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   BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06   

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BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06 (https://dejure.org/2007,373)
BAG, Entscheidung vom 10.10.2007 - 7 AZR 795/06 (https://dejure.org/2007,373)
BAG, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - 7 AZR 795/06 (https://dejure.org/2007,373)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung eines im Anschluss an eine Ausbildung abgeschlossenen befristeten Arbeitsvertrages; Gerichtliche Kontrolle bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen; Zulässigkeit des mehrmaligen Abschlusses eines befristeten Arbeitsvertrages nach dem ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsvertrag (befristeter) im Anschluss an Ausbildung

  • hensche.de

    Befristung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; TzBfG § 14 Abs. 2; ; BAT § 2 SR 2y Nr. 1; ; BAT Protokollnotiz Nr. 6 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht - Befristeter Arbeitsvertrag; Anschluss an Ausbildung; Sachgrundlose Befristung im Anwendungsbereich des BAT; Zitiergebot

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachgrund ?Anschluss an Ausbildung? erfasst nur die erste Befristung, keine Verlängerung ? Im Anwendungsbereich des BAT muss § 14 Abs. 2 TzBfG im Arbeitsvertrag angegeben werden, wenn Befristung ohne Sachgrund erfolgen soll

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Anschluss an eine Ausbildung

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Anschluss an eine Ausbildung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Befristung im Anschluss an eine Ausbildung setzt einen sachlichen Grund vorraus

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nach Ausbildung Befristung?

  • kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)

    Befristung nach Ausbildung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Einmalige Befristung des Arbeitsvertrags im Anschluss an eine Ausbildung möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach Azubi-Zeit: BAG zum befristeten Arbeitsvertrag im Anschluss an eine Ausbildung - Sachlicher Grund "Erleichterung für Übergang in Anschlussbeschäftigung" nur einmal möglich

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.10.2007)

    Ständige Befristungen nach der Ausbildung nicht rechtens // Gesetz lässt nur eine einzige Befristung zu

Besprechungen u.ä. (2)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Befristungsrecht - Sachgrund Anschluss an die Ausbildung - mehrfache Verlängerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 124, 196
  • NJW 2008, 538
  • MDR 2008, 269
  • NZA 2008, 295
  • BB 2007, 2814
  • DB 2008, 131
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Auszug aus BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06
    Nur ausnahmsweise kann auch die in einem vorangegangenen Vertrag vereinbarte Befristung der gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden, wenn die Parteien dem Arbeitnehmer bei Abschluss des letzten befristeten Arbeitsvertrags das Recht vorbehalten haben, die in dem früheren Vertrag vereinbarte Befristung gerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. etwa BAG 6. August 2003 - 7 AZR 33/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 253 = EzA BGB 2002 § 620 Hochschulen Nr. 1, zu I 1 der Gründe mwN) oder wenn es sich bei dem letzten Vertrag um einen unselbständigen Annex zu dem vorangegangenen Vertrag handelt, mit dem das bisherige befristete Arbeitsverhältnis nur hinsichtlich seines Endzeitpunkts modifiziert werden sollte (BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 1 und I 2 der Gründe).

    Den Parteien darf es nur darum gegangen sein, die Laufzeit des alten Vertrags mit dem Sachgrund der Befristung in Einklang zu bringen (BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 2 der Gründe; 20. April 2005 - 7 AZR 293/04 - Rn. 20, NZA 2005, 933).

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 33/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftlicher Assistent

    Auszug aus BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06
    Nur ausnahmsweise kann auch die in einem vorangegangenen Vertrag vereinbarte Befristung der gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden, wenn die Parteien dem Arbeitnehmer bei Abschluss des letzten befristeten Arbeitsvertrags das Recht vorbehalten haben, die in dem früheren Vertrag vereinbarte Befristung gerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. etwa BAG 6. August 2003 - 7 AZR 33/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 253 = EzA BGB 2002 § 620 Hochschulen Nr. 1, zu I 1 der Gründe mwN) oder wenn es sich bei dem letzten Vertrag um einen unselbständigen Annex zu dem vorangegangenen Vertrag handelt, mit dem das bisherige befristete Arbeitsverhältnis nur hinsichtlich seines Endzeitpunkts modifiziert werden sollte (BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 1 und I 2 der Gründe).
  • BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 449/98

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung eines noch einzustellenden Mitarbeiters

    Auszug aus BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06
    Die Nichtbeachtung des Zitiergebots führt dazu, dass der Arbeitgeber die Befristung nicht auf § 14 Abs. 2 TzBfG stützen kann (BAG 28. März 2007 - 7 AZR 318/06 - NZA 2007, 937, zu II 1 a der Gründe; 27. September 2000 - 7 AZR 390/99 -BAGE 95, 377 = AP BAT § 2 SR 2y Nr. 20 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 20, zu B II 3 der Gründe; 1. Dezember 1999 - 7 AZR 449/98 - BB 2000, 1525, zu II der Gründe).
  • LAG Köln, 13.06.2006 - 13 Sa 124/06

    Befristungskontrollklage

    Auszug aus BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 13. Juni 2006 - 13 Sa 124/06 - aufgehoben.
  • BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 95/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Maßregelung

    Auszug aus BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur die in dem zuletzt abgeschlossenen Arbeitsvertrag vereinbarte Befristung der gerichtlichen Kontrolle unterliegt (st. Rspr. seit BAG 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - BAGE 49, 73 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 97 = EzA BGB § 620 Nr. 76, zu II der Gründe; vgl. auch BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 - EzA BGB 2002 § 620 Nr. 12, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung

    Auszug aus BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06
    a) Ein Annexvertrag liegt nicht bereits dann vor, wenn der letzte und der vorletzte Vertrag in den Vertragsbedingungen übereinstimmen und die zu erfüllende Arbeitsaufgabe die gleiche bleibt (BAG 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP BGB § 620 Hochschule Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 89, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 28.03.2007 - 7 AZR 318/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrundlose Befristung im Anwendungsbereich des

    Auszug aus BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06
    Die Nichtbeachtung des Zitiergebots führt dazu, dass der Arbeitgeber die Befristung nicht auf § 14 Abs. 2 TzBfG stützen kann (BAG 28. März 2007 - 7 AZR 318/06 - NZA 2007, 937, zu II 1 a der Gründe; 27. September 2000 - 7 AZR 390/99 -BAGE 95, 377 = AP BAT § 2 SR 2y Nr. 20 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 20, zu B II 3 der Gründe; 1. Dezember 1999 - 7 AZR 449/98 - BB 2000, 1525, zu II der Gründe).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 800/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschluss an Ausbildung

    Auszug aus BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06
    Hinweise des Senats: Parallelsache zu BAG 10. Oktober 2007 - 7 AZR 800/06 -.
  • BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 390/99

    Befristung nach BeschFG im Anwendungsbereich des BAT

    Auszug aus BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06
    Die Nichtbeachtung des Zitiergebots führt dazu, dass der Arbeitgeber die Befristung nicht auf § 14 Abs. 2 TzBfG stützen kann (BAG 28. März 2007 - 7 AZR 318/06 - NZA 2007, 937, zu II 1 a der Gründe; 27. September 2000 - 7 AZR 390/99 -BAGE 95, 377 = AP BAT § 2 SR 2y Nr. 20 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 20, zu B II 3 der Gründe; 1. Dezember 1999 - 7 AZR 449/98 - BB 2000, 1525, zu II der Gründe).
  • BAG, 20.04.2005 - 7 AZR 293/04

    Befristung - studentische Hilfskraft

    Auszug aus BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06
    Den Parteien darf es nur darum gegangen sein, die Laufzeit des alten Vertrags mit dem Sachgrund der Befristung in Einklang zu bringen (BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 2 der Gründe; 20. April 2005 - 7 AZR 293/04 - Rn. 20, NZA 2005, 933).
  • OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 19 U 48/00

    Gerichtsstandsvereinbarung - Bestellformular mit Verweis auf Geschäftsbedingungen

  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 800/06

    Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und

    Hinweise des Senats: Parallelsache zu BAG 10. Oktober 2007 - 7 AZR 795/06 -, führend.
  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 368/10

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Anschluss an Ausbildung oder Studium

    Bestand nach der Ausbildung bereits ein Arbeitsverhältnis, erfolgt die Befristung nicht, wie es § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG voraussetzt, im Anschluss an die Ausbildung, sondern im Anschluss an die zwischenzeitliche Beschäftigung (vgl. BAG 10. Oktober 2007 - 7 AZR 795/06 - Rn. 19, BAGE 124, 196) .

    Bei jedem weiteren - befristeten oder unbefristeten - Arbeitsvertrag handelt es sich bereits um die nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG anzustrebende Anschlussbeschäftigung, für die die Befristungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG gerade nicht vorgesehen ist (BAG 10. Oktober 2007 - 7 AZR 795/06 - Rn. 20, aaO) .

  • LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08

    Tarifvertragliche Pflicht zur Übernahme nach Beendigung des

    Zugleich sei eine Verlängerung des mit Sachgrund befristeten Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG ausgeschlossen, wie der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.10.2007 (7 AZR 795/06) entnommen werden könne.

    Ein Annexvertrag kann bei einer Befristung mit Sachgrund dann vorliegen, wenn durch einen Anschlussvertrag lediglich eine verhältnismäßig geringfügige Korrektur des im früheren Vertrag vereinbarten Endzeitpunktes vorgenommen wird und diese Korrektur sich am Sachgrund für die Befristung des früheren Vertrags orientiert und allein eine Anpassung der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit an erst später eintretende, zum Zeitpunkt des vorangegangenen Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Umstände vorgenommen wird (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 10.10.2007, 7 AZR 795/06, NZA 2008 Seite 295 m. w. N.).

    d) Entgegen der Auffassung der Klägerin kann dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.10.2007 (7 AZR 795/06, AP Nr. 5 zu § 14 TzBfG Verlängerung) nicht entnommen werden, dass eine befristete Vertragsverlängerung im Anschluss an einen ersten befristeten Arbeitsvertrag im Anschluss an eine Ausbildung grundsätzlich ausgeschlossen ist.

