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   BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94   

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https://dejure.org/1995,93
BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94 (https://dejure.org/1995,93)
BAG, Entscheidung vom 15.02.1995 - 7 AZR 680/94 (https://dejure.org/1995,93)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 (https://dejure.org/1995,93)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses im zeitlichen Zusammenhang mit einem Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksame Befristung eines ABM-Arbeitsverhältnisses auf die Förderzeit trotz Übertragung von Daueraufgaben

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613a Abs. 1 und Abs. 4, § 620; EGBGB Art. 232 § 5; AFG §§ 91, 93
    Befristeter Arbeitsvertrag: Verbot der Umgehung des durch § 613a BGB bezweckten Bestandsschutzes bei rechtsgeschäftlichen Betriebsübergängen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 213
  • ZIP 1995, 1213
  • NZA 1995, 987
  • BB 1995, 1300
  • DB 1995, 1916
 
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Wird zitiert von ... (97)

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschluss an Ausbildung

    Nur ausnahmsweise kann auch die in einem vorangegangenen Vertrag vereinbarte Befristung der gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden, wenn die Parteien dem Arbeitnehmer bei Abschluss des letzten befristeten Arbeitsvertrags das Recht vorbehalten haben, die in dem früheren Vertrag vereinbarte Befristung gerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. etwa BAG 6. August 2003 - 7 AZR 33/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 253 = EzA BGB 2002 § 620 Hochschulen Nr. 1, zu I 1 der Gründe mwN) oder wenn es sich bei dem letzten Vertrag um einen unselbständigen Annex zu dem vorangegangenen Vertrag handelt, mit dem das bisherige befristete Arbeitsverhältnis nur hinsichtlich seines Endzeitpunkts modifiziert werden sollte (BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 1 und I 2 der Gründe).

    Den Parteien darf es nur darum gegangen sein, die Laufzeit des alten Vertrags mit dem Sachgrund der Befristung in Einklang zu bringen (BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 2 der Gründe; 20. April 2005 - 7 AZR 293/04 - Rn. 20, NZA 2005, 933).

  • BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 572/11

    Aufhebungsvertrag - Betriebsübergang - Befristung mit Betriebserwerber

    Ist ein Sachgrund für die Befristung gegeben, so liegt in aller Regel keine Umgehung des § 613a BGB vor (vgl. BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130) .
  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 484/06

    Projektbefristung

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Parteien dem Arbeitnehmer bei Abschluss des letzten Vertrags das Recht vorbehalten, die Wirksamkeit der im vorangegangenen Vertrag vereinbarten Befristung gerichtlich überprüfen zu lassen oder wenn es sich bei dem letzten Vertrag um einen unselbständigen Annex zum vorherigen Vertrag handelt, mit dem das bisherige befristete Arbeitsverhältnis nur hinsichtlich seines Endzeitpunkts modifiziert werden sollte (BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 1 und 2 der Gründe).

    Alles in allem darf es den Parteien nur darum gegangen sein, die Laufzeit des alten Vertrags mit dem Sachgrund der Befristung in Einklang zu bringen (BAG 1. Dezember 1999 - 7 AZR 236/98 - AP HRG § 57b Nr. 21 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 21, zu I der Gründe; 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - aaO, zu I 2 der Gründe).

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