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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18.OVG   

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https://dejure.org/2018,42321
OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18.OVG (https://dejure.org/2018,42321)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.12.2018 - 7 B 11152/18.OVG (https://dejure.org/2018,42321)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Dezember 2018 - 7 B 11152/18.OVG (https://dejure.org/2018,42321)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 4 Abs 1 Nr 2 WaffG 2002, § 41 Abs 1 S 1 Nr 2 WaffG 2002, § 41 Abs 2 WaffG 2002
    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Grundhaltung der Reichsbürgerbewegung

  • IWW

    WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2, WaffG § ... 5 Abs. 1 Nr. 2, WaffG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 3, WaffG § 6 Abs. 2, WaffG § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, WaffG § 41 Abs. 2, WaffG § 45 Abs. 2 Satz 1, WaffG § 45 Abs. 5, WaffG § 46 Abs. 2 Satz 2, GG Art. 12 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1
    WffG, GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßiger Widerruf der Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis sowie einer Waffenherstellungserlaubnis; Persönliche Nichteignung für eine Waffenbesitzkarte aufgrund der Nähe zur Reichsbürgerbewegung; Infragestellen der Bindung der Reichsbürger an die Werte und Gesetze ...

  • esovgrp.de

    GG Art 12,GG Art 12 Abs 1,GG Art... 14,GG Art 14 Abs 1,WaffG § 4,WaffG § 4 Abs 1,WaffG § 4 Abs 1 Nr 2,WaffG § 5,WaffG § 5 Abs 1,WaffG § 5 Abs 1 Nr 2,WaffG § 6,WaffG § 6 Abs 1,WaffG § 6 Abs 1 Nr 2,WaffG § 6 Abs 1 Nr 2 Alt 3,WaffG § 6 Abs 2,WaffG § 41,WaffG § 41 Abs 1,WaffG § 41 Abs 1 S 1,WaffG § 41 Abs 1 S 1 Nr 2,WaffG § 41 Abs 2,WaffG § 45,WaffG § 45 Abs 2,WaffG § 45 Abs 2 S 1,WaffG § 45 Abs 5,WaffG § 46,WaffG § 46 Abs 2,WaffG § 46 Abs 2 S 2
    Absolute Unzuverlässigkeit, Beibringungsanordnung, Berufsfreiheit, Eignung, Erkrankung, Geeignetheit, Munition, Nichteignung, persönliche Ungeeignetheit, Prognose, psychische Erkrankung, Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, Rechtsordnung, Rechtstreue, ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßiger Widerruf der Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis sowie einer Waffenherstellungserlaubnis; Persönliche Nichteignung für eine Waffenbesitzkarte aufgrund der Nähe zur Reichsbürgerbewegung; Infragestellen der Bindung der Reichsbürger an die Werte und Gesetze ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit ab: Reichsbürger müssen Schusswaffen abgeben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines "Reichsbürgers"

  • spiegel.de (Pressemeldung, 18.12.2018)

    "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben

  • Jurion (Kurzinformation)

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines "Reichsbürgers"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben - Leugnung der Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland rechtfertigt Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 814
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18
    Für die auf § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG gestützte Annahme der absoluten Unzuverlässigkeit ist bezogen auf die Person, deren Zuverlässigkeit zur Prüfung steht, eine Verhaltensprognose erforderlich, wobei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, juris, Rn. 17) an diese keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen.

    Entsprechend dem präventiven Charakter des Waffenrechts sollen Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. des BVerwG, u.a. Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17 und Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, juris, Rn. 6).

    Ausreichend ist vielmehr, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17, m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 12.1280 -, juris, Rn. 27; HessVGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 A 814/17 -, juris, Rn. 32; OVG RP, Urteil vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17.OVG - juris, Rn. 26; Gade, Waffengesetz, 2. Auflage 2018, § 5 Rn. 20).

    Unter Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes ist die Prognose der Unzuverlässigkeit nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass der Betroffene künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen werde (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17; OVG RP, Urteil vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17.OVG - juris, Rn. 26).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17

    Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC waffenrechtlich unzuverlässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18
    Ausreichend ist vielmehr, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17, m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 12.1280 -, juris, Rn. 27; HessVGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 A 814/17 -, juris, Rn. 32; OVG RP, Urteil vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17.OVG - juris, Rn. 26; Gade, Waffengesetz, 2. Auflage 2018, § 5 Rn. 20).

    Unter Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes ist die Prognose der Unzuverlässigkeit nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass der Betroffene künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen werde (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17; OVG RP, Urteil vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17.OVG - juris, Rn. 26).

    Im Hinblick auf die aktuell zu treffende Entscheidung über die Zuverlässigkeit haben diese Umstände allenfalls - geringen - indiziellen Charakter, dem vorliegend aufgrund der vorgenannten eindeutigen Feststellungen kein entscheidungserhebliches Gewicht mehr beizumessen ist, zumal ein Restrisiko bei der Zuverlässigkeitsbeurteilung im Bereich des Waffenrechts nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 21 Cs 13.1564 -, juris, Rn. 10; OVG RP, Urteil vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17.OVG, juris, Rn. 35).

  • OVG Hamburg, 13.04.2011 - 3 Bf 86/10

    Besitz- und Erwerbsverbot für Waffen und Munition

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18
    Gesteigerte qualitative Anforderungen an das zur Unzuverlässigkeit führende Verhalten sind nicht erforderlich (vgl. Gerlemann, in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Auflage 2015, § 41 Rn. 5; OVG Hamburg, Beschluss vom 13. April 2011 - 3 Bf 86/10 -, juris, Rn. 10 f.).

    Vielmehr handelt es sich um eine spezielle, dem Konzept der Gefahrenvorsorge dienende Ermächtigungsgrundlage (OVG Hamburg, Beschluss vom 13. April 2011 - 3 Bf 86/10 -, juris, Rn. 15).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2018 - 7 B 11798/17

    Waffenrecht -Beurteilung der Zuverlässigkeit bei ungeklärtem Sachverhalt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18
    Im Hinblick auf die Widerrufe der Waffenbesitzkarten hat schon der Gesetzgeber in § 45 Abs. 5 WaffG einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet (vgl. für den Fall der reinen Interessenabwägung bei offenen Erfolgsaussichten in der Hauptsache: Beschluss des Senats vom 8. Januar 2018 - 7 B 11798/17 -, juris, Rn. 15).

    Denn auch hier besteht ein besonderes öffentliches Interesse, nach der festgestellten absoluten Unzuverlässigkeit den weiteren Umgang mit sämtlichen Waffen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, die auch in § 45 Abs. 5 WaffG die Grundlage des Sofortvollzugs bilden, sofort zu unterbinden (vgl. für den Fall der gesetzlich ebenfalls nicht angeordneten sofortigen Vollziehung einer auf § 18 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 BJagdG gestützten Einziehung eines Jagdscheins wegen absoluter Unzuverlässigkeit: OVG RP, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 7 B 11798/17 -, juris, Rn. 16).

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11

    Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18
    Schon die Feststellung der offensichtlich fehlenden absoluten Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG trägt sowohl das Waffenbesitzverbot nach § 41 Abs. 1 Satz Nr. 2 Alt. 6 WaffG als auch das nach § 41 Abs. 2 WaffG, weil die Antragsteller hiermit nicht (mehr) die nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG zwingend erforderlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30/11 -, juris, Rn. 35).

    Die hiermit angestellten Ermessenserwägungen bewegen sich innerhalb der von § 41 Abs. 1 und Abs. 2 WaffG vorgezeichneten Ermessensspielräume, welche zudem schon dadurch stark eingeschränkt waren, dass sehr erhebliche Gründe für die Erforderlichkeit der Waffenverbote auf der Tatbestandsseite der Normen sprachen (vgl. hierzu im Falle des § 41 Abs. 2 WaffG: BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30/11 -, juris, Rn. 41).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18
    Mit beiden Begriffen wird eine Vielzahl von Personen schlagwortartig zusammengefasst, die sich zwar teils gleicher oder ähnlicher Argumentationsmuster bedienen, die aber dessen ungeachtet in den jeweils vertretenen Ansichten und in den nach außen gezeigten Verhaltensweisen teils unterschiedlich auftreten und die verschiedene Grade der "Zugehörigkeit" zu Gruppen der genannten Art aufweisen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 27; in diesem Sinne auch: BayVGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris, Rn. 30).

    22 Jedenfalls dann, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen in Bezug auf die "Reichsbürgerbewegung" hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik Deutschland geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt, begründet dies Zweifel an der Rechtstreue und wird infolgedessen das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß - d.h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung - umgeht, in aller Regel zerstört (VGH BW, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 28).

  • VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964

    Waffenrechtliche (Un-) Zuverlässigkeit bei sog. "Reichsbürgern"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18
    Mit beiden Begriffen wird eine Vielzahl von Personen schlagwortartig zusammengefasst, die sich zwar teils gleicher oder ähnlicher Argumentationsmuster bedienen, die aber dessen ungeachtet in den jeweils vertretenen Ansichten und in den nach außen gezeigten Verhaltensweisen teils unterschiedlich auftreten und die verschiedene Grade der "Zugehörigkeit" zu Gruppen der genannten Art aufweisen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 27; in diesem Sinne auch: BayVGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris, Rn. 30).

    Dies gilt für den Umgang mit Waffen ebenso wie für die Pflicht zur sicheren Waffenaufbewahrung, die Pflicht zur getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition, die Pflicht zu gewährleisten, dass andere Personen keinen Zugriff haben können, sowie die strikten Vorgaben zum Schießen mit Waffen im Besonderen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a bis c WaffG, vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 15, m.w.N.).

  • VG Freiburg, 20.06.2018 - 9 K 4097/18

    (Kein) Erlass einer Durchsuchungsanordnung bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18
    Kein anderer Maßstab lässt sich im Übrigen der von den Antragstellern zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. Juni 2018 - 9 K 4097/18 - entnehmen.

    Soweit dort Zweifel an der Rechtstreue insbesondere dann angenommen werden, wenn rein verbale Erklärungen auch in die Tat umgesetzt werden (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 9 K 4097/18 -, juris, Rn. 8), stellt dies eine weitere und den Nachweis erleichternde Eskalationsstufe dar, ist zum Beleg eines nach aller Lebenserfahrung bestehenden Risikos für ein waffenrechtlich bedenkliches Verhalten und damit einhergehender Gefahren für erhebliche Rechtsgüter jedoch nicht erforderlich.

  • VGH Bayern, 19.03.2010 - 21 CS 10.59

    Waffenverbot; erlaubnisfreie Waffen; Unzuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18
    Im Hinblick auf den Zweck des Waffengesetzes, den Umgang mit Schusswaffen und Munition zu begrenzen und den zuverlässigen und sachkundigen Umgang mit Waffen zu gewährleisten, um die naturgemäß aus dem Besitz und Gebrauch von Waffen resultierenden erheblichen Gefahren einzugrenzen und überwachen zu können (BayVGH, Beschluss vom 19. März 2010 - 21 CS 10.59 -, juris, Rn. 14), ist das strafbewehrte Besitz- und Erwerbsverbot (vgl. § 52 Abs. 3 Nr. 8 WaffG) ein geeignetes Mittel der Gefahrenabwehr.
  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18
    Im Hinblick auf die aktuell zu treffende Entscheidung über die Zuverlässigkeit haben diese Umstände allenfalls - geringen - indiziellen Charakter, dem vorliegend aufgrund der vorgenannten eindeutigen Feststellungen kein entscheidungserhebliches Gewicht mehr beizumessen ist, zumal ein Restrisiko bei der Zuverlässigkeitsbeurteilung im Bereich des Waffenrechts nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 21 Cs 13.1564 -, juris, Rn. 10; OVG RP, Urteil vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17.OVG, juris, Rn. 35).
  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 BV 12.1280

    Widerruf einer waffenrechtlichen und sprengstoffrechtlichen Erlaubnis;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2014 - 16 A 2367/11

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss;

  • VGH Hessen, 22.11.2016 - 4 B 2306/16

    ALKOHOLABHÄNGIGKEIT; ALKOHOLPROBLEMATIK; BEIBRINGUNGSANORDNUNG; BLUTALKOHOLWERT;

  • VGH Hessen, 07.12.2017 - 4 A 814/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in einem Motorradclub

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2018 - 20 B 1624/17

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18

    Gebot der Verhältnismäßigkeit; Kleiner Waffenschein; Loyalitätsverpflichtung;

  • VG Neustadt, 07.01.2019 - 5 K 836/18

    Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Reichsbürger-Vorwurfs rechtswidrig

    Unter Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes ist die Prognose der Unzuverlässigkeit nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass der Betroffene künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen werde (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03. Dezember 2018 - 7 B 11152/18.OVG -, juris).

    Vielmehr existiert ein heterogenes Spektrum, das von unterschiedlich motivierten Einzelpersonen über Kleinst- und Pseudogruppierungen, einer unüberschaubaren Zahl von Internetpräsenzen, so genannten Hilfsgemeinschaften für "Justizopfer", bis hin zu sektenartigen, esoterisch geprägten Organisationen mit vergleichsweise geringer Mitgliederzahl reicht (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03. Dezember 2018 - 7 B 11152/18.OVG -, juris).

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung besteht soweit ersichtlich Einigkeit, dass Personen, die der sogenannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, waffenrechtlich unzuverlässig sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03. Dezember 2018 - 7 B 11152/18.OVG - Sächsisches OVG, Beschluss vom 03. Dezember 2018 - 3 B 379/18 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 04. Oktober 2018 - 21 CS 18.264 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 4 B 1090/18 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, VBlBW 2018, 150).

    Wer der Ideologie der "Reichsbürgerbewegung" folgend die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland negiert und die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung generell nicht als für sich verbindlich anerkennt, gibt Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen wird (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03. Dezember 2018 - 7 B 11152/18.OVG - m.w.N.).

    Auch jenseits der Nähe zum eigentlichen "Reichsbürger"-Spektrum rechtfertigt eine Einstellung, die die Existenz und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland negiert und die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung nicht als für sich verbindlich betrachtet, die Annahme der waffenrechtlichen absoluten Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03. Dezember 2018 - 7 B 11152/18.OVG -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19

    Waffenrechtliche Erlaubnisse zu Recht wegen "Reichsbürger"-Verhaltens widerrufen

    34 Wer der Ideologie der "Reichsbürgerbewegung" folgend die Existenz und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland und/oder ihrer Bundesländer negiert und damit die geltende Rechtsordnung offensiv ablehnt und/oder ignoriert, gibt Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen wird (Beschluss des Senats vom 3. Dezember 2018 - 7 B 11152/18.OVG -, juris, Rn. 22; OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 - juris, Rn. 17).
  • VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684

    Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen

    So darf zur Konkretisierung des Begriffs der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit auch im Rahmen des § 41 WaffG auf die allgemeine Vorschrift des § 5 WaffG zurückgegriffen werden, die für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes gilt (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 21 CS 18.657 - juris Rn. 15; B.v. 24.1.2019 - 21 CS 18.1579 - juris Rn. 10; B.v. 14.7.2020 - 24 ZB 19.1176 - juris Rn. 11; B.v. 4.3.2021 - 24 ZB 20.3095 - juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. in diesem Sinne auch VGH BW, B.v. 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - juris Rn. 10 m.w.N.; OVG NW, B.v. 7.2.2018 - 20 B 704/17 - juris Rn. 32; OVG RhPf, B.v. 3.12.2018 - 7 B 11152/18 - juris Rn. 67; HessVGH, U.v. 12.10.2017 - 4 A 626/17 - juris Rn. 56 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 10.11.2020 - 11 ME 365/19 - juris Rn. 12; OVG Bremen, B.v. 28.10.2015 - 1 LA 267/14 - juris Rn. 9; vgl. auch OVG Hamburg, B.v. 13.4.2011 - 3 Bf 86/10.Z - juris Rn. 6 f., wonach jedenfalls § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG ohne Einschränkung auch für den Umgang mit erlaubnisfreien Waffen maßgebliche Bedeutung zukommt, vgl. aktuell auch z.B. VG Potsdam, B.v. 7.6.2023 - 3 L 66/23 - juris Rn. 31; VG Greifswald, U.v. 8.6.2023 - 4 A 1118/21 HGW - juris Rn. 22; VG Bremen, B.v. 19.7.2023 - 2 V 396/23 - juris Rn. 34).

    Dahinter muss das private Interesse des Antragstellers, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache die tatsächliche Gewalt über erlaubnisfreie Waffen und Munition ausüben zu können, zurückstehen (vgl. VGH BW, B.v. 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - juris Rn. 18; vgl. auch OVG RhPf, B.v. 3.12.2018 - 7 B 11152/18 - juris Rn. 75).

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