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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 7 B 10102/12.OVG   

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https://dejure.org/2012,1249
OVG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 7 B 10102/12.OVG (https://dejure.org/2012,1249)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.01.2012 - 7 B 10102/12.OVG (https://dejure.org/2012,1249)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - 7 B 10102/12.OVG (https://dejure.org/2012,1249)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 8 Abs 1 GG, § 15 Abs 1 VersammlG, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO
    Vorläufiger Rechtsschutz wegen Verlegung einer am 27. Januar (Gedenktag für Opfer des Nationalsozialismus) geplanten Versammlung der NPD

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Verlegung einer Versammlung wegen einer Gefahr für die öffentliche Ordnung (hier: Verlegung einer Versammlung der NPD zur Euro- und Finanzkrise vom 27. auf den 28. Januar)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 5; VersG § 15 Abs. 1
    Zeitliche Verlegung einer Versammlung wegen einer Gefahr für die öffentliche Ordnung (hier: Verlegung einer Versammlung der NPD zur Euro- und Finanzkrise vom 27. auf den 28. Januar)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 405
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 7 B 10102/12
    So kann die öffentliche Ordnung verletzt sein, wenn Rechtsextremisten einen Aufzug an einem speziell der Erinnerung an das Unrecht des Nationalsozialismus und den Holocaust dienenden Tag so durchführen, dass von seiner Art und Weise Provokationen ausgehen, die das sittliche Empfinden der Bürger erheblich beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 111, 147; BVerfG, NJW 2001, 1409; vgl. auch Beschluss des Senats vom 9. November 2011 - 7 B 11298/11.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).

    Einen solchen Fall hat das Bundesverfassungsgericht angenommen bei der Durchführung eines Aufzugs aus dem Umfeld rechtsextremer "Kameradschaften" an einem 27. Januar (vgl. BVerfG, NJW 2001, 1409).

    Die Abwägung, ob und inwieweit gegenläufige Interessen die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit rechtfertigen, obliegt der Versammlungsbehörde und den mit der rechtlichen Überprüfung befassten Gerichten (vgl. BVerfG, NJW 2001, 1409).

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 7 B 10102/12
    So kann die öffentliche Ordnung verletzt sein, wenn Rechtsextremisten einen Aufzug an einem speziell der Erinnerung an das Unrecht des Nationalsozialismus und den Holocaust dienenden Tag so durchführen, dass von seiner Art und Weise Provokationen ausgehen, die das sittliche Empfinden der Bürger erheblich beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 111, 147; BVerfG, NJW 2001, 1409; vgl. auch Beschluss des Senats vom 9. November 2011 - 7 B 11298/11.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • VGH Bayern, 06.05.2005 - 24 CS 05.1160

    Versammlung am 8. Mai 2005 auf dem Marienplatz in München

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 7 B 10102/12
    Ist Ziel der Versammlung, auf die besondere Bedeutung des angemeldeten Tages hinzuweisen, kommt die Verlegung der Versammlung auch nur um einen Tag einem Verbot gleich, weil die Versammlung letztlich ihres wesentlichen Inhalts und ihrer zentralen Zielsetzung beraubt wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. Mai 2005 - 24 CS 05.1160 -, juris, Rn. 15).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 7 B 10102/12
    Die Versammlungsbehörde war auch aufgrund des aus Art. 8 Abs. 1 GG abzuleitenden Selbstbestimmungsrechts des Veranstalters über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung (vgl. BVerfGE 69, 315 [343]) an der Anordnung der Auflage nicht gehindert.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2012 - 7 A 10821/12

    Keine Demonstration der NPD am 27. Januar 2012

    Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes blieb ohne Erfolg (vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27. Januar 2012 - 1 L 79/12.TR - und Beschluss des Senats vom 27. Januar 2012 - 7 B 10102/12.OVG -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze und die vorgelegten Behördenakten sowie die Gerichtsakten 1 L 1440/11.TR (7 B 11298/11.OVG) und 1 L 79/12.TR (7 B 10102/12.OVG) verwiesen, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.

    Ihre zeitliche Verlegung kommt nach alledem einem Verbot nicht gleich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 1 BvQ 4/12 -, juris, Rn. 10; Beschluss des Senats vom 27. Januar 2012 - 7 B 10102/12.OVG -, juris, Rn. 8 f.).

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