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   BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 662/05   

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BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 662/05 (https://dejure.org/2006,7610)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2006 - 7 AZR 662/05 (https://dejure.org/2006,7610)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 7 AZR 662/05 (https://dejure.org/2006,7610)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung

  • openjur.de

    Auflösende Bedingung; Rente wegen Erwerbsminderung; Klagefrist

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung - Verringerung der Arbeitszeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Grund der Zustellung eines Rentenbescheids; Geltendmachung der Unwirksamkeit einer im Manteltarifvertrag geregelten auflösenden Bedingung innerhalb der Klagefrist

  • Judicialis

    MTV Schiene vom 1. August 2000 § 21; ; TzBfG § 17; ; TzBfG § 21

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 440/03

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 662/05
    Dies ist nicht mit einer Klage nach § 21, § 17 Satz 1 TzBfG geltend zu machen, sondern mit einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - BAGE 111, 148 = AP TzBfG § 17 Nr. 5 = EzA TzBfG § 17 Nr. 5, zu I 1 der Gründe).

    Außerhalb dieser Frist kann der Arbeitnehmer lediglich einwenden, die auflösende Bedingung sei gar nicht vereinbart worden oder nicht eingetreten (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - BAGE 111, 148 = AP TzBfG § 17 Nr. 5 = EzA TzBfG § 17 Nr. 5, zu I 2 a der Gründe).

    b) Da der Kläger die Unwirksamkeit der in § 21 Abs. 1 MTV Schiene geregelten auflösenden Bedingung nicht innerhalb der Klagefrist des § 21, § 17 Satz 1 TzBfG geltend gemacht hat, kommt es auch nicht darauf an, ob § 21 Abs. 1 MTV Schiene, wie § 59 BAT, im Hinblick auf § 21, § 15 Abs. 2 TzBfG gesetzeskonform dahingehend auszulegen ist, dass das Arbeitsverhältnis frühestens zwei Wochen nach Zugang der Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der auflösenden Bedingung endet (vgl. hierzu BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - BAGE 111, 148 = AP TzBfG § 17 Nr. 5 = EzA TzBfG § 17 Nr. 5, zu II 2 der Gründe).

  • LAG München, 20.05.2005 - 3 Sa 1319/04

    Auflösende Bedingung, Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 662/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. Mai 2005 - 3 Sa 1319/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 214/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezugs

    Auszug aus BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 662/05
    Dies könnte zwar geboten sein, weil die Tarifnorm nur mit diesem Inhalt einer gerichtlichen Kontrolle standhielte und sie ansonsten unwirksam wäre, weil allein die Zustellung eines Rentenbescheids keinen Sachgrund nach § 21, § 14 Abs. 1 TzBfG für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund einer auflösenden Bedingung darstellt, sondern allein die auf der Erwerbsminderung beruhende fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit (vgl. hierzu etwa BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264 = AP BAT § 59 Nr. 10, zu II 3 der Gründe; 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - BAGE 102, 114 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 19 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 17, zu I 2 c der Gründe).
  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezug

    Auszug aus BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 662/05
    Dies könnte zwar geboten sein, weil die Tarifnorm nur mit diesem Inhalt einer gerichtlichen Kontrolle standhielte und sie ansonsten unwirksam wäre, weil allein die Zustellung eines Rentenbescheids keinen Sachgrund nach § 21, § 14 Abs. 1 TzBfG für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund einer auflösenden Bedingung darstellt, sondern allein die auf der Erwerbsminderung beruhende fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit (vgl. hierzu etwa BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264 = AP BAT § 59 Nr. 10, zu II 3 der Gründe; 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - BAGE 102, 114 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 19 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 17, zu I 2 c der Gründe).
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Dieses Klagebegehren ist mit einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (vgl. BAG 16. April 2008 - 7 AZR 132/07 - Rn. 10, BAGE 126, 295; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 662/05 - Rn. 13; 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu I 2 a und b, 3 der Gründe, BAGE 111, 148) .
  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 132/07

