Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1994 - 7 B 10161/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1311
OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1994 - 7 B 10161/94 (https://dejure.org/1994,1311)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.03.1994 - 7 B 10161/94 (https://dejure.org/1994,1311)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. März 1994 - 7 B 10161/94 (https://dejure.org/1994,1311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • archive.org

    Doppelbegutachtung bei charakterlichen Mängel stellen keinen Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit dar - Formale Anforderungen an Aufforderungsschreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eignung; Führen; Fahrzeug; Zweifel; Punkte; Punktsystem; Untersuchung; Straftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 4; StVZO § 15b

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2436
  • NVwZ 1994, 1134 (Ls.)
  • NZV 1995, 42
  • DVBl 1994, 1207
  • DÖV 1994, 922
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 26.11.1993 - 2 TH 2033/93

    Fahrerlaubnisentziehung - Beibringung eines Doppelgutachtens

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1994 - 7 B 10161/94
    Der Senat folgt daher der von der Beklagten mit der Beschwerdebegründung zitierten Entscheidung des VGH Kassel (Beschluß vom 26. November 1993, 2 TH 2033/93), wonach eine unverhältnismäßige Doppelbegutachtung nur angenommen werden kann, wenn von vornherein - so gut wie - feststeht, daß die festgestellten Eignungsmängel ihre Ursachen entweder nur im medizinischen oder nur im psychologischen Bereich haben können.
  • OVG Bremen, 21.10.1969 - I BA 37/69

    Tauglichkeit; Führen eines Fahrzeugs; Exhibitionismus

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1994 - 7 B 10161/94
    Dafür reicht es nach der Auffassung des Senats nicht aus, daß ein Pkw als Mittel zur Straftat benutzt worden ist (a.A. die wohl veraltete und überholte Rechtsprechung des BVerwG, E 11, 334; vgl. dazu auch Himmelreich/Henschel, Fahrverbot und Führerscheinentzug Band 1 Rdnr. 24 mit Hinweis auf BVerwG VM 81, 50; einschränkend auch OVG Bremen, DAR 70, 82, 83).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1994 - 7 B 10161/94
    Nicht erst seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1993, 2365 f.) ist die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte im übrigen davon ausgegangen, daß bei der Prüfung, ob die Anordnung zu Recht ergangen ist, auch zu berücksichtigen ist, ob sie ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel ist, gerade die konkret aufgetauchten Zweifel an der Fahreignung aufzuklären (vgl. BVerwGE 65, 157, 162).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 71.85

    Fahrerlaubnis - Gutachten - Mehrfachtätern

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1994 - 7 B 10161/94
    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Verwaltungsgericht zugrunde gelegt, daß sich nach ständiger Rechtsprechung als im Sinne der §§ 4 Straßenverkehrsgesetz - StVG -, 15b Abs. 2 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung - StVZO - ungeeignet erweist, wer sich weigert, einer zu Recht von der Verkehrsbehörde zur Klärung von Eignungszweifeln angeordneten Begutachtung zu unterziehen (vgl. BVerwG, NJW 1988, 1042).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1994 - 7 B 10161/94
    Nicht erst seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1993, 2365 f.) ist die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte im übrigen davon ausgegangen, daß bei der Prüfung, ob die Anordnung zu Recht ergangen ist, auch zu berücksichtigen ist, ob sie ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel ist, gerade die konkret aufgetauchten Zweifel an der Fahreignung aufzuklären (vgl. BVerwGE 65, 157, 162).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Maßstab für die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis ist demgemäß die in die Zukunft gerichtete Beurteilung der Gefährlichkeit des Kraftfahrers für den öffentlichen Straßenverkehr (BVerwG aaO; im gleichen Sinne zur Zuverlässigkeit i.S. von § 29 d LuftVG: BVerwG, Urt. vom 15. Juli 2004 - 3 C 33/03 - DÖV 2005, 118; vgl. auch OVG Koblenz NJW 1994, 2436, 2437; NJW 2000, 2442, 2443; Halecker aaO S. 96 m.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 2 StVG Rdn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Aus der Tat muß vielmehr hervorgehen, daß sich der Täter gerade in seiner Eigenschaft als Kraftfahrer als unzuverlässig erweist (in diesem Sinne auch die neuere verwaltungsrechtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Koblenz NJW 1994, 2436, 2437; NJW 2000, 2442, 2443; Hentschel, Straßenverkehrsrecht aaO § 2 StVG Rdn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    In diesem Sinne hat etwa auch das OVG Koblenz mehrfach (NJW 1994, 2436, 2437; 2000, 2442, 2443) entschieden.
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und

    Aus der Tat muß vielmehr hervorgehen, daß sich der Täter gerade in seiner Eigenschaft als Kraftfahrer als unzuverlässig erweist (in diesem Sinne auch die neuere verwaltungsrechtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Koblenz NJW 1994, 2436, 2437; NJW 2000, 2442, 2443; Hentschel, Straßenverkehrsrecht aaO § 2 StVG Rdn. 15 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.2000 - 7 A 11670/99

    Fahrerlaubnis und Führerschein

    Die diesbezügliche Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 3 FeV erfasst zwar nicht ausschließlich Verkehrsstraftaten, sondern auch allgemeine Straftaten, diese jedoch nur dann, wenn sich aus ihnen Anhaltspunkte dafür ergeben, der Betreffende werde sich im Straßenverkehr nicht ordnungsgemäß verhalten (so bereits: Beschluss des Senats vom 16. März 1994 - 7 B 10161/94.OVG -).
  • BGH, 13.05.2004 - 1 ARs 31/03

    Anfrageverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit; spezifischer

    Weder der Anfragebeschluß noch der dort zitierte Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Koblenz in NJW 1994, 2436, 2437 verhalten sich aber dazu, weshalb die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts etwa überholt oder gar aufgegeben sein sollte.
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 175/03

    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur strafgerichtlichen Entziehung der

    Aus der Tat muß vielmehr hervorgehen, daß sich der Täter gerade in seiner Eigenschaft als Kraftfahrer als unzuverlässig erweist (in diesem Sinne auch die neuere verwaltungsrechtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Koblenz NJW 1994, 2436, 2437; NJW 2000, 2442, 2443; Hentschel, Straßenverkehrsrecht aaO § 2 StVG Rdn. 15 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 04.02.2016 - 3 L 25/16

    Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zwecks Fahreignungsüberprüfung bei Verkauf

    Dieses Begründungserfordernis nach § 11 Abs. 6 S. 2, 1. Halbs. FeV trägt dem Umstand Rechnung, dass für den Betroffenen erkennbar sein muss, was der Anlass für die angeordnete Untersuchung ist und ob die in ihr verlautbarten Gründe die behördlichen Bedenken an der Kraftfahreignung zu rechtfertigen vermögen, weil er nur auf der Grundlage dieser Information sachgerecht einschätzen kann, ob er sich trotz der mit einer Untersuchung verbundenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts und der Kostenbelastung der Begutachtung stellen oder die mit der Verweigerung der Begutachtung verbundenen Risiken eingehen möchte (OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - 16 B 749/07 -, juris; OVG RP, Beschluss vom 16. März 1994 - 7 B 10161/94 -, NJW 1994, 2436).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.1999 - 7 B 11398/99

    Zur Verweigerung der Mitwirkung bei Fahreignungsgutachten bei Besitz von geringen

    Schon für die alte Rechtslage hat der Senat zu der Art und Weise, wie die Anordnung der Beibringung eines Gutachtens zu erfolgen hat, Folgendes, ausgeführt (vgl. Urteil vom 4. Juni 1991, 7. A 12729/90.OVG; Beschluss vom 16..,März 1994, NJW 94, 2436):.
  • VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.1891

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung

    Dabei muss aufgezeigt werden, inwieweit sich aus der Straftat Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Betreffende sich auch im Straßenverkehr nicht ordnungsgemäß verhalten wird (OVG RhPf vom 16.3.1994 NJW 1994, 2436).
  • VG Frankfurt/Main, 15.07.2004 - 6 E 2139/03

    Fahrerlaubnis; Medizinisch-psychologische Untersuchung; Straffälligkeit

  • VG München, 10.05.2005 - M 6a S7 05.875

    Verwaltungsprozessrecht: Abänderung eines Eilbeschlusses von Amts wegen

  • VG Neustadt, 11.10.1999 - 9 L 2398/99
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht