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   BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10   

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https://dejure.org/2012,10929
BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10 (https://dejure.org/2012,10929)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2012 - 7 AZR 723/10 (https://dejure.org/2012,10929)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 (https://dejure.org/2012,10929)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

  • openjur.de

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Nr 1 AÜG, § 10 Abs 1 S 1 AÜG, § 5 Abs 5 LuftSiG, § 1 Abs 1 S 1 AÜG, § 1 Abs 2 AÜG
    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung i.S. des AÜG; Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen durch private Dienstleistungsunternehmen; Abgrenzung zu drittbezogenem Arbeitseinsatz aufgrund Dienstvertrag oder Werkvertrag; Einsatz von nach § 5 Abs. 5 LuftSiG ...

  • Betriebs-Berater

    Arbeitnehemerüberlassung und Dienstvertrag

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerüberlassung; Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen durch private Dienstleistungsunternehmen; Unerlaubte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung i.S. des AÜG; Abgrenzung zu drittbezogenem Arbeitseinsatz aufgrund Dienst- oder Werkvertrags; Einsatz von nach § ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Kleidervorschrift durch den Arbeitgeber: Wo hohe Schuhe Pflicht sind

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch unerlaubte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch unerlaubte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch unerlaubte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1407
  • NZA-RR 2012, 455
 
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Wird zitiert von ... (101)

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

    Er organisiert die für die Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen und ist für die Herstellung des geschuldeten Werks gegenüber dem Besteller verantwortlich (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 27; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14) .
  • BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14

    Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 13) , weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragspartner ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 28) .

    Einzelne Vorgänge der Vertragsabwicklung sind zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts nur geeignet, wenn es sich dabei nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 28) .

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 133/16

    Arbeitnehmerüberlassung

    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom AÜG nicht erfasst (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 30; 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 27; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14) .

    Einzelne Vorgänge der Vertragsabwicklung sind zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts nur geeignet, wenn es sich dabei nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 28; 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 - zu II 1 b der Gründe) .

    (4) Die unter "Sonstige Vereinbarungen" getroffene Haftungsregelung spricht ebenfalls gegen eine Arbeitnehmerüberlassung und für einen Dienstvertrag, zu dessen Erfüllung sich die DRS ihres eigenen Personals als Erfüllungsgehilfen bediente (vgl. hierzu BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 37) .

    Ein Unternehmer muss einen Dienst- oder Werkvertrag nicht notwendig mit eigenen technischen Mitteln erfüllen (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 35) .

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