    Befristung - Überraschungsklausel - Transparenzgebot

    Dies hat nicht mit einer Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG zu geschehen, sondern mit einer allgemeinen Feststellungsklage gem. § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. hierzu etwa BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - BAGE 111, 148 = AP TzBfG § 17 Nr. 5, zu I 2 a und b, 3 der Gründe; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 662/05 - Rn. 13).
  • BAG, 08.12.2010 - 7 AZR 438/09

    Tarifvertragliche Altersgrenze

    Zum andern verfolgt der Kläger - unter der zulässigen innerprozessualen Bedingung des Scheiterns mit der allgemeinen Feststellungsklage - eine Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG, mit der er die Unwirksamkeit der tariflichen Altersgrenze geltend macht (vgl. zur Kombination von allgemeiner Feststellungsklage und Befristungskontrollklage BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 662/05 - Rn. 13, EzTöD 100 TVöD-AT Erwerbsminderungsrente § 33 Nr. 2) .
  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 221/10

    Bedingungskontrolle - Schwerbehinderung - Klagefrist

    Sollte die Entscheidung des Senats vom 18. Oktober 2006 (- 7 AZR 662/05 - Rn. 19 ff., EzTöD 100 TVöD-AT § 33 Erwerbsminderungsrente Nr. 2) anders zu verstehen sein, hält der Senat daran nicht fest.

    aa) Das Arbeitsverhältnis konnte nach gebotener gesetzeskonformer Auslegung von § 21 Abs. 1 Spiegelstrich 5 Unterabs. 1 Satz 1 MTV Schiene nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG erst zwei Wochen nach Zugang der Beendigungsmitteilung der Beklagten enden (vgl. zu § 59 BAT BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 16 und 36, BAGE 117, 255; für § 21 Abs. 1 Spiegelstrich 5 MTV Schiene offengelassen von BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 662/05 - Rn. 15 und 23, EzTöD 100 TVöD-AT § 33 Erwerbsminderungsrente Nr. 2) .

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 153/15

    Befristung - Feststellungsklage des Arbeitgebers

    Macht der Arbeitnehmer gerichtlich geltend, eine Befristung sei nicht vereinbart, hat dies nicht mit einer Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG zu geschehen, sondern mit einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 15, BAGE 136, 270; 16. April 2008 - 7 AZR 132/07 - Rn. 10, BAGE 126, 295; vgl. zur Bedingungskontrollklage: BAG 4. November 2015 - 7 AZR 851/13 - Rn. 17; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 662/05 - Rn. 13; 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu I 2 a und b, 3 der Gründe, BAGE 111, 148) .
  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 592/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Auslauffrist

    Die Klagefrist und die Fiktion der §§ 21, 17 Satz 2 TzBfG iVm. § 7 Halbs. 1 KSchG galten zwar nach der früheren Rechtsprechung des Senats (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu I 2 der Gründe, BAGE 111, 148; 19. Januar 2005 - 7 AZR 113/04 - zu II 2 b bb der Gründe; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 662/05 - Rn. 20; 21. Januar 2009 - 7 AZR 843/07 - Rn. 12, 15) nicht für Streitigkeiten über den Eintritt auflösender Bedingungen.
  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 291/15

    Befristung - Vertragsauslegung

    Dieses Klagebegehren ist mit einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (BAG 16. April 2008 - 7 AZR 132/07 - Rn. 10, BAGE 126, 295; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 662/05 - Rn. 13; 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu I 2 a, b und 3 der Gründe, BAGE 111, 148) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Gewährung einer Rente wegen voller

    Da der Kläger die Unwirksamkeit der in § 36 Abs. 2 TV-BA geregelten auflösenden Bedingung nicht innerhalb der Klagefrist des § 21, § 17 Satz 1 TzBfG geltend gemacht hat, kommt es auch nicht darauf an, ob § 36 Abs. 2 TV-BA, wie § 59 BAT, im Hinblick auf § 21, § 15 Abs. 2 TzBfG gesetzeskonform dahingehend auszulegen ist, dass das Arbeitsverhältnis frühestens zwei Wochen nach Zugang der Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der auflösenden Bedingung endet (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 662/05 - EzTöD 100 § 33 TVöD-AT Erwerbsminderungsrente Nr. 2, zu I. 2. b) der Gründe).

