Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 29.06.2012

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14753
VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651 (https://dejure.org/2012,14753)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.06.2012 - 7 B 11.2651 (https://dejure.org/2012,14753)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - 7 B 11.2651 (https://dejure.org/2012,14753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,14753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Entlassung eines Schülers als Ordnungsmaßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärung und Dokumentation des Sachverhalts bzgl. der Entlassung eines Schülers von der Schule

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 86 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 9, Abs. 7, Abs. 13, Art. 87 BayEUG, § 17 RSO, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO
    Schulrecht: Umfassende Aufklärungspflicht bei Entlassung von der Schule | Entlassung von der Schule; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Gerichtliche Überprüfung pädagogischer Wertungen; Unzureichende Aufklärung und Dokumentation des Sachverhalts durch die Schule; ...

  • rabüro.de

    Zur Rechtswidrigkeit einer Schulentlassung als Ordnungsgemaßnahme

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 86 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 9, Abs. 7, Abs. 13, Art. 87 BayEUG, § 17 RSO, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO
    Schulrecht: Umfassende Aufklärungspflicht bei Entlassung von der Schule | Entlassung von der Schule; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Gerichtliche Überprüfung pädagogischer Wertungen; Unzureichende Aufklärung und Dokumentation des Sachverhalts durch die Schule; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayEUG Art. 86 Abs. 13 S. 1, 3
    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärung und Dokumentation des Sachverhalts bzgl. der Entlassung eines Schülers von der Schule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entlassung aus der Schule - Sachverhaltsaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 815
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651
    Die Unerweislichkeit geht nach den Grundsätzen der Verteilung der materiellen Beweislast zu Lasten der Beklagten (vgl. BVerwG vom 13.10.1988 BVerwGE 80, 290/296 m.w.N.; Geiger in: Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, RdNr. 2a zu § 86).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 9 S 938/09

    Ausschluss eines Schülers aus dem Unterricht wegen Beleidigung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651
    Außerdem muss die Schule den Sachverhalt umfassend und zeitnah aufklären und ihre Ermittlungen sorgfältig dokumentieren (Kiesl/Stahl, Das Schulrecht in Bayern, Art. 86 BayEUG RdNr. 15, vgl. auch VGH BW vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 764).
  • VGH Bayern, 18.05.2009 - 7 ZB 08.1801

    Entlassung von der Schule wegen Filmens sexueller Handlungen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651
    Bestreitet ein Schüler die Feststellung, auf denen die Entscheidung beruht, so hat das Gericht dem nachzugehen (vgl. BayVGH vom 19.2.2008 a.a.O. S. 344 und vom 18.5.2009 Az. 7 ZB 08.1801).
  • VGH Bayern, 26.01.2010 - 7 C 09.2870

    Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussicht; Ausschluss vom Schulbesuch wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651
    Auch wenn der Schulleiter hierfür ausdrücklich "Art. 86 Abs. 2 Satz 5 BayEUG" (richtig: Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BayEUG) als Rechtsgrundlage angegeben hat, dürfte eher ein auf Art. 86 Abs. 13 Satz 1 BayEUG gestützter Ausschluss vom Besuch der Schule als Sofortmaßnahme zur Gefahrenabwehr gemeint gewesen sein (vgl. hierzu BayVGH vom 26.1.2010 Az. 7 C 09.2870), der allerdings nicht Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens ist und durch den - wie sich aus Art. 86 Abs. 13 Satz 3 BayEUG ergibt - auch kein Verbrauch einer späteren Ordnungsmaßnahme eintritt.
  • VGH Bayern, 04.06.2012 - 7 CS 12.451

    Entlassung von der Schule; Bedrohung eines Mitschülers mit einem Klappmesser

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651
    So kann beispielsweise die als ernsthaft empfundene Bedrohung eines Mitschülers mit einem Messer die Entlassung von der Schule rechtfertigen (BayVGH vom 4.6.2012 Az. 7 CS 12.451).
  • VGH Bayern, 19.02.2008 - 7 B 06.2352

    Feststellungsinteresse bei Entlassung aus dem Gymnasium; Amokdrohungen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651
    Bei einer Entlassung von der Schule ist ein Rehabilitationsinteresse zu bejahen, wenn nachteilige Auswirkungen auf die weitere schulische oder berufliche Laufbahn nicht ausgeschlossen werden können (BayVGH vom 19.2.2008 BayVBl 2009, 343).
  • VG Bayreuth, 30.05.2022 - B 3 K 20.1418

    Androhung der Entlassung von der Schule, verschärfter Verweis, Gewaltanwendung,

    Die Unerweislichkeit geht nach den Grundsätzen der Verteilung der materiellen Beweislast zulasten des Beklagten (BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - BeckRS 2012, 52873 Rn. 17 ff.).

    Die Ordnungsmaßnahme der Androhung der Entlassung darf dabei zur Schwere des zu ahndenden oder zu unterbindenden Verhaltens eines Schülers nicht außer Verhältnis stehen (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.1993 - 7 CS 93.1736 - BayVBl 1994, 346; U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - BeckRS 2012, 52873 Rn. 19).

    Sie haben insbesondere zu kontrollieren, ob die Lehrerkonferenz bzw. der Disziplinarausschuss mit der Maßnahme gegen die vorstehend dargelegten Grundsätze der Verhältnismäßigkeit verstoßen hat (BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - BeckRS 2012, 52873 Rn. 20).

    Auch nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in seinem Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 B 11.2651 - (BeckRS 2012, 52873 Rn. 17) kann bei massiver Gewaltanwendung oder -androhung gegenüber Mitschülern je nach den Umständen des Einzelfalls sogar die Entlassung als Ordnungsmaßnahme in Betracht kommen, insbesondere die als ernsthaft empfundene Bedrohung eines Mitschülers mit einem Messer.

  • VG Mainz, 22.01.2020 - 3 K 131/19

    Schulausschluss wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln; Anhörung eines

    Er unterliegt damit - wie etwa pädagogische Werturteile im Prüfungsrecht - nur einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, die sich darauf zu beschränken hat, ob die Gesamtkonferenz den ihr zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum erkannt, seine Grenzen gewahrt, seiner Ausfüllung einen vollständigen und zutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemeine Wertmaßstäbe beachtet sowie keine sachfremden Erwägungen angestellt hat (vgl. OVG RP, Beschluss vom 14. August 2013, a.a.O. = juris Rn. 5; BayVGH, Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 B 11.2651 -, BayVBl 2013, 118 = juris Rn. 20).

    Insoweit liegt die Darlegungs- und Beweislast bei der Schule (vgl. Rux/Niehues, a.a.O. Rn. 449), der es obliegt, den Sachverhalt umfassend und zeitnah aufklären und ihre Ermittlungen sorgfältig zu dokumentieren (vgl. BayVGH, Urteil vom 13. Juni 2012, a.a.O. = juris Rn. 18; VGH BW, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 9 S 938/09 -, NVwZ-RR 2009, 764 = juris Rn. 15).

    Kommt sie dieser Obliegenheit nicht oder nur unzureichend nach, geht die spätere Unerweislichkeit des von ihr angenommenen Sachverhalts nach den Grundsätzen der Verteilung der materiellen Beweislast zu ihren Lasten (vgl. BayVGH, Urteil vom 13. Juni 2012, a.a.O. = juris Rn. 17 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - 19 E 477/20

    Schulentlassung nach Schlägerei rechtswidrig

    Zum bayerischen Schulrecht: Bay. VGH, Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 B 11.2651 -, juris, Rn. 18.
  • VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969

    Entlassung von der Realschule

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. U.v. 13.6.2012 - 7B 11.2651 - BayVBl 2013, 118; B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris) kommt es für die Wahl der Ordnungsmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit (Art. 86 Abs. 1 BayEUG) vor allem darauf an, ob und in welchem Maß die Erfüllung des Schulzwecks gestört oder gefährdet und die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurde, wie sie in Art. 131 der Verfassung des Freistaates Bayern (BV), Art. 1, 2 BayEUG niedergelegt ist (BayVGH, B.v. 2.9.1993 - 7 CS 93.1736 - BayVBl 1994, 346, m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere für die Entlassung von der Schule, die empfindlich in die Rechtsstellung des betroffenen Schülers eingreift und - trotz der Möglichkeit, die Schullaufbahn an einer anderen Schule fortzusetzen - mit erheblichen Nachteilen verbunden ist (BayVGH U.v. 13.6.2012, a.a.O., Rn 19).

    Bestreitet ein Schüler die Feststellungen, auf denen die Entscheidung der Lehrerkonferenz bzw. des Disziplinarausschusses beruht, so hat das Gericht dem nachzugehen (BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - a.a.O. und vom 19.2.2008 - 7 B 06.2352 - BayVBl 2009, 343 m.w.N.).

  • VG München, 20.06.2023 - M 3 K 20.6488

    Erfolgreiche Klage eines Schülers gegen einen verschärften Verweis

    Für die Wahl der Ordnungsmaßnahme unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist maßgeblich, ob und in welchem Maß die Erfüllung des Schulzwecks gestört oder gefährdet und die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurde, wie sie in Art. 131 BV und Art. 1, 2 BayEUG niedergelegt ist (BayVGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris Rn. 19, B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris Rn. 15).

    Weiter ist überprüfbar, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden hat und ob die pädagogische Bewertung der Schule angemessen und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist (BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris Rn.20, B.v. 11.10.2021, 7 CS 12.2187 - juris Rn. 14; B.v. 19.2.2008 - 7 B 06.2352 - juris Rn. 22; B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris Rn. 15).

    Die spätere Unerweislichkeit des von der Schule angenommenen Sachverhalts geht nach den Grundsätzen der Verteilung der materiellen Beweislast zu ihren Lasten (BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris Leitsatz, Rn. 17 m.w.N.; Rux/Schulrecht, 6. Aufl. 2018, Rn. 455; VG Gelsenkirchen, U.v. 20.10.2010 - 4 K 2662/08 - juris Rn. 29; BVerwG, U.v.13.10.1988 - 5 C 35/85 - juris).

  • VGH Bayern, 22.07.2015 - 7 CS 15.1231

    Entlassung von der Schule

    Außerdem muss die Schule den Sachverhalt umfassend und zeitnah aufklären und ihre Ermittlungen sorgfältig dokumentieren (BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris; Kiesl/Stahl, Das Schulrecht in Bayern, Art. 86 BayEUG Rn. 15).

    Der nicht näher substantiierte Hinweis, die Mutter des Antragstellers habe sich bei einem Gespräch mit der stellvertretenden Schulleiterin am 11. März 2015 (das in den Akten indes auch nicht - etwa durch einen entsprechenden Vermerk oder ein kurzes Gesprächsprotokoll - dokumentiert ist), lediglich "schützend vor ihren Sohn gestellt" genügt diesen Verfahrensanforderungen ebenfalls nicht und liefert insbesondere auch nicht den nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast (vgl. dazu in einem ähnlichen Fall BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris m.w.N.) der Schule obliegenden Nachweis, dass und mit welchem Inhalt ein derartiges Gespräch stattgefunden hat.

  • VG Augsburg, 17.08.2012 - Au 3 S 12.970

    Vorläufiger Rechtsschutz; Entlassung von der Realschule

    Bestreitet ein Schüler die Feststellungen, auf denen die Entscheidung der Lehrerkonferenz bzw. des Disziplinarausschusses beruht, so hat das Gericht dem nachzugehen (BayVGH vom 13.6.2012 7 B 11.2651 und vom 19.2.2008 Az. 7 B 06.2352; m.w.N.).
  • VG Regensburg, 04.02.2020 - RO 3 S 20.11

    Rechtmäßige Ordnungsmaßnahme - Schulentlassung

    Die Schule muss den Sachverhalt umfassend und zeitnah aufklären und die Ermittlungen sorgfältig dokumentieren (vgl. BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris).
  • OVG Sachsen, 17.05.2023 - 2 B 74/23

    Schulausschluss; Anhörung; Interessenabwägung; neue Tatsachen

    Der vorläufige Schulausschluss geht in der vom Schulleiter verfügten Ordnungsmaßnahme des § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SächsSchulG auf, weil einer vorläufigen Maßnahme notwendigerweise eine endgültige Regelung nachzufolgen hat (VG Dresden Urt. v. 16. September 2013 - 5 K 1085/11 -, juris Rn. 23 ff.; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 13. Juni 2012 - 7 B 11.2651 -, juris Rn. 22).
  • VG München, 21.04.2021 - M 3 K 17.5634

    Entlassung von der Schule wegen Posts in sozialen Netzwerken

    Falls ein Schüler die Feststellung, auf denen die Entscheidung beruht, bestreitet, hat das Gericht dem nachzugehen (BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 -, juris Rn. 20).
  • VG München, 10.08.2022 - M 3 S 22.3412

    Entlassung von der Schule, Mitglied einer Jugendbande, Sachbeschädigung,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.06.2012 - 7 B 11.2651   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20289
VGH Bayern, 29.06.2012 - 7 B 11.2651 (https://dejure.org/2012,20289)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.06.2012 - 7 B 11.2651 (https://dejure.org/2012,20289)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juni 2012 - 7 B 11.2651 (https://dejure.org/2012,20289)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,20289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.11.2002 - 4 C 5.01

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2012 - 7 B 11.2651
    Ist - wie hier - die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren im Urteil nicht enthalten, so ist sie auf Antrag durch Beschluss nachzuholen (BVerwG vom 18.11.2002 NVwZ-RR 2003 S. 246 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.02.2009 - 8 B 07.197

    Keine Reinigungs- und Räumpflicht des Anliegers bei Straße am Rand einer Ortslage

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2012 - 7 B 11.2651
    Hierfür ist das Berufungsgericht zuständig, solange das Verfahren in der Rechtsmittelinstanz noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist (BayVGH vom 25.3.2009 BayVBl 2009 S. 702).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2018 - 12 S 1536/18

    Erledigung der Hauptsache; vorbereitendes Verfahren; Zuständigkeit des

    Für die Entscheidung über die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren ist das Berufungsgericht zuständig, solange das Verfahren in der Rechtsmittelinstanz noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist (Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.06.2012 - 7 B 11.2651 - juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.03.2002 - 7 S 1651/01 - juris Rn. 57; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2006 - 7 A 4561/05 - juris Rn. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht