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BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14 |
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Befristung - Schriftform
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Befristung - Schriftform
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§ 14 Abs 4 TzBfG, § 125 S 1 BGB, § 126 Abs 1 BGB, § 126 Abs 2 S 2 BGB, § 16 S 1 TzBfG
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Befristung - Schriftform
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Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Befristung eines Arbeitsverhältnisses - und die erforderliche Schriftform
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 21.11.2013 - 2 Ca 1086/13
- LAG Sachsen, 06.06.2014 - 3 Sa 740/13
- BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (24)
- BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06
Befristung - Schriftform
Auszug aus BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14
Hierzu sind allerdings auf die Herbeiführung dieser Rechtsfolge gerichtete Willenserklärungen der Parteien erforderlich (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 19; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12) .Hat der Arbeitgeber in den Vertragsverhandlungen mit dem Arbeitnehmer den Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags ausdrücklich unter den Vorbehalt eines schriftlichen Vertragsschlusses gestellt oder dem Arbeitnehmer die schriftliche Niederlegung des Vereinbarten angekündigt, so ist diese Erklärung ohne Hinzutreten außergewöhnlicher Umstände nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB) dahingehend zu verstehen, dass der Arbeitgeber dem sich aus § 14 Abs. 4 TzBfG ergebenden Schriftformgebot entsprechen will und sein auf den Vertragsschluss gerichtetes schriftliches Angebot nur durch die der Form des § 126 Abs. 2 BGB genügende Unterzeichnung der Vertragsurkunde angenommen werden kann (vgl. BAG 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 14) .
Nimmt der Arbeitnehmer vor diesem Zeitpunkt die Arbeit auf, entsteht zwischen den Parteien lediglich ein faktisches Arbeitsverhältnis, weil es an der Abgabe der zum Vertragsschluss erforderlichen übereinstimmenden Willenserklärungen fehlt (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 20; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 14) .
Dieser kann das schriftliche Angebot des Arbeitgebers dann noch nach der Arbeitsaufnahme durch die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags annehmen (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 20; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 14) .
Das setzt neben den auf die Herbeiführung dieser Rechtsfolge gerichteten Willenserklärungen der Parteien voraus, dass ein die Befristung rechtfertigender sachlicher Grund (BAG 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12;… 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 - zu B I 4 b der Gründe, aaO) oder die Voraussetzungen einer Befristung nach § 1 Abs. 2 WissZeitVG vorliegen.
Über die sich aus der Verletzung eines konstitutiven gesetzlichen Schriftformerfordernisses ergebenden Rechtsfolgen können die Vertragsparteien regelmäßig nicht disponieren (BAG 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 17) .
- BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04
Befristung - Schriftform - Bestätigung
Auszug aus BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14
Dadurch soll unnötiger Streit über das Vorliegen und den Inhalt einer Befristungsabrede vermieden werden (BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 514/05 - Rn. 16, BAGE 119, 149; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 - zu B I 4 a aa der Gründe, BAGE 113, 75; 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - zu 2 b der Gründe, BAGE 107, 237) .Die Vertragsparteien sollen nicht vor der unbedachten Eingehung langfristiger Bindungen gewarnt werden, vielmehr soll der Arbeitnehmer bei Vertragsbeginn durch Lesen der Vertragsvereinbarungen erkennen können, dass er keinen Dauerarbeitsplatz erhält, um ggf. den Vertragsschluss zu Gunsten anderer Angebote ablehnen zu können (BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 - zu B I 4 a aa der Gründe, BAGE 113, 75) .
Das setzt neben den auf die Herbeiführung dieser Rechtsfolge gerichteten Willenserklärungen der Parteien voraus, dass ein die Befristung rechtfertigender sachlicher Grund (BAG 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 - zu B I 4 b der Gründe, aaO) oder die Voraussetzungen einer Befristung nach § 1 Abs. 2 WissZeitVG vorliegen.
- BGH, 24.02.2010 - XII ZR 120/06
Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis für die Verlängerung der Annahmefrist; …
Auszug aus BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14
Danach kommt ein Vertrag unter Abwesenden, für den die gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist, grundsätzlich nur dann rechtswirksam zustande, wenn sowohl der Antrag als auch die Annahme (§§ 145 ff. BGB) in der Form des § 126 BGB erklärt werden und in dieser Form dem anderen Vertragspartner zugegangen sind (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 1023/08 - Rn. 14; BGH 24. Februar 2010 - XII ZR 120/06 -) .(c) Der Beklagte macht ohne Erfolg geltend, dass die Wahrung der in § 550 BGB bzw. in der Vorgängerregelung des § 566 BGB aF bestimmten Schriftform für langfristige Mietverträge nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur die Einhaltung der äußeren Form voraussetzt (BGH 24. Februar 2010 - XII ZR 120/06 - Rn. 24; vgl. auch 14. Juli 2004 - XII ZR 68/02 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 160, 97) .
Der Warnfunktion sei dadurch Genüge getan, dass beide Parteien die Vertragsurkunde unterzeichnet haben (BGH 24. Februar 2010 - XII ZR 120/06 - Rn. 25 - 29) .
- BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14
Befristung - Vertragsverlängerung - Schriftform - Fortsetzung der Tätigkeit nach …
Auszug aus BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14
Hierzu sind allerdings auf die Herbeiführung dieser Rechtsfolge gerichtete Willenserklärungen der Parteien erforderlich (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 19; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12) .Nimmt der Arbeitnehmer vor diesem Zeitpunkt die Arbeit auf, entsteht zwischen den Parteien lediglich ein faktisches Arbeitsverhältnis, weil es an der Abgabe der zum Vertragsschluss erforderlichen übereinstimmenden Willenserklärungen fehlt (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 20; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 14) .
Dieser kann das schriftliche Angebot des Arbeitgebers dann noch nach der Arbeitsaufnahme durch die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags annehmen (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 20; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 14) .
- BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08
Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen
Auszug aus BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14
Nach §§ 133, 157 BGB sind Willenserklärungen und Verträge so auszulegen, wie die Parteien sie nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen mussten, wobei vom Wortlaut auszugehen ist (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 36, BAGE 134, 269) .Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrags und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 36 mwN, aaO) .
Diese Grundsätze gelten auch, wenn es um die Frage geht, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (BAG 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 20; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 26; 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32, BAGE 134, 269) .
- BGH, 14.07.2004 - XII ZR 68/02
Anforderungen an die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages
Auszug aus BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14
(c) Der Beklagte macht ohne Erfolg geltend, dass die Wahrung der in § 550 BGB bzw. in der Vorgängerregelung des § 566 BGB aF bestimmten Schriftform für langfristige Mietverträge nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur die Einhaltung der äußeren Form voraussetzt (BGH 24. Februar 2010 - XII ZR 120/06 - Rn. 24; vgl. auch 14. Juli 2004 - XII ZR 68/02 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 160, 97) .Der Vertrag gilt dann von Anfang an als in der gesetzlich vorgeschriebenen Form abgeschlossen (vgl. BGH 14. Juli 2004 - XII ZR 68/02 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 160, 97) .
- BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04
Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage
Auszug aus BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14
Die spätere schriftliche Niederlegung der zunächst nur mündlich vereinbarten Befristung führt nicht dazu, dass die zunächst formnichtige Befristung rückwirkend wirksam wird (vgl. hierzu BAG 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu I 2 der Gründe, BAGE 114, 146) .Dies kann wegen des Verbots widersprüchlichen Verhaltens der Fall sein, wenn der Vertragspartner trotz des Formmangels auf die Gültigkeit des Vertrags vertrauen durfte und die den Formmangel geltend machende Vertragspartei sich zu ihrem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 494/05 - Rn. 24; 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 114, 146) .
- BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16
Vorrang der Individualabrede
Auszug aus BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14
Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (st. Rspr., vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 77/15 - Rn. 32; 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 20; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 26) .Diese Grundsätze gelten auch, wenn es um die Frage geht, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (BAG 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 20; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 26; 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32, BAGE 134, 269) .
- BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12
Befristung einer Arbeitszeitverringerung - Inhaltskontrolle
Auszug aus BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14
Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (st. Rspr., vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 77/15 - Rn. 32; 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 20; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 26) .Diese Grundsätze gelten auch, wenn es um die Frage geht, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (BAG 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 20; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 26; 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32, BAGE 134, 269) .
- BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12
Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss
Auszug aus BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14
Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, ob ein bestimmtes willentliches Verhalten eine Willenserklärung darstellt (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - Rn. 13, BAGE 148, 349) . - BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 113/04
Zweckbefristung - Weiterbeschäftigung nach Kündigung
- BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 514/05
Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform
- BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 1023/08
Weitergeltung tariflicher Regelung nach Betriebsübergang
- BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99
Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung
- BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 106/03
Befristete Arbeitszeiterhöhung - Schriftform
- BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 494/05
Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - Verlängerung - Rechtsmissbrauch
- LAG Sachsen, 06.06.2014 - 3 Sa 740/13
Anforderungen an die Form einer Befristung
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15
Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage - …
- BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12
Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung
- BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 32/08
Von einem Verbraucherverband beanstandete Hinweise im Katalog eines …
- BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13
Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"
- BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 590/13
Arbeitnehmerstatus - studentischer Prorektor
- BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12
Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug - …
- BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15
Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16
Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG
Vielmehr ist nach Sinn und (Schutz-)Zweck der jeweiligen Regelung zu ermitteln, ob eine so weitgehende Rechtsfolge wie die Unwirksamkeit der Maßnahme geboten ist (vgl. zum Schutzzweck gesetzlicher Bestimmungen zuletzt zB BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 32 f. [zu § 14 Abs. 4 TzBfG]; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 20 [zum BDSG]; 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 41 [zum AÜG]) . - BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16
Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer
Vielmehr ist nach Sinn und (Schutz-)Zweck der jeweiligen Regelung zu ermitteln, ob eine so weitgehende Rechtsfolge wie die Unwirksamkeit der Maßnahme geboten ist (vgl. zum Schutzzweck gesetzlicher Bestimmungen zuletzt zB BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 32 f. [zu § 14 Abs. 4 TzBfG]; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 20 [zum BDSG]; 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 41 [zum AÜG]) . - LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21
Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages allein mit Scan der Unterschrift
Die Wahrung der in § 14 Abs. 4 TzBfG bestimmten Schriftform erfordert den Zugang der unterzeichneten Befristungsabrede bei dem Erklärungsempfänger vor Vertragsbeginn (BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 30).
- BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16
Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung
Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, ob ein bestimmtes willentliches Verhalten als Willens- oder bloße Wissenserklärung anzusehen ist (vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 17) . - BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 3/21
Urlaub - Langzeiterkrankung - Mitwirkungsobliegenheiten
Wissenserklärung zu verstehen ist oder als Willenserklärung (vgl. BAG 12. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 14; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 17; 18. Februar 2014 - 9 AZR 821/12 - Rn. 20 mwN) . - BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16
Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs
Dabei sind insbesondere die bestehende Interessenlage und der mit der Erklärung verfolgte Zweck zu berücksichtigen (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 16; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 17) . - BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 16/20
Bestimmtheit einer Beschäftigungsklage
Sie kann nicht nur durch eine ausdrückliche Erklärung, sondern auch durch schlüssiges Verhalten abgegeben werden (Realofferte und deren konkludente Annahme; BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 23, BAGE 164, 370; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 17; 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 19; 9. April 2014 - 10 AZR 590/13 - Rn. 26) .Dagegen ist eine bloße Aufforderung zur Abgabe von Angeboten gegeben, wenn eine rechtsgeschäftliche Bindung erkennbar noch nicht gewollt ist, sich der Erklärende einen Vertragsabschluss also noch vorbehält (BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 20; BGH 4. Februar 2009 - VIII ZR 32/08 - Rn. 12, BGHZ 179, 319) .
Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, ob ein bestimmtes willentliches Verhalten eine Willenserklärung darstellt (BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 23 mwN, BAGE 164, 370; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 17 mwN) .
Diese Voraussetzungen gelten auch, wenn es - wie im Streitfall - um die Frage geht, ob überhaupt eine Willenserklärung gegeben ist (BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 24 mwN, BAGE 164, 370; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 18 mwN) .
