Rechtsprechung
BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 686/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Befristung nach dem BeschFG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befristung nach dem BeschFG - Befristungsabrede - Zustimmung des Personalrats
- Judicialis
BeschFG § 1 Abs. 5 Satz 1
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BeschFG § 1 Abs. 5 Satz 1
Klagefrist bei aufeinanderfolgenden Befristungen: Beginn mit dem Ablauf der einzelnen Befristung (Rechtsprechungsbestätigung) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG bei mehreren aufeinanderfolgenden Befristungen; Mitbestimmung des Personalrats; Befristung nach dem BeschFG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 01.12.1999 - 11 Ca 247/99
- LAG Hamburg, 04.09.2000 - 5 Sa 17/00
- BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 686/00
Papierfundstellen
- BAGE 99, 232
- NZA 2002, 1335
- BB 2002, 947
- DB 2002, 536
- DB 2002, 586
Wird zitiert von ... (20)
- BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 468/12
Sachgrundlose Befristung - tarifliche Mindestdauer
Bereits der erstmals sachgrundlos befristete Arbeitsvertrag und nicht erst die ihm nachfolgende Verlängerungsabrede muss daher mit der Befristungskontrollklage in der Frist des § 17 Satz 1 TzBfG angefochten werden, wenn die Fiktionswirkung des § 17 Satz 2 TzBfG iVm. § 7 Halbs. 1 KSchG nicht eintreten soll (vgl. zur gleichlautenden Vorschrift in § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG bereits BAG 24. Oktober 2001 - 7 AZR 686/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 99, 232; im Anwendungsbereich des § 17 TzBfG bei Verlängerungen sachgrundloser Befristungen etwa BAG 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 - Rn. 11) . - LAG Nürnberg, 19.03.2008 - 4 Sa 673/07
Befristung - mit Sachgrund - Verlängerungsvertrag ohne Sachgrund
Insoweit kann an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Vorgängerregelung des § 1 Abs. 1 BeschFG (vgl. Urteile vom 04.12.2007 - 7 AZR 545/01 - AP Nr. 17 zu § 1 BeschFG 1996; vom 05.06.2002 - 7 AZR 241/01 - AP Nr. 13 zu § 1 BeschFG 1996; vom 24.01.2001 - 7 AZR 686/00 - AP Nr. 11 zu § 1 BeschFG 1996) angeknüpft werden. - LAG Düsseldorf, 08.01.2003 - 12 Sa 1301/02
Vertragsstrafenklausel im Formulararbeitsvertrag, Herabsetzung der Strafe wegen …
Die Spannbreite der Rechtsmeinungen reicht von der grundsätzlichen Akzeptanz derartiger Klauseln (…Preis/Stoffels, Der Arbeitsvertrag II V 30 Rz. 27, Gotthardt, ZIP 02, 283, Henssler, RdA 02, 138, Annuß, BB 02, 463) über eine skeptische Betrachtung (Richardi, NZA 02, 1063 f.; vgl. Gaul/Boewer, Aktuelles Arbeitsrecht 2002, Bd. 2, C 1) bis hin zu ihrer weitgehenden bzw. generellen Ablehnung (Däubler, NZA 01, 1336, Reinecke, DB 02, 586, v. Koppenfels, NZA 02, 601, Thüsing, BB 02, 2673).Die Vertragsstrafe darf indessen dem Arbeitgeber nicht dafür herhalten, Kasse machen (vgl. Reinecke, DB 02, 586).
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2009 - 8 Sa 211/09
Überschreiten der 2-Jahres-Grenze des § 14 Abs 2 S 1 TzBfG bei Arbeitgeberwechsel …
Eine missbräuchliche, dem Zweck des TzBfG widersprechende Vertragsgestaltung ist anzunehmen, wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken abwechselnd mit demselben Arbeitnehmer befristete Arbeitsverträge schließen, eine Befristung des Arbeitsvertrages ohne Sachgrund nach dem TzBfG ohne Auswechslung des Arbeitgebers nicht mehr möglich gewesen wäre und der Arbeitgeberwechsel ausschließlich deshalb erfolgt, um auf diese Weise über die gesetzlich vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (…BAG v. 18.10.2006 - 7 AZR 145/06 - a.a.O.; BAG v. 25.04.2001 - 7 AZR 686/00 - AP Nr. 11 zu § 1 BeschFG 1996).Entgegen der Ansicht der Klägerin ist dabei nicht danach zu unterscheiden, ob es sich bei der nachfolgenden Befristungsvereinbarung um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages oder aber - wie im vorliegenden Fall - um eine Vertragsverlängerung handelt (vgl. zur gleichlautenden Vorschrift des § 1 Abs. 5 S. 1 BeschFG: BAG vom 24.10.2001 - 7 AZR 686/00 - AP Nr. 11 zu § 1 BeschFG 1996; wie hier auch: LAG Berlin-Brandenburg v. 10.07.2008 - 14 Sa 604/08 -).
