Rechtsprechung
   BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16515
BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16 (https://dejure.org/2018,16515)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2018 - 7 AZR 689/16 (https://dejure.org/2018,16515)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 (https://dejure.org/2018,16515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,16515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Teilurteil - Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist

  • IWW

    § 563 Abs. 1 ZPO, § ... 301 Abs. 1 ZPO, § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 318 ZPO, § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO, Anlage 1 zum MTV, §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 4 TzBfG, 17 Satz 1 TzBfG, § 305c Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 NachwG, 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, 17 Satz 1, Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG, § 6 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, § 4 KSchG, §§ 4, 6 KSchG, § 6 Satz 1 KSchG, § 17 Satz 2 TzBfG, 14 Abs. 4 TzBfG, 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, 14 Abs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 8 TzBfG, Richtlinie 1999/70/EG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 4, 5, 6 und 8 TzBfG, § 4 Abs. 3 PostPersRG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, §§ 164 ff. BGB, § 126 Abs. 1 BGB, § 126b BGB, § 126b Abs. 1 BGB, § 126 BGB, § 126a, §§ 126a, 126b BGB, §§ 126 ff. BGB, § 126b Satz 1 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 387, 389 BGB, § 818 Abs. 3 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 296 BGB, § 297 BGB

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei auflösender Bedingung

  • bag-urteil.com

    Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist

  • rewis.io

    Teilurteil - Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auflösende Bedingung; schriftliche Unterrichtung; verlängerte Anrufungsfrist

  • rechtsportal.de

    Befristungsrecht - Auflösende Bedingung; schriftliche Unterrichtung; verlängerte Anrufungsfrist

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Erlasses eines Teilurteils im Zivilprozess

  • datenbank.nwb.de

    Teilurteil - Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 103
  • NZA 2019, 331
  • BB 2018, 2547
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (59)

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16
    Dabei hat der Zweite Senat offengelassen, ob ein solcher Antrag dafür tatsächlich erforderlich ist (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 28, BAGE 150, 234) .

    Eine entsprechende Anwendung von § 6 KSchG kommt daher in Betracht bei Folgekündigungen, die vom Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage zwar erfasst, aber nicht schon selbst explizit in den Prozess eingeführt sind (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 29, BAGE 150, 234) .

    Ergibt sich weder aus der Klagebegründung noch aus sonstigen Erklärungen des Arbeitnehmers oder in den Rechtsstreit eingeführten Umständen, dass er den Gegenstand der Kündigungsschutzklage auf die Wirksamkeit der konkret angegriffenen Kündigung beschränken will, muss der Arbeitgeber davon ausgehen, der Arbeitnehmer wende sich mit seiner Klage zugleich gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch mögliche andere Tatbestände bis zu dem in der angegriffenen Kündigung vorgesehenen Auflösungstermin (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 23, aaO) .

    Da der Erfolg einer Kündigungsschutzklage grundsätzlich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Kündigungstermins voraussetzt (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 22, BAGE 150, 234; 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 17, BAGE 147, 358) , wären die Klageanträge zu 1. und zu 2. unbegründet, wenn das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund Bedingungseintritts nach § 4 Abs. 3 der Anlage 1 zum MTV TSI am 31. Dezember 2014 geendet haben sollte.

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16
    Dynamische Verweisungen auf einschlägige Tarifverträge sind im Arbeitsleben als Gestaltungsinstrument so verbreitet, dass ihre Aufnahme in Formularverträge nicht iSd. § 305c Abs. 1 BGB überraschend ist (BAG 14. Juni 2017 - 7 AZR 390/15 - Rn. 19; 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rn. 39, BAGE 157, 141; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 20 mwN, BAGE 128, 73) .

    Das Bestimmtheitsgebot als maßgebliche Ausprägung des Transparenzgebots verlangt lediglich, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau beschrieben werden, dass für den Verwender der Klausel keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen und der Gefahr vorgebeugt wird, dass der Vertragspartner von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 30 mwN, BAGE 128, 73) .

    Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 NachwG genügt deshalb der bloße allgemeine Hinweis auf Tarifverträge (vgl. BAG 14. Juni 2017 - 7 AZR 390/15 - Rn. 22; 18. März 2015 - 7 AZR 272/13 - Rn. 38; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 31 mwN, BAGE 128, 73) .

  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 632/15

    Altersgrenze - Regelrentenalter - Ärzteversorgung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16
    Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der Interessenlage des Klägers (vgl. hierzu etwa BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 632/15 - Rn. 18; 18. Januar 2017 - 7 AZR 236/15 - Rn. 22; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 15; 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 12, BAGE 145, 128; 19. Oktober 2011 - 7 AZR 471/10 - Rn. 15; 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 13) .

    Soweit der Kläger meint, § 4 Abs. 3 der Anlage 1 zum MTV TSI sei nicht Vertragsbestandteil geworden, weil die Bezugnahmeklausel in § 1 Abs. 2 des Arbeitsvertrags überraschend und intransparent sei, ist dies nicht Gegenstand einer Bedingungskontrollklage, sondern einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 632/15 - Rn. 19; 16. April 2008 - 7 AZR 132/07 - Rn. 10, BAGE 126, 295) .

    Damit wird jedoch nur klargestellt, dass der Arbeitsvertrag nicht für eine im Voraus konkret bestimmte Frist abgeschlossen wird (vgl. BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 632/15 - Rn. 37) .

  • BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16

    Auflösende Bedingung - Bedingungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist -

    Deshalb kann die Klagefrist der §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG jedenfalls dann auch durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gewahrt werden, wenn die auflösende Bedingung bis zum Kündigungstermin wirksam werden soll, sofern der Kläger noch vor Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz ihre Unwirksamkeit oder deren Nichteintritt ausdrücklich geltend macht und einen Bedingungskontrollantrag nach §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG stellt (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 43) .

    aa) Das Landesarbeitsgericht ist im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass die auflösende Bedingung in § 4 Abs. 3 der Anlage 1 zum MTV TSI zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrunds nach §§ 21, 14 Abs. 1 TzBfG bedarf (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 47; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 32 jeweils mwN) .

    Die Bedingungskontrolle nach dem TzBfG setzt keine Schutzbedürftigkeit voraus (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 48; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 33; 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - zu I 1 a der Gründe) .

    Er rechtfertigt nicht nur die Befristung des Arbeitsvertrags eines nach § 4 Abs. 3 PostPersRG aF beurlaubten Beamten (vgl. dazu BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - zu I 1 c bb der Gründe) , sondern auch eine auflösende Bedingung für den Fall des Wiederauflebens des Beamtenverhältnisses (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 52 ff.; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 37 ff.) .

    Die an das Wiederaufleben des Beamtenverhältnisses anknüpfende auflösende Bedingung soll diese Pflichtenkollision verhindern (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 53; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 38) .

    Die auflösende Bedingung trägt andererseits dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers Rechnung, zum Zwecke einer sachgerechten Personalplanung bis zum Zeitpunkt des Wiederauflebens des Beamtenverhältnisses Klarheit darüber zu erlangen, ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden soll oder ob er über den Arbeitsplatz disponieren kann (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 54; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 39) .

    Damit ist gewährleistet, dass - abhängig von der Entscheidung des Arbeitnehmers - entweder das Arbeitsverhältnis oder das Beamtenverhältnis fortbesteht (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 55; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 40) .

    Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch die Beendigung des Beamtenverhältnisses zu verhindern, und kann damit entscheiden, welches Rechtsverhältnis er beibehalten möchte (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 56; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 42) .

    Der Arbeitgeber kann sich daher zur Mitteilung nach § 15 Abs. 2 TzBfG eines Vertreters bedienen (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 60; vgl. auch KR-Lipke 11. Aufl. § 15 TzBfG Rn. 17; ErfK/Müller-Glöge 18. Aufl. § 15 TzBfG Rn. 2) .

