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OVG Rheinland-Pfalz, 27.03.1992 - 7 B 10321/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 17.01.1992 - 6 L 3668/91
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.03.1992 - 7 B 10321/92
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.03.1992 - 7 B 10321/92
Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nähert sich in den übrigen Fällen demgemäß auch im Fall der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis unter der Annahme bedingter Eignung dem Normalfall der Beweislastverteilung (zu diesem vgl. BVerwG, NJW 1982, 2885 sowie NJW 1989, 116, 117; vgl. auch Beschluß des Senats vom 21. Februar 1992 - 7 B 10146/982 -) an, wobei nämlich im Grundsatz der Behörde die Darlegung und der Beweis für die Nichteignung des Kraftfahrers obliegt.
- VG Neustadt, 12.06.2003 - 3 L 1381/03 Hat sie aber trotz Vorliegen eines solchen Gutachtens die Fahrerlaubnis wenn auch unter Auflagen wiedererteilt, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 27. März 1992 7 B 10321/92.OVG , ZfSch 1993, 143; ESOVG-RP) Folgendes zu beachten:.
- VG Neustadt, 10.06.2003 - 3 L 1366/03 Hat sie aber trotz Vorliegen eines solchen Gutachtens die Fahrerlaubnis - wenn auch unter Auflagen - wiedererteilt, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 27. März 1992 - 7 B 10321/92.OVG -, ZfSch 1993, 143; ESOVG-RP) Folgendes zu beachten:.
- VG Neustadt, 25.06.2009 - 3 L 539/09 ( OVG RP, Beschluss vom 27. März 1992 -7 B 10321/92.OVG -, zfs 1993, 143).
- VG Neustadt, 05.06.2003 - 3 L 1290/03
VG Neustadt v. 05.06.2003: Die Fahrerlaubnisbehörde, die dem Betroffenen einen …
Hat sie aber trotz Vorliegen eines solchen Gutachtens die Fahrerlaubnis - wenn auch unter Auflagen - wiedererteilt, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 27. März 1992 - 7 B 10321/92.OVG -, ZfSch 1993, 143; ESOVG-RP) Folgendes zu beachten:.