- LAG Thüringen, 18.10.2017 - 6 Sa 287/16
Befristung - Streitgegenstand - Darlegungslast - sachlicher Grund - …
In Ansehung der Klagefrist des § 17 TzBfG und schon der Vorgängerregelung in § 1 Abs. 5 BeschFG wird allerdings von der Ausdrucksweise mehr auf die Befristungsabrede als solche und nicht auf den zu Grunde liegenden Vertrag abgestellt (vgl. z.B. BAG 24.10.2001, 7 AZR 686/00; 4.12.2013, 7 AZR 468/12). - BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 362/02
Entfristungsklage - Auslandsbeschäftigung
Die Drei-Wochen-Frist wird bei mehreren aufeinanderfolgenden Befristungsabreden für jede Abrede mit dem Ablauf der darin vereinbarten Befristung in Lauf gesetzt, und zwar unabhängig davon, ob die nachfolgende Befristungsvereinbarung mit oder ohne zeitliche Unterbrechung geschlossen wurde (BAG 24. Oktober 2001 - 7 AZR 686/00 - BAGE 99, 232, 235 ff.). - LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2008 - 14 Sa 604/08
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages
Wie die Klägerin in der Berufungsbegründung selbst feststellt, beginnt hiernach die Dreiwochenfrist bei mehreren aufeinander folgenden Befristungsabreden für jede Befristungsabrede mit dem Ablauf der darin vereinbarten Befristung und nicht erst mit dem Ablauf der letzten Befristung (vgl. zur wortgleichen Vorgängervorschrift des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG: BAG vom 24.10.2001, 7 AZR 686/00, NZA 2002, 1335). - LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2018 - 7 Sa 112/18
Befristung des Arbeitsvertrags einer Personaldirektorin wegen Beurlaubung im …
Eine derartige Differenzierung würde regelmäßig zu Auslegungs- und Abgrenzungsproblemen führen und dem Zweck alsbaldiger Rechtssicherheit widersprechen (vgl. BAG, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 7 AZR 686/00 - NZA 2002, 1335, 1336 zu § 1 Abs. 5 S. 1 BeschFG). - LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05
Befristung, mittelbare Vertretung
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine ohne Zustimmung des Personalrats vereinbarte Befristung unwirksam, wenn nach dem entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetz eine der Mitbestimmung des Personalrats unterliegende Maßnahme nur mit dessen Zustimmung getroffen werden kann und der Landesgesetzgeber das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nicht nur auf die Einstellung des Arbeitnehmers, sondern auch auf die Befristung des Arbeitsverhältnisses erstreckt hat (BAG, Urteil vom 24.10.2001 - 7 AZR 686/00 -, NZA 2002, Seite 1335 unter B. III. 3. a) der Entscheidungsgründe m.w.N.). - LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2012 - 5 Sa 2343/11
Auslegung von § 33 Abs 3 TV-BA - keine Anwendung bei Vertragsverlängerung
Bei mehreren aufeinander folgenden Befristungsabreden wird die Drei-Wochen-Frist für jede Befristungsabrede mit dem Ablauf der darin vereinbarten Befristung und nicht erst mit dem Ablauf der letzten Befristung in Lauf gesetzt (vgl. zur gleichlautenden Vorschrift in § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG bereits Urteil des BAG vom 24.10.2001 - 7 AZR 686/00 -, EzA § 1 BeschFG 1985 Klagefrist Nr. 8). - LAG Hamburg, 29.04.2004 - 1 Sa 47/03
Anwaltsverschulden bei Verwendung falscher Faxnummer aus veralteter …
- LAG Niedersachsen, 05.12.2002 - 4 Sa 610/02
Befristetes Arbeitsverhältnis - Verlängerung - Mitbestimmungsrecht nach § 65 …
- LAG Hamm, 20.04.2004 - 5 Sa 1535/03
Unwirksamkeit einer Befristungsabrede, Mitbestimmung des Personalrats
- LAG Hamm, 25.11.2003 - 5 (12) Sa 687/03
Fehlende Aussicht einer dauerhaften Beschäftigungsmöglichkeit als sachlicher …
- LAG Köln, 06.06.2008 - 11 Sa 1034/07
Klagefrist bei befristeten Eintagesarbeitsverträgen
- LAG Sachsen-Anhalt, 22.12.2014 - 6 Sa 424/13
Bedingskontrolle
- ArbG Stuttgart, 18.03.2005 - 26 Ga 4/05
Einstweilige Verfügung - Beschäftigungspflicht
- ArbG Herne, 24.05.2011 - 3 Ca 214/11
Befristung, Anschlussverbot, Arbeitsvermittlerin
- ArbG Cottbus, 10.03.2010 - 7 Ca 495/09
- ArbG Augsburg, 08.04.2003 - 8 Ca 1208/02
Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe oder Schadenersatzanspruch für …