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   BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 875/16   

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BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 875/16 (https://dejure.org/2018,13044)
BAG, Entscheidung vom 23.05.2018 - 7 AZR 875/16 (https://dejure.org/2018,13044)
BAG, Entscheidung vom 23. Mai 2018 - 7 AZR 875/16 (https://dejure.org/2018,13044)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Befristung - Hochschule - Drittmittel

  • IWW

    § 2 Abs. 2 WissZeitVG, § 561 ZPO, § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG, § 57b Abs. 2 Nr. 4 HRG, Richtlinie 1999/70/EG, § 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kettenarbeitsverträge - und die Befristungskontrollklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristung drittmittelfinanzierter Arbeitsverhältnisse an der Hochschule

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristung - Hochschule - Drittmittel - Rechtsmissbrauch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 1399
  • BB 2018, 2355
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 259/14

    Befristung - Hochschule - Drittmittel - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 875/16
    "Überwiegend" erfolgt die Finanzierung der Beschäftigung aus Drittmitteln, wenn die konkrete Stelle zu mehr als 50 vH aus den Drittmitteln finanziert wird (BT-Drs. 16/3438 S. 14; BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 259/14 - Rn. 18, BAGE 155, 227) .

    Die Regelung erfasst damit nur solche Finanzierungsbewilligungen, deren Endlichkeit hinreichend genau feststeht (BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 259/14 - Rn. 19, aaO; grundlegend 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 24) .

    Dieses Merkmal soll in erster Linie die Interessen des Drittmittelgebers schützen und zugleich verhindern, dass der aus Drittmitteln finanzierte Mitarbeiter zur Erfüllung allgemeiner Hochschulaufgaben eingesetzt und der Befristungsgrund somit nur vorgeschoben wird, um Daueraufgaben zu erfüllen (ausführlich BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 259/14 - Rn. 20, aaO) .

  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

    Auszug aus BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 875/16
    Die Regelung erfasst damit nur solche Finanzierungsbewilligungen, deren Endlichkeit hinreichend genau feststeht (BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 259/14 - Rn. 19, aaO; grundlegend 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 24) .

    Nur eine fremdbestimmt vorgegebene inhaltliche und zeitliche Zweckbestimmung erlaubt dem Arbeitgeber eine hinreichend sichere Prognose zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs (BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 32) .

    Dies würde dem mit der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 verfolgten Ziel einer Verhinderung des Missbrauchs aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge nicht gerecht (BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 33) .

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 875/16
    Derartige Umstände können sich zB aus der besonderen Art der Aufgabe, zu deren Erfüllung diese Verträge geschlossen worden sind, und deren Wesensmerkmalen oder ggf. einem legitimen sozialpolitischen Ziel eines Mitgliedstaats ergeben (vgl. etwa EuGH 28. Februar 2018 - C-46/17 - [John] Rn. 53; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 27; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 96 mwN) .

    Die Bestimmung darf nicht dazu dienen, einen ständig und dauerhaft bestehenden Bedarf zu decken (EuGH 21. September 2016 - C-614/15 - [Popescu] Rn. 65; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 101; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 39; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 107) .

  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

    Auszug aus BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 875/16
    Derartige Umstände können sich zB aus der besonderen Art der Aufgabe, zu deren Erfüllung diese Verträge geschlossen worden sind, und deren Wesensmerkmalen oder ggf. einem legitimen sozialpolitischen Ziel eines Mitgliedstaats ergeben (vgl. etwa EuGH 28. Februar 2018 - C-46/17 - [John] Rn. 53; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 27; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 96 mwN) .

    Die Bestimmung darf nicht dazu dienen, einen ständig und dauerhaft bestehenden Bedarf zu decken (EuGH 21. September 2016 - C-614/15 - [Popescu] Rn. 65; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 101; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 39; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 107) .

  • BAG, 15.01.1997 - 7 AZR 158/96

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 875/16
    Die Rechtsprechung des Senats, die es den Hochschulen unter bestimmten Voraussetzungen gestattete, Restbestände aus abgeschlossenen Drittmittelprojekten nach Festlegung durch einen universitätsangehörigen Mitarbeiter für befristete Arbeitsverhältnisse zu verwenden (vgl. BAG 15. Januar 1997 - 7 AZR 158/96 - zu I 4 b aa der Gründe) , ist auf die enger gefasste Bestimmung des § 2 Abs. 2 WissZeitVG nicht übertragbar (Preis/Ulber WissZeitVG 2. Aufl. § 2 Rn. 105; aA ErfK/Müller-Glöge 18. Aufl. § 2 WissZeitVG Rn. 10) .
  • LAG Düsseldorf, 27.07.2016 - 7 Sa 1208/15

    Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen des in der Wissenschaft tätigen

    Auszug aus BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 875/16
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Juli 2016 - 7 Sa 1208/15 - wird zurückgewiesen.
  • EuGH, 21.09.2016 - C-614/15

    Popescu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

    Auszug aus BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 875/16
    Die Bestimmung darf nicht dazu dienen, einen ständig und dauerhaft bestehenden Bedarf zu decken (EuGH 21. September 2016 - C-614/15 - [Popescu] Rn. 65; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 101; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 39; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 107) .
  • EuGH, 28.02.2018 - C-46/17

    Die Befristung der Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über die

    Auszug aus BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 875/16
    Derartige Umstände können sich zB aus der besonderen Art der Aufgabe, zu deren Erfüllung diese Verträge geschlossen worden sind, und deren Wesensmerkmalen oder ggf. einem legitimen sozialpolitischen Ziel eines Mitgliedstaats ergeben (vgl. etwa EuGH 28. Februar 2018 - C-46/17 - [John] Rn. 53; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 27; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 96 mwN) .
  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 182/14

    Befristung eines Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG

    Auszug aus BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 875/16
    Alles in allem darf es den Parteien nur darum gegangen sein, die Laufzeit des alten Vertrags mit dem Sachgrund der Befristung in Einklang zu bringen (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 182/14 - Rn. 21; 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 13, BAGE 136, 17; 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 9 mwN) .
  • EuGH, 26.11.2014 - C-22/13

    Die italienische Regelung über befristete Arbeitsverträge im Schulbereich

    Auszug aus BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 875/16
    Die Bestimmung darf nicht dazu dienen, einen ständig und dauerhaft bestehenden Bedarf zu decken (EuGH 21. September 2016 - C-614/15 - [Popescu] Rn. 65; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 101; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 39; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 107) .
  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter

  • BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 572/17

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt

    Alles in allem darf es den Parteien nur darum gegangen sein, die Laufzeit des alten Vertrags mit dem Sachgrund der Befristung in Einklang zu bringen (vgl. BAG 23. Mai 2018 - 7 AZR 875/16 - Rn. 15, BAGE 163, 16; 24. Februar 2016 - 7 AZR 182/14 - Rn. 21; 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 13, BAGE 136, 17; 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 429/17

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach bei mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur der letzte Arbeitsvertrag der Befristungskontrolle unterliegt (BAG 23. Mai 2018 - 7 AZR 875/16 - Rn. 15 mwN, BAGE 163, 16) .
  • LAG Köln, 29.08.2018 - 11 Sa 927/17

    Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrkraft für

    Bei diesem Arbeitsvertrag handelt es sich nicht um einen unselbständigen Annex (vgl. hierzu: BAG, Urt. v. 23.05.2018 - 7 AZR 875/16 - m. w. N.) zum vorherigen Vertrag vom 25.11.2014, da er jedenfalls keine geringfügige Verlängerung des Endzeitpunkts des Arbeitsverhältnisses beinhaltet, sondern aufgrund seiner Vertragslaufzeit von einem Jahr eine erneute zeitlich gleichgewichtige Verlängerung der Beschäftigung beinhaltet.
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