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   BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 792/85   

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https://dejure.org/1987,22572
BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 792/85 (https://dejure.org/1987,22572)
BAG, Entscheidung vom 13.03.1987 - 7 AZR 792/85 (https://dejure.org/1987,22572)
BAG, Entscheidung vom 13. März 1987 - 7 AZR 792/85 (https://dejure.org/1987,22572)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75

    Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief

    Auszug aus BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 792/85
    Diese Vorschrift '.greift bei einer Ausschlußfrist aber nur ein, wenn zur Fristwahrung Klage erforderlich ist; sonst bleibt es dabei, daß die Erklärung innerhalb der tariflichen Ausschlußfrist beim Schuldner eingehen muß (vgl. u.a. Urteil des BAG vom 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - AP jjflr. 4 zu § 496 ZPO m.w.N.) .
  • BAG, 14.09.1972 - 5 AZR 212/72

    Nichttypische Willenserklärung - Eindeutiger Inhalt - Teil der

    Auszug aus BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 792/85
    Die revisionsgerichtliche Nachprüfung hat sich daher wie auch sonst im Falle der Auslegung nichttypischer Verträge hierbei darauf zu beschränken, ob Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen und ob alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (vgl. BAG Urteil vom 14. September 1972 - 5 AZR 212/72 - AP Nr. 34 zu § 133 BGB und BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
  • BAG, 08.01.1970 - 5 AZR 124/69

    Fälligkeit von Lohnansprüchen eines Zeitlohnarbeiters - schriftliche

    Auszug aus BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 792/85
    Das Gehalt des Klägers für den Monat September 1984 war aber bereits am 15. September 1984 fällig geworden (§ 36 Abs. 1 BAT), nämlich zu dem Zeitpunkt, zu dem es auch fällig geworden wäre, wenn die Dienste vom Kläger wirklich geleistet worden wären (vgl. BAG Urteil vom 8. Januar 1970 - 5 AZR 124/69 - AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) .
  • BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62

    Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche

    Auszug aus BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 792/85
    Die revisionsgerichtliche Nachprüfung hat sich daher wie auch sonst im Falle der Auslegung nichttypischer Verträge hierbei darauf zu beschränken, ob Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen und ob alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (vgl. BAG Urteil vom 14. September 1972 - 5 AZR 212/72 - AP Nr. 34 zu § 133 BGB und BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
  • BAG, 05.11.1963 - 5 AZR 136/63

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 792/85
    Ausschlußfristen können auch für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer durch Bezugnahme auf den BAT vereinbart werden (Urteil des BAG vom 5. November 1963 - 5 AZR 136/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78

    Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag mit Lizenzfußballspieler

    Auszug aus BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 792/85
    Eine entsprechende auflösende Bedingung wäre übrigens auch unwirksam (vgl. BAG Urteil vom 9. Juli 1981 - 2 AZR 788/78 - BAGE 36, 112 = AP Nr. 4 zu § 620 BGB Bedingung).
  • BAG, 13.05.1970 - 1 AZR 336/69

    Gefahrgeneigte Arbeit - Lastkraftwagenfahrer

    Auszug aus BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 792/85
    Ausschlußfristen sind noch in der .Revisionsinstanz von Amts wegen zu beachten (Urteil des BAG vom 13. Mai 1970 - 1 AZR 336/69 - AP Nr. 56 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) .
  • BAG, 03.10.1961 - 3 AZR 138/60

    Kündigung - Außergewöhnliche Verhältnisse - Rechtsfeststellende Erklärung -

    Auszug aus BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 792/85
    Zur automatischen Auflösung des Vertrags führt der Wegfall der Geschäftsgrundlage nur in Ausnahmefällen, sogenannten Katastrophenfällen, z.B. Kriegsfolgen (vgl. hierzu BAG Urteil vom 3. Oktober 1961 - 3 AZR 138/60 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage).
  • BGH, 18.11.1955 - I ZR 176/53

    Wettbewerbsverbot und Dekartellierung

    Auszug aus BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 792/85
    Dabei besteht für eine Partei keine allgemeine Pflicht, von der Ausübung eines Rechts abzusehen, wenn sie damit den Vertragsgegner schädigt (BGHZ 19, 72, 75; RGZ 138, 373, 376; 160, 349, 357; BGB-RGRK-Alff, § 242 BGB Rz 91).
  • BAG, 12.09.1974 - 2 AZR 535/73

    Auslegung - Tarifvertrag - Kündigung - Ordentliche Kündigung - Außerordentliche

    Auszug aus BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 792/85
    Es können also für die Auslegung nur solche Umstände und Verhaltensweisen berücksichtigt werden, die für den Kündigungsempfänger erkennbar waren, und es ist zu fragen, ob dieser ein Verhalten des anderen bei vernünftiger Würdigung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Kündigung verstehen mußte (BAG Urteil vom 12. September 1974 - 2 AZR 535/73 - AP Nr. 1 zu § 44 TVAL II; KR-Wolf, 2. Auf1., Grundsätze Rz 266).
  • RG, 24.03.1939 - III 118/38

    1. Wer hat eine Sondervergütung zu bewilligen, die ein Beamter einer

  • RG, 01.12.1932 - IV 235/32

    Kann die Ausübung des Rechts auf Anfechtung eines Erbvertrags als ein gegen die

  • ArbG Berlin, 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14

    Mindestlohn - Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

    Das sei die Rechtsfolge für die Störung bzw. den Wegfall der Geschäftsgrundlage (BAG 13.03.1987, 7 AZR 792/85).
  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage

    Soweit überhaupt der Wegfall der Geschäftsgrundlage die Änderung der Arbeitsbedingungen notwendig macht, hat der Arbeitgeber eine Änderungskündigung auszusprechen (vgl. insbesondere BAG 13. März 1987 - 7 AZR 792/85 - nv.).
  • LAG Nürnberg, 24.02.1988 - 8 Sa 96/86

    Kompensation von auf Grund einer Änderung der Vergütungsordnung eingetretener

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