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   BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15   

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https://dejure.org/2017,56193
BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15 (https://dejure.org/2017,56193)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2017 - 7 AZR 731/15 (https://dejure.org/2017,56193)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - 7 AZR 731/15 (https://dejure.org/2017,56193)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheitserfordernis des Klageantrages der Feststellungsklage; Anforderungen an das Feststellungsinteresse für die Zulässigkeit der Feststellungsklage; Umfang der Betriebsratstätigkeit bei vollständiger Freistellung von der Arbeit; Benachteiligung durch ...

  • Betriebs-Berater

    Benachteiligungsverbot eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

  • bag-urteil.com

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeit - Benachteiligungsverbot

  • rewis.io

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeit - Benachteiligungsverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied; Arbeitszeit; Benachteiligungsverbot

  • rechtsportal.de

    Bestimmtheitserfordernis des Klageantrages der Feststellungsklage

  • datenbank.nwb.de

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeit - Benachteiligungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das freigestellte Betriebsratsmitglied - und der Umfang der Betriebsratstätigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das freigestellte Betriebsratsmitglied - und sein Gehalt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeit - Benachteiligungsverbot

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wann hat ein freigestellter Betriebsrat Feierabend?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 538
  • BB 2018, 756
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 401/14

    Betriebsratsmitglied - Nachtarbeitszuschläge - Verschiebung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15
    Dies beruht darauf, dass an die Stelle der Arbeitspflicht im Falle der vollständigen Freistellung die Verpflichtung des Betriebsratsmitglieds tritt, während seiner arbeitsvertraglichen Arbeitszeit im Betrieb am Sitz des Betriebsrats, dem es angehört, anwesend zu sein und sich dort für anfallende Betriebsratsarbeit bereitzuhalten (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 24; 24. Februar 2016 - 7 ABR 20/14 - Rn. 14, BAGE 154, 207; 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 20; 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 - Rn. 14; 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 68, 224; 31. Mai 1989 - 7 AZR 277/88 - zu 3 der Gründe) .

    Das Ehrenamtsprinzip wahrt die innere und äußere Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 21; 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12  - Rn. 28 ; 20. Januar 2010 -  7 ABR 68/08  - Rn. 10 ; 11. November 2008 -  1 AZR 646/07  - Rn. 21 ) .

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 21; 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 29 mwN, BAGE 148, 299 ; 5. Dezember 2012 -  7 AZR 698/11  - Rn. 47 , BAGE 144, 85 ; 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08  - Rn. 11 mwN) .

    Diese Vorschrift, die für alle Betriebsratsmitglieder unabhängig von einer etwaigen Freistellung nach § 38 BetrVG gilt, konkretisiert hinsichtlich der Vergütung das allgemeine Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG (BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 13; 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - Rn. 12 mwN) .

  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 123/13

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsfortzahlung für die Dauer erforderlicher

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15
    Diese Vorschrift, die für alle Betriebsratsmitglieder unabhängig von einer etwaigen Freistellung nach § 38 BetrVG gilt, konkretisiert hinsichtlich der Vergütung das allgemeine Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG (BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 13; 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - Rn. 12 mwN) .

    Die Berechnung der geschuldeten Vergütung nach dem Lohnausfallprinzip erfordert eine hypothetische Betrachtung, welches Arbeitsentgelt das Betriebsratsmitglied ohne die Arbeitsbefreiung verdient hätte (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - Rn. 14 mwN) .

  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08

    Betriebsratsmitglied - Rechtsanwaltskosten - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15
    Das Ehrenamtsprinzip wahrt die innere und äußere Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 21; 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12  - Rn. 28 ; 20. Januar 2010 -  7 ABR 68/08  - Rn. 10 ; 11. November 2008 -  1 AZR 646/07  - Rn. 21 ) .

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 21; 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 29 mwN, BAGE 148, 299 ; 5. Dezember 2012 -  7 AZR 698/11  - Rn. 47 , BAGE 144, 85 ; 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08  - Rn. 11 mwN) .

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 828/13

    Befristung - Arbeitszeiterhöhung in erheblichem Umfang

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15
    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang der Leistungspflicht beschränken (BAG 21. März 2017 - 7 AZR 222/15 - Rn. 15; 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 38, BAGE 154, 354; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 22; 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 19, BAGE 141, 259) .
  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14

    Schuldrechtlicher Tarifvertrag - nichttariflicher sonstiger Vertrag - Auslegung

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15
    Er hat den Streitgegenstand so genau zu bezeichnen, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis ( § 308 ZPO ) keinem Zweifel unterliegt und die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung ( § 322 ZPO ) zwischen den Parteien entschieden werden kann (vgl. etwa BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 643/14 - Rn. 17) .
  • BAG, 24.08.2016 - 7 ABR 2/15

    Betriebsverfassung - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15
    Die Rechtskraft muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (BAG 24. August 2016 - 7 ABR 2/15 - Rn. 17; 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 26; 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 222/15

    Zweckbefristung - Schließung einer Betriebsstätte

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15
    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang der Leistungspflicht beschränken (BAG 21. März 2017 - 7 AZR 222/15 - Rn. 15; 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 38, BAGE 154, 354; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 22; 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 19, BAGE 141, 259) .
  • LAG Sachsen, 27.10.2015 - 3 Sa 267/15

    Arbeitszeit und Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Oktober 2015 - 3 Sa 267/15 - im Kostenpunkt und insoweit teilweise aufgehoben, als dort festgestellt ist, dass die Beklagte verpflichtet ist, das jeweilige monatliche Grundgehalt des Klägers bereits dann vollständig zu zahlen, wenn er Betriebsratsarbeit im Umfang von durchschnittlich 36, 75 Wochenstunden geleistet hat.
  • BAG, 24.02.2016 - 7 ABR 20/14

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Abmeldepflicht

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15
    Dies beruht darauf, dass an die Stelle der Arbeitspflicht im Falle der vollständigen Freistellung die Verpflichtung des Betriebsratsmitglieds tritt, während seiner arbeitsvertraglichen Arbeitszeit im Betrieb am Sitz des Betriebsrats, dem es angehört, anwesend zu sein und sich dort für anfallende Betriebsratsarbeit bereitzuhalten (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 24; 24. Februar 2016 - 7 ABR 20/14 - Rn. 14, BAGE 154, 207; 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 20; 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 - Rn. 14; 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 68, 224; 31. Mai 1989 - 7 AZR 277/88 - zu 3 der Gründe) .
  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12

    Berechnung von Frühpensionsleistungen - Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines

    Auszug aus BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15
    Das Ehrenamtsprinzip wahrt die innere und äußere Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 21; 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12  - Rn. 28 ; 20. Januar 2010 -  7 ABR 68/08  - Rn. 10 ; 11. November 2008 -  1 AZR 646/07  - Rn. 21 ) .
  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12

    Feststellungsinteresse

  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12

    Befristung einer Arbeitszeitverringerung - Inhaltskontrolle

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12

    Mitteilung zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren - 7 ABR 42/12

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

  • BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12

    Zeiterfassung - freigestellte Betriebsratsmitglieder

  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Fahrtkosten

  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 46/90

    Fahrtkosten für freigestelltes Betriebsratsmitglied

  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 646/07

    Freizeitausgleich teilzeitbeschäftigter Mitarbeitervertreter

  • BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 277/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Tätigkeit außerhalb des Betriebsgeländes -

  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 5/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Verhinderung

    Bei ihnen tritt an die Stelle der Arbeitspflicht die Verpflichtung, sich während der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit im Betrieb am Sitz des Betriebsrats, dem sie angehören, anwesend zu sein und sich dort für anfallende Betriebsratsarbeit bereitzuhalten (vgl. BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 731/15  - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

    Diese Vorschrift, die für alle Betriebsratsmitglieder unabhängig von einer etwaigen Freistellung nach § 38 BetrVG gilt (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 19 mwN) , konkretisiert hinsichtlich der Vergütung das allgemeine Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG (st. Rspr., vgl. BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 731/15 - Rn. 29; 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 13 jew. mwN) .

    Die Berechnung der geschuldeten Vergütung nach dem Lohnausfallprinzip erfordert eine hypothetische Betrachtung, welches Arbeitsentgelt das Betriebsratsmitglied ohne die Arbeitsbefreiung verdient hätte (BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 731/15 - aaO; 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - Rn. 14 mwN) .

  • BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16

    Gesamtbetriebsrat - Freistellung - Auswahlentscheidung

    Ein Feststellungsantrag iSv. § 256 Abs. 1 ZPO muss sich nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich - wie hier - auch auf einzelne Verpflichtungen aus dem Rechtsverhältnis beschränken (vgl. etwa BAG 15. Mai 2018 - 1 AZR 37/17 - Rn. 11; 25. Oktober 2017 - 7 AZR 731/15 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16

    Auflösende Bedingung - Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses-

    Das Ehrenamtsprinzip wahrt die innere und äußere Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 731/15 - Rn. 24; 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 - Rn. 44; 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 29 mwN, BAGE 148, 299; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, BAGE 144, 85) .

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 731/15 - Rn. 24; 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 21; 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 29 mwN, aaO; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, aaO; 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11 mwN) .

  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18

    Zulässigkeit von Feststellungsanträgen

    Diese muss sich nicht notwendig auf das Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis oder auf bestimmte Verpflichtungen aus ihm beschränkt sein (vgl. BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 731/15 - Rn. 19 ; 17. September 2013 - 1 ABR 24/12 - Rn. 16) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2020 - 7 Sa 997/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Begünstigungsverbot - Dienstwagen - private

    Dies gilt auch für freigestellte Betriebsratsmitglieder nach § 38 BetrVG, die nicht für ihre Betriebsratstätigkeit vergütet werden, sondern denen § 37 Abs. 2 BetrVG den Vergütungsanspruch sichert, den das Betriebsratsmitglied ohne die Arbeitsbefreiung verdient hätte (BAG 7 AZR 731/15 - NZA 2018, 538 - 541 - Rn 29 mwN).
  • BAG, 26.08.2020 - 7 AZR 345/18

    Personalratsmitglied - Leistungsvergütung

    Die Berechnung der geschuldeten Vergütung nach dem Lohnausfallprinzip erfordert eine hypothetische Betrachtung, welches Arbeitsentgelt das Personalratsmitglied ohne die Arbeitsbefreiung verdient hätte (vgl. BAG 13. November 1991 - 7 AZR 469/90 - zu II 2 b der Gründe; 29. Juni 1988 - 7 AZR 651/87 - zu I der Gründe; zu § 37 Abs. 2 BetrVG: BAG 29. August 2018 - 7 AZR 206/17 - Rn. 31; 25. Oktober 2017 - 7 AZR 731/15 - Rn. 29; 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - Rn. 14 mwN) .
  • LAG Köln, 19.04.2018 - 4 Sa 401/17

    Bemessung des Arbeitsentgelts des freigestellten Betriebsratsmitglieds nach

                  Gemäß § 78 Satz 2 BetrVG, der die Regelung des § 37 BetrVG ergänzt (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 25.10.2017 - 7 AZR 731/15 -, Rn. 24, juris) dürfen Mitglieder des Betriebsrats wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden.
  • LAG Hamm, 01.02.2024 - 15 Sa 1222/22

    Unzulässiges Teilurteil - betriebsbedingte Kündigung eines Monteurs wegen

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es deshalb nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (vgl. BAG vom 25.10.2017 - 7 AZR 731/15 - Rn. 14).
  • BAG, 12.06.2018 - 9 AZB 9/18

    Bestimmung der zulässigen Verfahrensart - Arbeitsentgelt von

    Die Rechtsgrundlage für Ansprüche eines Betriebsratsmitglieds auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts für die während seiner Betriebsratstätigkeiten versäumte Arbeitszeit bzw. während der Freistellung bleibt auch dann der Arbeitsvertrag (§ 611a Abs. 2 BGB) , wenn betriebsverfassungsrechtliche Voraussetzungen als Vorfrage dieser Ansprüche zu klären sind (vgl. BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 731/15 - Rn. 29) .
  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 48/16

    Betriebsrat - Freistellungswahl - Postnachfolgeunternehmen

  • BAG, 26.08.2020 - 7 AZR 346/18

    Personalratsmitglied - Leistungsvergütung

  • BAG, 24.06.2020 - 6 AZR 10/19

    Bundesagentur für Arbeit - Stufenzuordnung - § 8 SVG

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.03.2023 - 6 Sa 227/22

    Betriebsratsmitglied - Arbeitsentgelt - Rufbereitschaftspauschale

  • ArbG Frankfurt/Main, 30.06.2022 - 26 Ca 905/22
  • ArbG Köln, 29.11.2023 - 9 BV 101/23
  • LAG Hessen, 17.01.2020 - 16 Ta 431/19

    Der Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Zurverfügungstellung eines

  • LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 1521/21

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Anspruchs auf Zahlung

  • LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 1208/21

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Anspruchs auf Zahlung

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