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   BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96   

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BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96 (https://dejure.org/1997,881)
BAG, Entscheidung vom 14.10.1997 - 7 AZR 811/96 (https://dejure.org/1997,881)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 811/96 (https://dejure.org/1997,881)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für die Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden vom 10.3.1994 (TV BS) Nr. 3
    Übernahme von Auszubildenden nach bestandener Abschlußprüfung: Beschränkte tarifliche Übernahmeverpflichtung für die Dauer von sechs Monaten (hier: Beschäftigungssicherung in der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 87, 1
  • NZA 1998, 778
  • BB 1998, 1116
  • DB 1998, 1468
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.05.1997 - 7 AZR 159/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96
    Der Arbeitgeber ist nach Nr. 3 des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung für die Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden vom 10. März 1994 lediglich verpflichtet, dem Auszubildenden die Übernahme in ein sich unmittelbar an die Berufsausbildung anschließendes Arbeitsverhältnis für die Dauer von sechs Monaten anzubieten (im Anschluß an das Senatsurteil vom 14. Mai 1997 - 7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis).

    Zu der mit Nr. 3 des vorliegenden TV BS gleichlautenden Nr. 3 der Tarifvereinbarung zur Beschäftigungssicherung für die Metall- und Elektroindustrie Rheinland-Pfalz vom 11. März 1994 hat der erkennende Senat mit Urteil vom 14. Mai 1997 (- 7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis) entschieden, daß diese Tarifbestimmungen zwar nicht die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ohne entsprechenden Vertrag vorsehen, jedoch den ausbildenden Arbeitgeber verpflichten, dem Auszubildenden nach erfolgreich bestandener Abschlußprüfung die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis anzubieten, sofern kein tariflicher Ausnahmetatbestand gegeben ist.

  • LAG Niedersachsen, 24.08.1995 - 7 Sa 882/95

    Übernahme eines Auszubildenden ; Bestandene Abschlußprüfung ; Beendigung des

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96
    Die Übernahme in ein erst später beginnendes Arbeitsverhältnis kann auch nicht im Wege des Schadensersatzes (Naturalrestitution) verlangt werden (entgegen LAG Niedersachsen Urteil vom 24. August 1995 - 7 Sa 882/95 - LAGE § 611 BGB Einstellungsanspruch Nr. 3).

    b) Wie das Landesarbeitsgericht ebenfalls zutreffend entschieden hat, läßt sich ein Anspruch auf Abschluß eines Arbeitsvertrags mit Wirkung erst ab der Rechtskraft einer stattgebenden Entscheidung auch nicht als schadensersatzrechtliche Naturalrestitution begründen (a.A. LAG Niedersachsen Urteil vom 24. August 1995 - 7 Sa 882/95 - LAGE § 611 BGB Einstellungsanspruch Nr. 3).

  • BAG, 22.02.1961 - 4 AZR 44/59

    Entlassung wegen ungünstiger Witterung - Wiedereinstellung - Unabdingbarer

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96
    Sie gehören zu den von den Tarifvertragsparteien zu begründenden Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen i.S. des Art. 9 Abs. 3 GG (vgl. z.B. BAG Urteil vom 22. Februar 1961 - 4 AZR 44/59 - BAGE 11, 1 = AP Nr. 106 zu § 1 TVG Auslegung; Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht, Band I, 1997, S. 585 f.; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Band II/1, 7. Aufl., S. 290; Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., § 1 Rz 29; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 211).
  • BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91

    Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96
    Es genügt nicht, daß er sich auf eine ihm günstige Ansicht im Schrifttum berufen kann, wohl aber die Berufung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG Urteil vom 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - BAGE 71, 350 = AP Nr. 1 zu § 285 BGB).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.11.1996 - 8 Sa 60/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis; Rückwirkender Abschluss

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. November 1996 - 8 Sa 60/96 - hinsichtlich des Zahlungsantrags aufgehoben.
  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Da Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG den sozialen Schutz der abhängig Beschäftigten im Wege der kollektivierten Privatautonomie garantiert (vgl. BAG, Urteil vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 811/96 -, juris, Rn. 16; Urteil vom 23. März 2011 - 4 AZR 366/09 -, juris, Rn. 21; stRspr) und mit Blick auf das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG kommt es dem Gesetzgeber zu, strukturelle Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Tarifverhandlungen einen fairen Ausgleich auch tatsächlich ermöglichen (vgl. schon BVerfGE 44, 322 ; 92, 26 ).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Eine Verurteilung zum Abschluß eines in der Vergangenheit liegenden Arbeitsvertrags ist nicht möglich (Bestätigung von BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 154 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 10 und - 7 AZR 811/96 - BAGE 87, 1 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 155).

    Eine Verurteilung zu einer auf einen nichtigen Vertrag gerichteten Willenserklärung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht möglich (vgl. BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 154 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 10 und - 7 AZR 811/96 - BAGE 87, 1 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 155, jeweils zu I 5 der Gründe; BAG 13. Mai 1998 - 7 AZR 297/97 - nv., zu I der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - zVv., zu A der Gründe).

    Vielmehr hat er für die Vergangenheit Schadenersatzansprüche nach §§ 284, 286, § 280 Abs. 1, § 249, § 251 Abs. 1 BGB, die auf Entschädigung in Geld gerichtet sind (vgl. BAG 14. Oktober 1997 - 2 AZR 298/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 154 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 10, zu III 1 der Gründe; BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 811/96 - BAGE 87, 1 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 155, zu III 3 der Gründe; BAG 29. April 1998 - 7 AZR 125/97 - nv., zu I 2 der Gründe; Boewer NZA 1999, 1121, 1177, 1181; Meinel/Bauer NZA 1999, 575, 581).

  • LAG Köln, 18.01.2011 - 12 Sa 646/10

    Tarifliches Anschlussarbeitsverhältnis für Auszubildende; unbegründete Klage auf

    Personenbedingte Gründe im Sinne der tariflichen Regelung sind alle Gründe, die aus der Sphäre des Auszubildenden stammen, einschließlich auch verhaltensbedingter Gründe (BAG vom 14.10.1997 - 7 AZR 811/96 - Rdnr. 28 zitiert nach Juris; LAG Köln vom 01.03.2003 - 7 Sa 623/03 - zitiert nach Juris; LAG Köln vom 23.11.2009 - 4 Ta 350/09 - Rdnr. 7 zitiert nach Juris).

    Deshalb sind als entgegenstehende personenbedingte Gründe in erster Linie solche Umstände anzusehen, die einen zweckentsprechenden Vollzug des Arbeitsverhältnisses, auch unter dem Gesichtspunkt einer angemessenen Arbeitsleistung und/oder einem vertragsgerechtem Verhalten des übernommenen Auszubildenden, in Frage stellen können (BAG vom 14.10.1997 - 7 AZR 811/96- zitiert nach Juris).

    Für das Vorliegen entgegenstehender personenbedingter Gründe ist die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig (BAG vom 14.10.1997- 7 AZR 811/96 - Rdnr. 30 zitiert nach Juris; LAG Köln vom 01.03.2003 - 7 Sa 623/03- Rdnr. 53 zitiert nach Juris).

    Hierfür können in der Vergangenheit liegende Fehlzeiten ein Indiz sein (BAG vom 14.10.1997- 7 AZR 811/96 -Rdnr. 30 zitiert nach Juris).

    Dabei indizieren häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit einen entsprechenden Krankheitsverlauf in der Zukunft (BAG vom 14.10.1997- 7 AZR 811/96 -Rdnr. 30 zitiert nach Juris).

    Die Revision war nicht gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG zuzulassen, da es sich um eine Einzelfallentscheidung ohne grundsätzliche Bedeutung auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.10.1997 - 7 AZR 811/96 - handelt.

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiedereinstellungsanspruch

    Dem Arbeitnehmer kann jedoch ein Zahlungsanspruch in Form eines Schadensersatzanspruches zustehen (BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 811/96 - BAGE 87, 1).
  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96

    Tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren

    Diese Erwägungen treffen auf den Bezug einer vom Arbeitgeber finanzierten Übergangsversorgung oder Altersversorgung nicht zu (BAG Urteil vom 14. Oktober 1997, aaO).

    Sie beruhen auf kollektiv ausgeübter Privatautonomie (BAG Urteil vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 811/96 -, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), nachdem die Tarifvertragsparteien ihr Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG wahrgenommen und Regelungen zu bestimmten Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen geschaffen haben.

  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei

    Sie beruhen auf kollektiv ausgeübter Privatautonomie (BAG Urteil vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 811/96 -, zur Veröffentlichung bestimmt; allgemein: Söllner, RdA 1989, 144, 149; Scholz in Maunz-Dürig, GG, Stand Oktober 1996, Art. 9 Rz 301; Dieterich, Festschrift für Schaub, S. 117, 121), nachdem Tarifvertragsparteien ihr Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG wahrgenommen und Regelungen zu bestimmten Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen geschaffen haben.
  • BAG, 29.04.1998 - 7 AZR 540/97
    1. Der erkennende Senat hat im Anschluß an das Senatsurteil vom 14. Mai 1997 (- 7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) mit Urteilen vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -, beide ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen, jeweils zu 11 bis I 4 der Gründe; vgl. auch Senatsurteil vom 12. November 1997 - 7 AZR 422/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu A I der Gründe) entschieden, daß die Bestimmung der Nr. 3 TV BS zwar nicht zur automatischen Begründung eines Arbeitsverhältnisses führt, wohl aber den ausbildenden Arbeitgeber verpflichtet, dem Auszubildenden im unmittelbaren Anschluß an die erfolgreich bestandene Abschlußprüfung die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von mindestens sechs Monaten anzubieten, soweit kein tariflicher Ausnahmetatbestand voriiegt.

    Der erkennende Senat hat in seinen oben angeführten Urteilen vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 298/96 -, zu III der Gründe, und - 7 AZR 811/96 -, zu I 6 b der Gründe) entschieden, daß der ausbildende Arbeitgeber, sofern der Auszubildende seine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Abschluß der Ausbildung verlangt hat, durch eine pflichtwidrige und schuldhafte Verweigerung der Abgabe eines der Tarifnorm entsprechenden Angebots in Schuldnerverzug geraten kann.

    Dazu gibt der Senat folgende Hinweise: 1. Das Landesarbeitsgericht wird auf der Grundlage der bereits angeführten Senatsurteile vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 298/96 -, zu I11 b der Gründe, und - 7 AZR 811/96 -, zu III 1 der Gründe) zunächst zu prüfen haben, ob die Beklagte zur Übernahme des Klägers verpflichtet war oder ob dieser Übernahme personenbedingte Gründe im Sinne der Nr. 3.1 TV BS entgegenstanden.

    Nach der bereits angeführten Senatsrechtsprechung (Urteile vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 zu III 3 der Gründe, und - 7 AZR 811/96 zu III 5 der Gründe) ist die Höhe eines möglichen Schadensersatzanspruchs in Geld davon abhängig, welche Art von Beschäftigung der Arbeitgeber hätte anbieten müssen, um den tarifvertraglichen Anspruch des Auszubildenden auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zu erfüllen.

  • BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 443/97

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Eine Verurteilung zum Abschluß eines nichtigen Vertrages kann nicht erfolgen (Senatsurteile vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt, zu I der Gründe).

    a) Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 811/96 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu I 6 a der Gründe) zu der mit § 5 Ziff. 1 TV BS fast wortgleichen Vorschrift der Nr. 3.1 des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung für die Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden vom 10. März 1994 entschieden, daß nach dieser Tarifnorm nur der Abschluß eines Arbeitsvertrags für eine sich direkt an die Berufsausbildung anschließende Beschäftigung verlangt werden kann.

