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   BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91   

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https://dejure.org/1992,507
BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91 (https://dejure.org/1992,507)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1992 - 7 B 106.91 (https://dejure.org/1992,507)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1992 - 7 B 106.91 (https://dejure.org/1992,507)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 276
  • NVwZ-RR 1992, 360
  • DÖV 1992, 742
  • DÖV 1992, 748
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 26.91

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91
    So hat es das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise als rechtmäßig anerkannt, wenn die Behörde einen geeigneten Fall als "Musterfall" auswählt, um erst nach einer gerichtlichen Bestätigung ihrer Rechtsauffassung gleichartige Fälle aufzugreifen (vgl. Beschlüsse vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 4 B 184.90 - und vom 11. März 1991 - BVerwG 4 B 26.91 -).
  • BVerwG, 21.12.1990 - 4 B 184.90

    Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung - Feststehen von formeller und

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91
    So hat es das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise als rechtmäßig anerkannt, wenn die Behörde einen geeigneten Fall als "Musterfall" auswählt, um erst nach einer gerichtlichen Bestätigung ihrer Rechtsauffassung gleichartige Fälle aufzugreifen (vgl. Beschlüsse vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 4 B 184.90 - und vom 11. März 1991 - BVerwG 4 B 26.91 -).
  • BVerwG, 19.07.1976 - 4 B 22.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung der Beseitigung

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91
    Vielmehr darf die Behörde - etwa in Ermangelung ausreichender personeller und sachlicher Mittel - auch anlaßbezogen vorgehen und sich auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe anzuführen vermag (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Juli 1976 - BVerwG 4 B 22.76 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - 3 S 2158/14

    Streitwertfestsetzung

    Der Beklagte ist ferner im Rahmen seines Ermessens unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes nicht gehalten, diese Anforderungen gewissermaßen "flächendeckend" und "mit einem Schlag" gegenüber allen in Frage kommenden Wasserkraftanlagen gleichzeitig durchzusetzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.11.1998 - 4 B 99.98 - BRS 60 Nr. 163; Beschl. v. 11.3.1991 - 4 B 26.91 -juris; Beschl. v. 19.2.1992 - 7 B 106.91 - NVwZ-RR 1992, 36; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.2.1996 - 8 S 3371/95 - NVwZ-RR 1997, 465; Urt. v. 20.5.2010 - 3 S 1253/08 - ZfW 2011, 158; Urt. v. 16.4.2014 - 3 S 1962/13 - juris; BayVGH, Urt. v. 7.10.2004 - 22 B 03.3228 -, ZfW 2005, 185).
  • VGH Bayern, 09.11.2016 - 6 B 15.2732

    Hohenbrunn muss Straßenausbaubeiträge erheben

    Die einzelne Rechtsaufsichtsbehörde und erst recht der Freistaat Bayern muss rechtswidrige Zustände, die bei einer Vielzahl von Gemeinde vorliegen, nicht stets "flächendeckend" beanstanden, sondern darf sich auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe anzuführen vermag (vgl. BVerwG, B. v. 19.2.1992 - 7 B 106.91 - NVwZ-RR 1992, 360; B. v. 24.7.2014 -4 B 34.14 - juris Rn. 4).

    Im Übrigen wäre es auch als rechtmäßig anzuerkennen, wenn das Landratsamt den Fall der Klägerin als "Musterfall" ausgewählt hätte, um erst nach einer Bestätigung seiner Rechtsauffassung gleichartige Fälle aufzugreifen (vgl. BVerwG, B. v. 19.2.1992 - 7 B 106.91 - NVwZ-RR 1992, 360).

  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648

    Nutzungsuntersagung gegen Mieter von Räumlichkeiten in einem Gewerbebau

    Rechtswidrige Zustände" die sich bei einer Vielzahl von Grundstücken ergeben" müssen nicht in jedem Fall in flächendeckender Art und Weise bekämpft werden" vielmehr darf sich die Bauaufsichtsbehörde auf die Regelung von Einzelfällen beschränken" wenn sie hierfür sachliche Gründe anzuführen vermag (BVerwG" B.v. 19.2.1992 - 7 B 106.91 - NVwZ-RR 1992" 360).
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