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   BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 95/06   

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https://dejure.org/2007,942
BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 95/06 (https://dejure.org/2007,942)
BAG, Entscheidung vom 14.02.2007 - 7 AZR 95/06 (https://dejure.org/2007,942)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 (https://dejure.org/2007,942)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Überprüfbarkeit von Befristungen bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen; Gerichtliche Befristungskontrolle einer im ersten Vertrag vereinbarten Befristung im Falle des Abschlusses eines weiteren befristeten Arbeitsvertrags für die ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Maßregelungsverbot bei befristeten Anschlussverträgen

  • Judicialis

    TzBfG § 17; ; BGB § 242; ; BGB § 612a

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kettenbefristung: Begrenzte gerichtliche Befristungskontrolle ? Erweiterung der Kontrolle durch Vereinbarung eines Vorbehalts ? Keine unzulässige Maßregelung bei Verweigerung einer derartigen Vereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 17; BGB § 242 § 612a
    Befristungsrecht - Befristeter Arbeitsvertrag; Vorbehalt; Maßregelung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Maßregelungsverbot - Vorbehaltloser Abschluss eines befristeten Anschlussvertrag

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Maßregelungsverbot - Vorbehaltloser Abschluss eines befristeten Anschlussvertrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Maßregelungsverbot - Vorbehaltloser Abschluss eines befristeten Anschlussvertrags - Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf gerichtliche Kontrolle früherer befristeter Verträge ohne ausdrücklich vereinbarten Vorbehalt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.2.2007)

    Mehrfach-Befristungen // Arbeitgeber muss keine Unterschrift mit Vorbehalt akzeptieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 121, 247
  • NJW 2007, 2139 (Ls.)
  • MDR 2007, 889
  • NZA 2007, 803
  • NJ 2007, 334
  • BB 2007, 1118
  • DB 2007, 1311
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

    Sie ist revisionsrechtlich nur darauf überprüfbar, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB richtig angewandt, allgemeine Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder für die Auslegung wesentliche Umstände außer Acht gelassen wurden (vgl. für die st. Rspr. BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 - Rn. 18, BAGE 121, 247) .

    Die Norm erfasst einen Sonderfall der Sittenwidrigkeit (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 - Rn. 21 mwN, BAGE 121, 247; 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - zu B III 2 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2) .

    Diese Entscheidung soll er ohne Furcht vor wirtschaftlichen oder sonstigen Repressalien des Arbeitgebers treffen können (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 - Rn. 21, BAGE 121, 247; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu B II 2 b ee (1) der Gründe, BAGE 113, 327) .

    Eine Benachteiligung iSv. § 612a BGB kann aber auch darin bestehen, dass dem Arbeitnehmer Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, die entsprechende Rechte nicht ausgeübt haben (vgl. für die st. Rspr. BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 - Rn. 21 mwN, BAGE 121, 247; siehe auch 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 28, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 211 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 22; 18. September 2007 - 3 AZR 639/06 - Rn. 27, BAGE 124, 71; 31. Mai 2005 - 1 AZR 254/04 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 115, 68) .

    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet (vgl. etwa BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 28, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 211 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 22; 18. September 2007 - 3 AZR 639/06 - Rn. 27, BAGE 124, 71; 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 - Rn. 22 mwN, BAGE 121, 247; 6. November 2003 - 2 AZR 690/02 - zu B II 2 a der Gründe mwN, BAGE 108, 269) .

    Das in § 612a BGB zum Ausdruck kommende Unwerturteil ist in diesem Fall nicht gerechtfertigt, auch wenn sich aus dem Verhalten des Arbeitgebers Nachteile für den Arbeitnehmer ergeben (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 - Rn. 22, BAGE 121, 247) .

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

    Der Vorbehalt müsse vielmehr - ausdrücklich oder konkludent - vertraglich vereinbart sein (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 - Rn. 15 mwN, BAGE 121, 247) .

    Dieser ist vom Gericht der Tatsacheninstanz durch Auslegung der bei Abschluss des Folgevertrags abgegebenen ausdrücklichen und konkludenten Erklärungen der Parteien zu ermitteln (vgl. bezogen auf die "Vorbehalts"-Vereinbarung: BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 - Rn. 15 mwN, BAGE 121, 247) .

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschluss an Ausbildung

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur die in dem zuletzt abgeschlossenen Arbeitsvertrag vereinbarte Befristung der gerichtlichen Kontrolle unterliegt (st. Rspr. seit BAG 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - BAGE 49, 73 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 97 = EzA BGB § 620 Nr. 76, zu II der Gründe; vgl. auch BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 - EzA BGB 2002 § 620 Nr. 12, zu II 1 der Gründe mwN).
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