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   BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 718/12   

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BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 718/12 (https://dejure.org/2014,9648)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2014 - 7 AZR 718/12 (https://dejure.org/2014,9648)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2014 - 7 AZR 718/12 (https://dejure.org/2014,9648)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer Optionskommune

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08

    Befristung - vorübergehender Bedarf - Haushalt

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 718/12
    (a) Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers kein dauerhafter betrieblicher Bedarf mehr besteht (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 12, BAGE 133, 319) .

    Die Prognose ist ein Teil des Sachgrundes für die Befristung (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 12 mwN, aaO) .

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 13 mwN, aaO) .

  • BAG, 11.02.2004 - 7 AZR 362/03

    Befristeter Arbeitsvertrag bei vorübergehendem Bedarf an der Arbeitsleistung des

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 718/12
    (b) Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG ist von der regelmäßig gegebenen Unsicherheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs eines Unternehmens oder einer Behörde zu unterscheiden (BAG 11. Februar 2004 - 7 AZR 362/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 109, 339) .

    (c) Wird die Befristung auf die nur vorübergehende Übertragung oder Wahrnehmung einer sozialstaatlichen (Dauer-) Aufgabe gestützt, vermag dies für sich gesehen sie nicht zu rechtfertigen (vgl. BAG 11. Februar 2004 - 7 AZR 362/03 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 109, 339) .

    So liegt etwa in den Fällen, in denen sich eine (übertragene) Maßnahme nicht als zeitlich begrenztes Projekt, sondern als Teil einer Daueraufgabe des staatlichen Auftraggebers darstellt, in der Übertragung der sozialstaatlichen Aufgabe allein kein hinreichender Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses des bei einem Auftragnehmer angestellten Arbeitnehmers (vgl. hierzu - noch Sachverhalte vor Inkrafttreten des TzBfG betreffend - BAG 11. Februar 2004 - 7 AZR 362/03 - zu I 2 b bb der Gründe, aaO; 4. Dezember 2002 - 7 AZR 437/01 - zu A II 2 der Gründe; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - zu II 3 c bb der Gründe, BAGE 94, 130 [in Abgrenzung zu Befristungen im Zusammenhang mit sog. MBSE-Maßnahmen, hierzu zB BAG 28. Mai 1986 - 7 AZR 581/84 - BAGE 52, 122]) .

  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10

    Bedingungs- und Befristungskombination - Weiterarbeit

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 718/12
    a) Der Antrag ist nicht bereits deshalb begründet, weil die der streitbefangenen Befristung zugrunde liegende Vereinbarung in Ziffer 4.2.2 des Arbeitsvertrags vom 7. September 2006 eine Einstellung der Klägerin "bis spätestens zum 31.12.2010" in Verbindung mit der wörtlichen Passage vorsieht: "Das Arbeitsverhältnis gilt entsprechend § 2 der Verordnung zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (KomtrZV) für die Dauer der dem Landkreis gewährten Option." Es kann dahinstehen, ob die Parteien damit lediglich den Befristungsgrund beschrieben oder eine Zweckbefristung (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2, § 15 Abs. 2 TzBfG) bzw. eine auflösende Bedingung (§ 21 TzBfG) vereinbart haben, die zugleich mit einer kalendermäßigen (Höchst-) Befristung (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1, § 15 Abs. 1 TzBfG) verbunden wurde (zur Abgrenzung vgl. BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 15, BAGE 138, 242) .

    (1) Zum einen sind sowohl die Doppelbefristung als auch die Kombination von auflösender Bedingung und zeitlicher Höchstbefristung rechtlich möglich (vgl. BAG 22. April 2009 - 7 AZR 768/07 - Rn. 11 und 17 zur Kombination von Zweck- und Zeitbefristung sowie BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 13, BAGE 138, 242 zur Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung) .

  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 581/84

    Arbeitsverhältnis: Befristung im Rahmen von "Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 718/12
    So liegt etwa in den Fällen, in denen sich eine (übertragene) Maßnahme nicht als zeitlich begrenztes Projekt, sondern als Teil einer Daueraufgabe des staatlichen Auftraggebers darstellt, in der Übertragung der sozialstaatlichen Aufgabe allein kein hinreichender Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses des bei einem Auftragnehmer angestellten Arbeitnehmers (vgl. hierzu - noch Sachverhalte vor Inkrafttreten des TzBfG betreffend - BAG 11. Februar 2004 - 7 AZR 362/03 - zu I 2 b bb der Gründe, aaO; 4. Dezember 2002 - 7 AZR 437/01 - zu A II 2 der Gründe; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - zu II 3 c bb der Gründe, BAGE 94, 130 [in Abgrenzung zu Befristungen im Zusammenhang mit sog. MBSE-Maßnahmen, hierzu zB BAG 28. Mai 1986 - 7 AZR 581/84 - BAGE 52, 122]) .
  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01

    Befristeter Arbeitsvertrag; Krankenbezüge

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 718/12
    So liegt etwa in den Fällen, in denen sich eine (übertragene) Maßnahme nicht als zeitlich begrenztes Projekt, sondern als Teil einer Daueraufgabe des staatlichen Auftraggebers darstellt, in der Übertragung der sozialstaatlichen Aufgabe allein kein hinreichender Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses des bei einem Auftragnehmer angestellten Arbeitnehmers (vgl. hierzu - noch Sachverhalte vor Inkrafttreten des TzBfG betreffend - BAG 11. Februar 2004 - 7 AZR 362/03 - zu I 2 b bb der Gründe, aaO; 4. Dezember 2002 - 7 AZR 437/01 - zu A II 2 der Gründe; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - zu II 3 c bb der Gründe, BAGE 94, 130 [in Abgrenzung zu Befristungen im Zusammenhang mit sog. MBSE-Maßnahmen, hierzu zB BAG 28. Mai 1986 - 7 AZR 581/84 - BAGE 52, 122]) .
  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 718/12
    Insbesondere liegt keine mit der sog. "Haushaltsbefristung" nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG vergleichbare Fallgestaltung vor, so dass es auf die grundsätzlichen Zweifel an der Unionsrechtskonformität des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nicht entscheidend ankommt (vgl. hierzu das - wegen Erledigung des Ausgangsverfahrens nicht beschiedene - Vorabentscheidungsersuchen des Senats zum Gerichtshof der Europäischen Union vom 27. Oktober 2010 - 7 AZR 485/09 (A) - BAGE 136, 93; ferner auch BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 - Rn. 25 mwN; 15. Dezember 2011 - 7 AZR 394/10 - Rn. 38, BAGE 140, 191) .
  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 35/11

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch Zweckerreichung - Prognose zum

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 718/12
    Es reicht demnach nicht aus, dass sich lediglich unbestimmt abzeichnet, aufgrund welcher Abläufe eine Tätigkeit des Arbeitnehmers in der Zukunft entbehrlich sein könnte (vgl. für eine Zweckbefristung BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 35/11 - Rn. 31) .
  • BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 718/12
    Insbesondere liegt keine mit der sog. "Haushaltsbefristung" nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG vergleichbare Fallgestaltung vor, so dass es auf die grundsätzlichen Zweifel an der Unionsrechtskonformität des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nicht entscheidend ankommt (vgl. hierzu das - wegen Erledigung des Ausgangsverfahrens nicht beschiedene - Vorabentscheidungsersuchen des Senats zum Gerichtshof der Europäischen Union vom 27. Oktober 2010 - 7 AZR 485/09 (A) - BAGE 136, 93; ferner auch BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 - Rn. 25 mwN; 15. Dezember 2011 - 7 AZR 394/10 - Rn. 38, BAGE 140, 191) .
  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 718/12
    Der Arbeitnehmer muss überwiegend entsprechend dieser Zwecksetzung beschäftigt werden (vgl. zB BAG 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 718/12
    Eine solche Unsicherheit gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers, das er nicht durch Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags auf den Arbeitnehmer abwälzen darf (BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 27.10.2010 - 7 AZR 485/09

    Befristung - Haushalt - Unionsrecht

  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 758/98

    Befristung wegen Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben

  • BAG, 09.12.2009 - 7 AZR 399/08

    Befristung - tariflich geregelter sonstiger Sachgrund

  • BAG, 11.09.2013 - 7 AZR 107/12

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer sog. Optionskommune

  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 768/07

    Befristung - Vertretung - ergänzende Vertragsauslegung

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist nach § 17 S 2 TzBfG iVm. §

  • LAG Sachsen, 18.01.2012 - 2 Sa 169/11
  • BAG, 24.09.2014 - 7 AZR 987/12

    Befristungskontrolle - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Universität

    Es reicht demnach nicht aus, dass sich lediglich unbestimmt abzeichnet, aufgrund welcher Abläufe eine Tätigkeit des Arbeitnehmers in der Zukunft entbehrlich sein könnte (BAG 19. März 2014 - 7 AZR 718/12 - Rn. 26 mwN) .

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen, damit der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhält, die Richtigkeit der Prognose zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu überprüfen (BAG 19. März 2014 - 7 AZR 718/12 - Rn. 25 mwN) .

  • BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 608/15

    Doppelbefristung - Personalratsbeteiligung

    Der Arbeitnehmer kann erkennen, dass die Wirksamkeit der beiden Beendigungstatbestände rechtlich getrennt zu beurteilen und anzugreifen ist (BAG 19. März 2014 - 7 AZR 718/12 - Rn. 21; 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 18) .
  • BAG, 15.10.2014 - 7 AZR 893/12

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Diese Ungewissheit genügt nicht zur Befristung des Arbeitsverhältnisses (Fortführung von BAG 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 26 mwN; 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 17 f. mwN; 19. März 2014 - 7 AZR 718/12 - Rn. 25 ff.) .
  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 853/12

    Befristungskontrollklage - Arbeitnehmerüberlassung

    Das Landesarbeitsgericht wird insoweit die vom Senat entwickelten Grundsätze (vgl. nur BAG 19. März 2014 - 7 AZR 718/12 - Rn. 25 ff.) anzuwenden haben.
  • ArbG Köln, 24.03.2015 - 14 Ca 6837/14

    Projektbefristung als Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags

    Es reicht demnach nicht aus, dass sich lediglich unbestimmt abzeichnet, aufgrund welcher Abläufe eine Tätigkeit des Arbeitnehmers in der Zukunft entbehrlich sein könnte ( vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 718/12 - Rn. 26 mwN ).

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen, damit der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhält, die Richtigkeit der Prognose zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu überprüfen (vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 718/12 - Rn. 25 ).

  • LAG Köln, 04.03.2015 - 11 Sa 751/14

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Vergütung aus

    Der Arbeitnehmer muss überwiegend entsprechend dieser Zwecksetzung beschäftigt werden (BAG, Urt. v. 19.03.2014 - 7 AZR 718/12 -m.w.N.).
  • LAG Köln, 04.03.2015 - 11 Sa 752/14

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Vergütung aus

    Der Arbeitnehmer muss überwiegend entsprechend dieser Zwecksetzung beschäftigt werden (BAG, Urt. v. 19.03.2014 - 7 AZR 718/12 -m.w.N.).
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