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   BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 743/07   

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BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 743/07 (https://dejure.org/2009,1873)
BAG, Entscheidung vom 22.04.2009 - 7 AZR 743/07 (https://dejure.org/2009,1873)
BAG, Entscheidung vom 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 (https://dejure.org/2009,1873)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags bei zeitlich begrenzter Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln; Fundiertheit der Prognose hinsichtlich der Haushaltsmittel

  • hensche.de

    Befristung

  • Betriebs-Berater

    Befristung nach Haushaltslage - Prognose des Arbeitgebers ausreichend

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7
    Sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags bei zeitlich begrenzter Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln; Fundiertheit der Prognose hinsichtlich der Haushaltsmittel

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Befristung im öffentlichen Dienst ? Haushaltsgesetzentwurf im Zeitpunkt des Vertragsschlusses als Sachgrund für Befristung ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 130, 313
  • NJW 2009, 3048
  • MDR 2009, 1283
  • NZA 2009, 1143
  • NZA 2009, 1193
  • BB 2010, 383
  • DB 2009, 2275
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 743/07
    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von nur vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 11, BAGE 120, 42 = AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 34).

    Dies folgt aus der Auslegung des Gesetzes unter Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte sowie unter der gebotenen Beachtung der verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (vgl. dazu die ausführliche Begründung des Senats in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 12 - 22, aaO.).

    In der Entscheidung vom 18. Oktober 2006 (- 7 AZR 419/05 - BAGE 120, 42 = AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 34) hat der Senat die Rechtfertigung der Befristung mit einer außerhalb des Haushaltsjahres endenden Vertragslaufzeit in Betracht gezogen.

  • BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 743/07
    Es obliegt in diesem Fall dem Arbeitgeber, die vom Vertrag abweichende Handhabung zu erklären (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 11, BAGE 121, 336 = AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38).

    Die Klägerin hat bestritten, dass ihre Vergütung aus den vorübergehend freigewordenen Haushaltsmitteln der Justizangestellten B bestritten wurde und dass die Voraussetzungen für eine Beschäftigung als Aushilfskraft iSd. § 16 HG NW 2004/2005 iVm. § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005 (vgl. hierzu die Entscheidung des Senats vom 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - BAGE 121, 236 = AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38) vorlagen.

  • LAG Hamm, 23.08.2007 - 11 Sa 348/07

    Haushaltsbefristung NW

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 743/07
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. August 2007 - 11 Sa 348/07 - aufgehoben.
  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 360/07

    Befristung - Haushalt - vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 743/07
    In seiner Entscheidung vom 16. Oktober 2008 (- 7 AZR 360/07 - Rn. 16, EzA TzBfG § 14 Nr. 53) hat der Senat eine haushaltsjahrübergreifende Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG für denkbar gehalten, weil die Vergütung des Klägers bis zu dem vereinbarten Vertragsablauf aus einer im Stellenplan ausgebrachten Planstelle erfolgen konnte, deren Verfügbarkeit bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit durch einen entsprechenden Vermerk im Haushaltsplan abgesichert war.
  • BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 654/96

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Haushaltsmittel

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 743/07
    Bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags musste nur durch besondere haushaltsrechtliche Bestimmungen sichergestellt sein, dass die Haushaltsmittel, aus denen die Vergütung des befristet beschäftigten Arbeitnehmers bestritten werden sollte, während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung standen (BAG 24. September 1997 - 7 AZR 654/96 - zu I 2 b der Gründe mwN, RzK I 9 a Nr. 121).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Insbesondere darf die Formulierung in früheren Entscheidungen, prinzipiell unterliege nur die in dem letzten Vertrag vereinbarte Befristung der Befristungskontrolle (vgl. zB BAG 22. April 2009 - 7 AZR 743/07  - Rn. 15, BAGE 130, 313 ) , nicht dahin (miss-)verstanden werden, der Arbeitnehmer könne eine frühere Befristung nicht zum Gegenstand einer Befristungskontrollklage machen.
  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

    a) Der für das Befristungskontrollrecht zuständige Siebte Senat ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass bei mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur die in dem letzten Vertrag vereinbarte Befristung der Befristungskontrolle unterliege (vgl. zB BAG 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 - Rn. 15, BAGE 130, 313) .
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Insbesondere darf die Formulierung in früheren Entscheidungen, prinzipiell unterliege nur die in dem letzten Vertrag vereinbarte Befristung der Befristungskontrolle (vgl. zB BAG 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 - Rn. 15, BAGE 130, 313 ) , nicht dahin (miss-)verstanden werden, der Arbeitnehmer könne eine frühere Befristung nicht zum Gegenstand einer Befristungskontrollklage machen.
  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Haushaltsbefristung - Verhältnis von WissZeitVG

    Es obliegt in diesem Fall dem Arbeitgeber, die vom Vertrag abweichende Handhabung zu erklären (BAG 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 - Rn. 18, BAGE 130, 313; 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 11, BAGE 121, 236) .

    Eine haushaltsjahrübergreifende Befristung ist dagegen nicht nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG sachlich gerechtfertigt, wenn bei Vertragsschluss keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der künftige Haushaltsplan erneut ausreichende Haushaltsmittel für die befristete Beschäftigung des Arbeitnehmers bereitstellen wird (BAG 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 - Rn. 19, BAGE 130, 313) .

    Die für die Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG erforderliche Prognose ist ausreichend fundiert, wenn der öffentliche Arbeitgeber bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags aufgrund nachprüfbarer Tatsachen davon ausgehen kann, dass für die gesamte Vertragslaufzeit ausreichende Haushaltsmittel für die Vergütung des befristet beschäftigten Arbeitnehmers bereitstehen werden (BAG 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 - Rn. 20, aaO) .

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14

    Befristung - WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Promotionszeit

    Ob ein derartiger Vorbehalt vereinbart wurde, ist vom Gericht der Tatsacheninstanz durch Auslegung der bei Abschluss des Folgevertrags abgegebenen ausdrücklichen und konkludenten Erklärungen der Parteien zu ermitteln (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 12, BAGE 142, 308; 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 51, BAGE 139, 109; 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 - Rn. 15, BAGE 130, 313) .
  • BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 16/17

    Befristung - Haushalt - Rechtsmissbrauch

    Bei Vertragsschluss muss die Prognose gerechtfertigt sein, dass der befristet Beschäftigte überwiegend entsprechend der Zwecksetzung der bereitstehenden Haushaltsmittel eingesetzt wird (vgl. BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 21/16 - Rn. 24; 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - Rn. 38; 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 31; 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 10; 2. September 2009 - 7 AZR 162/08 - Rn. 13, BAGE 132, 45; 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 - Rn. 19 f., BAGE 130, 313; grundlegend BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 18 ff., BAGE 120, 42) .
  • BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Eine Befristung, die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstreckt, ist nicht nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG gerechtfertigt, wenn bei Vertragsschluss keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der künftige Haushaltsplan erneut ausreichende Haushaltsmittel für die befristete Beschäftigung des Arbeitnehmers (etwa im Justizdienst) bereitstellen wird (vgl. BAG 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 - Rn. 19, BAGE 130, 313) .
  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

    a) Der Senat hat bislang in ständiger Rechtsprechung dahingehend formuliert, dass bei mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur die in dem letzten Vertrag vereinbarte Befristung der Befristungskontrolle unterliege (vgl. zB BAG 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 - Rn. 15, BAGE 130, 313) .
  • LAG Hamm, 25.06.2008 - 11 Sa 281/08

    Haushaltsbefristung

    - Az. BAG: 7 AZR 743/07 -.

    Die Voraussetzungen des Sachgrundes nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG sind in der hier gegebenen Konstellation nicht erfüllt (so auch Urteil der Kammer v. 23.08.2007 - 11 Sa 348/07 -, n.rkr. Az. BAG: 7 AZR 743/07, ergangen zur Vorgängerregelung des seinerzeitigen HG NW beim Übergang von 2005 auf 2006 - / und Urteil der Kammer vom 03.04.2008 - 11 Sa 1918/07 - ebenfalls nicht rkr. - zu den HG NW 2006 / HG NW 2007.).

  • ArbG Passau, 21.10.2015 - 5 Ca 939/14

    Sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags

    Eine haushaltsjahrübergreifende Befristung ist nur dann nicht nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG sachlich gerechtfertigt, wenn bei Vertragsschluss keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der künftige Haushaltsplan erneut ausreichende Haushaltsmittel für die befristete Beschäftigung des Arbeitnehmers bereitstellen wird (BAG, Urt. v. 22.04.2009, Az. 7 AZR 743/07, NZA 2009, S. 1143).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 13 Sa 126/11

    Abgrenzung eines Dauerarbeitsverhältnisses zu einer Rahmenvereinbarung mit

  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 647/08

    Befristung - Haushalt

  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 667/08

    Befristung - Haushalt

  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 535/08

    Befristung - Haushalt

  • LAG Hamm, 03.04.2008 - 11 Sa 1918/07

    Unwirksame Haushaltsmittelbefristung bei Begründung von Zahlungsverpflichtungen

  • LAG Düsseldorf, 09.09.2010 - 15 Sa 796/09

    Befristung, Haushaltsmittel, Vertretung

  • LAG München, 03.12.2013 - 9 Sa 590/13

    Befristung, Betriebsratsmitglied

  • LAG Baden-Württemberg, 19.03.2012 - 1 Sa 26/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen vorübergehendem betrieblichen Bedarf

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - 14 Sa 1741/09

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

  • LAG München, 23.10.2013 - 5 Sa 458/13

    Kontinuität der Betriebsratsarbeit als Sachgrund für eine Befristung

  • LAG München, 23.10.2013 - 5 Sa 460/13

    Kontinuität der Betriebsratsarbeit als Sachgrund für eine Befristung

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.02.2010 - 5 Sa 296/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Entfristungsklage, Befristung, Sachgrund,

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