    Für die schriftliche Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt des Eintritts einer auflösenden Bedingung iSv. §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG ist die Einhaltung der Textform nach § 126b BGB ausreichend (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 62; vgl. auch HK-TzBfG/Joussen 5. Aufl. § 15 Rn. 41 f.; HaKo-KSchR/Mestwerdt 6. Aufl. § 15 TzBfG Rn. 11; Sievers TzBfG 5. Aufl. § 15 Rn. 9; aA APS/Backhaus 5. Aufl. TzBfG § 15 Rn. 8; Dörner Der befristete Arbeitsvertrag 2. Aufl. Rn. 706; ErfK/Müller-Glöge 18. Aufl. § 15 TzBfG Rn. 2; Däubler/Deinert/Zwanziger/Wroblewski KSchR 10. Aufl. § 15 TzBfG Rn. 7) .

    Die entsprechende Anwendung ist nach dem mit dem Formerfordernis verfolgten Zweck nur für die Textform nach § 126b BGB geboten (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 65) .

    Damit kommt dem Formerfordernis des § 15 Abs. 2 TzBfG Informations-, Klarstellungs- und Beweisfunktion zu (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 66) .

    (bb) Diesem Normzweck wird durch die Beachtung der Textform entsprechend § 126b BGB ausreichend Rechnung getragen (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 67) .

    Die Wahrung der Schriftform entsprechend § 126 Abs. 1 BGB ist auch nicht deshalb geboten, weil der Arbeitgeber vor einer übereilten und folgenschweren Erklärung geschützt werden müsste (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 69) .

  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 98/17

    Auflösende Bedingung - beurlaubter Beamter

    Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der Interessenlage des Klägers (vgl. hierzu etwa BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 24 mwN) .

    Soweit der Kläger meint, § 4 Abs. 3 der Anlage 1 zum MTV TSI sei nicht Vertragsbestandteil geworden, ist dies nicht Gegenstand einer Bedingungskontrollklage, sondern einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 24 f.; 16. April 2008 - 7 AZR 132/07 - Rn. 10, BAGE 126, 295) .

    Damit wird jedoch nur klargestellt, dass der Arbeitsvertrag nicht für eine im Voraus konkret bestimmte Frist abgeschlossen wird (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 35; 25. Oktober 2017 - 7 AZR 632/15 - Rn. 37) .

    (1) Dynamische Verweisungen auf einschlägige Tarifverträge sind im Arbeitsleben als Gestaltungsinstrument so verbreitet, dass ihre Aufnahme in Formularverträge nicht iSd. § 305c Abs. 1 BGB überraschend ist (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 30; 14. Juni 2017 - 7 AZR 390/15 - Rn. 19; 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rn. 39, BAGE 157, 141; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 20 mwN, BAGE 128, 73) .

    Im Zeitpunkt der jeweiligen Anwendung müssen die geltenden, in Bezug genommenen Regelungen bestimmbar sein (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 32; 14. Juni 2017 - 7 AZR 390/15 - Rn. 21; 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rn. 39, BAGE 157, 141) .

    Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 NachwG genügt deshalb der bloße allgemeine Hinweis auf Tarifverträge (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 33; 14. Juni 2017 - 7 AZR 390/15 - Rn. 22; 18. März 2015 - 7 AZR 272/13 - Rn. 38; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 31 mwN, BAGE 128, 73) .

    (1) Die auflösende Bedingung bedarf zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrunds nach §§ 21, 14 Abs. 1 TzBfG (vgl. BAG 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 28; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 47; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 32 jeweils mwN) .

    Die an das Wiederaufleben des Beamtenverhältnisses anknüpfende auflösende Bedingung soll diese Pflichtenkollision verhindern (BAG 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 34; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 53; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 38) .

    Die auflösende Bedingung trägt andererseits dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers Rechnung, zum Zwecke einer sachgerechten Personalplanung bis zum Zeitpunkt des Wiederauflebens des Beamtenverhältnisses Klarheit darüber zu erlangen, ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden soll oder ob er über den Arbeitsplatz disponieren kann (BAG 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 35; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 54; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 39) .

    Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch die Beendigung des Beamtenverhältnisses zu verhindern, und kann damit entscheiden, welches Rechtsverhältnis er beibehalten möchte (vgl. hierzu ausführlich BAG 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - Rn. 37; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 56; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 42) .

    Der Arbeitgeber kann sich daher zur Mitteilung nach § 15 Abs. 2 TzBfG eines Vertreters bedienen (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 60; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 65) .

  • BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17

    Fluguntauglichkeit - Auflösende Bedingung - Kündigung - Betriebliches

    aa) Nach §§ 21, 17 Satz 2 TzBfG iVm. § 7 Halbs. 1 KSchG gilt eine auflösende Bedingung als zu dem in der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber angegebenen Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung als eingetreten, wenn der Arbeitnehmer den Nichteintritt der auflösenden Bedingung nicht innerhalb der Dreiwochenfrist nach §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG gerichtlich geltend gemacht hat (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 38 mwN) .

    Deshalb wird gemäß §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 39 mwN) .

  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 292/17

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches

    aa) Nach §§ 21, 17 Satz 2 TzBfG iVm. § 7 Halbs. 1 KSchG gilt eine auflösende Bedingung als zu dem in der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber angegebenen Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung eingetreten, wenn der Arbeitnehmer den Nichteintritt der auflösenden Bedingung nicht innerhalb der Dreiwochenfrist nach §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG gerichtlich geltend gemacht hat (BAG 21. November 2018 - 7 AZR 394/17 - Rn. 20; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 38 mwN) .

    Deshalb wird gemäß §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 39 mwN) .

  • LAG Hessen, 26.11.2018 - 17 Sa 397/17
    All diese Unwirksamkeitsgründe sind mit einer Bedingungskontrollklage gemäß §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG geltend zu machen (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 25; für die Rüge der fehlerhaften Beteiligung eines Personalrats BAG 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/19 - Rn. 40, BAGE 138, 9) für die es keines besonderen Feststellungsinteresses bedarf (BAG 12. August 2015 - 7 AZR 592/13 - Rn. 13).

    Da der auflösend bedingte Arbeitsvertrag nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der Bedingung endet, wird in den Fällen, in denen die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist, die Klagefrist gemäß §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 39; 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 17 mwN, BAGE 160, 150) .

    aa) Die auflösende Bedingung in § 20 Abs. (1) lit. a) MTV Nr. 2 Kabine bedarf zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrundes nach §§ 21, 14 Abs. 1 TzBfG (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 47; 15. Februar 2017 - 7 AZR 82/15 - Rn. 20; 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 26, BAGE 156, 8; 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - Rn. 20, BAGE 155, 1) .

    bb) Die dauerhafte Flugdienstuntauglichkeit iSd. § 20 Abs. (1) lit. a) MTV Nr. 2 Kabine ist dem Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG zuzuordnen (KR/Lipke § 21 TzBfG Rn. 54; offen gelassen BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 -) , wobei die Aufzählung von Sachgründen in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 8 TzBfG ohnehin nicht abschließend ist, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 50 mwN) .

    Gemeinsam ist diesen in dem Sachgrundkatalog aufgelisteten Tatbeständen ein rechtlich anerkennenswertes Interesse daran, anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses die rechtliche Gestaltungsmöglichkeit eines zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnisses zu wählen (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 51; 20. Januar 2016 - 7 AZR 340/14 - Rn. 14) .

    (b) Das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG garantiert die freien Wahl des Berufs sowie die freie Wahl des Arbeitsplatzes (BVerfG 15. Januar 2015 - 1 BvR 2796/13 - Rn. 7; BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 56) .

    Geschützt ist der Entschluss, eine konkrete Beschäftigungsmöglichkeit in dem gewählten Beruf zu ergreifen, ein Arbeitsverhältnis beizubehalten oder es aufzugeben (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 - Rn. 38; 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 69 mwN; 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - Rn. 12 mwN; vgl. auch 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - aaO; BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 56; 21. Dezember 2017 - 8 AZR 700/16 - Rn. 34; 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - Rn. 29) .

    (1) §§ 21, 17 Satz 2 TzBfG ordnen die entsprechende Anwendung von § 6 Satz 1 KSchG auf auflösende Bedingungen an (dazu BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 43) .

    Eine andere Würdigung als im Kündigungsschutzrecht ist wegen des identischen Zwecks der Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG und der entsprechenden Anwendung der verlängerten Anrufungsfrist nach § 17 Satz 2 TzBfG, § 6 Satz 1 KSchG nicht geboten (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 43; 24. Juni 2015 - 7 AZR 541/13 - Rn. 27; 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 21; 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10 - Rn. 16, BAGE 138, 9; dieses Verständnis des § 6 KSchG als Präklusionsvorschrift ablehnend KR/Treber/Klose § 6 KSchG Rn. 13 mwN) .

  • LAG Hessen, 17.12.2018 - 17 Sa 1670/17

    Die in § 20 Abs. (1) lit. a) "Manteltarifvertrag Nr. 2 für das Kabinenpersonal in

    All diese Unwirksamkeitsgründe sind mit einer Bedingungskontrollklage gemäß §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG geltend zu machen (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 25; für die Rüge der fehlerhaften Beteiligung eines Personalrats BAG 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/19 - Rn. 40, BAGE 138, 9) für die es keines besonderen Feststellungsinteresses bedarf (BAG 12. August 2015 - 7 AZR 592/13 - Rn. 13).

    Da der auflösend bedingte Arbeitsvertrag nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der Bedingung endet, wird in den Fällen, in denen die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist, die Klagefrist gemäß §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 39; 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 17 mwN, BAGE 160, 150) .

    aa) Die auflösende Bedingung in § 20 Abs. (1) lit. a) MTV Nr. 2 Kabine bedarf zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrundes nach §§ 21, 14 Abs. 1 TzBfG (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 47; 15. Februar 2017 - 7 AZR 82/15 - Rn. 20; 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 26, BAGE 156, 8; 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - Rn. 20, BAGE 155, 1) .

    bb) Die dauerhafte Flugdienstuntauglichkeit iSd. § 20 Abs. (1) lit. a) MTV Nr. 2 Kabine ist dem Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG zuzuordnen (KR/Lipke § 21 TzBfG Rn. 54; offen gelassen BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 -) , wobei die Aufzählung von Sachgründen in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 8 TzBfG ohnehin nicht abschließend ist, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 50 mwN) .

    Gemeinsam ist diesen in dem Sachgrundkatalog aufgelisteten Tatbeständen ein rechtlich anerkennenswertes Interesse daran, anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses die rechtliche Gestaltungsmöglichkeit eines zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnisses zu wählen (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 51; 20. Januar 2016 - 7 AZR 340/14 - Rn. 14) .

    (b) Das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG garantiert die freien Wahl des Berufs sowie die freie Wahl des Arbeitsplatzes (BVerfG 15. Januar 2015 - 1 BvR 2796/13 - Rn. 7; BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 56) .

    Geschützt ist der Entschluss, eine konkrete Beschäftigungsmöglichkeit in dem gewählten Beruf zu ergreifen, ein Arbeitsverhältnis beizubehalten oder es aufzugeben (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 - Rn. 38; 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 69 mwN; 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - Rn. 12 mwN; vgl. auch 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - aaO; BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 56; 21. Dezember 2017 - 8 AZR 700/16 - Rn. 34; 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - Rn. 29) .

    (1) §§ 21, 17 Satz 2 TzBfG ordnen die entsprechende Anwendung von § 6 Satz 1 KSchG auf auflösende Bedingungen an (dazu BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 43) .

    Eine andere Würdigung als im Kündigungsschutzrecht ist wegen des identischen Zwecks der Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG und der entsprechenden Anwendung der verlängerten Anrufungsfrist nach § 17 Satz 2 TzBfG, § 6 Satz 1 KSchG nicht geboten (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 43; 24. Juni 2015 - 7 AZR 541/13 - Rn. 27; 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 21; 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10 - Rn. 16, BAGE 138, 9; dieses Verständnis des § 6 KSchG als Präklusionsvorschrift ablehnend KR/Treber/Klose § 6 KSchG Rn. 13 mwN) .

  • LAG Hessen, 17.12.2018 - 17 Sa 1693/17

    Die in § 20 Abs. (1) lit. a) "Manteltarifvertrag Nr. 2 für das Kabinenpersonal in

    All diese Unwirksamkeitsgründe sind mit einer Bedingungskontrollklage gemäß §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG geltend zu machen (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 25; für die Rüge der fehlerhaften Beteiligung eines Personalrats BAG 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/19 - Rn. 40, BAGE 138, 9) für die es keines besonderen Feststellungsinteresses bedarf (BAG 12. August 2015 - 7 AZR 592/13 - Rn. 13).

    Da der auflösend bedingte Arbeitsvertrag nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der Bedingung endet, wird in den Fällen, in denen die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist, die Klagefrist gemäß §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 39; 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 17 mwN, BAGE 160, 150) .

    aa) Die auflösende Bedingung in § 20 Abs. (1) lit. a) MTV Nr. 2 Kabine bedarf zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrundes nach §§ 21, 14 Abs. 1 TzBfG (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 47; 15. Februar 2017 - 7 AZR 82/15 - Rn. 20; 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 26, BAGE 156, 8; 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - Rn. 20, BAGE 155, 1) .

    bb) Die dauerhafte Flugdienstuntauglichkeit iSd. § 20 Abs. (1) lit. a) MTV Nr. 2 Kabine ist dem Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG zuzuordnen (KR/Lipke § 21 TzBfG Rn. 54; offen gelassen BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 185/07 -) , wobei die Aufzählung von Sachgründen in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 8 TzBfG ohnehin nicht abschließend ist, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 50 mwN) .

    Gemeinsam ist diesen in dem Sachgrundkatalog aufgelisteten Tatbeständen ein rechtlich anerkennenswertes Interesse daran, anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses die rechtliche Gestaltungsmöglichkeit eines zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnisses zu wählen (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 51; 20. Januar 2016 - 7 AZR 340/14 - Rn. 14) .

    (b) Das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG garantiert die freien Wahl des Berufs sowie die freie Wahl des Arbeitsplatzes (BVerfG 15. Januar 2015 - 1 BvR 2796/13 - Rn. 7; BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 56) .

    Geschützt ist der Entschluss, eine konkrete Beschäftigungsmöglichkeit in dem gewählten Beruf zu ergreifen, ein Arbeitsverhältnis beizubehalten oder es aufzugeben (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 - Rn. 38; 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 69 mwN; 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - Rn. 12 mwN; vgl. auch 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - aaO; BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 56; 21. Dezember 2017 - 8 AZR 700/16 - Rn. 34; 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - Rn. 29) .

    (1) §§ 21, 17 Satz 2 TzBfG ordnen die entsprechende Anwendung von § 6 Satz 1 KSchG auf auflösende Bedingungen an (dazu BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 43) .