Verträge kommen nicht nur durch ausdrückliche Erklärungen, sondern auch durch übereinstimmendes schlüssiges Verhalten zustande (Realofferte und deren konkludente Annahme; BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 23, BAGE 164, 370; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 17; 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 19; 9. April 2014 - 10 AZR 590/13 - Rn. 26) .
- BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17
Urlaub - Vereinbarung von Verfallsfristen - Mitwirkungsobliegenheiten des …
Dabei sind insbesondere die bestehende Interessenlage und der mit der Erklärung verfolgte Zweck zu berücksichtigen (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 16; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 17) . - BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 385/20
Schuldnerverzug - entschuldbarer Rechtsirrtum - Geltendmachung von Verzugszinsen …
Auf die Revision des Klägers stellte der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 14. Dezember 2016 (- 7 AZR 717/14 -) die erstinstanzliche Entscheidung wieder her.Er hat sich zu Unrecht auf die Befristung des Arbeitsverhältnisses bis zum 4. April 2013 berufen, wie das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 14. Dezember 2016 (- 7 AZR 717/14 -) rechtskräftig festgestellt hat.
Ein Sachverhalt, in dem der Arbeitgeber erst nach Arbeitsaufnahme den vom Arbeitnehmer bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag gegenzeichnet, war bis zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Befristungskontrollverfahren zwischen den Parteien (BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 -) noch keiner höchstrichterlichen Entscheidung zugeführt.
- LAG Köln, 15.11.2019 - 4 Sa 771/18
Beschäftigungsanspruch; Änderung des Arbeitsvertrages; deklaratorisches oder …
Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, ob ein bestimmtes willentliches Verhalten eine Willenserklärung darstellt (siehe zum Gesamten: BAG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14, Rn. 17, juris).Dagegen ist eine bloße Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (sog. invitatio ad offerendum) gegeben, wenn eine rechtsgeschäftliche Bindung erkennbar noch nicht gewollt ist, sich der Erklärende einen Vertragsabschluss also noch vorbehält (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14, Rn. 19 f. mwN, juris).
- BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 343/20
Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Beschäftigung als ständiger persönlicher Fahrer
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2021 - 2 Sa 287/20
Urlaubsabgeltung - Tatsachenvergleich
- BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 340/19
Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Zahlung des Pauschalentgelts für ständige …
- LAG Baden-Württemberg, 24.07.2019 - 4 Sa 22/19
Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages bei zeitgleich …
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 11 Sa 2070/16
Arbeitsvertrag - Vertragsschluss - Form - Annahme
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2020 - 10 Sa 112/20
Beschäftigungsangebot - Vertragsauslegung - Eingruppierung - Vergütungsdifferenz …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 322/16
Sittenwidrigkeit einer Vergütungsabrede
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 191/17
Keine individualvertragliche Vereinbarung einer Vergütung nach höherer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 7 Sa 339/17
Entgegenstehende Rechtskraft - kein individualvertraglicher Anspruch auf …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 190/17
Keine individualvertragliche Vereinbarung einer Vergütung nach höherer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 66/17
Individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 65/17
Individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe
- LAG Sachsen, 20.05.2020 - 9 Sa 398/18
Parallelentscheidung zu LAG Chemnitz 9 Sa 399/18 v. 20.05.2020
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 7 Sa 340/17
Entgegenstehende Rechtskraft - kein individualvertraglicher Anspruch auf …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 192/17
Individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2017 - 7 Sa 338/16
Kein individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2022 - 6 Sa 61/22
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses - invitatio ad offerendum - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2017 - 7 Sa 336/16
Kein individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2022 - 8 Sa 345/21
Auslegung eines Prozessvergleichs
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.03.2023 - 6 Sa 204/22
Aufhebungsvertrag wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung - Berufungsbegründung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2017 - 7 Sa 325/16
Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2017 - 7 Sa 340/16
Individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2017 - 7 Sa 337/16
Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2017 - 7 Sa 324/16
Individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2017 - 7 Sa 339/16
Individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe