Rechtsprechung
   BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 104.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1745
BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 104.90 (https://dejure.org/1990,1745)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.1990 - 7 B 104.90 (https://dejure.org/1990,1745)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 1990 - 7 B 104.90 (https://dejure.org/1990,1745)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1745) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Nichtzulassung - Berufungsurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Begründung der Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 190
  • NVwZ 1991, 161 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.11.1967 - IV CB 87.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 104.90
    Der Hinweis im Berufungsurteil, die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 VwGO für eine Zulassung der Revision seien nicht erfüllt, genügt den Anforderungen an eine Begründung der Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, so bereits mit näherer Begründung Beschluß vom 13. Oktober 1967 - BVerwG 4 CB 87.66 -).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Hinweis im Berufungsurteil, die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 VwGO seien nicht erfüllt, den Anforderungen an eine Begründung der Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision genügt (so bereits mit näherer Begründung Beschluß vom 13. Oktober 1967 - BVerwG 4 CB 87.66).

  • BVerwG, 12.06.1989 - 7 B 123.88

    Gemeinderatsmitglied - Verschwiegenheitspflicht - Meinungsfreiheit

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 104.90
    Auch mit dem Vorbringen, das Berufungsgericht habe die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision nicht begründet, ist ein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht dargetan, weil nach dieser Vorschrift nur solche Verfahrensmängel gerügt werden können, die der Entscheidung des Berufungsgerichts zur Sache anhaften (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Juni 1989 - BVerwG 7 B 123.88 - Buchholz 415.1 Allgemeines Kommunalrecht Nr. 88).
  • BVerwG, 21.01.2019 - 6 B 120.18

    Leerung der Hosentaschen einer Person und Betrachtung der vorgezeigten

    Die Beschwerde verkennt, dass mit "Entscheidung" in § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO die gerichtliche Entscheidung in der Sache selbst und nicht die vom Berufungsgericht darüber hinaus zu treffenden Nebenentscheidungen gemeint sind (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 1989 - 7 B 123.88 - NVwZ 1989, 975 und vom 30. Juli 1990 - 7 B 104.90 - NJW 1991, 190).
  • BVerwG, 09.07.2014 - 9 B 63.13

    Kunsthalle; Umsatzsteuer; Bescheinigung; gleiche kulturelle Aufgabe; Museum;

    Der von der Klägerin als unzureichend beanstandete Hinweis im Berufungsurteil, die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 VwGO für eine Zulassung der Revision seien nicht erfüllt, genügt den Anforderungen an eine Begründung der Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 30. Juli 1990 - BVerwG 7 B 104.90 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 289 unter Hinweis auf Beschluss vom 13. Oktober 1967 - BVerwG 4 C 87.66 -).

    Im Übrigen wird hiermit ein Verfahrensmangel i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO schon deshalb nicht dargetan, weil nach dieser Vorschrift nur solche Verfahrensmängel gerügt werden können, die der Entscheidung des Berufungsgerichts zur Sache anhaften (Beschluss vom 30. Juli 1990 a.a.O. unter Hinweis auf Beschluss vom 12. Juni 1989 - BVerwG 7 B 123.88 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 88; Beschluss vom 15. Mai 2014 - BVerwG 9 B 57.13 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 B 10.23
    Verfahrensmängel des Verwaltungsgerichts können mit Blick auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO lediglich dann eine Revisionszulassung rechtfertigen, wenn sie in der Berufungsinstanz fortwirken (BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 1990 - 7 B 104.90 - NJW 1991, 190).
  • BVerwG, 16.04.2003 - 9 B 81.02

    Anforderungen an die Zuerkennung der Behördeneigenschaft - Grenzen für die

    16 Soweit sich diese Rügen auf entsprechende angebliche Verfahrensmängel im erstinstanzlichen Verfahren beziehen, kann ihnen im Rahmen von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nur Bedeutung zukommen, wenn diese Mängel in der Berufungsinstanz fortgewirkt haben (vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Juli 1990 BVerwG 7 B 104.90 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 289).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 3 B 20.12

    Landwirtschaft; Beihilfe; Flächenzahlung; beihilfefähige Fläche;

    Ein Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens erlaubt die Zulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts nur, soweit er in der Berufungsinstanz in einer Weise fortwirkt, die sich zugleich als Mangel des Berufungsverfahrens darstellt (vgl. Beschluss vom 30. Juli 1990 - BVerwG 7 B 104.90 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 289).
  • BVerwG, 02.10.2012 - 6 B 34.12

    Verlängerung der Frist für Wiederholungsprüfung um den Zeitraum der Elternzeit

    Etwaige Verfahrensmängel in Bezug auf die vorinstanzliche Entscheidung, die Revision nicht zuzulassen, können nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden, da auf ihnen das angefochtene Urteil nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO beruhen kann (vgl. Beschluss vom 30. Juli 1990 - BVerwG 7 B 104.90 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 289 S. 24).

    Ferner ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass - entgegen der Auffassung der Klägerin (S. 3 Beschwerdebegründung) - der Hinweis im Berufungsurteil, die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 VwGO seien nicht erfüllt, den Anforderungen an eine Begründung der Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision genügt (vgl. nur Beschluss vom 30. Juli 1990 - a.a.O. S. 25).

  • BVerwG, 12.09.2005 - 10 B 13.05

    Übertragung der Erledigung kommunaler Entsorgungsaufgaben einer Gemeinde auf eine

    Nach dieser Bestimmung können nämlich nur solche Verfahrensmängel gerügt werden, die der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Sache anhaften (BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 1990 - BVerwG 7 B 104.90 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 289 m.w.N.).

    Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Hinweis im Berufungsurteil, die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 VwGO seien nicht erfüllt, den Anforderungen an die Begründung der Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision genügt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 1990 - BVerwG 7 B 104.90 - a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 06.09.2008 - 7 B 10.08

    Ausübung des denkmalschutzrechtlichen Vorkaufsrechts eines beklagten Landes aus

    Damit ist ein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht dargetan, weil nach dieser Vorschrift nur solche Verfahrensmängel gerügt werden können, die der Entscheidung des Berufungsgerichts zur Sache anhaften (Beschluss vom 30. Juli 1990 BVerwG 7 B 104.90 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 289; Beschluss vom 12. Juni 1989 BVerwG 7 B 123.88 Buchholz 415.1 Allgemeines Kommunalrecht Nr. 88).
  • BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18

    Klage gegen die Nichtzahlung einer Verwendungszulage eines verbeamteten

    Verfahrensmängel, die dem Berufungsgericht bei seiner Entscheidung über die Kosten, über die Zulassung der Revision oder bei der Rechtsmittelbelehrung unterlaufen sind, können deshalb nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gerügt werden (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 1989 - 7 B 123.88 - NVwZ 1989, 975 und vom 30. Juli 1990 - 7 B 104.90 - NJW 1991, 190).
  • BVerwG, 30.08.2010 - 2 B 45.10

    Sonderzuwendung für das Kalenderjahr 2004

    Für die Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist erforderlich, dass dem Berufungsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist; Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, die in der Berufungsinstanz nicht fortwirken, reichen zur Zulassung nicht aus (vgl. Beschluss vom 30. Juli 1990 - BVerwG 7 B 104.90 - auszugsweise wiedergegeben in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 289, hier zitiert nach juris, Rn. 2).
  • BVerwG, 16.04.2003 - 9 B 82.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der

  • BVerwG, 05.12.2019 - 2 B 11.19

    Anspruch eines Feuerwehrbeamten auf eine Mehrarbeitsvergütung für die über 48

  • BVerwG, 16.06.2011 - 1 B 11.11

    Ausweisung eines Ausländers; Verfassungsmäßigkeit der Berufungsbegründungsfrist;

  • BVerwG, 05.12.2019 - 2 B 12.19

    Anspruch eines Feuerwehrbeamten auf eine Mehrarbeitsvergütung für die über 48

  • BVerwG, 04.04.2012 - 5 B 61.11

    Ordnungsgemäße Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 84 SGB IX als

  • BVerwG, 16.03.2004 - 6 B 18.04

    Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

  • BVerwG, 13.07.2015 - 3 B 8.15

    Heranziehung eines Tierhalters zu den Kosten für die Tötung eines von ihm

  • BVerwG, 24.08.1995 - 3 B 60.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht

  • BVerwG, 22.11.1995 - 9 B 567.95

    Beurteilung einer Erklärung über die Gegenstandslosigkeit des Rechtsstreits als

  • BVerwG, 30.11.1999 - 4 B 90.99
  • VGH Bayern, 15.03.2013 - 6 ZB 12.884

    Bundesbeamtenrecht; Post; Versetzung; Abstrakt-funktionelles "Amt";

  • BVerwG, 25.03.1998 - 7 B 399.97

    Verwaltungsgerichtliche Aufklärungspflicht - Gewährung rechtlichen Gehörs -

  • BVerwG, 25.03.1998 - 7 B 400.97

    Die verwaltungsgerichtliche Aufklärungspflicht - Gewährung rechtlichen Gehörs -

  • BVerwG, 13.07.1994 - 2 B 74.94

    Zulässigkeit der Beschwerde bei Versäumung der Begründungsfrist - Beginn der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht