Rechtsprechung
   BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1178
BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02 (https://dejure.org/2003,1178)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2003 - 7 AZR 67/02 (https://dejure.org/2003,1178)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 (https://dejure.org/2003,1178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Befristeter Arbeitsvertrag - Einstellungsanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vertretungspool eingestellter Lehrkräfte; Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes im öffentlichen Dienst; Bindung des öffentlichen Arbeitgebers an Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG); Selbstbindung des Landes; ...

  • Judicialis

    BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag; ; BGB § 242 Gleichbehandlung; ; GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsvertragsrecht; Gleichbehandlung - Befristeter Arbeitsvertrag; Einstellungsanspruch; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anspruch einer Lehrerin auf Abschluß eines unbefristeten Arbeitsvertrags

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch einer Lehrerin auf Abschluß eines unbefristeten Arbeitsvertrags

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 161
  • NZA 2003, 1271
  • JR 2004, 483
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78

    Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02
    Aus Art. 33 Abs. 2 GG ergibt sich ein Anspruch auf Einstellung jedoch nur dann, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in der Person des Bewerbers erfüllt sind und dessen Einstellung die einzig denkbare rechtmäßige Entscheidung der Behörde ist, weil sich jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 - BAGE 78, 244 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 33, zu I 1 der Gründe mwN; 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 - BAGE 35, 43, 50 = AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 45).

    Dabei kann offenbleiben, ob der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz überhaupt als Anspruchsgrundlage für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in Betracht kommt oder ob dem Art. 33 Abs. 2 GG entgegensteht, weil diese Vorschrift die Voraussetzungen enthält, die für die Einstellung in den öffentlichen Dienst maßgeblich sind (vgl. dazu BAG 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 - BAGE 35, 43, 51 = AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 45).

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02
    Öffentliche Ämter in diesem Sinne sind nicht nur Beamtenstellen, sondern auch Stellen, die mit Arbeitnehmern besetzt werden können (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 56, zu II 1 der Gründe).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02
    Dem steht der Grundsatz der Gesetzesbindung der Verwaltung entgegen (BVerfG 17. Januar 1979 - 1 BvL 25/77 - BVerfGE 50, 142, zu C II 3 c der Gründe; BVerwG 10. Dezember 1969 - VIII C 104.69 - BVERWGE 34, 278, 283).
  • BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 44.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Übernahme in ein

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02
    Daraus resultiert für die Bewerber um ein öffentliches Amt ein Anspruch darauf, innerhalb einer so gesteuerten Einstellungspraxis gleichmäßig nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung berücksichtigt zu werden (BVerwG 28. Januar 1987 - 2 B 44.86 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 35).
  • LAG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 Sa 1266/01

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Prinzip der Bestenauslese

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. November 2001 - 18 Sa 1266/01 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02
    Das beklagte Land ist zwar nicht gehindert, eine ständige Verwaltungspraxis abzuändern und dadurch die Selbstbindung für die Zukunft aufzuheben (BVerwG 8. April 1997 - 3 C 6/95 - BVERWGE 104, 220, zu 2 a aa der Gründe).
  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87

    Ernennungszuständigkeit für Lehrer in Baden-Württemberg - Grenzen der

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02
    Der Dienstherr kann sein Ermessen durch Verwaltungsvorschriften binden, um sicherzustellen, daß die Bewerber sachgemäß ausgewählt und dabei einheitlich und gleichmäßig behandelt werden (BVerwG 22. Februar 1990 - 2 C 13/87 - NVwZ-RR 1990, 619).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02
    Dem steht der Grundsatz der Gesetzesbindung der Verwaltung entgegen (BVerfG 17. Januar 1979 - 1 BvL 25/77 - BVerfGE 50, 142, zu C II 3 c der Gründe; BVerwG 10. Dezember 1969 - VIII C 104.69 - BVERWGE 34, 278, 283).
  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 19/94

    Einstellungsanspruch; Berufliche Rehabilitierung

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02
    Aus Art. 33 Abs. 2 GG ergibt sich ein Anspruch auf Einstellung jedoch nur dann, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in der Person des Bewerbers erfüllt sind und dessen Einstellung die einzig denkbare rechtmäßige Entscheidung der Behörde ist, weil sich jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 - BAGE 78, 244 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 33, zu I 1 der Gründe mwN; 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 - BAGE 35, 43, 50 = AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 45).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2017 - 2 Sa 122/17

    Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages als Lehrer - Bekanntwerden einer

    Er ist zwar zutreffend auf Annahme des Angebots des Klägers auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages gerichtet (vgl. dazu nur BAG 19.02.2003 - 7 AZR 67/02 - BAGE 105, 161 ff. = EzA § 620 BGB 2002 Nr. 2, zu III. 1. d.Gr.) und ist auch nicht zu unbestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn es im Antrag heißt "... zu den beim beklagten Land üblichen Bedingungen".

    Aus Art. 33 Abs. 2 GG ergibt sich ein Anspruch auf Einstellung jedoch nur dann, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in der Person des Bewerbers erfüllt sind und dessen Einstellung die einzig denkbare rechtmäßige Entscheidung der Behörde ist, weil sich jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt (vgl. nur BAG 19.02.2003, a. a. O., Rz. 39).

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04

    Einstellungsanspruch - Strafverfahren

    Der als Antrag auf Annahme des in der Klage liegenden Angebots der Klägerin auf Abschluss eines Arbeitsvertrags auszulegende Hauptantrag (vgl. dazu BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - BAGE 105, 161 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 58 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 2, zu III 1 der Gründe) war nicht begründet.

    Ein Einstellungsanspruch ergibt sich aus Art. 33 Abs. 2 GG nur dann, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in der Person des Bewerbers erfüllt sind und dessen Einstellung die einzig rechtmäßige Entscheidung der Behörde ist, weil sich jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 - aaO, zu I 1 der Gründe mwN; 21. Januar 2003 - 9 AZR 307/02 - BAGE 104, 264 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 60 = EzA GG Art. 33 Nr. 26, zu A II 1 der Gründe; 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - BAGE 105, 161 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 58 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 2, zu III 2 a der Gründe).

  • BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 193/20

    Befristung - Hochschule - Anrechnung auf die Höchstdauer - angemessene

    bb) Die Klägerin kann den Abschluss eines Verlängerungsvertrags auch nicht nach den Grundsätzen der Selbstbindung der Verwaltung (vgl. dazu etwa BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 19/18 - Rn. 20; 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - zu III 2 c aa der Gründe, BAGE 105, 161; 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 87, 311; 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - zu I 2 der Gründe) iVm. der behaupteten von der Beklagten geübten Praxis der Ausschöpfung der Höchstbefristungsdauer verlangen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht