Rechtsprechung
   BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,47687
BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11 (https://dejure.org/2012,47687)
BAG, Entscheidung vom 05.12.2012 - 7 AZR 698/11 (https://dejure.org/2012,47687)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 (https://dejure.org/2012,47687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,47687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der Tariföffnungsklausel - wirksame Befristung nach MTV-Wach- und Sicherheitsgewerbe

  • openjur.de

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds; Zulässigkeit der Tariföffnungsklausel; wirksame Befristung nach MTV-Wach- und Sicherheitsgewerbe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 S 3 TzBfG, Anh Rahmenvereinbarung § 8 Nr 3 EGRL 70/99, Art 7 EGRL 14/2002, Art 8 EGRL 14/2002, Art 27 EUGrdRCh
    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der Tariföffnungsklausel - wirksame Befristung nach MTV-Wach- und Sicherheitsgewerbe

  • IWW

    TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1, 2, 3, 4 TzBfG § ... 17 S. 1, 2 TzBfG § 22 Abs. 1 BetrVG § 78 S. 1, 2 BetrVG § 78a Abs. 1 BetrVG § 78 Abs. 2 S. 1 BetrVG § 103 EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Rahmenvereinbarung) im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates (Befristungs-RL vom 28. Juni 1999) § 5 Nr. 1 Buchst. b, c EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Rahmenvereinbarung) im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates (Befristungs-RL vom 28. Juni 1999 § 8 Nr. 3 Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (vom 11. März 2002) zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie 2002/14) Art. 7 Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (vom 11. März 2002) zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie 2002/14) Art. 8 Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 12. Dezember 2007 (GRC) Art. 27 Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 12. Dezember 2007 (GRC) Art. 28 Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 12. Dezember 2007 (GRC) Art. 30 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Art. 288 Abs. 3 BGB § 280 Abs. 1 BGB § 823 Abs. 2 KSchG § 7 KSchG § 15 ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Mantelrahmentarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe für die Bundesrepublik Deutschland (MRTV in den Fassungen vom 30. August 2005 und vom 1. Dezember 2006) § 2 Abs. 6 S. 1, 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen sachgrundloser Befristung eines Arbeitsverhältnisses

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der Tariföffnungsklausel

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der Tariföffnungsklausel

  • Betriebs-Berater

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds

  • rewis.io

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der Tariföffnungsklausel - wirksame Befristung nach MTV-Wach- und Sicherheitsgewerbe

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der Tariföffnungsklausel - wirksame Befristung nach MTV-Wach- und Sicherheitsgewerbe)

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachgrundlose Befristung bei Betriebsratsmitglied ? Keine unionsrechtskonforme Reduzierung des Anwendungsbereichs von § 14 Abs. 2 TzBfG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen sachgrundloser Befristung eines Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sachgrundlose Befristung - Betriebsratsmitglied

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Auch für Betriebsräte gelten die allgemeinen Befristungsgrundsätze

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sachgrundlose Befristung von Betriebsratsmitgliedern: Wirksam?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 144, 85
  • NZA 2013, 515
  • BB 2013, 819
  • DB 2013, 1180
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)

  • BAG, 20.02.2019 - 2 AZR 746/14

    Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen

    Das Erfordernis einer unionsrechtskonformen Auslegung umfasst jedoch die Verpflichtung der nationalen Gerichte, eine gefestigte Rechtsprechung gegebenenfalls abzuändern, wenn sie auf einer Auslegung des nationalen Rechts beruht, die mit den Zielen einer Richtlinie unvereinbar ist (EuGH 11. September 2018 - C-68/17 - Rn. 64; 17. April 2018 - C-414/16 - [Egenberger] Rn. 72; dem folgend BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 37, BAGE 144, 85; BGH 28. Oktober 2015 - VIII ZR 158/11 - Rn. 37, BGHZ 207, 209; 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 - Rn. 21 mwN, BGHZ 179, 27) .
  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 501/14

    Berücksichtigung der Konfession bei der Einstellung?

    Dabei schließt der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung im deutschen Recht - wo dies nötig und möglich ist - das Gebot einer richtlinienkonformen Rechtsfortbildung ein (vgl. ua. BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 37, BAGE 144, 85; BGH 28. Oktober 2015 - VIII ZR 158/11 - Rn. 37; 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 - Rn. 21 mwN, BGHZ 179, 27) .
  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

    (1) Wie der Senat mit Urteil vom 5. Dezember 2012 (- 7 AZR 698/11 - BAGE 144, 85) entschieden und ausführlich begründet hat, enden die nach § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern ebenso wie diejenigen anderer Arbeitnehmer mit Ablauf der vereinbarten Befristung.

    Der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 TzBfG ist weder aus Gründen nationalen Rechts noch aus unionsrechtlichen Gründen teleologisch zu reduzieren (BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 36 ff., aaO) .

    An dieser Rechtsprechung, die bislang im Schrifttum überwiegend Zustimmung erfahren hat (vgl. Buchholz ZBVR online 2013 Nr. 6 S. 9; Kaiser Anm. AP TzBfG § 14 Nr. 102; Ulrici/Uhlig jurisPR-ArbR 27/2013 Anm. 2) , hält der Senat uneingeschränkt fest.

    (2) Von der Fallgestaltung, die dem Urteil des Senats vom 5. Dezember 2012 (- 7 AZR 698/11 - BAGE 144, 85) zugrunde lag, unterscheidet sich der vorliegende Fall allerdings insoweit, als hier - anders als dort - die streitbefangene Befristung nicht vor, sondern während der Amtszeit des Betriebsratsmitglieds vereinbart wurde.

    In einem solchen Fall kann auch die Befristungsabrede als solche unwirksam sein, wenn dem Betriebsratsmitglied nur wegen seiner Betriebsratstätigkeit lediglich ein befristetes statt eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses angeboten wird (vgl. BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, aaO) .

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, BAGE 144, 85) .

    Eine Maßnahme rechtsgeschäftlicher oder tatsächlicher Art kann auch in einem Unterlassen liegen, etwa indem einem von § 78 Satz 2 BetrVG geschützten Mandatsträger Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt (BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, aaO; vgl. zu § 612a BGB BAG 21. September 2011 - 7 AZR 150/10 - Rn. 34 mwN) .

    Die Nichtübernahme eines befristet beschäftigten Betriebsratsmitglieds in ein unbefristetes oder auch nur in ein weiteres befristetes Arbeitsverhältnis stellt daher eine nach § 78 Satz 2 BetrVG unzulässige Benachteiligung dar, wenn sie gerade wegen der Betriebsratstätigkeit oder wegen des Betriebsratsmandats erfolgt (vgl. BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, aaO; Thüsing in Richardi BetrVG 14. Aufl. § 78 Rn. 23) .

    (e) Nach § 286 Abs. 1 ZPO ist es schließlich Sache des Tatsachengerichts, sich unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme eine Überzeugung darüber zu bilden, ob der Arbeitgeber den Abschluss eines Folgevertrags mit dem befristet beschäftigten Betriebsratsmitglied gerade wegen dessen Betriebsratstätigkeit abgelehnt hat (vgl. BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, BAGE 144, 85; 20. November 2003 - 8 AZR 580/02 - zu II 3 b bb (4) der Gründe) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht