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   BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04   

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BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04 (https://dejure.org/2004,9247)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2004 - 7 B 11.04 (https://dejure.org/2004,9247)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 2004 - 7 B 11.04 (https://dejure.org/2004,9247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes (VermG); Bindungswirkung eines Urteils zwischen den Parteien für andere Rechtszweige; Anstößigkeit im Sinne des VermG; Beurteilung der Bestellung eines Fürsorgepflegers nach den Regelungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.03.1963 - II C 98.60

    Erweiterte Zulassung von Schadensersatzansprüchen bei Dienstunfällen und

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04
    9 Soweit die Beteiligten eines Zivilprozesses durch die Rechtskraft eines zwischen ihnen ergangenen Urteils gebunden sind, sind auch die Gerichte aller Gerichtszweige gebunden, wenn für sie der Gegenstand des Zivilprozesses eine Vorfrage bildet, von der ihre Entscheidung in einem Verfahren abhängt, dessen Beteiligte die Parteien des Zivilprozesses sind (vgl. Urteil vom 28. März 1963 BVerwG II C 98.60.

    10 BVerwGE 16, 36 ; für den umgekehrten Fall einer Bindung der Zivilgerichte an rechtskräftige Entscheidungen der Verwaltungsgerichte vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1980 III ZR 27/77 BGHZ 77, 338 ; Urteil vom 10. Juni 1985 III ZR 3/84 BGHZ 95, 28 ).

  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 3/84

    Bindung an straßenrechtliche Planfeststellung im Entschädigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04
    10 BVerwGE 16, 36 ; für den umgekehrten Fall einer Bindung der Zivilgerichte an rechtskräftige Entscheidungen der Verwaltungsgerichte vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1980 III ZR 27/77 BGHZ 77, 338 ; Urteil vom 10. Juni 1985 III ZR 3/84 BGHZ 95, 28 ).
  • BVerwG, 03.08.1998 - 7 B 236.98

    Möglichkeit einer Restitution - Entziehung eines Vermögenswerts durch

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04
    Wird wie hier die Verkündung des Urteils gemäß § 116 Abs. 2 VwGO durch dessen Zustellung ersetzt, ist eine äußerste Grenze erreicht, wenn das Urteil nicht binnen fünf Monaten nach Niederlegung des Urteilstenors vollständig abgefasst, unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (BVerwG, Beschluss vom 3. August 1998 BVerwG 7 B 236.98 im Anschluss an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 BVerwGE 92, 367).
  • KG, 29.04.1988 - 18 WF 2365/88

    Anforderungen an die Durchführung des Scheidungsverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04
    Urteilsunterschriften von Richtern müssen denselben Anforderungen genügen, wie sie für die Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze gelten (vgl. Clausing in: Schoch/Schmidt/Aßmann/Pietzner, VwGO, Rn. 5 zu § 117, unter Hinweis auf KG, NJW 1988, 2807; OLG Oldenburg, NJW 1988, 2812).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04
    Wird wie hier die Verkündung des Urteils gemäß § 116 Abs. 2 VwGO durch dessen Zustellung ersetzt, ist eine äußerste Grenze erreicht, wenn das Urteil nicht binnen fünf Monaten nach Niederlegung des Urteilstenors vollständig abgefasst, unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (BVerwG, Beschluss vom 3. August 1998 BVerwG 7 B 236.98 im Anschluss an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 BVerwGE 92, 367).
  • OLG Oldenburg, 20.10.1987 - Ss 530/87

    Richter; Urteilsunterzeichnung; Anforderungen an Schriftbild

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04
    Urteilsunterschriften von Richtern müssen denselben Anforderungen genügen, wie sie für die Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze gelten (vgl. Clausing in: Schoch/Schmidt/Aßmann/Pietzner, VwGO, Rn. 5 zu § 117, unter Hinweis auf KG, NJW 1988, 2807; OLG Oldenburg, NJW 1988, 2812).
  • BVerwG, 14.12.2001 - 7 B 49.01

    Maßgebliche Frist für die vollständige Abfassung der Begründung des

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04
    28 Obwohl die Annahme, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Beratung und den schriftlichen Urteilsgründen fehlt, im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt ist, besteht dennoch Anlass, gegenüber den Verwaltungsgerichten erneut (vgl. schon Beschluss des Senats vom 14. Dezember 2001 BVerwG 7 B 49.01) die Beachtung des § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO anzumahnen.
  • BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77

    Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04
    10 BVerwGE 16, 36 ; für den umgekehrten Fall einer Bindung der Zivilgerichte an rechtskräftige Entscheidungen der Verwaltungsgerichte vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1980 III ZR 27/77 BGHZ 77, 338 ; Urteil vom 10. Juni 1985 III ZR 3/84 BGHZ 95, 28 ).
  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02

