Absicherung des Arbeitnehmers Rechnung getragen wird ( BAG 03. September 2003 - 7 AZR 661/02 - BAGE 107, 241 ).

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung den Eintritt der auflösenden Bedingung nur dann verneint, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen seiner sozialrechtlichen Dispositionsbefugnis die Rücknahme des Rentenantrags innerhalb der Widerspruchsfrist des § 84 SGG erklärt hat (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - BAGE 111, 148; BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - BAGE 107, 241 ).

    Der Arbeitgeber muss die Möglichkeit haben, nach Mitteilung über die bewilligte Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Dauer entsprechende Personaldispositionen, zB durch Neueinstellungen vorzunehmen ( BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - BAGE 111, 148; BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - BAGE 107, 241).

    Die Entscheidung der Kammer weicht von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ab, wonach ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner sozialrechtlichen Dispositionsbefugnis die Rücknahme des Rentenantrags innerhalb der Widerspruchsfrist des § 84 SGG zu erklären hat (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - BAGE 111, 148; BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - BAGE 107, 241 ).

  • BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 602/11

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung - Nichtigkeit eines Rentenbescheids

    Aus dem tariflichen Zusammenhang ist nämlich erkennbar, dass die Tarifvertragsparteien die Beendigung grundsätzlich nicht nur an das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen für den Bezug von Rente am Ende des Arbeitsverhältnisses geknüpft haben, sondern auch davon ausgegangen sind, dass der seinen Arbeitsplatz verlierende Arbeitnehmer tatsächliche Rentenversicherungsleistungen dauerhaft erhält (BAG 11. März 1998 -  7 AZR 101/97  - zu 2 b der Gründe, AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5; 23. Februar 2000 -  7 AZR 906/98  - zu 2 a und b der Gründe, BAGE 94, 7 ; 3. September 2003 -  7 AZR 661/02  - zu I 1 a und b der Gründe, BAGE 107, 241; 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu II 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 111, 148) .

    Weder der Wortlaut noch der systematische Zusammenhang der Norm noch die verfassungsrechtlich gebotene Beachtung des Arbeitnehmerschutzes rechtfertigten eine weitere Einschränkung im Anwendungsbereich der Vorschrift (vgl. BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 107, 241 sowie 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu II 1 b bb (1) der Gründe, aaO) .

    Er sei lediglich verpflichtet, bestimmte Fristen einzuhalten (vgl. BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - BAGE 107, 241 und 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - BAGE 111, 148) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2013 - 4 Sa 1783/12 17 Ta(Kost) 6121/12

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Rentenbescheid - Rücknahme des

  • LAG Baden-Württemberg, 16.07.2012 - 10 Sa 8/12

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - auflösende Bedingung - Sachgrund -

  • LAG Hamburg, 05.03.2014 - 5 Sa 36/13

    Geringfügige Beschäftigung - Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung

  • BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 843/07

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung -

  • LAG Hamm, 19.05.2011 - 17 Sa 25/11

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach Nichtigerklärung eines Rentenbescheids;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2016 - 3 Sa 429/15

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund amtsärztlichen Gutachtens

  • LAG Niedersachsen, 31.05.2005 - 13 Sa 1943/04

    Fortbestehen oder Nichtfortbestehen eines Arbeitsverhältnisses bei Bewilligung

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2012 - 3 Sa 233/11

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Vergleich, Abfindung, Rückzahlung,

  • LAG Hessen, 24.02.2006 - 11 Sa 909/05

    "Dienstunfähigkeit" als auflösende Bedingung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 393/05

    Befristung: Vorliegen einer Befristungsabrede und auflösender Bedingung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2013 - 1 Sa 363/12

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung an

  • LAG Düsseldorf, 08.08.2008 - 9 Sa 572/08

    Arbeitsverhältnis einer Altenpflegerin endet nicht nur aufgrund ihrer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - 12 A 505/10

    Geltendmachung der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 87 Abs. 2 SGB IX

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