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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 7 B 10540/15   

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OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 7 B 10540/15 (https://dejure.org/2015,41645)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.08.2015 - 7 B 10540/15 (https://dejure.org/2015,41645)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. August 2015 - 7 B 10540/15 (https://dejure.org/2015,41645)
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Wird zitiert von ... (11)

  • VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 697/15

    Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuches - Angemessenheit der Maßnahmen nach

    Die dagegen eingelegte Beschwerde wies das OVG Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 4. August 2015 - 7 B 10540/15.OVG - ab.

    Bestätigt wird dies nachträglich durch das Vorbingen im Beschwerdeverfahren 7 B 10540/15.OVG.

    Die Klägerin hatte auch weder in dem Eilverfahren 3 L 387/15.NW noch in dem Beschwerdeverfahren 7 B 10540/15.OVG aufgezeigt, welche konkreten angemessenen Aufklärungsmaßnahmen sich der Bußgeldstelle im Ordnungswidrigkeitenverfahren noch hätten aufdrängen müssen (s. OVG RP, Beschluss vom 4. August 2015, S. 7 dritter Absatz, letzter Satz), die zu dem aufzuklärenden Verkehrsverstoß und der letztlich drohenden Fahrtenbuchauflage noch adäquat gewesen wären .

    Im Übrigen wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Ausführungen in dem Beschluss der Kammer vom 18. Mai 2015 - 3 L 3487/15.NW - und die Ausführungen des OVG Rheinland-Pfalz in dessen Beschluss vom 4. August 2015 - 7 B 10540/15.OVG - (§ 117 Abs. 5 VwGO).

  • VG Mainz, 02.03.2022 - 3 L 68/22

    Anordnung eines Fahrtenbuchs

    Art und Umfang der Ermittlungstätigkeit der Bußgeldbehörde können sich im Weiteren an den Erklärungen des Fahrzeughalters ausrichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.12.1996 - 1 1 B 84/96 - juris, Rn. 3; OVG RP, Beschluss vom 4.8.2015 - 7 B 10540/15 -, juris, Rn. 9).

    Zu weiteren Ermittlungen "ins Blaue hinein" war die Bußgeldbehörde bei dieser Sachlage nicht verpflichtet (vgl. OVG RP, Beschluss vom 4.8.2015 - 7 B 10540/15 -, juris, Rn. 13, 19; OVG NRW, Beschluss vom 10.9.2019 - 8 B 774/19 -, juris, Rn. 7; Beschluss vom 30.6.2015 - 8 B 1465/14 -, juris, Rn. 29).

  • VG Neustadt, 11.04.2017 - 4 L 394/17

    Flammkuchen und Nachos in Rauchergaststätte unzulässig

    Denn es wäre ein übertriebener Formalismus, wenn man verlangen würde, dass die Behörde denselben Inhalt einer Begründung mit stets wechselnden Ausdrücken wiedergeben müsste, um den Schein einer Formularbegründung zu vermeiden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. August 2015 - 7 B 10540/15.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Fahrtenbuchauflage und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Baueinstellungsverfügung; VG Neustadt, Beschluss vom 24. Februar 2016 - 4 L 109/16.NW -, juris zum Sofortvollzug bei einem Widerruf der Gaststättenerlaubnis).
  • VG Neustadt, 24.02.2016 - 4 L 109/16

    Beurteilung von nächtlichem Gaststättenlärm durch das Verwaltungsgericht

    Denn es wäre ein übertriebener Formalismus, wenn man verlangen würde, dass die Behörde denselben Inhalt einer Begründung mit stets wechselnden Ausdrücken wiedergeben müsste, um den Schein einer Formularbegründung zu vermeiden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. August 2015 - 7 B 10540/15.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Fahrtenbuchauflage und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Baueinstellungsverfügung; VG Neustadt, Beschluss vom 31. August 2015 - 4 L 735/15.NW -, juris).
  • OVG Hamburg, 28.06.2016 - 4 Bf 97/15

    Fahrtenbuchauflage bei Berufung des Fahrzeughalters auf sein

    Dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt die obergerichtliche Rechtsprechung auch in aktuellen Entscheidungen - soweit durch die Veröffentlichung ersichtlich - einheitlich (OVG Münster Beschl. v. 13.10.2015, 8 B 868/15, juris Rn. 19; VGH Mannheim, Beschl. v. 10.8.2015, 10 S 278/15, VerkMitt 2015, Nr. 61, juris Rn. 12; OVG Koblenz, Beschl. v. 4.8.2015, 7 B 10540/15, juris Rn. 21; OVG Saarbrücken, Beschl. v. 3.3.2015, 1 B 404/14, juris, Rn. 6; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.3.2012, 4 Bs 29/12, n.v.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2018 - 7 B 11798/17

    Waffenrecht -Beurteilung der Zuverlässigkeit bei ungeklärtem Sachverhalt

    In Bezug auf die anzustellende Gefahren- bzw. Zuverlässigkeitsprognose ist es jedoch nicht zu beanstanden, aus der daraus folgenden Unaufklärbarkeit die gefahrenabwehrrechtlich erforderlichen Schlüsse zu ziehen (vgl. zur Fahrtenbuchauflage BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 11 B 7.95 -, juris, Rn. 3; OVG RP, Beschluss vom 4. August 2015 - 7 B 10540/15 -, juris, Rn. 21).
  • VG Neustadt, 14.09.2015 - 3 L 783/15

    Fahrerlaubnisrecht: Erkenntniswert von anonymen Hinweisen Dritter; Anforderungen

    Denn es wäre ein übertriebener Formalismus, wenn man verlangen würde, dass die Behörde denselben Inhalt einer Begründung mit stets wechselnden Ausdrücken wiedergeben müsste, um den Schein einer Formularbegründung zu vermeiden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. August 2015 - 7 B 10540/15.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Fahrtenbuchauflage und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Baueinstellungsverfügung; VG Neustadt, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 4 L 381/15.NW -, juris).
  • VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1089

    Widerruf von Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung eines Jagdscheins

    In Bezug auf die anzustellende Gefahren- bzw. Zuverlässigkeitsprognose ist es nicht zu beanstanden, aus der Unaufklärbarkeit der tatsächlichen Hintergründe die gefahrenabwehrrechtlich erforderlichen Schlüsse zu ziehen (vgl. zum Auffinden einer - aus unklaren Hintergründen - nicht ordnungsgemäß verwahrten Waffe OVG RP, B.v. 8.1.2018 - 7 B 11798/17 - juris Rn. 10 m.w.N. mit Verweis auf BVerwG, B.v. 22.6.1995 - 11 B 7.95 - juris Rn. 3; OVG RP, B.v. 4.4.2015 - 7 B 10540/15 - juris Rn. 21 zur Fahrtenbuchauflage).
  • VG Neustadt, 31.08.2015 - 4 L 735/15

    Unzulässige Prostitutionsausübung in Nachtbar

    Denn es wäre ein übertriebener Formalismus, wenn man verlangen würde, dass die Behörde denselben Inhalt einer Begründung mit stets wechselnden Ausdrücken wiedergeben müsste, um den Schein einer Formularbegründung zu vermeiden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. August 2015 - 7 B 10540/15.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Fahrtenbuchauflage und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Baueinstellungsverfügung; VG Neustadt, Beschluss vom 8. August 2014 - 3 L 636/14.NW -, juris).
  • VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1106

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verstoßes gegen

    In Bezug auf die anzustellende Gefahren- bzw. Zuverlässigkeitsprognose ist es nicht zu beanstanden, aus der Unaufklärbarkeit der tatsächlichen Hintergründe die gefahrenabwehrrechtlich erforderlichen Schlüsse zu ziehen (vgl. zum Auffinden einer - aus unklaren Hintergründen - nicht ordnungsgemäß verwahrten Waffe OVG RP, B.v. 8.1.2018 - 7 B 11798/17 - juris Rn. 10 m.w.N. mit Verweis auf BVerwG, B.v. 22.6.1995 - 11 B 7.95 - juris Rn. 3; OVG RP, B.v. 4.4.2015 - 7 B 10540/15 - juris Rn. 21 zur Fahrtenbuchauflage).
  • OVG Sachsen, 10.01.2020 - 6 B 297/19

    Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungspflichten bei Firmenfahrzeugen

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