  • LAG Baden-Württemberg, 29.11.2013 - 9 Sa 65/13

    Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses - Berufsausbildung - Sachgrundbefristung

    Damit ist der Start in das Berufsleben erfolgt und der Arbeitnehmer kann sich unter Berufung auf die in dem Arbeitsverhältnis erworbene Berufserfahrung um eine Anschlussbeschäftigung bemühen (BAG Urt. v. 10.10.2007 - 7 AZR 795/06).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1941/10

    Rechtsschutz für früheren Pastor gegen seine Landeskirche

    vgl. BAG, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 7 AZR 795/06 -, juris, Rn. 19 ff.
  • LAG München, 10.12.2008 - 10 Sa 765/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Doppelbefristung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass bei mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur die in dem zuletzt abgeschlossenen Arbeitsvertrag vereinbarte Befristung der gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. etwa: BAG vom 10.10.2007 - 7 AZR 795/06 m.w.N.).

    Der Arbeitsvertrag vom 11.11.2005 enthält mit der neu vereinbarten Befristung zwischen dem 01.01.2006 und dem 31.12.2009 offensichtlich keine geringfügige Korrektur des früher vereinbarten Endzeitpunkts (vgl. BAG vom 10.10.2007 - a.a.O. Rn. 13).

  • LAG Hamm, 27.09.2018 - 17 Sa 484/18

    Anspruch einer Arbeitnehmerin im Jobcenter auf Teilnahme an

    Streitgegenstand ist der als Rechtsschutzbegehren oder als Rechtsfolgenbehauptung verstandene, eigenständige prozessuale Anspruch, der durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und in dem Sachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet, bestimmt wird (BAG 10.10.2011 - 7 AZR 795/06 - Rdrn. 17, NZA-RR 2013, 211).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.09.2008 - 13 Sa 931/08

    Befristung; Personalratsbeteiligung

    Er hält die Befristung vom 26.10.2006 aufgrund der Bundesarbeitsgerichtsentscheidung vom 10.10.2007 - 7 AZR 795/06 - EZA § 14 TzBfG Nr. 41 für unwirksam, eine von dem beklagten Land für möglich gehaltene sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG für unwirksam wegen der mangelhaften Beteiligung des Personalrats.

    § 14 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 2 TzBfG lässt entgegen der Auffassung des beklagten Landes nur den einmaligen Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages im Anschluss an die Ausbildung zu, nicht jedoch dessen Verlängerung (BAG 10.10.2007 - 7 AZR 795/06 - EZA § 14 TzBfG Nr. 41).

  • ArbG Cottbus, 18.04.2012 - 2 Ca 59/12

    Befristung mit Sachgrund

    Ein Annexvertrag liegt nicht bereits dann vor, wenn der letzte und der vorletzte Vertrag in den Vertragsbedingungen übereinstimmen und die zu erfüllende Arbeitsaufgabe die gleiche bleibt, vergleiche BAG vom 10.10.2007 - 7 AZR 795/06, Juris.

    25 a) Ein Annexvertrag liegt jedoch nicht bereits dann vor, wenn der letzte und der vorletzte Vertrag in den Vertragsbedingungen übereinstimmen und die zu erfüllende Arbeitsaufgabe die gleiche bleibt, vergleiche BAG vom 10.10.2007 - 7 AZR 795/06, Juris.

  • LAG Hamm, 26.06.2008 - 17 Sa 488/08

    Wirksamkeit eines aufgrund seiner Befristung endenden Arbeitsverhältnisses nach

    Ausnahmsweise kommt es auf die Verhältnisse beim Abschluss des vorletzten Vertrages an, wenn sich der letzte Vertrag lediglich als unselbständiger Annex des vorhergehenden darstellt, mit dem das bisherige befristete Arbeitsverhältnis nur hinsichtlich seines Endzeitpunktes modifiziert werden sollte (vgl. BAG, 13.10.2004 - 7 AUR 654/03, AP TzBfG § 14 Nr. 13; 10.10.2007 - 7 AZR 795/06, NJW 2008, 538).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.09.2008 - 14 Sa 932/08

    Zustimmung des Personalrates beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge

  • ArbG Freiburg, 16.12.2014 - 4 Ca 339/14

    Rechtsmissbrauch bei Sachgrundbefristungen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2008 - 15 Sa 1036/08

    Zustimmung des Personalrats zu einem befristeten Arbeitsvertrag mit Sachgrund -

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