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   BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94   

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BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94 (https://dejure.org/1995,462)
BAG, Entscheidung vom 26.04.1995 - 7 AZR 936/94 (https://dejure.org/1995,462)
BAG, Entscheidung vom 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 (https://dejure.org/1995,462)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Definition der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses - Definition des befristeten Arbeitsvertrages

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und befristeter Arbeitsvertrag

  • RA Hensche
  • hensche.de

    Arbeitsvertrag, Einstellungsanspruch, Befristung, Zeitvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 91, § 93; BGB § 249, § 620
    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und befristeter Arbeitsvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 249, 620; AFG §§ 91, 93
    Befristetes Arbeitsverhältnis: Zuweisung im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme als sachlicher Befristungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 87
  • BB 1995, 1963
  • DB 1995, 2374
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwerbehinderten und schwangeren

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß dem Arbeitgeber die Berufung auf eine an sich wirksame Befristung nicht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 226 BGB oder bei einem Verstoß gegen die guten Sitten verwehrt ist (BAG Urteil vom 12. Oktober 1960, aaO), sondern auch, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers damit rechnen konnte, im Anschluß an den Zeitvertrag weiterbeschäftigt zu werden (BAG Urteile vom 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 - AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; 28. November 1963 - 2 AZR 140/62 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985).

    Dafür genügt jedoch nicht, daß der Arbeitnehmer subjektiv erwartet, der Arbeitgeber werde ihn nach Fristablauf schon weiterbeschäftigen, soweit die für die Befristung maßgeblichen sachlichen Gründe bis dahin bedeutungslos geworden sind (BAG Urteil vom 16. März 1989, aaO, zu II 3 c der Gründe; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 620 BGB Rz 220).

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine auf den gesonderten Streitgegenstand des Weiterbeschäftigungsanspruchs bezogene Revisionsbegründung entbehrlich, wenn der Arbeitgeber darlegt, aus welchen Gründen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts zur Unwirksamkeit der Befristung unrichtig sein soll (BAG Urteile vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB, zu B I 1 der Gründe).

    Denn nur für diesen Fall überwiegt ein arbeitsvertraglicher Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers schützenswerte Interessen des Arbeitgebers (BAG Urteil vom 13. Juni 1985, aaO, zu B II 5 der Gründe).

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94
    Fehlt es daran, liegt eine objektiv funktionswidrige und damit objektiv rechtsmißbräuchliche Vertragsgestaltung vor, mit der Folge, daß sich der Arbeitgeber auf die Befristung nicht berufen kann (BAG Urteil vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, st. Rechtspr.).

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß dem Arbeitgeber die Berufung auf eine an sich wirksame Befristung nicht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 226 BGB oder bei einem Verstoß gegen die guten Sitten verwehrt ist (BAG Urteil vom 12. Oktober 1960, aaO), sondern auch, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers damit rechnen konnte, im Anschluß an den Zeitvertrag weiterbeschäftigt zu werden (BAG Urteile vom 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 - AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; 28. November 1963 - 2 AZR 140/62 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985).

  • BAG, 14.09.1994 - 7 AZR 186/94

    Befristeter Arbeitsvertrag bei Gewährung eines Lohnkostenzuschusses nach dem AFG

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94
    Der Arbeitgeber ist weder verpflichtet, mit einem zugewiesenen Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag zu schließen noch durch die Inanspruchnahme öffentlich-rechtlicher Mittel die Voraussetzungen für die Fortführung des Arbeitsverhältnisses über einen wirksamen Befristungszeitraum hinaus zu schaffen (BAG Urteil vom 14. September 1994 - 7 AZR 186/94 - n.v.).
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94
    Im Rahmen arbeitsgerichtlicher Befristungskontrolle ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BAG Urteil vom 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - BAGE 49, 73, 79 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) bei mehreren unmittelbar aufeinander folgenden Arbeitsverhältnissen nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen.
  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 170/91

    Befristung für die Dauer eines Einarbeitungszuschusses

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94
    Zweck der §§ 91 ff. AFG ist die zumindest zeitweise Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und die Eröffnung wenigstens vorübergehender Beschäftigungsmöglichkeiten für zumeist leistungsschwächere Arbeitnehmer (BAG Urteil vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 170/91 - AP Nr. 145 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 31.01.1990 - 7 AZR 125/89

    Befristeter Drittmittelvertrag nach Hochschulrahmengesetz

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94
    Denn durch den vorbehaltlosen Abschluß eines weiteren befristeten Vertrages stellen die Parteien ihr Arbeitsverhältnis auf eine neue Rechtsgrundlage, die künftig für ihre Vertragsbeziehungen maßgeblich sein soll (BAG Urteil vom 31. Januar 1990 - 7 AZR 125/89 - BAGE 65, 16 ff.).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine auf den gesonderten Streitgegenstand des Weiterbeschäftigungsanspruchs bezogene Revisionsbegründung entbehrlich, wenn der Arbeitgeber darlegt, aus welchen Gründen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts zur Unwirksamkeit der Befristung unrichtig sein soll (BAG Urteile vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94
    In diesem Zusammenhang wird das Landesarbeitsgericht zu prüfen haben, inwieweit sich die Personalabteilung der Beklagten die Äußerungen der Dienstvorgesetzten des Klägers zurechnen lassen muß (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - DB 1994, 2502 [BAG 20.07.1994 - 5 AZR 627/93]).
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94
    Zugleich enthält sie gegenüber dem Maßnahmeträger die Feststellung, daß der zugewiesene Arbeitnehmer die persönlichen Förderungsvoraussetzungen nach dem AFG erfüllt und der Arbeitgeber deshalb im Rahmen des sozialrechtlichen Leistungsverhältnisses zur Bundesanstalt berechtigt ist, diesen Arbeitnehmer zu beschäftigen (BAG Urteil vom 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 03.12.1982 - 7 AZR 622/80

    Befristung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 91 ff. AFG

  • BAG, 13.12.1962 - 2 AZR 38/62

    Anschlussvertrag an Probearbeitsverhältnis - Ferienmonat Gehalt

  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 651/93

    Befristete Arbeitsverträge; Mitbestimmung des Personalrats

  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 24/84

    Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - Ablehnung des Förderungsantrags -

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

    Der Arbeitgeber sei dann durch Verschulden beim Vertragsschluss zum Schadensersatz und damit zum Abschluss eines weiteren Arbeitsvertrags verpflichtet (vgl. etwa BAG 20. Januar 1999 - 7 AZR 93/98 - zu II 3 der Gründe; 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - zu II 2 der Gründe, AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144) .
  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 513/07

    Vertragsverlängerung - Gleichbehandlung

    Dies könnte lediglich einen Anspruch der Klägerin auf Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrags begründen (vgl. hierzu etwa BAG 25. April 2001 - 7 AZR 113/00 - EzA BGB § 620 Nr. 177; 20. Januar 1999 - 7 AZR 93/98 - 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4), den sie mit dem Klageantrag zu 2 geltend macht.

    Dann sei der Arbeitgeber nach Maßgabe des Verschuldens bei Vertragsschluss zum Schadensersatz und damit zum Abschluss eines weiteren Arbeitsvertrags verpflichtet (vgl. etwa BAG 20. Januar 1999 - 7 AZR 93/98 -, zu II 3 der Gründe; 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144, zu II 2 der Gründe; 29. Januar 1987 - 2 AZR 109/86 - AP BGB § 620 Saisonarbeit Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 87, zu C III 2 der Gründe; 15. März 1984 - 2 AZR 24/83 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 2 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 2, zu I 2 a der Gründe).

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 250/04

    Zweckbefristung; ABM-Vertrag

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Befristungsrecht vor In-Kraft-T reten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes war zur Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags eine Rechtfertigung erforderlich, wenn dem Arbeitnehmer durch die Befristung der ihm ansonsten zustehende gesetzliche Kündigungsschutz vorenthalten wurde (vgl. etwa 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144, zu I 2 der Gründe).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags sachlich gerechtfertigt, wenn ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gemäß §§ 260 ff. SGB III (bis 31. Dezember 1997: §§ 91 ff. AFG) zugewiesen ist und die vereinbarte Vertragsdauer mit der Dauer der Zuweisung übereinstimmt (14. September 1994 - 7 AZR 186/94 -, zu B I 2 a der Gründe; 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu II 3 a der Gründe; 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144, zu I 2 a der Gründe; 20. Dezember 1995 - 7 AZR 194/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 177 = EzA BGB § 620 Nr. 136, zu I 1 der Gründe; 2. Dezember 1998 - 7 AZR 508/97 - AP BGB § 625 Nr. 8 = EzA BGB § 625 Nr. 4, zu 3 der Gründe).

    Der Arbeitgeber ist weder verpflichtet, mit einem zugewiesenen Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag zu schließen, noch durch die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel die Voraussetzungen für die Fortführung des Arbeitsverhältnisses über den Befristungszeitraum hinaus zu schaffen (BAG 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144, zu I 2 b der Gründe).

    Sie führt nicht zur Unwirksamkeit der Befristung und begründet keinen Anspruch der Klägerin auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags (vgl. BAG 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144, zu I 2 b der Gründe).

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Arbeitgeber durch sein Verhalten bei Vertragsschluss oder während der Vertragslaufzeit einen entsprechenden Vertrauenstatbestand geschaffen hat (26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144, zu II 2 der Gründe; 24. April 1996 - 7 AZR 719/95 - BAGE 83, 60 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 180 = EzA BGB § 620 Nr. 140, zu I 5 der Gründe; 24. Oktober 2001 - 7 AZR 620/00 - BAGE 99, 223 = AP HRG § 57 c Nr. 9 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 31, zu B I 4 a der Gründe).

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 749/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Es kann dahinstehen, ob der Kläger auf Grund der Erklärungen oder des Verhaltens der E Kundenservice GmbH oder ihrer Rechtsvorgängerin darauf vertrauen durfte, nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit am 31. August 2002 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden und ob ein derartiges vertrauensbegründendes Verhalten des Arbeitgebers dazu führt, dass die Berufung des Arbeitgebers auf die Befristung rechtsmissbräuchlich und die Befristung deshalb unwirksam ist (BAG 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 - BAGE 14, 11 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 24; 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 -BAGE 15, 132 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 26 = EzA BGB § 620 Nr. 5, zu 3 der Gründe; 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 8 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 7, zu II 3 a, b und c der Gründe) oder ob der Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags erwirbt, der mit einer Leistungsklage auf Abgabe einer Willenserklärung geltend zu machen ist (vgl. hierzu BAG 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144, zu II 2 der Gründe; 20. Januar 1999 - 7 AZR 93/98 -).
  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 768/07

    Befristung - Vertretung - ergänzende Vertragsauslegung

    Ein Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrags ist mit einer Leistungsklage auf Abgabe einer Willenserklärung geltend zu machen (vgl. hierzu BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 81/06 - Rn. 17; 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - zu II 2 der Gründe, AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144), die von der Klägerin aber nicht erhoben worden ist.
  • BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/96

    ABM-Kräfte haben keinen Anspruch auf vollen Tariflohn

    Der Zweck der §§ 91 ff. AFG ist also die zumindest zeitweilige Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und die Eröffnung wenigstens vorübergehender Beschäftigungsmöglichkeiten für - oft leistungsschwächere - Arbeitnehmer (BAG Urteile vom 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP Nr. 4 zu § 91 AFG ; vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 170/91 - AP Nr. 145 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit ABM-Kräften u.a. mit der Begründung für zulässig gehalten, für die Einstellung derartiger Arbeitnehmer sei die Zusage eines erheblichen Kostenanteils durch die Arbeitsverwaltung ausschlaggebend, und der Arbeitgeber hätte ohne diese Zusage entweder keinen oder jedenfalls nur einen leistungsfähigeren Arbeitnehmer eingestellt (BAGE 55, 338, 343 = AP Nr. 114 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 170/91 - AP Nr. 145 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP Nr. 4 zu § 91 AFG ).

  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 719/95

    Befristung wegen programmgestaltender Tätigkeit

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß dem Arbeitgeber die Berufung auf eine an sich wirksame Befristung nicht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 226 BGB oder bei einem Verstoß gegen die guten Sitten verwehrt ist (BAG Großer Senat Beschluß vom 12. Oktober 1960, BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu D 2 der Gründe; BAG Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP Nr. 4 zu § 91 AFG, zu II 2 der Gründe), sondern auch, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers damit rechnen konnte, im Anschluß an den Zeitvertrag weiterbeschäftigt zu werden (BAG Urteil vom 26. April 1995, aaO; BAG Urteil vom 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985, zu II 3 der Gründe).

    Zur Entstehung eines Vertrauensschutzes genügt es nicht, daß der Arbeitnehmer subjektiv erwartet, der Arbeitgeber werde ihn nach Fristablauf weiterbeschäftigen, soweit die für die Befristung maßgeblichen sachlichen Gründe bis dahin bedeutungslos geworden sind (BAG Urteil vom 16. März 1989, aaO, zu II 3 c der Gründe; BAG Urteil vom 26. April 1995, aaO, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 308/97

    Befristeter Arbeitsvertrag; Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Im übrigen übersieht die Beklagte, daß bei der von ihr begehrten Rechtsfolge der Sachgrund der Befristung in Form einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der gewählten Befristungsdauer widersprechen würde und aus diesem Grund die einjährige Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht sachlich rechtfertigen könnte (vgl. BAG Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP Nr. 4 zu § 91 AFG, m.w.N.).
  • BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 662/95

    Arbeitsverhältnis: neues befristetes Arbeitsverhältnis bei vorhandener Arbeit

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist zwar anerkannt, daß dem Arbeitgeber die Berufung auf eine an sich wirksame Befristung nicht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 620 BGB oder bei einem Verstoß gegen die guten Sitten verwehrt ist (BAG Großer Senat Beschluß vom 12. Oktober 1960, BAGE 10, 65, 75 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu D 2 der Gründe; BAG Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP Nr. 4 zu § 91 AFG, zu II 2 der Gründe), sondern auch, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers damit rechnen konnte, im Anschluß an den Zeitvertrag weiterbeschäftigt zu werden (BAG Urteil vom 26. April 1995, a.a.O.; BAG Urteil vom 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985, zu II 3 der Gründe).

    Zur Entstehung eines Vertrauensschutzes genügt es nicht, daß der Arbeitnehmer subjektiv erwartet, der Arbeitgeber werde ihn weiterbeschäftigen, soweit die für die Befristung maßgeblichen sachlichen Gründe bis dahin bedeutungslos geworden sind (BAG Urteil vom 16. März 1989, a.a.O., zu II 3 c der Gründe; BAG Urteil vom 26. April 1995, a.a.O., zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 658/07

    Vorarbeiterzulage - erwerbsfähige Hilfebedürftige

    Der Zweck der §§ 14 ff. SGB II ist die zumindest zeitweilige Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und die Eröffnung wenigstens vorübergehender Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer (zu §§ 91 ff. AFG BAG 18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - BAGE 86, 136; 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144).
  • BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 283/01

    Befristung und tarifliche Befristungsgrundform - MTA

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2008 - 9 Sa 145/08

    Keine rechtsmissbräuchliche Berufung auf eine Befristung

  • BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 194/95

    Befristeter Arbeitsvertrag - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Trägerwechsel bei

  • LAG Hessen, 04.11.2005 - 3 Sa 1993/04

    Befristung - Vertrauenstatbestand - Anscheinsvollmacht

  • LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Selbstbindung des Arbeitgebers - Anspruch auf

  • LAG Hamm, 07.12.2004 - 19 Sa 1529/04

    Befristungsverlängerung wird jedenfalls nicht durch eine nachfolgende

  • LAG Sachsen, 10.12.2003 - 2 Sa 240/03

    Entfristungsklage, ABM und SAM als Befristungsgrund, Vertrauen auf Entfristung,

  • LAG Köln, 13.09.1995 - 2 Sa 568/95

    Arbeitsverhältnis: Befristung eines Arbeitsvertrages wegen Erziehungsurlaubs

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 751/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.2022 - 1 Sa 39/21

    Aussetzung wegen eines Vorabentscheidungsersuchens

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 81/06

    Befristung des Arbeitsvertrags mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter

  • LAG Köln, 19.11.1999 - 11 Sa 975/99

    Arbeitsverhältnis - Befristung - Vertrauenstatbestand

  • LAG Köln, 18.12.2009 - 11 Sa 1190/05

    Befristeter Arbeitsvertrag einer Projektassistentin in einem

  • LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 Sa 10/96

    Arbeitsverhältnis: Befristung - frei werdende Haushaltsmittel

  • LAG Hamburg, 26.07.2002 - 6 Sa 22/02

    Fortbestand eines zunächst befristeten Arbeitsverhältnisses; Vertretung eines

  • BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 93/98
  • LAG Niedersachsen, 19.07.2000 - 16a Sa 581/00

    Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Befristung innerhalb von drei Wochen nach

  • LAG Hessen, 18.01.2001 - 12 Sa 2013/99

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Zeitlich begrenzte

  • LAG München, 18.07.2002 - 2 Sa 931/01

    Rechtfertigung einer Befristungsvereinbarung von Arbeitsverträgen; Abbedingung

  • LAG Berlin, 05.11.1997 - 18 Sa 56/97

    Anwendbarkeit der Klagefrist; Wirksamkeit einer Vertragsbefristung; Keine

  • LAG Berlin, 02.02.1998 - 9 Sa 132/97

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Sozialhilfe - Hilfe zur Arbeit

  • LAG Hamm, 17.04.2013 - 5 Sa 1673/12

    Pädagogische Einführung in den Schuldienst nach BASS 20-11 Nr.5 - keine Anwendung

  • LAG Hessen, 18.01.2001 - 12 Sa 2045/99

    Verwirkung des Rechts einer Berufung auf Fristablauf eines Arbeitsverhältnisses

  • LAG Hessen, 28.05.2014 - 19 Sa 1357/13

    Wirksame sachgrundlose Befristung

  • BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 284/01

    Voraussetzungen eines befristeten Arbeitsvertrags - Tarifliche

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - 8 Sa 550/00

    Befristung; Hochschule; wissenschaftlicher Assistent; Fortsetzungsanspruch

  • LAG Hessen, 21.04.1999 - 2 Sa 1078/98

    Wirksamkeit einer Befristungsabrede; Einigung über Befristungsgrundform;

  • LAG Hamm, 07.07.2000 - 5 Sa 1709/99

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung;

  • LAG Köln, 29.01.1997 - 2 (1) Sa 1085/96

    Befristung eines Vertrages wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten von

  • SG Osnabrück, 18.03.2008 - S 16 AL 271/07
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