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   BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10   

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BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10 (https://dejure.org/2012,10929)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2012 - 7 AZR 723/10 (https://dejure.org/2012,10929)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 (https://dejure.org/2012,10929)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

  • openjur.de

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Nr 1 AÜG, § 10 Abs 1 S 1 AÜG, § 5 Abs 5 LuftSiG, § 1 Abs 1 S 1 AÜG, § 1 Abs 2 AÜG
    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung i.S. des AÜG; Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen durch private Dienstleistungsunternehmen; Abgrenzung zu drittbezogenem Arbeitseinsatz aufgrund Dienstvertrag oder Werkvertrag; Einsatz von nach § 5 Abs. 5 LuftSiG ...

  • Betriebs-Berater

    Arbeitnehemerüberlassung und Dienstvertrag

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerüberlassung; Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen durch private Dienstleistungsunternehmen; Unerlaubte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung i.S. des AÜG; Abgrenzung zu drittbezogenem Arbeitseinsatz aufgrund Dienst- oder Werkvertrags; Einsatz von nach § ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Kleidervorschrift durch den Arbeitgeber: Wo hohe Schuhe Pflicht sind

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch unerlaubte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch unerlaubte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch unerlaubte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1407
  • NZA-RR 2012, 455
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 31.03.1993 - 7 AZR 338/92

    Arbeitnehmerüberlassung - Bewachungsvertrag

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10
    Die weitgehende Anlehnung an die Dienstanweisungen der Beklagten indiziert deshalb nicht das Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassung (vgl. auch für den Einsatz eines privaten Bewachungsgewerbes in einem Bundeswehrdepot BAG 31. März 1993 - 7 AZR 338/92 - II 2 der Gründe, AP AÜG § 9 Nr. 2 = EzA AÜG § 10 Nr. 5) .

    Dieses Erfordernis ist nicht geeignet, den Durchführungsvertrag zwischen der Beklagten und der F GmbH als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zu qualifizieren (vgl. zum Einsatz von Wachleuten eines gewerblichen Wachunternehmens in einer Bundeswehreinrichtung BAG 31. März 1993 - 7 AZR 338/92 - zu II 3 der Gründe, AP AÜG § 9 Nr. 2 = EzA AÜG § 10 Nr. 5).

    (c) Die in § 11 des Durchführungsvertrags vorgesehene Haftungsregelung und die dort vereinbarte Pflicht der F GmbH, eine verkehrsübliche Haftpflichtversicherung abzuschließen, sprechen gegen Arbeitnehmerüberlassung und für einen auf die Leistung von Sicherheitsdiensten gerichteten Dienstvertrag, zu dessen Erfüllung sich die F GmbH eines eigenen Personals als Erfüllungsgehilfen iSv. § 278 BGB bediente (vgl. BAG 31. März 1993 - 7 AZR 338/92 - zu II 3 der Gründe, AP AÜG § 9 Nr. 2 = EzA AÜG § 10 Nr. 5) .

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10
    a) Eine Überlassung zur Arbeitsleistung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (vgl. BAG 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 - zu II 1 a der Gründe, AP AÜG § 9 Nr. 6 = EzA AÜG § 1 Nr. 13; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14 mwN, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121) .

    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfasst (vgl. zu alldem BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14 mwN, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121).

    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 15, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121; 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06 - Rn. 35; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 42, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114).

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10
    a) Eine Überlassung zur Arbeitsleistung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (vgl. BAG 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 - zu II 1 a der Gründe, AP AÜG § 9 Nr. 6 = EzA AÜG § 1 Nr. 13; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14 mwN, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121) .

    Einzelne Vorgänge der Vertragsabwicklung sind zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts nur geeignet, wenn es sich dabei nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt (BAG 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 - zu II 1 b der Gründe mwN, AP AÜG § 9 Nr. 6 = EzA AÜG § 1 Nr. 13).

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geltend machen (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 25, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114) .

    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 15, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121; 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06 - Rn. 35; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 42, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114).

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG -

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10
    Anderenfalls würde der Arbeitnehmer in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehen (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 30, AP AÜG § 10 Nr. 22 = EzA AÜG § 10 Nr. 13) .

    Selbst wenn dies der Fall sein sollte, wäre dadurch nicht etwa ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten zustande gekommen (vgl. dazu auch BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 33, AP AÜG § 10 Nr. 22 = EzA AÜG § 10 Nr. 13) .

  • BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 487/96

    Arbeitnehmerüberlassung - Jugendhilfe nach dem SGB VIII

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10
    (2) Auch das Senatsurteil vom 11. Juni 1997 (- 7 AZR 487/96 - BAGE 86, 113) betraf eine nicht vergleichbare Fallgestaltung.

    Nach dieser Entscheidung ist die Durchführung der einem öffentlichen Träger obliegenden Jugendhilfemaßnahmen durch einen bei einem freien Träger angestellten Arbeitnehmer jedenfalls dann nicht an den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu messen, wenn sich das Zusammenwirken beider Träger auf der Grundlage der Spezialregelungen des SGB VIII vollzieht (vgl. BAG 11. Juni 1997 - 7 AZR 487/96 - zu II 2 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10
    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 15, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121; 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06 - Rn. 35; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 42, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10
    Die engere geht der weitergehenden gesetzlichen Regelung vor (vgl. BAG 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - Rn. 23, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 114; Bydlinski Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff 2. Aufl. S. 465; Larenz/Wolf BGB AT 9. Aufl. § 3 Rn. 53) .
  • BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 357/96

    Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Abordnung nach dem Asylverfahrensgesetz

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10
    (1) Das Bundesarbeitsgericht hat zum einen angenommen, dass die Personalgestellung eines Bundeslandes an das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur Bearbeitung von Asylverfahren auf der Grundlage von § 5 Abs. 5 AsylVfG in der bis 31. August 2004 geltenden Fassung nicht an den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu messen ist (BAG 5. März 1997 - 7 AZR 357/96 - zu II 1 der Gründe, BAGE 85, 234) .
  • LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 27/10

    Fingiertes Arbeitsverhältnis wegen unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung - Vergabe

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Oktober 2010 - 6 Sa 27/10 - wird zurückgewiesen.
  • VG Hamburg, 15.01.2008 - 2 E 3932/07

    Widerruf der Beleihung zum Luftverkehrssicherheitsassistenten

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1143/06

    Widerruf der Beleihung zur Fluggastkontrolle an Flughäfen; Überprüfung der

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

    Er organisiert die für die Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen und ist für die Herstellung des geschuldeten Werks gegenüber dem Besteller verantwortlich (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 27; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14) .
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 133/16

    Arbeitnehmerüberlassung

    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom AÜG nicht erfasst (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 30; 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 27; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14) .

    Einzelne Vorgänge der Vertragsabwicklung sind zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts nur geeignet, wenn es sich dabei nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 28; 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 - zu II 1 b der Gründe) .

    (4) Die unter "Sonstige Vereinbarungen" getroffene Haftungsregelung spricht ebenfalls gegen eine Arbeitnehmerüberlassung und für einen Dienstvertrag, zu dessen Erfüllung sich die DRS ihres eigenen Personals als Erfüllungsgehilfen bediente (vgl. hierzu BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 37) .

    Ein Unternehmer muss einen Dienst- oder Werkvertrag nicht notwendig mit eigenen technischen Mitteln erfüllen (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 35) .

  • BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14

    Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 13) , weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragspartner ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 28) .

    Einzelne Vorgänge der Vertragsabwicklung sind zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts nur geeignet, wenn es sich dabei nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 28) .

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