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   BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 663/96   

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BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 663/96 (https://dejure.org/1997,3167)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1997 - 7 AZR 663/96 (https://dejure.org/1997,3167)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1997 - 7 AZR 663/96 (https://dejure.org/1997,3167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und Werkvertrag bei der Frage nach der Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Tatsächlicher Geschäftsinhalt als Kriterium für die rechtliche Qualifizierung gesetzlich nicht typisierter Verträge - Übernahme des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerüberlassung: Abgrenzung zu Werkvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 663/96
    Das Landesarbeitsgericht hat seiner Entscheidung zutreffend die ständige Rechtsprechung des Senats zur Abgrenzung zwischen Werk- und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 9. November 1994 - 7 AZR 217/94 - BAGE 78, 252, 258 ff. = AP Nr. 18 zu § 1 AÜG, zu III der Gründe, m.w.N.) zugrunde gelegt.
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 663/96
    Da es somit auf den Willen der Vertragsparteien ankommt, brauchen sich diese allerdings eine von den ausdrücklichen Vereinbarungen abweichende Vertragspraxis nur insoweit zurechnen zu lassen, als sie mit Kenntnis der zum Vertragsabschluß berechtigten Personen erfolgt, wobei auch die Grundsätze der Duldungs- und Anscheinsvollmacht anzuwenden sind (vgl. dazu insbesondere BAG Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - BAGE 77, 226, 239 f. [BAG 20.07.1994 - 5 AZR 627/93] = AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B IV 2 c der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Hessen, 02.07.1996 - 7 Sa 1948/95

    Arbeitnehmerüberlassung: Abgrenzung zu Werkvertrag

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 663/96
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 1996 - 7 Sa 1948/95 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 10.03.2008 - 17 Sa 856/07

    Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zum Dienstvertrag/Werkvertrag

    Die Rechtsprechung hat vergleichbare Anträge stets als ausreichend bestimmt angesehen (vgl. BAG vom 24.05.2006 - 7 AZR 365/05 - n.v. unter Ziffer III 2 a der Gründe; BAG vom 06.08.1997 - 7 AZR 663/96 - EZAÜG § 631 BGB Werkvertrag Nr. 39 mit dem dortigen Antrag zu 1., der identisch ist mit dem hiesigen Klageantrag; BAG vom 20.07.1984 - 5 AZR 627/93 - AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ähnlich BAG vom 30.01.1991 - 7 AZR 497/89 - AP Nr. 8 zu § 10 AÜG).

    Sonst kann eine solche den schriftlichen Vereinbarungen widersprechende Vertragsdurchführung nicht als Ausdruck des wirklichen Geschäftswillens der Vertragspartner angesehen werden (BAG vom 06.08.2003 a.a.O.; BAG vom 06.08.1997 a.a.O.; BAG vom 30.01.1991 a.a.O.).

    Allerdings ist zu beachten, dass Arbeitnehmerüberlassung voraussetzt, dass das Arbeitgeberweisungsrecht während der Dauer des Fremdfirmeneinsatzes allein vom Inhaber des Einsatzbetriebes oder dessen Personal ausgeübt wird (BAG vom 06.08.2003 - 7 AZR 180/03 - AP Nr. 6 zu § 9 AÜG, unter Ziffer II 1 a der Gründe; BAG vom 06.08.1997 - 7 AZR 663/96 -, EzAÜG § 631 BGB Werkvertrag Nr. 39, unter Ziffer 1. der Gründe; Schüren/Hamann, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 3. Aufl. 2007, § 1 Rdn. 93, 156, 203).

    Dies ist aber eine weitere Voraussetzung, da ansonsten eine den schriftlichen Vereinbarungen widersprechende Vertragsdurchführung nicht als Ausdruck des wirklichen Geschäftswillens der Vertragspartner angesehen werden kann (vgl. BAG vom 06.08.2003 a.a.O.; BAG vom 06.08.1997 a.a.O.; BAG vom 30.01.1991 a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 27.08.2007 - 17 Sa 864/07

    Abgrenzung Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

    Vergleichbare Anträge sind in der Rechtsprechung stets akzeptiert worden (vgl. etwa BAG v. 24.05.2006 - 7 AZR 365/05 - n.v., unter Ziffer III 2. a der Gründe; BAG v. 06.08.1997 - 7 AZR 663/96 - EzAÜG § 631 BGB Werkvertrag Nr. 39 mit dem dortigen Antrag zu 1, der identisch ist mit dem hiesigen Klageantrag; BAG v. 20.07.1994 - 5 AZR 627/93 - AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ähnlich BAG v. 30.01.1991 - 7 AZR 497/89 - AP Nr. 8 zu § 10 AÜG).

    Allerdings ist zu beachten, dass Arbeitnehmerüberlassung voraussetzt, dass das Arbeitgeberweisungsrecht während der Dauer des Fremdfirmeneinsatzes allein vom Inhaber des Einsatzbetriebes oder dessen Personal ausgeübt wird (vgl. BAG v. 06.08.2003 - 7 AZR 180/03 - AP Nr. 6 zu § 9 AÜG, unter Ziffer II 1 a der Gründe; BAG v. 06.08.1997 - 7 AZR 663/96 -, EzAÜG § 631 BGB Werkvertrag Nr. 39, unter Ziffer I. der Gründe; Hamann in Schüren, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 3. Auflage 2007, § 1 Rn.93, 156, 203).

    Denn sonst kann eine solche den schriftlichen Vereinbarungen widersprechende Vertragsdurchführung nicht als Ausdruck des wirklichen Geschäftswillens der Vertragspartner angesehen werden (BAG v. 06.08.2003 aaO; BAG v. 06.08.1997 aaO; BAG v. 30.01.1991 aaO).

  • LAG Düsseldorf, 27.08.2007 - 17 Sa 270/07

    Abgrenzung Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

    Vergleichbare Anträge sind in der Rechtsprechung stets akzeptiert worden (vgl. etwa BAG v. 24.05.2006 - 7 AZR 365/05 - n.v., unter Ziffer III 2. a der Gründe; BAG v. 06.08.1997 - 7 AZR 663/96 - EzAÜG § 631 BGB Werkvertrag Nr. 39 mit dem dortigen Antrag zu 1, der identisch ist mit dem hiesigen Klageantrag; BAG v. 20.07.1994 - 5 AZR 627/93 - AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ähnlich BAG v. 30.01.1991 - 7 AZR 497/89 - AP Nr. 8 zu § 10 AÜG).

    Allerdings ist zu beachten, dass Arbeitnehmerüberlassung voraussetzt, dass das Arbeitgeberweisungsrecht während der Dauer des Fremdfirmeneinsatzes allein vom Inhaber des Einsatzbetriebes oder dessen Personal ausgeübt wird (vgl. BAG v. 06.08.2003 - 7 AZR 180/03 - AP Nr. 6 zu § 9 AÜG, unter Ziffer II 1 a der Gründe; BAG v. 06.08.1997 - 7 AZR 663/96 -, EzAÜG § 631 BGB Werkvertrag Nr. 39, unter Ziffer I. der Gründe; Hamann in Schüren, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 3. Auflage 2007, § 1 Rn.93, 156, 203).

    Denn sonst kann eine solche den schriftlichen Vereinbarungen widersprechende Vertragsdurchführung nicht als Ausdruck des wirklichen Geschäftswillens der Vertragspartner angesehen werden (BAG v. 06.08.2003 aaO; BAG v. 06.08.1997 aaO; BAG v. 30.01.1991 aaO).

  • BVerwG, 13.09.2007 - 3 C 49.06

    Güterkraftverkehr; grenzüberschreitender Güterkraftverkehr; Gemeinschaftslizenz;

    Der Umstand allein, dass der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag auch Weisungen des Dritten zu befolgen hat, ändert grundsätzlich nichts an seiner Einordnung als Erfüllungsgehilfe seines Arbeitgebers, solange dieser das Werk oder die Dienste schuldet, zumal das Gesetz in § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB selbst von einer Weisungsbefugnis des Bestellers gegenüber dem Werkunternehmer ausgeht (BAG, Urteile vom 6. August 2003 a.a.O. S. 671, vom 6. August 1997 - 7 AZR 663/96 - juris und vom 22. Juni 1994 a.a.O.).

    Eine vom Vertragswortlaut abweichende und den Vertragspartnern bekannte Vertragspraxis ist jedenfalls dann maßgebend, wenn sie durchgehend geübt wird (BAG, Urteile vom 6. August 2003 a.a.O. S. 671 und vom 6. August 1997 a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2014 - 22 U 39/13

    Ausführung von Stundenlohnarbeiten oder illegale Arbeitnehmerüberlassung?

    Allerdings ist zu beachten, dass Arbeitnehmerüberlassung voraussetzt, dass das Arbeitgeberweisungsrecht während der Dauer des Fremdfirmeneinsatzes allein vom Inhaber des Einsatzbetriebes oder dessen Personal ausgeübt wird (BAG, Urteil vom 06.08.2003 - 7 AZR 180/03 - zit. nach juris, RdNr. 38; BAG, Urteil vom 06.08.1997 - 7 AZR 663/96 - zit. nach juris; RdNr. 11).

    Damit wurde das Arbeitgeberweisungsrecht der Klägerin für ihre Mitarbeiter während der Dauer des Fremdfirmeneinsatzes bei der Beklagten allein von der Beklagten als Inhaberin des Einsatzbetriebes ausgeübt, was für das Vorliegen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages spricht (BAG, Urteil vom 06.08.2003 - 7 AZR 180/03 - zit. nach juris, RdNr. 38; BAG, Urteil vom 06.08.1997 - 7 AZR 663/96 - zit. nach juris; RdNr. 11).

  • BVerwG, 13.12.2001 - 5 C 26.01

    Arbeitnehmerüberlassung, Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter bei -;

    Allerdings führt die Arbeitnehmerüberlassung zu einer tatsächlichen Eingliederung des Leiharbeitnehmers in den Betrieb des Entleihers, der den Leiharbeitnehmer seinen Vorstellungen und Zielen gemäß innerhalb seiner Betriebsorganisation wie einen eigenen Arbeitnehmer zur Förderung seiner Betriebszwecke einsetzt und ihm gegenüber hinsichtlich der konkreten Arbeitsausführung weisungsbefugt ist (vgl. BAGE 61, 7 ; 77, 52 ; BAG, Urteile vom 6. August 1997 - 7 AZR 663/96 - und vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 45/99 - ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 15 Sa 1946/14

    Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis - Scheindienstvertrag

    Auch das BAG ging zu früheren Zeiten zumindest davon aus, dass die Kriterien der Duldungs- und Anscheinsvollmacht zur Anwendung kommen (06.08.1997 - 7 AZR 663/96 - Rn. 12).
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2008 - 17 Sa 153/08

    Erlöschen einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis Abgrenzung

    Die Rechtsprechung hat vergleichbare Anträge stets als ausreichend bestimmt angesehen (vgl. BAG vom 24.05.2006 - 7 AZR 365/05 - n.v. unter Ziffer III 2 a der Gründe; BAG vom 06.08.1997 - 7 AZR 663/96 - EzAÜG § 631 BGB Werkvertrag Nr. 39; BAG vom 20.07.1984 - 5 AZR 627/93 - AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ähnlich BAG vom 30.01.1991 - 7 AZR 497/89 - AP Nr. 8 zu § 10 AÜG).
  • ArbG Hamburg, 04.03.2010 - 7 Ca 319/09

    Zustandekommen eines fiktiven Arbeitsverhältnisses bei illegaler

    Sonst kann eine solche den schriftlichen Vereinbarungen widersprechende Vertragsdurchführung nicht als Ausdruck des wirklichen Geschäftswillens der Vertragspartner angesehen werden (BAG vom 06.08.2003 a.a.O.; BAG vom 06.08.1997 a.a.O.; BAG vom 30.01.1991 a.a.O.).

    Allerdings ist zu beachten, dass Arbeitnehmerüberlassung voraussetzt, dass das Arbeitgeberweisungsrecht während der Dauer des Fremdfirmeneinsatzes allein vom Inhaber des Einsatzbetriebes oder dessen Personal ausgeübt wird ( BAG vom 06.08.2003 - 7 AZR 180/03 - AP Nr. 6 zu § 9 AÜG, unter Ziffer II 1 a der Gründe; BAG vom 06.08.1997 - 7 AZR 663/96 -, EzAÜG § 631 BGB Werkvertrag Nr. 39, unter Ziffer 1. der Gründe; Schüren/Hamann, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 3. Aufl. 2007, § 1 Rdn. 93, 156, 203).

  • ArbG Hamburg, 11.02.2010 - 7 Ca 319/09

    Zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und Werk- sowie

    Sonst kann eine solche den schriftlichen Vereinbarungen widersprechende Vertragsdurchführung nicht als Ausdruck des wirklichen Geschäftswillens der Vertragspartner angesehen werden (BAG vom 06.08.2003 a. a. O.; BAG vom 06.08.1997 a. a. O.; BAG vom 30.01.1991 a. a. O.).

    Allerdings ist zu beachten, dass Arbeitnehmerüberlassung voraussetzt, dass das Arbeitgeberweisungsrecht während der Dauer des Fremdfirmeneinsatzes allein vom Inhaber des Einsatzbetriebes oder dessen Personal ausgeübt wird (BAG vom 06.08.2003 - 7 AZR 180/03 - AP Nr. 6 zu § 9 AÜG, unter Ziffer II 1 a der Gründe; BAG vom 06.08.1997 - 7 AZR 663/96 -, EzAÜG § 631 BGB Werkvertrag Nr. 39, unter Ziffer 1. der Gründe; Schüren/Hamann, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 3. Aufl. 2007, § 1 Rdn. 93, 156, 203).

  • LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 27/10

    Fingiertes Arbeitsverhältnis wegen unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung - Vergabe

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - 15 Sa 1946/14

    Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und selbständiger Dienstleistung im

  • BVerwG, 13.12.2001 - 5 C 13.01

    Arbeitnehmerüberlassung, Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter bei -;

  • ArbG Stuttgart, 05.11.2014 - 11 Ca 8426/13

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern - Versuchsfahrer - Mechaniker - Werkvertrag

  • LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 62/10

    Fingiertes Arbeitsverhältnis wegen unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung - Vergabe

  • BVerwG, 13.12.2001 - 5 C 22.01

    Arbeitnehmerüberlassung, Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter bei -;

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