    Eine andere Würdigung als im Kündigungsschutzrecht ist wegen des identischen Zwecks der Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG und der entsprechenden Anwendung der verlängerten Anrufungsfrist nach § 17 Satz 2 TzBfG, § 6 Satz 1 KSchG nicht geboten (vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 43; 24. Juni 2015 - 7 AZR 541/13 - Rn. 27; 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 21; 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10 - Rn. 16, BAGE 138, 9; dieses Verständnis des § 6 KSchG als Präklusionsvorschrift ablehnend KR/Treber/Klose § 6 KSchG Rn. 13 mwN) .

  • BAG, 20.05.2020 - 7 AZR 100/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches

    Deshalb wird gemäß §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16  - Rn. 39 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2018 - 7 Sa 112/18

    Befristeter Arbeitsvertrag - Rückkehrmöglichkeit in ein Beamtenverhältnis als

    Die Befristungskontrolle nach dem TzBfG setzt keine Schutzbedürftigkeit voraus (vgl. zur Bedingungskontrolle BAG, Urteil vom 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - BeckRS 2018, 32265 Rz. 29; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 12 Rz. 48; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 13 Rz. 33; jeweils m. w. N.).

    Die unionsrechtlichen Vorgaben der RL 1999/70/EG und der inkorporierten EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung gebieten keine andere Beurteilung (BAG, Urteil vom 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - BeckRS 2018, 32265 Rz. 31; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 12 Rz. 50; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 13 Rz. 35, jeweils m. w. N.).

    Solche Gründe müssen ein vergleichbares Gewicht haben wie die in § 14 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1 bis 8 TzBfG genannten Sachgründe und deren Wertungsmaßstäben entsprechen (BAG, Urteil vom 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - BeckRS 2018, 32265 Rz. 31; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 12 Rz. 50; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 13 Rz.35; vom 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - NZA 2006, 858, 860, jeweils m. w. N.).

    Gemeinsam ist den in dem Sachgrundkatalog aufgelisteten Tatbeständen jedoch ein rechtlich anerkennenswertes Interesse daran, anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses die rechtliche Gestaltungsmöglichkeit eines zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnisses zu wählen (BAG, Urteil vom 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - BeckRS 2018, 32265 Rz. 32; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 12 Rz. 51; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 13 Rz. 36, jeweils m. w. N.).

    Eine rechtliche Unmöglichkeit hinsichtlich der Erfüllung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis tritt durch das Wiederaufleben des Beamtenverhältnisses nicht ein, selbst wenn dieses grundsätzlich Vorrang vor dem Arbeitsverhältnis haben sollte (BAG, Urteil vom 1. August 2018 - 7 AZR 882/16 - BeckRS 2018, 32265 Rz. 34; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 12 Rz. 52; vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 13 Rz. 3; vom 21. April 2016 - 2 AZR 609/15 - NZA 2016, 941, 945 Rz. 42, jeweils m. w. N.).

    Nicht außer Acht zu lassen bleibt aber der Umstand, dass durch die Beendigung des Sonderurlaubs und das Wiederaufleben des Beamtenverhältnisses typischerweise eine Pflichtenkollision zwischen den zwei Rechtsverhältnissen entsteht (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - AP TzBfG § 21 Nr. 12 Rz. 53; LAG München, Urteil vom 10. Mai 2017 - 11 Sa 941/16 - NZA-RR 2017, 387, 388 f. Rz. 28).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - 21 Sa 1516/19

    Auflösend bedingter Arbeitsvertrag mit einer Lehrkraft als Quereinsteigerin -

    Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der Interessenlage der Klägerin (zu einem vergleichbaren Fall BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 24 mwN).

    aa) Nach §§ 21, 17 Satz 2 TzBfG in Verbindung mit § 7 Halbsatz 1 KSchG gilt eine auflösende Bedingung als wirksam und als zu dem in der schriftlichen Unterrichtung des oder der Arbeitnehmer*in durch den oder die Arbeitgeber*in angegebenen Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung als eingetreten, wenn der oder die Arbeitnehmer*in die Rechtsunwirksamkeit der auflösenden Bedingung und deren Nichteintritt zu dem in der schriftlichen Unterrichtung angegebenen Zeitpunkt nicht innerhalb der Dreiwochenfrist nach §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Absatz 2 TzBfG gerichtlich geltend gemacht hat (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 38 mwN).