    Beides entspricht der Rechtsprechung des Senats seit seinen Urteilen vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • LAG Köln, 01.10.2003 - 7 Sa 623/03

    Auszubildender, Anschluss-Arbeitsverhältnis, personenbedingte Gründe

    Wie das Arbeitsgericht im Anschluss an die BAG-Rechtsprechung (NZA 1998, 775 ff.; NZA 1998, 778 ff.)seiner Entscheidung zutreffend zugrundegelegt hat, besteht einer der Zwecke des § 8 Abs. 1 TV Beschäftigungsbrücke darin, dem ehemaligen Auszubildenden durch das Anschlussarbeitsverhältnis für den Fall einer späteren Arbeitslosigkeit ein höheres Arbeitslosengeld zu verschaffen.

    Auch wenn das Übernahmearbeitsverhältnis des § 8 Nr. 1 TV Beschäftigungsbrücke nach der Rechtsprechung des BAG nur exakt für die auf den Tag der Abschlussprüfung folgenden zwölf Kalendermonate beansprucht werden kann und danach nur noch ein Anspruch auf Entschädigung in Geld in Frage kommt (BAG NZA 1998, 778), war die Erfüllung des dem Kläger nach § 8 Nr. 1 TV Beschäftigungsbrücke zustehenden Anspruchs im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht noch möglich.

  • LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08

    Tarifvertragliche Pflicht zur Übernahme nach Beendigung des

    Dieser Verpflichtung zur Ausfüllung tariflicher Regelungen genügt ein Arbeitgeber auch dann, wenn er dem Auszubildenden einen Arbeitsvertrag auf Basis der betriebsüblichen Verträge und auf Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen als lediglich befristeten Arbeitsvertrag über einen Zeitraum der im Tarifvertrag vereinbarten Mindestübernahmefrist anbietet (vgl. BAG, Urt. v. 14.10.1997, 7 AZR 811/96, NZA 1998, S. 778; v. 29.09.2005, 8 AZR 573/04, NJOZ 2006, S. 2547; Schulze, NZA 2007, S. 1329, 1332).
  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 573/04

    Schadensersatz wegen Nichtübernahme von Auszubildenden

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06

    Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs 7 MTV

  • LAG Köln, 06.07.2005 - 3 Sa 294/05

    Auszubildender, Übernahme, persönliche Eignung, Tarifauslegung

  • BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 422/96

    Befristete Übernahme von Auszubildenden

  • BAG, 29.04.1998 - 7 AZR 125/97
  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98

    Tariflicher Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 712/96

    Rechtmäßigkeit einer tariflichen Altersgrenze von 55 Jahren - Befristung eines

  • LAG Hamm, 23.03.2001 - 5 Sa 1424/00

    Anspruch auf Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in ein

  • LAG Düsseldorf, 14.11.2000 - 8 Sa 1524/99

    Lohngleichheit

  • ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1551/13

    Verdachtskündigung ohne vorherige Abmahnung

  • BAG, 13.05.1998 - 7 AZR 297/97
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06

    Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs 7 MTV

  • LAG Köln, 23.11.2009 - 4 Ta 350/09

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigung

  • BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 291/97

    Übernahme einer Ausgebildeten als Teilzeitbeschäftigte nach dem TV zur

  • ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1554/13

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Verdachtskündigung

  • ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1552/13

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Verdachtskündigung

  • ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1553/13

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Verdachtskündigung

  • BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 54/97

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

  • BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 55/97

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

  • LAG Hamm, 26.11.2001 - 19 Sa 149/01

    Rechtswirksamkeit einer tarifvertraglichen Anpassungsklausel; Veränderung der

  • LAG Niedersachsen, 13.11.1998 - 3 Sa 2237/97

    Schadenserzsatzansprüche aufgrund der nicht erfolgten Übernahme des Klägers in

  • LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 2606/98
  • LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 2606/08

    Tarifvertragliche Altersgrenzenregelung

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