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   BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 853/12   

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https://dejure.org/2014,36416
BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 853/12 (https://dejure.org/2014,36416)
BAG, Entscheidung vom 23.07.2014 - 7 AZR 853/12 (https://dejure.org/2014,36416)
BAG, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 7 AZR 853/12 (https://dejure.org/2014,36416)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 S 1 TzBfG, § 14 Abs 1 TzBfG, § 1 Abs 1 S 1 AÜG, § 2 Abs 4 S 4 AÜG, § 3 Abs 1 Nr 1 AÜG
    Befristungskontrollklage - Arbeitnehmerüberlassung

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 9 Nr. 1 AÜG, § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 AÜG, § 265 Abs. 1, § 325 Abs. 1 ZPO, §§ 265, 325 ZPO, § 17 Satz 1 TzBfG, § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 1 AÜG, § 2 Abs. 4 Satz 4 AÜG, § 2 Abs. 4 AÜG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG, § 6 Abs. 1 Satz 1 SGB II, § 6 Abs. 2 Satz 1 SGB II, § 44b Abs. 1 Satz 4 SGB II, § 44g SGB II, § 44g Abs. 2 SGB II, § 44g Abs. 4 SGB II, § 44g Abs. 1 SGB II, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, Richtlinie 1999/70/EG, § 14 Abs. 2 TzBfG, § 14 Abs. 2a, § 14 Abs. 3 TzBfG, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Befristungskontrollklage - Arbeitnehmerüberlassung

  • Betriebs-Berater

    Befristungskontrollklage - Fehlen einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

  • rewis.io

    Befristungskontrollklage - Arbeitnehmerüberlassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht; Prozessrecht - Befristungskontrollklage; Arbeitnehmerüberlassung; Fehlen der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis; Anpassung an neue Rechtslage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einsatz von Leiharbeitnehmern im JobCenter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristungskontrollklage - Arbeitnehmerüberlassung - Fehlen der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Befristungskontrollklage, Arbeitnehmerüberlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3806
  • NZA 2015, 46
  • BB 2015, 115
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 853/12
    Das Landesarbeitsgericht wird weiter zu berücksichtigen haben, dass ein vorübergehender Bedarf des Arbeitgebers, der sich aus der Planung eines Betriebsübergangs ergibt, keinen Sachgrund für eine Befristung darstellt (BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 855/07 - Rn. 40 mit Nachweisen) .
  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 853/12
    Das Teilzeit- und Befristungsgesetz enthält insoweit keine Ausnahmen für Leiharbeitnehmer (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 19) .
  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 718/12

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer sog. Optionskommune

    Auszug aus BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 853/12
    Das Landesarbeitsgericht wird insoweit die vom Senat entwickelten Grundsätze (vgl. nur BAG 19. März 2014 - 7 AZR 718/12 - Rn. 25 ff.) anzuwenden haben.
  • EuGH, 11.04.2013 - C-290/12

    Della Rocca - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG -

    Auszug aus BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 853/12
    Die Überprüfung der Rechtswirksamkeit der Befristung ist nicht deshalb entbehrlich, weil die Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge und die am 18. März 1999 geschlossene Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang dieser Richtlinie (ABl. EG L 175 vom 10. Juli 1999 S. 43) nicht für Leiharbeitnehmer gilt (EuGH 11. April 2013 - C-290/12 - [Della Rocca]) .
  • ArbG Krefeld, 15.05.2012 - 1 Ca 2551/11

    Befristetes Arbeitsverhältnis und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 853/12
    Der Gesetzgeber des Missbrauchsverhinderungsgesetzes hat diese Situation (entgegen Arbeitsgericht Krefeld vom 15. Mai 2012 - 1 Ca 2551/11 - zu I 5 der Gründe; zust. Hamann jurisPR-ArbR 39/2012 Anm. 2) durch das Missbrauchsverhinderungsgesetz nicht abschließend geregelt.
  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG -

    Auszug aus BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 853/12
    Das setzte voraus, dass der Verleiher eine Gewinnerzielungsabsicht hatte (dazu BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 19 ff.) .
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 963/08

    Internationales Privatrecht - Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 853/12
    Sie ist geeignet, die Entscheidung umfassend in Frage zu stellen (vgl. BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 963/08 - Rn. 18) .
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 853/12
    Da das Landesarbeitsgericht mit seiner Begründung sowohl die Befristungskontrollklage als auch den Beschäftigungsanspruch abgelehnt hat, richtet sich die Begründung des Klägers auch auf beide Streitgegenstände (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 12) .
  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 853/12
    Dadurch sollte den Verleihern und Entleihern ausreichend Zeit gegeben werden, ihre vertraglichen Vereinbarungen und sonstigen Regelungen bei Bedarf an die neue Rechtslage anzupassen (BT-Drs. 17/4804 S. 11; dazu BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 37) .
  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11

    Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie

    Auszug aus BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 853/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 14 mwN) bleibt der seinen Betrieb veräußernde Arbeitgeber, der das Arbeitsverhältnis vor dem Betriebsübergang gekündigt hat, für die gerichtliche Klärung der sozialen Rechtfertigung der Kündigung auch nach dem Betriebsübergang passiv legitimiert; §§ 265, 325 ZPO sind in einem solchen Fall entsprechend anzuwenden.
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

  • LAG Düsseldorf, 26.07.2012 - 15 Sa 336/12

    Befristetes Arbeitsverhältnis und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ?

  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17

    Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers

    Denn der in § 17 Satz 1 TzBfG vorgesehene Klageantrag richtet sich auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Befristung nicht beendet ist (BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 853/12 - Rn. 25) .
  • BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 535/13

    Arbeitnehmerüberlassung - fehlende Erlaubnis - Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags

    Das Fehlen einer Erlaubnis soll der Abwicklung bestehender rechtmäßig im Rahmen erlaubter Arbeitnehmerüberlassung geschlossener Verträge dann nicht entgegenstehen (BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 853/12 - Rn. 32) .

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Verleiher eine Erlaubnis beantragt hat (BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 853/12 - Rn. 33) .

    Auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 4 Satz 4 AÜG kann sich ein Verleiher auch dann berufen, wenn er vor der Gesetzesänderung keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung benötigte und eine solche nicht beantragt hat, weil eine derartige Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG nicht hätte erteilt werden können (BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 853/12 - Rn. 35) .

  • BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17

    Fluguntauglichkeit - Auflösende Bedingung - Kündigung - Betriebliches

    Entgegen der Ansicht des Klägers genügt die Revisionsbegründung den gesetzlichen Anforderungen (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, zu den Anforderungen vgl. BAG 29. August 2018 - 7 AZR 144/17 - Rn. 11; 23. Juli 2014 - 7 AZR 853/12 - Rn. 18) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 5 Sa 209/16

    Arbeitnehmerüberlassung - Gemeinschaftsbetrieb - ambulante Dialyseeinrichtung

    Gewerbsmäßig war nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Arbeitnehmerüberlassung, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht bestand (z. B. BAG, Urteil vom 23. Juli 2014 - 7 AZR 853/12 - Rn. 26, juris = NJW 2014, 3806).
  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 409/16

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Sie ist geeignet, die angefochtene Entscheidung umfassend in Frage zu stellen (vgl. BAG 29. August 2018 - 7 AZR 144/17 - Rn. 11; 23. Juli 2014 - 7 AZR 853/12 - Rn. 18) .
  • LAG Bremen, 12.07.2016 - 1 Sa 70/15

    Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und anderen Formen drittbezogenen

    Für die hier vertretende Auffassung spricht auch, dass ein Änderungsantrag des Bundesrates dahingehend, dass für gemeinnützige Einrichtungen eine Ausnahmeregelung in das AÜG eingefügt wird, im Rahmen der Neuregelung der Vorschrift offensichtlich nicht berücksichtigt worden ist, was wiederum für den eindeutigen Willen des Gesetzgebers spricht, diese Vereinigungen nicht aus dem Anwendungsbereich des AÜG herauszunehmen (LAG Düsseldorf vom 26.07.2012, a.a.O.; s. auch BAG vom 23.07.2014, 7 AZR 853/12).
  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 237/17

    Nichtverlängerungsmitteilung - Altersdiskriminierung

    Entgegen der Ansicht der Beklagten genügt die Revisionsbegründung den gesetzlichen Anforderungen (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO; zu den Anforderungen vgl. BAG 29. August 2018 - 7 AZR 144/17 - Rn. 11; 23. Juli 2014 - 7 AZR 853/12 - Rn. 18 ff.) .
  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 476/21

    Unanwendbarkeit von § 10 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 9 Abs. 1 AÜG im Gesamthafenbetrieb

    Der in § 17 Satz 1 TzBfG vorgesehene Klageantrag richtet sich auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch Befristung beendet ist (BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 853/12 - Rn. 25) .
  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 1025/12

    Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    a) Es ist von der Klägerin nicht vorgetragen und auch sonst nicht ersichtlich, dass die GfP oder die TGR nicht über eine Erlaubnis gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG zur Überlassung von Arbeitnehmern verfügten, falls die Überlassung erlaubnispflichtig gewesen wäre (zur Erlaubnispflicht: vgl. BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 853/12 - Rn. 27 ff.) .
  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 477/21

    Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen - Zustandekommen eines unbefristeten

    Der in § 17 Satz 1 TzBfG vorgesehene Klageantrag richtet sich auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch Befristung beendet ist (BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 853/12 - Rn. 25) .
  • LAG Düsseldorf, 08.10.2014 - 7 Sa 1042/13

    Berücksichtigung von Zeiten als Leiharbeitnehmer bei Berechnung der Wartezeit

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.12.2015 - 6 Sa 135/14

    Befristungskontrolle - Rechtsmissbrauch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2015 - 6 Sa 244/14

    Befristungskontrolle - Kettenbefristung

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