    Deshalb wird nach §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Absatz 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des oder der Arbeitgeber*in, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 39 mwN).

    Allerdings können sonstige, in § 14 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG nicht genannte Sachgründe die Befristung oder auflösende Bedingung eines Arbeitsvertrages nur dann rechtfertigen, wenn sie den in § 14 Absatz 1 TzBfG zum Ausdruck kommenden Wertungsmaßstäben entsprechen und den in dem Sachgrundkatalog des § 14 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG genannten Sachgründen von ihrem Gewicht her gleichwertig sind (vergleiche zum Ganzen BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 50 mwN).

    Gemeinsam ist den in dem Sachgrundkatalog aufgelisteten Tatbeständen jedoch ein rechtlich anerkennenswertes Interesse daran, anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses die rechtliche Gestaltungsmöglichkeit eines zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnisses zu wählen (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 51 mwN).

  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 285/17

    Auflösende Bedingung - beurlaubter Beamter

  • BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 428/17

    Auflösende Bedingung - Beendigung des Dienstverhältnisses als Geschäftsführer

  • BAG, 17.06.2020 - 7 AZR 398/18

    Auflösende Bedingung - Abberufung als Geschäftsführerin

  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21

    Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 563/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

  • BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 577/20

    Vorabentscheidungsersuchen - Urlaub - Altersteilzeitarbeitsverhältnis im

  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 17 Sa 12/20

    Schadensersatzanspruch - Auskunftspflicht - steuerrechtliche Frage - Abfindung -

  • BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 121/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20

    Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel

  • BAG, 11.12.2019 - 7 AZR 350/18

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - Zuschuss zum Krankengeld

  • LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 264/21

    Tarifwechsel auf Arbeitgeberseite - MTV Verkehrsgewerbe Thüringen - EntgeltTV

  • LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 279/21

    Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung

  • LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 273/21

    Tarifwechsel auf Arbeitgeberseite - MTV Verkehrsgewerbe Thüringen - EntgeltTV

  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 476/21

    Unanwendbarkeit von § 10 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 9 Abs. 1 AÜG im Gesamthafenbetrieb

  • BAG, 16.06.2021 - 10 AZR 31/20

    Schicht- und Einmannfahrerzulagen für Omnibusfahrer

  • LAG Düsseldorf, 17.03.2022 - 13 Sa 363/21

    Arbeitsrecht Bestimmtheit einer Kündigungserklärung; Betriebsübergang;

  • BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 128/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

  • BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 61/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

  • LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 297/21

    Weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Thüringen 1 Sa 279/21 v. 17.01.2023

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2019 - 5 Sa 14/19

    Auflösende Bedingung - Bedingungskontrollklage - Erwerbsminderungsrente

  • LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 285/21

    Weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Thüringen 1 Sa 279/21 v. 17.01.2023

  • BAG, 20.05.2020 - 7 AZR 83/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 477/21

    Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen - Zustandekommen eines unbefristeten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2021 - 6 Sa 106/21

    Abgrenzung Kündigungserklärung und Nichtverlängerungsanzeige - Wirksamkeit einer

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

  • LAG Sachsen, 13.06.2023 - 2 Sa 459/21

    Auslegung von Prozesserklärungen; Auslegung eines allgemeinen

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2018 - 4 Ta 423/18

    Streitwert eines Kündigungsrechtsstreits bei Klageerweiterung um eine

  • ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2020 - 1 Sa 81/20

    Widerruf einer freiwilligen Sonderzulage - Verwirkung - Bezugnahmeklausel -

  • LAG Thüringen, 18.04.2023 - 1 Sa 248/22

    Auslegung von § 41 Nr 3 KAVO EKD-Ost - Gewährung von Altersabminderungsstunden -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht