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   BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 662/00   

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https://dejure.org/2002,3474
BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 662/00 (https://dejure.org/2002,3474)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2002 - 7 AZR 662/00 (https://dejure.org/2002,3474)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 7 AZR 662/00 (https://dejure.org/2002,3474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage einer Arbeitnehmerin (Lehrerin) gegen die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bzw. auf Feststellung des Bestehens des Arbeitsverhältnisses über den vom beklagten Land geltend gemachten Beendigungszeitpunkt hinaus; Voraussetzungen für eine Verlängerung eines ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht; Personalvertretungsrecht - Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses; Mitbestimmung des Personalrats bei Befristung von Arbeitsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1000 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 256/99

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 662/00
    Dies kann ausdrücklich oder konkludent geschehen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - BAGE 87, 194 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196, zu II 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 256/99 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 3 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 16, zu B IV 1 der Gründe).

    Die Rechtsfolgen des § 625 BGB werden auch durch eine vorherige konkludente Einigung der Parteien über eine befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen (BAG 2. Dezember 1998 - 7 AZR 508/97 - AP BGB § 625 Nr. 8 = EzA BGB § 625 Nr. 4, zu 2 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 256/99 - aaO, zu B IV 1 der Gründe).

  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 98/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 662/00
    Diese muß vielmehr mit Wissen des Arbeitgebers selbst oder eines zum Abschluß von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreters erfolgen (BAG 31. März 1993 - 7 AZR 352/92 - nv., zu V 1 der Gründe; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 537/99 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 7 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 23, zu B IV 4 der Gründe; 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 9 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 24, zu B I der Gründe).

    Dabei ist nach der Senatsrechtsprechung zum Hochschulbereich "anderer Teil" iSd. § 625 BGB nicht der Institutsleiter oder ein sonstiger Vorgesetzter des Arbeitnehmers, sondern allein die für die Universität zum Abschluß von Arbeitsverträgen berechtigte Stelle (31. März 1993 - 7 AZR 352/92 - nv., zu V 1 der Gründe; 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 9 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 24, zu B I der Gründe).

  • BAG, 31.03.1993 - 7 AZR 352/92

    Befristung des Arbeitsvertrages einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin an

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 662/00
    Diese muß vielmehr mit Wissen des Arbeitgebers selbst oder eines zum Abschluß von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreters erfolgen (BAG 31. März 1993 - 7 AZR 352/92 - nv., zu V 1 der Gründe; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 537/99 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 7 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 23, zu B IV 4 der Gründe; 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 9 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 24, zu B I der Gründe).

    Dabei ist nach der Senatsrechtsprechung zum Hochschulbereich "anderer Teil" iSd. § 625 BGB nicht der Institutsleiter oder ein sonstiger Vorgesetzter des Arbeitnehmers, sondern allein die für die Universität zum Abschluß von Arbeitsverträgen berechtigte Stelle (31. März 1993 - 7 AZR 352/92 - nv., zu V 1 der Gründe; 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 9 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 24, zu B I der Gründe).

  • BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 508/97

    Befristeter Arbeitsvertrag; Vertragsverlängerung nach § 625 BGB

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 662/00
    Die Rechtsfolgen des § 625 BGB werden auch durch eine vorherige konkludente Einigung der Parteien über eine befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen (BAG 2. Dezember 1998 - 7 AZR 508/97 - AP BGB § 625 Nr. 8 = EzA BGB § 625 Nr. 4, zu 2 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 256/99 - aaO, zu B IV 1 der Gründe).
  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 707/00

    Mitbestimmung des Personalrats bei Befristung von Arbeitsverträgen

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 662/00
    aa) Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob eine bei Abschluß der Befristungsabrede fehlende Zustimmung noch bis zum vereinbarten Fristende nachgeholt werden kann (verneinend jetzt BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 707/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 412/99

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 662/00
    Vielmehr kann der Personalrat, wenn er die Mitteilung nicht für ausreichend hält, nach § 66 Abs. 2 Satz 2 LPVG NW verlangen, daß der Leiter der Dienststelle die Maßnahme begründet (vgl. zu den insoweit gleichlautenden Bestimmungen des LPVG Brandenburg BAG 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 - AP LPVG Brandenburg § 61 Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 21, zu B I 3 der Gründe).
  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 537/99

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 662/00
    Diese muß vielmehr mit Wissen des Arbeitgebers selbst oder eines zum Abschluß von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreters erfolgen (BAG 31. März 1993 - 7 AZR 352/92 - nv., zu V 1 der Gründe; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 537/99 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 7 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 23, zu B IV 4 der Gründe; 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 9 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 24, zu B I der Gründe).
  • LAG Köln, 01.08.2000 - 13 (10) Sa 637/00

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Zustimmung des Personalrats vor Abschluss des

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 662/00
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. August 2000 - 13 (10) Sa 637/00 - aufgehoben.
  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 651/96

    Befristung wegen bevorstehender Betriebs- bzw. Dienststellenschließung

    Auszug aus BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 662/00
    Dies kann ausdrücklich oder konkludent geschehen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - BAGE 87, 194 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196, zu II 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 256/99 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 3 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 16, zu B IV 1 der Gründe).
  • BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 479/17

    Arbeitsverhältnis durch Beschäftigung nach Berufsausbildung

    Dies gilt auch dann, wenn den Mitarbeitern Vorgesetzten- oder Aufsichtsfunktionen übertragen worden sind (vgl. BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 662/00 - zu B II 2 der Gründe; 24. Oktober 2001 - 7 AZR 620/00 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 99, 223) .
  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14

    Befristung - Vertragsverlängerung - Schriftform - Fortsetzung der Tätigkeit nach

    Dieses Klagebegehren ist mit einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 10; 20. Februar 2002 - 7 AZR 662/00 - zu B I der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 Sa 108/09

    Befristung, Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Befristungsende;

    Auch hier ist anderer Teil im Sinne des § 625 BGB (und damit "Arbeitgeber" im Sinne des § 15 Abs. 5 TzBfG) nur die zum Abschluss von Arbeitsverträgen befugte Stelle der Schulverwaltung und nicht etwa ein zur Einstellung nicht befugter Schulleiter (so ausdrücklich: BAG 20.02.2002 - 7 AZR 662/00 - EzA § 625 BGB Nr. 5).

    2.1.3.1.2 Allerdings sollen nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsfolgen des § 625 BGB, der zumindest teilweise als Rechtsvorgänger des § 15 Abs. 5 TzBfG zu qualifizieren ist, dann nicht eintreten, wenn sich die Parteien vorher konkludent auf eine befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses geeinigt hätten (BAG 20.02.2002 - 7 AZR 662/00 - a. a. O.; BAG 02.12.1998 - 7 AZR 508/97 - AP Nr. 8 zu § 625 BGB).

    Kann demnach die Befristung in einem Anstellungsvertrag nur noch dann erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Invollzugsetzung des Vertrages die beiderseitigen Originalunterschriften der Arbeitsvertragsparteien vorliegen, so muss bei Fehlen dieser Voraussetzungen angenommen werden, dass die dann festzustellende unwirksame Befristungsabrede die Rechtsfolgen des § 15 Abs. 5 TzBfG auch nicht mehr ausschließen kann (insoweit Abgrenzung zu: BAG 20.02.2002 - 7 AZR 662/00 - a. a. O.).

  • BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11

    Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Weiterbeschäftigungstitels

    (5) Die Beschäftigung des Klägers erfolgte auch mit Wissen eines zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreters des beklagten Landes, § 164 BGB (vgl. zum Erfordernis der Kenntnis eines Vertretungsberechtigten bei stillschweigender Verlängerung des Arbeitsverhältnisses: BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 662/00 - zu B II 2 der Gründe; 24. Oktober 2001 - 7 AZR 620/00 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 99, 223) .
  • ArbG Düsseldorf, 15.12.2008 - 2 Ca 4104/08

    Befristung, Lehrer, Verlängerungsfiktion durch tatsächliche Weiterarbeit

    Diese muss vielmehr mit Wissen des Arbeitgebers selbst oder eines zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreters erfolgen, (BAG, Urt. v. 11.7.2007 - 7 AZR 501/06, NZA 2008, 1207; BAG, Urt. v. 20.2.2002 - 7 AZR 662/00, ZTR 2002, 439; BAG, Urt. v. 21.2.2001 - 7 AZR 98/00, AP Nr. 9 zu § 1 BeschFG).

    Die Rechtsfolgen des § 15 Abs. 5 TzBfG werden auch durch eine vorherige konkludente Einigung der Parteien über eine befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen, (BAG, Urt. v. 20.2.2002 - 7 AZR 662/00, ZTR 2002, 439).

    Für den Schulbereich ist die zum Abschluss von Arbeitsverträgen befugte Stelle die Schulverwaltung, nicht etwa ein nicht zur Einstellung berechtigter Schulleiter, (BAG, Urt. v. 20.2.2002 - 7 AZR 662/00, ZTR 2002, 439).

    Die Rechtsfolgen des § 15 Abs. 5 TzBfG werden auch durch eine vorherige konkludente Einigung der Parteien über eine befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen, (BAG, Urt. v. 20.2.2002 - 7 AZR 662/00, ZTR 2002, 439).

  • LAG Hamm, 19.12.2006 - 5 Sa 642/06

    Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlicher Kündigung

    Zurückzugreifen sei insoweit auf die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 20.02.2002 - 7 AZR 662/00 - zu § 625 BGB aufgestellt habe.

    Für den Schulbereich soll nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.02.2002 (- 7 AZR 662/00 -, unter B. II. 1. der Gründe, Leitsatz abgedruckt in NZA 2002, S. 1000) nichts anderes gelten.

  • LAG Düsseldorf, 26.09.2002 - 5 Sa 748/02

    Befristung, Schriftformerfordernis, Verlängerung des befristeten

    Hinzukommen muss, dass dies mit Wissen eines zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Repräsentanten des Arbeitgebers geschah (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 20.02.2002 - 7 AZR 662/00 - n. v.; BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 7 AZR 98/00 - AP Nr. 9 zu § 1 BeschFG 1996; BAG, Urteil vom 25.10.2000 - 7 AZR 537/99 - AP Nr. 7 zu § 1 BeschFG 1996).

    Schließlich werden die Rechtsfolgen des § 625 BGB und des § 15 TzBfG auch durch eine vorherige konkludente Einigung der Parteien über eine befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen (BAG, Urteil vom 20.02.2002, a. a. O.; BAG, Urteil vom 26.07.2000 - 7 AZR 256/99 - a. a. O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2011 - 5 Sa 155/11

    Befristeter Arbeitsvertrag, Unbefristetes Arbeitsverhältnis, Befristungsabrede,

    Diese muss vielmehr mit Wissen des Arbeitgebers selbst oder eines zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreters erfolgen (BAG, Urt. v. 20.02.2002 ­ 7 AZR 662/00 -, PersR 2002, 353-355, m. w. Rspr.-Nachw.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 303/15

    Befristung - Weiterarbeit nach dem vereinbarten Ende

    Für den Schulbereich ist nach der Rechtsprechung des BAG Arbeitgeber iSd. § 15 Abs. 5 TzBfG nur die zum Abschluss von Arbeitsverträgen befugte Stelle der Schulverwaltung und nicht etwa ein zur Einstellung nicht befugter Schulleiter (vgl. BAG 20.02.2002 - 7 AZR 662/00 - Rn. 27, EzA BGB § 625 Nr. 5).
  • LAG Hessen, 24.01.2012 - 19 Sa 480/11

    Faktisches Arbeitsverhältnis

    Diesen Vortrag hat die Klägerin auch nicht in der mündlichen Verhandlung geändert oder ergänzt, so dass ihr Antrag trotz Ergänzung um das Datum 30. November 2010 als allgemeiner Feststellungsantrag zu verstehen war (vgl. BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 662/00 - EzA BGB § 625 Nr. 5, zu B I der Gründe) .

    Der Beklagte hat der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vor dem Ende der Vertragslaufzeit (BAG 05. Mai 2004 - 7 AZR 629/03 - BAGE 110, 295 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 27, zu II 2 a der Gründe) konkludent (zur Möglichkeit des konkludenten Widerspruchs: BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 662/00 - EzA BGB § 625 Nr. 5 zu B II 2 der Gründe; BAG 05. Mai 2004 - 7 AZR 629/03 - BAGE 110, 295 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 27, zu II 2 a der Gründe; BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 197/06 -, Rn. 27, zitiert nach Juris) widersprochen.

  • LAG Hessen, 08.04.2014 - 15 Sa 766/13

    Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2006 - 5 Sa 298/05

    Wissenzurechnung eines Arbeitnehmers i.R.e. Beschäftigung von Mitarbeitern im

  • LAG Köln, 29.03.2004 - 2 Sa 1320/03

    Zitiergebot, Befristung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2006 - 9 Sa 685/05

    Befristung: Rechtswidrigkeit einer missbräuchlichen Befristung des

  • LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 868/10

    Konkludenter Widerspruch gegen Verlängerung eines befristeten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.04.2014 - 4 Sa 456/13

    Befristungskontrollklage - erstmalige Geltendmachung weiterer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 Sa 153/13

    Befristung zur Vertretung - Darlegungslast

  • LAG Hessen, 25.04.2018 - 13 Sa 1321/17

    Ein Arbeitsverhältnis ist über den Befristungszeitraum hinaus mit Wissen des

  • LAG Baden-Württemberg, 04.11.2014 - 7 Sa 29/14
  • LAG Köln, 06.06.2008 - 11 Sa 1034/07

    Klagefrist bei befristeten Eintagesarbeitsverträgen

  • LAG Köln, 27.06.2001 - 7 (2) Sa 9/01
  • ArbG Krefeld, 11.10.2007 - 1 Ca 1330/07

    Auflösende Bedingung gemäß § 21 Abs. 3 BBiG, Schadensersatzanspruch

  • LAG Köln, 27.06.2001 - 7 (1) Sa 1482/00
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 10.10.2012 - 8 Ca 8079/12

    Wirksamkeit einer Befristungsabrede - Weiterbeschäftigungsanspruch des

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