    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede;

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04
    Der Beklagte sieht eine Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 2003 BVerwG 8 C 10.02 (Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung

    In verwaltungsgerichtlichen Verfahren besteht, soweit die Beteiligten nicht durch die Rechtskraft eines zwischen ihnen ergangenen Urteils gebunden sind, grundsätzlich keine rechtliche Bindung an die Tatsachenfeststellungen von Gerichten anderer Gerichtszweige (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2004 - 7 B 11.04 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 29 S. 22), so auch der Strafgerichte.
  • OVG Thüringen, 19.03.2021 - 3 EO 423/20

    Reichweite der Auskunftspflicht nach der Datenschutzgrundverordnung;

    Das Verwaltungsgericht ist an das Ergebnis eines zivilgerichtlichen Verfahrens nur dann gebunden, wenn der Gegenstand des Zivilprozesses eine Vorfrage bildet, von der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in einem Verfahren abhängt, dessen Beteiligte die Parteien des Zivilprozesses sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 2004 - 7 B 11/04 - juris).(Rn.46).

    Das Verwaltungsgericht wäre - worauf auch der Antragsgegner und sogar die Antragstellerin zu Recht hinweisen - an das Ergebnis eines zivilgerichtlichen Verfahrens nur dann gebunden, wenn der Gegenstand des Zivilprozesses eine Vorfrage bildet, von der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in einem Verfahren abhängt, dessen Beteiligte die Parteien des Zivilprozesses sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 2004 - 7 B 11/04 - juris).

  • BVerwG, 14.08.2019 - 9 B 24.19

    Klage gegen die Heranziehung zu einer Gebühr für die Fortführung des

    Soweit fallrelevante tatsächliche Feststellungen und rechtliche Wertungen aus einer Entscheidung eines anderen Gerichts, unbeschadet fehlender Rechtskraftwirkung doch beachtlich sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 2004 - 7 B 11.04 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 29 = juris Rn. 9 f.), hinderte dies den Verwaltungsgerichtshof nicht daran, für den bei ihm anhängigen Streitgegenstand im Ergebnis zu einer anderen Einschätzung zu gelangen.
  • BVerwG, 07.01.2013 - 8 B 57.12

    Unzulässige Klageerhebung wegen Identität des Streitgegenstandes

    Eine Urteilsunterschrift verlangt, dass ein die Identität des Unterzeichners kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt; er muss nicht lesbar sein, darf sich aber andererseits nicht auf eine Paraphe beschränken (Beschluss vom 31. März 2004 - BVerwG 7 B 11.04 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2016 - 4 S 2578/15

    Konkurrentenstreitverfahren um Besetzung der Stelle eines Vizepräsidenten des

    Von den Gerichten ist sie dann zu beachten, wenn für diese der Gegenstand des entschiedenen Prozesses eine Vorfrage bildet, von der ihre Entscheidung in einem Verfahren abhängt, dessen Beteiligte die Parteien dieses Prozesses sind (zur Bindung der Verwaltungsgerichte an zivilgerichtliche Entscheidungen vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.03.2004 - 7 B 11.04 -, Juris).
  • BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06

    Befangenheit als Verfahrensmangel; Entzug des gesetzlichen Richters

    Wenn die Beschwerde formuliert: "Es wird im Übrigen und auch deswegen namens der Kläger gebeten, die Revision wegen der Gründe des Beschlusses des BVerwG vom 31.03.2004 7 B 11.04 S. 9 des Entscheidungsumdrucks wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zuzulassen", so genügt ein solches Vorbringen schon nicht den Darlegungsanforderungen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2005 - 3 S 324/05

    Erfolglose Berufung gegen Entscheidung über Kiesabbauentgelt.

    Zwar können auch Verwaltungsgerichte durch die Rechtskraft eines zivilgerichtlichen Urteils gebunden werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.3.2004 - 7 B 11.04 -, Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 29).
  • VG Berlin, 13.12.2017 - 4 K 376.16

    Außerverkehrsetzung der alten Postwertzeichen im Zusammenhang mit der

    Die aus einem Zivilprozess resultierende Bindung jener Beteiligten gemäß § 322 ZPO ist von den Gerichten aller Gerichtszweige zu beachten (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2004 - BVerwG 7 B 11.04 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Berlin, 15.01.2014 - 33 K 154.12

    Aufhebung eines Teilvorbehaltsurteils nach rechtskräftigem Nichtbestehen des

    Diese im ordentlichen Rechtsweg ergangene und die Beteiligten betreffende Entscheidung ist für das vorliegende Verfahren rechtswegübergreifend bindend, § 121 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 2004 - BVerwG 7 B 11.04 -, Buchholz 301, § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 29).
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