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   BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 843/07   

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BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 843/07 (https://dejure.org/2009,4755)
BAG, Entscheidung vom 21.01.2009 - 7 AZR 843/07 (https://dejure.org/2009,4755)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 7 AZR 843/07 (https://dejure.org/2009,4755)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - Manteltarifvertrag für Waldarbeiter der Länder

  • openjur.de

    Auflösende Bedingung; Rente wegen Erwerbsminderung; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit; Manteltarifvertrag für Waldarbeiter der Länder

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund auflösender Bedingung - Erwerbsminderungsrente

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Eintritt einer das Arbeitsverhältnis auflösenden Bedingung in einem Tarifvertrag infolge Verrentung wegen Erwerbsminderung; Begriff der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • Judicialis

    MTW vom 26. Januar 1982 § 61; ; TzBfG § 21; ; TzBfG § 17; ; TzBfG § 15; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Eintritt einer das Arbeitsverhältnis auflösenden Bedingung in einem Tarifvertrag infolge Verrentung wegen Erwerbsminderung; Begriff der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 38 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 440/03

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 843/07
    Dies ist Gegenstand einer allgemeinen Feststellungsklage (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 111, 148 = AP TzBfG § 17 Nr. 5 = EzA TzBfG § 17 Nr. 5).

    Die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG findet keine Anwendung, wenn die Parteien nicht über die Wirksamkeit einer auflösenden Bedingung streiten, sondern - wie hier - ausschließlich darüber, ob die auflösende Bedingung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich eingetreten ist (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu I 2 der Gründe, BAGE 111, 148 = AP TzBfG § 17 Nr. 5 = EzA TzBfG § 17 Nr. 5).

  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 749/98

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Gewährung der Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 843/07
    Die Vorschrift verpflichtet den Arbeitgeber lediglich zur Weiterbeschäftigung auf einem geeigneten und freien, also bereits vorhandenen, unbesetzten Arbeitsplatz (vgl. zu § 62 MTArb: BAG 9. August 2000 - 7 AZR 749/98 - zu A II 2 der Gründe, ZTR 2001, 270).
  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 611/00

    Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 843/07
    Bei den in dem Gespräch abgegebenen Erklärungen der Parteien handelt es sich um nichttypische Willenserklärungen, deren Auslegung in erster Linie dem Gericht der Tatsacheninstanz obliegt und die revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Gericht der Tatsacheninstanz die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt, nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen und den für die Auslegung maßgeblichen Tatsachenstoff vollständig verwertet hat (st. Rspr., vgl. etwa BAG 23. Januar 2002 - 7 AZR 611/00 - zu II 1 a der Gründe mwN, BAGE 100, 204 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 230 = EzA BGB § 620 Nr. 185).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 843/07
    (3) Anders könnte die Rechtslage möglicherweise zu beurteilen sein, wenn der Kläger schwerbehindert wäre und er sich auf § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX berufen hätte (vgl. hierzu BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 18 und 19 mwN, AP SGB IX § 81 Nr. 11 = EzA SGB IX § 81 Nr. 11).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.09.2007 - 3 Sa 405/07

    Auflösende Bedingung - Arbeitsplatz bei teilweiser Erwerbsminderung

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 843/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. September 2007 - 3 Sa 405/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 661/02

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 843/07
    § 61 MTW regelt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge des Eintritts einer auflösenden Bedingung (vgl. zur inhaltsgleichen Regelung in § 59 BAT und § 59 BAT-O: BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - BAGE 107, 241 = AP BAT-O § 59 Nr. 1; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - zu 1 a der Gründe, BAGE 94, 7 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3).
  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 906/98

    Klagefrist bei auflösend bedingten Arbeitsverhältnissen

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 843/07
    § 61 MTW regelt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge des Eintritts einer auflösenden Bedingung (vgl. zur inhaltsgleichen Regelung in § 59 BAT und § 59 BAT-O: BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - BAGE 107, 241 = AP BAT-O § 59 Nr. 1; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - zu 1 a der Gründe, BAGE 94, 7 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3).
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Der Arbeitgeber muss dagegen grundsätzlich nicht erst einen Arbeitsplatz schaffen, um ihn dann dem Beschäftigten anbieten zu können (vgl. BAG 21. Januar 2009 - 7 AZR 843/07 - Rn. 26; 9. August 2000 - 7 AZR 749/98 - zu A II 2 d der Gründe) .

    bb) Aus vorstehend dargelegten Gründen ist § 33 Abs. 2 Satz 5 und Satz 6 iVm. Abs. 3 TVöD-AT auch nichtig, soweit dadurch der in § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX normierte Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung (vgl. dazu BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 18 f.; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 299) vereitelt wird (Düwell in LPK-SGB IX 4. Aufl. § 92 Rn. 23; offengelassen von BAG 21. Januar 2009 - 7 AZR 843/07 - Rn. 27) .

  • ArbG Bonn, 20.05.2020 - 5 Ca 83/20

    Kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Beklagte sich darauf beruft, der Ausbildungsvertrag zwischen den Parteien bestehe nicht bzw. nicht mehr und die mit der von ihr erklärten Anfechtung begründet (vgl. dazu, dass es für die Annahme des Feststellungsinteresses ausreicht, wenn sich der Beklagte auf das Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses beruft BAG 21. Januar 2009 - 7 AZR 843/07 - Rn. 13).
  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 704/09

    Bedingungseintritt und Klagefrist

    Die Beklagte beruft sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Zustellung des Rentenbescheids vom 15. Februar 2006, mit dem der Klägerin unbefristet Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt wurde (vgl. BAG 21. Januar 2009 - 7 AZR 843/07 - Rn. 13, AP TVG § 1 Tarifverträge: Waldarbeiter Nr. 7) .

    Die Frage der Wirksamkeit der Tarifnorm müsse demgegenüber in der Dreiwochenfrist geltend gemacht werden (vgl. BAG 21. Januar 2009 - 7 AZR 843/07 - Rn. 12 und 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Waldarbeiter Nr. 7; 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu I 1 und 2 der Gründe, BAGE 111, 148) .

  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 204/16

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderungsrente

    Der Arbeitgeber muss dagegen grundsätzlich nicht erst einen Arbeitsplatz schaffen, um ihn dann dem Arbeitnehmer anbieten zu können (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 221/15 - Rn. 40, aaO; 21. Januar 2009 - 7 AZR 843/07 - Rn. 26) .
  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 592/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Auslauffrist

    Die Klagefrist und die Fiktion der §§ 21, 17 Satz 2 TzBfG iVm. § 7 Halbs. 1 KSchG galten zwar nach der früheren Rechtsprechung des Senats (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu I 2 der Gründe, BAGE 111, 148; 19. Januar 2005 - 7 AZR 113/04 - zu II 2 b bb der Gründe; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 662/05 - Rn. 20; 21. Januar 2009 - 7 AZR 843/07 - Rn. 12, 15) nicht für Streitigkeiten über den Eintritt auflösender Bedingungen.
  • BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 602/11

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung - Nichtigkeit eines Rentenbescheids

    a) Seine frühere Rechtsprechung, wonach nur die Frage der Wirksamkeit der Tarifnorm (hier: § 36 Abs. 2 TV-BA) in der Dreiwochenfrist der §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG geltend gemacht werden musste (vgl. BAG 23. Juni 2004 -  7 AZR 440/03  - zu I 1 und 2 der Gründe, BAGE 111, 148 ; 21. Januar 2009 -  7 AZR 843/07  - Rn. 12 und 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Waldarbeiter Nr. 7) , hat der Senat mit Urteil vom 6. April 2011 (- 7 AZR 704/09 - Rn. 18 ff., BAGE 137, 292) aufgegeben.

    (2) Der Senat hat diese den Vertrauensschutz und das Dispositionsinteresse des Arbeitgebers maßgeblich berücksichtigende Rechtsprechung zu einer Zeit entwickelt, in der er davon ausging, dass auf den Streit über den Eintritt einer Bedingung - anders als auf denjenigen über die Wirksamkeit der Bedingung - die Klagefrist der §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG nicht anzuwenden sei und die Behauptung, die auflösende Bedingung sei nicht eingetreten, ohne Bindung an eine feste Frist im Wege des allgemeinen Feststellungsantrags geltend gemacht werden könne (vgl. BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu I 1 und 2 der Gründe, BAGE 111, 148; 21. Januar 2009 - 7 AZR 843/07 - Rn. 12 und 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Waldarbeiter Nr. 7) .

  • LAG Baden-Württemberg, 16.07.2012 - 10 Sa 8/12

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - auflösende Bedingung - Sachgrund -

    Eine eigenständige Bewertung des Leistungsvermögens ist, wie sich auch aus § 33 Abs. 3 TV-L ergibt, den Parteien verwehrt (vgl. BAG v. 30.4.1999 - 7 AZR 122/96 - NZA 1998, 199 unter I.1.a. der Gründe, vgl. auch BAG v. 21.9.2009 - 7 AZR 843/07 - NZA-RR 2010, 38 unter II 2 b bb (1) der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2016 - 3 Sa 60/15

    Unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

    Nach Ansicht der Kammer ist auch unter Berücksichtigung der Wertung des Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG ein "anderer geeigneter und freier Arbeitsplatz" iSd. § 33 Abs. 3 TV-L ein solcher Arbeitsplatz, auf dem die/der schwerbehinderte Beschäftigte leidensgerecht arbeiten und den der Arbeitgeber allein aufgrund von Umorganisationen frei machen kann, in dem er zB einen anderen Arbeitnehmer auf den bisherigen Arbeitsplatz der/des schwerbehinderten Beschäftigen versetzt (offengelassen vom BAG in der Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 7 AZR 843/07 - Rn. 27, AP TVG § 1 Tarifverträge: Waldarbeiter Nr. 7).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.11.2012 - 6 Sa 99/11

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Winterruhe nach TVÜ-Forst -

    Diese Bestimmung findet über § 21 TzBfG auch Anwendung auf tariflich geregelte auflösende Bedingungen des Arbeitsverhältnisses (BAG 21.01.2009 - 7 AZR 843/07 - Rn. 29; 15.03.2006 - 7 AZR 332/05 - juris Rn. 35, 36).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 325/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2009 - 7 AZR 843/07 - und vom 23.06.2004 - 7 AZR 440/03 -) geändert.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 353/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 352/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 257/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 351/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 345/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 342/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 409/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

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