    Dies könnte zwar geboten sein, weil die Tarifnorm nur mit diesem Inhalt einer gerichtlichen Kontrolle standhielte und sie ansonsten unwirksam wäre, weil allein die Zustellung eines Rentenbescheids keinen Sachgrund nach § 21, § 14 Abs. 1 TzBfG für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund einer auflösenden Bedingung darstellt, sondern allein die auf der Erwerbsminderung beruhende fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit (vgl. im Hinblick auf Art. 12 GG: BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 662/05 - EzTöD 100 § 33 TVöD-AT Erwerbsminderungsrente Nr. 2, zu I. 2. a. bb.

    Unabhängig davon, dass der Kläger bereits nicht behauptet hat, seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung auch nur teilweise nachkommen zu können, kann die Frage auch deswegen offen bleiben, weil die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. April 2010 bereits aufgrund der Versäumung der Klageerhebungsfrist der § 21, § 17 Satz 1 TzBfG feststeht (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 662/05 - EzTöD 100 § 33 TVöD-AT Erwerbsminderungsrente Nr. 2., zu I. 2. a. bb. der Gründe).

  • LAG Hamm, 10.12.2009 - 15 Sa 516/09

    Erwerbsminderungsrente - Rentenbescheid als auflösende Bedingung - Fortbestand

    Das Bundesarbeitsgericht habe in seiner Entscheidung vom 18.10.2006 - 7 AZR 662/05 - die mögliche Verletzung des § 92 SGB IX wegen der dortigen Versäumung der Klagefrist ungeprüft gelassen.

    Zwar hat der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 18.10.2006 - 7 AZR 662/05 - ausgeführt, es sei ihm verwehrt zu prüfen, ob der Beendigung des Arbeitsverhältnisses des dortigen schwerbehinderten Klägers aufgrund der in § 21 Abs. 1 MTV-Schiene geregelten auflösenden Bedingung die fehlende Zustimmung des Integrationsamtes nach § 92 SGB IX entgegenstand.

  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 185/07

    Auflösende Bedingung - Fluguntauglichkeit

    Dies hat der Kläger zu Recht mit der allgemeinen Feststellungsklage geltend gemacht (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 662/05 - Rn. 13; 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 -BAGE 111, 148 = AP TzBfG § 17 Nr. 5 = EzA TzBfG § 17 Nr. 5, zu I 2 a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 334/13

    Schließung einer Betriebskrankenkasse und Beendigung der Arbeitsverhältnisse -

  • LAG Hamburg, 22.02.2011 - 4 Sa 76/10

    Regelungen zur Altersgrenze im Manteltarifvertrag der Hamburger Hochbahn AG

  • BAG, 13.06.2007 - 7 AZR 759/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - Rechtsmissbrauch

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 225/13

    Schließung einer Betriebskrankenkasse und Beendigung der Arbeitsverhältnisse -

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 226/13

    Schließung einer Betriebskrankenkasse und Beendigung der Arbeitsverhältnisse -

  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 990/06

    Auflösende Bedingung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2016 - 3 Sa 60/15

    Unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

  • LAG Hamm, 19.05.2011 - 17 Sa 25/11

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach Nichtigerklärung eines Rentenbescheids;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2013 - 16 Sa 1829/12

    Überraschende Arbeitsvertragsklausel - Probezeitbefristung - unwirksame Klausel

  • LAG Köln, 06.06.2008 - 11 Sa 1034/07

    Klagefrist bei befristeten Eintagesarbeitsverträgen

  • LAG Nürnberg, 08.02.2011 - 6 Sa 627/10

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eintritt der Erwerbsunfähigkeit - § 5

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