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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2013 - 7 B 10445/13.OVG   

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https://dejure.org/2013,14874
OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2013 - 7 B 10445/13.OVG (https://dejure.org/2013,14874)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.06.2013 - 7 B 10445/13.OVG (https://dejure.org/2013,14874)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Juni 2013 - 7 B 10445/13.OVG (https://dejure.org/2013,14874)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FreizügG/EU § 6 Abs. 1 S. 1, RL 2004/38/EG Art. 28 Abs. 3, FreizügG/EU § 6 Abs. 2, StGB § 66
    Verlust des Freizügigkeitsrechts, Unionsbürger, Strafrecht, strafrechtliche Verurteilung, Sicherungsverwahrung, Rückfallgefahr, Wiederholungsgefahr, Italien, Straftat, schwere Straftat, Sexualdelikt, Sexualstraftat

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Verlust des Aufenthaltsrechts eines Italieners

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Italiener muss nach Kindesmissbrauch Deutschland verlassen

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Italiener muss Deutschland verlassen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Italiener muss nach Kindesmissbrauch Deutschland verlassen - Verlustfeststellung für Aufenthalt und Einreise trotz langer vorheriger Aufenthaltsdauer in Deutschland nicht unverhältnismäßig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2013 - 7 B 10445/13
    Vor diesem Hintergrund hat das Verwaltungsgericht auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Auslegung des Art. 28 Abs. 3 der Unionsbürgerrichtlinie (vgl. EuGH, Urteile vom 23. November 2010, NVwZ 2011, 221 - Tsakouridis - und vom 22. Mai 2012, NVwZ 2012, 1095 - P. I. -) zu Recht das Vorliegen eines zwingenden Grundes der öffentlichen Sicherheit im Sinne von § 6 Abs. 5 FreizügG/EU, Art. 28 Abs. 3 Unionsbürgerrichtlinie bejaht.
  • EuGH, 22.05.2012 - C-348/09

    Straftaten im Bereich besonders schwerer Kriminalität, die im Vertrag über die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2013 - 7 B 10445/13
    Vor diesem Hintergrund hat das Verwaltungsgericht auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Auslegung des Art. 28 Abs. 3 der Unionsbürgerrichtlinie (vgl. EuGH, Urteile vom 23. November 2010, NVwZ 2011, 221 - Tsakouridis - und vom 22. Mai 2012, NVwZ 2012, 1095 - P. I. -) zu Recht das Vorliegen eines zwingenden Grundes der öffentlichen Sicherheit im Sinne von § 6 Abs. 5 FreizügG/EU, Art. 28 Abs. 3 Unionsbürgerrichtlinie bejaht.
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