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   BAG, 15.10.2014 - 7 AZR 893/12   

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https://dejure.org/2014,44677
BAG, 15.10.2014 - 7 AZR 893/12 (https://dejure.org/2014,44677)
BAG, Entscheidung vom 15.10.2014 - 7 AZR 893/12 (https://dejure.org/2014,44677)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 (https://dejure.org/2014,44677)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • openjur.de

    Befristeter Arbeitsvertrag; vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 2 Nr 1 TzBfG, § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 2 vom 30.07.2004, § 6 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 2 vom 30.07.2004, § 44b SGB 2 vom 30.07.2004
    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • IWW

    § 14 Abs. 1 TzBfG, § ... 17 Satz 1 TzBfG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II, § 44b SGB II, § 6a SGB II, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auflösung der ARGE aufgrund Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters

  • bag-urteil.com

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • rewis.io

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristeter Arbeitsvertrag; vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • rechtsportal.de

    Auflösung der ARGE aufgrund Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristeter Arbeitsvertrag beim Jobcenter - vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • bn-anwaelte.de (Kurzinformation)

    Befristung wegen vorübergehenden betrieblichen Bedarfs

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 08.04.2015)

    Befristete Verträge brauchen eindeutigen Endzeitpunkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 362
  • JR 2016, 281
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 277/12

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender betrieblicher Bedarf an der

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 AZR 893/12
    Diese Ungewissheit genügt nicht zur Befristung des Arbeitsverhältnisses (Fortführung von BAG 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 26 mwN; 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 17 f. mwN; 19. März 2014 - 7 AZR 718/12 - Rn. 25 ff.) .

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 16 mwN) .

    Es reicht demnach nicht aus, dass sich lediglich unbestimmt abzeichnet, aufgrund welcher Abläufe eine Tätigkeit des Arbeitnehmers in der Zukunft entbehrlich sein könnte (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 17 mwN) .

    So liegt etwa in den Fällen, in denen sich eine (übertragene) Maßnahme nicht als zeitlich begrenztes Projekt, sondern als Teil einer Daueraufgabe des staatlichen Auftraggebers darstellt, in der Übertragung der sozialstaatlichen Aufgabe allein kein hinreichender Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags des bei einem Auftragnehmer angestellten Arbeitnehmers (BAG 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 26 mwN; 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 18) .

    Der Beklagte hatte nicht bereits bei Vertragsschluss die Entscheidung getroffen, ab dem 1. Januar 2011 in jedem Fall nur noch eigene Aufgaben aus § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II aF zu erfüllen und sich nicht - auf welcher rechtlichen Grundlage auch immer - organisatorisch-kooperativ an einer Einrichtung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Agentur für Arbeit nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II aF zu beteiligen (vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 21) .

    Hinsichtlich der künftigen organisatorischen Struktur der Aufgabenbewältigung und der Zuständigkeiten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende bestanden lediglich Unsicherheiten, die eine Befristung des Arbeitsvertrags nicht rechtfertigten (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 20 ff.) .

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung von derjenigen, über die der Senat im Urteil vom 4. Dezember 2013 (- 7 AZR 277/12 -) zu entscheiden hatte.

  • BAG, 11.09.2013 - 7 AZR 107/12

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer sog. Optionskommune

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 AZR 893/12
    Diese Ungewissheit genügt nicht zur Befristung des Arbeitsverhältnisses (Fortführung von BAG 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 26 mwN; 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 17 f. mwN; 19. März 2014 - 7 AZR 718/12 - Rn. 25 ff.) .

    bb) Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG ist von der regelmäßig gegebenen Unsicherheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs eines Unternehmens oder einer Behörde zu unterscheiden (BAG 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 25 mwN) .

    So liegt etwa in den Fällen, in denen sich eine (übertragene) Maßnahme nicht als zeitlich begrenztes Projekt, sondern als Teil einer Daueraufgabe des staatlichen Auftraggebers darstellt, in der Übertragung der sozialstaatlichen Aufgabe allein kein hinreichender Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags des bei einem Auftragnehmer angestellten Arbeitnehmers (BAG 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 26 mwN; 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 18) .

    Eine Fortführung der Aufgaben durch Kommunen gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit kam nur in Betracht nach einer Grundgesetzänderung und der Gestattung einer organisatorisch veränderten Zusammenarbeit nach Maßgabe des SGB II. Die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben durch die Kommunen anstelle der Bundesagentur für Arbeit war im Falle der Fortführung und Erweiterung des Modells der sogenannten Optionskommunen möglich (vgl. zu der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden "Experimentierklausel" in § 6a SGB II aF BAG 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 27) .

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 AZR 893/12
    Der zeitlich begrenzte Bestand der ARGE bis zum 31. Dezember 2010 geht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 (- 2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04 - BVerfGE 119, 331) zurück.

    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 (- 2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04 - BVerfGE 119, 331) habe festgestanden, dass die Kooperation auf der bisherigen Grundlage nicht habe fortgesetzt werden können.

    Auch nach der vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 (- 2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04 - BVerfGE 119, 331) konnte der Beklagte nicht mit hinreichender Sicherheit absehen, dass nach dem Ende des Jahres 2010 kein dauerhafter Beschäftigungsbedarf für den Kläger mehr bestehen würde.

    bb) Bei Vereinbarung der streitgegenständlichen Befristung am 8. Juli 2009 lag zwar bereits das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 (- 2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04 - BVerfGE 119, 331) vor.

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 718/12

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer sog. Optionskommune

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 AZR 893/12
    Diese Ungewissheit genügt nicht zur Befristung des Arbeitsverhältnisses (Fortführung von BAG 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 26 mwN; 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 17 f. mwN; 19. März 2014 - 7 AZR 718/12 - Rn. 25 ff.) .
  • LAG Thüringen, 16.08.2012 - 2 Sa 281/11
    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 AZR 893/12
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 16. August 2012 - 2 Sa 281/11 - aufgehoben.
  • BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 520/16

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung - Inhaltskontrolle

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (st. Rspr., BAG 21. März 2017 - 7 AZR 222/15 - Rn. 28; 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 17; 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - Rn. 14; 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 12 f., aaO) .
  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 545/14

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - Rn. 14; 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 16 mwN) .

    Unsicherheiten über die künftige organisatorische Struktur der Bewältigung sozialstaatlicher Daueraufgaben und der Zuständigkeiten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende rechtfertigen die Befristung eines Arbeitsvertrags nicht (vgl. BAG 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - Rn. 18; 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 20 ff.; 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 26 mwN) .

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 17; 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - Rn. 14) .
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 688/14

    Befristung - Vorübergehender Bedarf

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose über den nur vorübergehend bestehenden Arbeitskräftebedarf hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 17; 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - Rn. 14; 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 16 mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 11.09.2015 - 1 Sa 5/15

    Befristung - Arzt in Weiterbildung - Facharztausbildung

    Geht es um den Sachgrund des vorübergehenden betrieblichen Bedarfs nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG, so hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Prognose gerechtfertigt war, nach dem vorgesehenen Vertragsende bestehe für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers kein betrieblicher Bedarf mehr (zuletzt BAG 15.10.2014 - 7 AZR 893/12 - NZA 2015, 362).
  • LAG Köln, 03.03.2016 - 8 Sa 1060/15

    Befristete Erhöhung; Arbeitszeit

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG 15.10.2014 - 7 AZR 893/12 - m. w. N.).

    Es reicht demnach nicht aus, dass sich lediglich unbestimmt abzeichnet, aufgrund welcher Abläufe eine Tätigkeit des Arbeitnehmers in der Zukunft entbehrlich sein könnte (BAG 15.10.2014 - 7 AZR 893/12 - m. w. N).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin nicht im Rahmen eines zeitlich befristeten Projekts sondern mit Daueraufgaben beschäftigt ist (vgl. dazu BAG 15.10.2014-7 AZR 893/12).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2017 - 7 Sa 360/16

    Befristung - Sprachförderlehrerin in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - NZA 2015, 362 Rz. 14; vom 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - NZA 2014, 480, 482 Rz. 16; vom 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - NZA 2014, 150, 151 Rz. 24, jeweils m. w. N.), damit der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhält, die Richtigkeit der Prognose zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu überprüfen (BAG, Urteil vom 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - NZA 2015, 301, 302 Rz. 15).

    Es reicht demnach nicht aus, dass sich lediglich unbestimmt abzeichnet, auf Grund welcher Abläufe eine Tätigkeit des Arbeitnehmers in der Zukunft entbehrlich sein könnte (BAG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - NZA 2015, 362 Rz. 15; vom 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - NZA 2015, 301, 302 Rz. 15; vom 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - NZA 2014, 480, 482 Rz. 16, vom 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - NZA 2014, 150, 151 Rz. 25, jeweils m. w. N.).

    Wird die Befristung auf die nur vorübergehende Übertragung oder Wahrnehmung einer sozialstaatlichen (Dauer-)Aufgabe gestützt, vermag dies für sich gesehen die Befristung nicht zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - NZA 2015, 362 Rz. 16 m. w. N.).

  • LAG Hamm, 03.06.2015 - 5 Sa 1119/14

    Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer wissenschaftlichen

    In diesem hat der Arbeitgeber das Vorhandensein der für eine Befristung zugrunde liegenden Faktoren darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG, Urt. v. 15.10.2014, 7 AZR 893/12, juris; LAG Brandenburg, Urt. v. 08.08.2012, 15 Sa 1002/12, juris; so auch schon BAG, Urt. v. 06.12.1989, 7 AZR 441/89, BAGE 63, 363 f).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2017 - 5 Sa 82/16

    Befristung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Projektbefristung

    Eine solche Unsicherheit gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers, das er nicht durch Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags auf den Arbeitnehmer abwälzen darf (BAG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - Rn. 15, juris = NZA 2015, 362; BAG, Urteil vom 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 17, juris = NZA 2014, 480).

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG, Urteil vom 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 17, juris = NJW 2016, 3388; BAG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - Rn. 14, juris = NZA 2015, 362).

  • LAG Hessen, 09.12.2016 - 3 Sa 294/16

    Auch wenn der Zweck einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft im

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen, damit der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhält, die Richtigkeit der Prognose im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu überprüfen (vgl. z.B. BAG 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - Rn. 14, NZA 2015, 362 [BAG 15.10.2014 - 7 AZR 893/12] ; BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 15, NZA 2015, 301, [BAG 24.09.2014 - 7 AZR 987/12] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 - 26 Sa 682/16

    Befristung - sachlicher Grund - vorübergehender Bedarf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2018 - 6 A 2007/15

    Rechtmäßige Befristung des Vertrags eines Lehrbeauftragten für das Fach

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2018 - 3 Sa 130/17

    Befristung der Arbeitsverhältnisse mit wissenschaftlichem Personal

  • LAG Köln, 11.02.2015 - 11 Sa 705/14

    Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Referenten in einem

  • LAG Köln, 12.10.2017 - 8 Sa 447/17

    Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrkraft für

  • LAG Hessen, 16.12.2016 - 14 Sa 978/15

    Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen nur

  • LAG Köln, 04.03.2015 - 11 Sa 751/14

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Vergütung aus

  • LAG Köln, 07.01.2015 - 11 Sa 605/14

    Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsverhältnisses für die Mitarbeit an

  • LAG Köln, 04.03.2015 - 11 Sa 752/14

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Vergütung aus

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2017 - 7 Sa 1954/16

    Befristung - vorübergehender Bedarf - tariflicher Ausschluss sachgrundloser

  • LAG Hessen, 23.01.2017 - 16 Sa 703/16

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen vorübergehenden betrieblichen Bedarfs

  • LAG Köln, 09.11.2016 - 11 Sa 155/16

    Befristung; Mehrbedarf; Vertretung; Aufgabenpool

  • ArbG Dortmund, 05.02.2019 - 5 Ca 3175/18

    Arbeitsvertragsbefristung wegen vorübergehenden Mehrbedarfs

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