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   BVerwG, 12.09.1969 - VII B 102.69   

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https://dejure.org/1969,1214
BVerwG, 12.09.1969 - VII B 102.69 (https://dejure.org/1969,1214)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1969 - VII B 102.69 (https://dejure.org/1969,1214)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1969 - VII B 102.69 (https://dejure.org/1969,1214)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.10.1955 - I C 133.54

    Bindung der Verwaltungsbehörde an die Entscheidung eines Strafrichters über die

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1969 - VII B 102.69
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 2, 264 ist damit überholt.
  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 39.59
    Auszug aus BVerwG, 12.09.1969 - VII B 102.69
    Weiterhin anwendbar und auch bestätigt durch das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Verwaltungsbehörde bei der Entziehung, der Fahrerlaubnis nur an das gebunden ist, was das Strafgericht in seinem schriftlichen Urteil ausdrücklich ausgeführt hat (BVerwGE 11, 272).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Deshalb ist die Verwaltungsbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung auch nur dann gebunden, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als der Strafrichter auszugehen hat (BVerwGE 11, 272; Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG 7 C 42.64 - sowie Beschlüsse vom 12. September 1969 - BVerwG 7 B 102.69 - und 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21, 30 und 55; ferner Beschluß vom 11. Januar 1988 - BVerwG 7 B 242.87 - NZV 1988, 37).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2016 - 3 L 204/15

    Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils bei Entziehung der

    Danach ist die Verwaltungsbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung nur dann gebunden ist, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als der Strafrichter auszugehen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1960 - VII C 39.59 -, BVerwGE 11, 272; Urteil vom 18. Juni 1965 - 7 C 42.64 - sowie Beschlüsse vom 12. September 1969 - 7 B 102.69 - und 1. Februar 1979 - 7 B 2.79 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21, 30 und 55; ferner Beschluss vom 11. Januar 1988 - BVerwG 7 B 242.87 - NZV 1988, 37; Beschluss vom 15. Juli 1988 - 7 C 46/87 -, juris) .
  • BVerwG, 14.09.1972 - VII B 56.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Die Frage bedarf keiner Klärung durch eine Revisionsentscheidung, weil sich, wie der Senat in dem Beschluß vom 12. September 1969 - BVerwG VII B 102.69 (Buchholz 442.10, § 4 StVG Nr. 30) - ausgeführt hat, ihre Beantwortung aus der Neuregelung durch das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. November 1964 (BGBl. I S. 921) und aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in zweifelsfreier, nicht mehr klärungsbedürftiger Weise ergibt.
  • BVerwG, 18.11.1977 - 7 CB 49.76

    Bindung an das Unterlassen der Entziehung einer Fahrerlaubnis durch die mit den

    Von allem anderen abgesehen besteht, wie der Beklagte zutreffend bemerkt hat, eine Bindung bereits nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 3 StVG nur an den Inhalt des Urteils, also an das, was in den schriftlichen Gründen seinen Niederschlag gefunden hat; das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1960 in BVerwGE 11, 272; Urteil vom 13. November 1964 - BVerwG VII C 50.63 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 18; Beschluß vom 12. September 1969 - BVerwG VII B 102.69 - in Buchholz a.a.O. Nr. 30).
  • VG Freiburg, 10.12.1974 - VS. IV 102/74

    Anforderungen an die Bgründung des öffentlichen Interesses an der Anordnung der

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