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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 7 B 11328/08.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 7 B 11328/08.OVG (https://dejure.org/2009,2866)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.02.2009 - 7 B 11328/08.OVG (https://dejure.org/2009,2866)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 7 B 11328/08.OVG (https://dejure.org/2009,2866)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines Ausländers nach langjährigem Aufenthalt mit Ehefrau und Kindern auf Grund einer Verurteilung wegen mehrer Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren; Anwendbarkeit des Art. 9 der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 55; GG Art. 6; GG Art. 2 Abs. 1; EMRK Art. 8; AufenthG § 11 Abs. 1; ARB Nr. 1/80 Art. 6; RL 2004/83/EG Art. 28 Abs. 3; RL 64/221/EWG Art. 9; RL 2004/38/EG Art. 38 Abs. 2
    D (A), Ausweisung, zwingende Ausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, Ermessen, Ermessensausweisung, Aufenthaltsdauer, Integration, Schutz von Ehe und Familie, EMRK, Privatleben, Wiederholungsgefahr, Straftat, Drogendelikte, Verstoß gegen das Waffengesetz, ...

  • Judicialis

    AufenthG § 53; ; AufenthG § ... 55; ; AufenthG § 56; ; AufenthG § 56 Abs. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 6; ; EMRK Art. 8; ; ARB 1/80 Art. 13; ; Richtlinie 64/221/EWG Art. 9; ; Richtlinie 2004/38/EG Art. 38

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: assoziationsberechtigt; assoziationsrechtlich; Aufenthalt; Aufenthaltsdauer; Aufenthaltsrecht; Ausländer; Ausländerrecht; Ausweisung; Ausweisungsschutz; besonderer Ausweisungsschutz; Belange; Betäubungsmittel; Betäubungsmittelgesetz; Befristung; Dauer; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausweisung bei Drogendelikten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausländer zu Recht wegen Drogendelikte ausgewiesen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gericht bestätigt Ausweisung eines Ausländers wegen Drogendelikten - Ausweisung ist trotz Kinder verhältnismäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1870
  • DVBl 2009, 669
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 7 B 11328/08
    Besteht eine Lebensgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seinem Kind und kann diese Gemeinschaft nur in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht werden, weil weder dem Kind noch seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. BVerfG, InfAuslR 2006, 320 und InfAuslR 2008, 347, jeweils m.w.N.).

    Insbesondere dann, wenn die Geburt eines Kindes nicht eine "Zäsur" in der Lebensführung des betroffenen Ausländers darstellt, die in Anbetracht aller Umstände erwarten lässt, dass er bei legalisiertem Aufenthalt keine Straftaten mehr begehen wird, kommt ein Vorrang der gegen einen weiteren Aufenthalt streitenden Gründe in Betracht (vgl. BVerfG, InfAuslR 2006, 320 [322]).

    Dies gilt auch wegen des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG), bei dem die familiären Belange des Ausländers - ebenfalls - angemessen zu würdigen sind (vgl. BVerfG, InfAuslR 2006, 320 [322] m.w.N.).

    Bei der noch sehr jungen Tochter A. ist zudem zu bedenken, dass bei einem Kleinkind die Entwicklung schnell voranschreitet und eine relativ kurze Trennungszeit schon als endgültiger Verlust erlebt werden kann (vgl. BVerfG, InfAuslR 2006, 320).

    Dabei sind jedoch auch die familiären und privaten Belange angemessen zu würdigen (vgl. nochmals BVerfG, InfAuslR 2006, 320 [322]); BVerwG, Urteil vom 4. September 2007, a.a.O., Rn. 20 ff.).

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 7 B 11328/08
    Die Ausländerbehörde hat die Frist nach dem mutmaßlichen Eintritt der Zweckerreichung zu bemessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 21.07 -, juris, Rn. 19 ff. = BVerwGE 129, 243).

    Dabei sind jedoch auch die familiären und privaten Belange angemessen zu würdigen (vgl. nochmals BVerfG, InfAuslR 2006, 320 [322]); BVerwG, Urteil vom 4. September 2007, a.a.O., Rn. 20 ff.).

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 7 B 11328/08
    Wenn die Straftat besonders schwer wiegt, kann sogar die Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers, der mit einer deutschen Frau verheiratet ist und mit ihr ein eheliches Kind hat - allein aufgrund generalpräventiver Erwägungen - mit Blick auf Art. 6 GG zulässig sein (vgl. BVerfGE 51, 386 [397 ff.]).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass Drogenhandel zu den gefährlichen und schwer zu bekämpfenden Delikten gehört (vgl. BVerfGE 51, 386 [397 ff.]).

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 7 B 11328/08
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer Ermessensentscheidung - bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 -, juris = BVerwGE 129, 367).

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Wirkungen der Ausweisung nicht generell, sondern lediglich abhängig von den Umständen des Einzelfalles bereits bei Erlass der Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG zu befristen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2007, a.a.O., Rn. 18 m.w.N. auch zur Rechtsprechung des EGMR).

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 7 B 11328/08
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - EGMR - zu Art. 8 EMRK, die auch als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes dient (vgl. BVerfG, NVwZ 2004, 852), sind bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme eines Erwachsenen, der noch keine eigene Familie gegründet hat, folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. EGMR, InfAuslR 2008, 333 - Maslov II - m.w.N.): die Art und Schwere der vom Ausländer begangenen Straftaten; die Dauer seines Aufenthalts in dem Land, aus dem er ausgewiesen werden soll; die seit der Begehung der Delikte verstrichene Zeit und das Verhalten des Ausländers während dieser Zeit sowie die sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen zum Gastland und zum Zielstaat der Ausweisung.

    Der EGMR hat im Bereich des Drogenhandels - anders als bei allein wegen Drogenkonsums Verurteilten - Verständnis für die Härte der Behörden gegenüber jenen gezeigt, die "aktiv an der Verbreitung dieser Plage beteiligt sind" (vgl. EGMR, InfAuslR 2008, 333 - Maslov II -).

  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 7 B 11328/08
    Die Verfahrensgarantie der Kontrolle von Ausweisungsentscheidungen durch Einschaltung einer zweiten Verwaltungsinstanz nach Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG wurde in Art. 31 der Richtlinie 2004/38/EG durch eine Erweiterung des gerichtlichen Rechtsschutzes ersetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. August 2007 - 1 C 47/06 -, juris, Rn. 27 = BVerwGE 129, 162).
  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 7 B 11328/08
    Diese gemeinschaftsrechtlichen Verfahrensgarantien, die unmittelbar für Unionsbürger bei behördlicher Beendigung ihres Aufenthalts gelten, sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts auch auf türkische Staatsangehörige anzuwenden (gewesen), die ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht haben (vgl. EuGH, InfAuslR 2005, 289; BVerwGE 124, 217).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2008 - 11 S 2889/07

    Nachträgliche Befristung von vor Ablauf der Umsetzungsfrist der EGRL 38/2004 -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 7 B 11328/08
    Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand dürfte die Länge der von der Ausländerbehörde zu bestimmenden Frist sich voraussichtlich in einem Rahmen von zwei bis fünf Jahren zu bewegen haben, um den familiären und privaten Belangen hinreichend Rechnung zu tragen, abhängig von dem weiteren Verhalten des Antragstellers auch nach seiner Ausweisung und Haftentlassung und der - gegebenenfalls auf der Grundlage einer aktualisierten Tatsachenbasis zutreffenden - Gefahrenprognose (vgl. zur Bemessung der Sperrfrist auch VGH BW, InfAuslR 2008, 429 [437 f.]).
  • EuGH, 02.06.2005 - C-136/03

    Dörr und Ünal - Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 7 B 11328/08
    Diese gemeinschaftsrechtlichen Verfahrensgarantien, die unmittelbar für Unionsbürger bei behördlicher Beendigung ihres Aufenthalts gelten, sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts auch auf türkische Staatsangehörige anzuwenden (gewesen), die ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht haben (vgl. EuGH, InfAuslR 2005, 289; BVerwGE 124, 217).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 7 B 11328/08
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat Ehe und Familie zu schützen und zu fördern hat, die Ausländerbehörde bei ihrer Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen, die familiären Bindungen des den (weiteren) Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 1 [49 ff.]; 80, 81 [93]).
  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99

    Keine Grundrechtsverletzung durch sofort vollziehbare Ausweisung eines wegen -

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

  • EGMR, 06.12.2007 - 69735/01

    D (A), Ausweisung, Europäische Menschenrechtskonvention, Schutz von Ehe und

  • BVerfG, 24.10.2011 - 2 BvR 1969/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbotes (Art 3 Abs 1 GG)

    Während die Frage in der veröffentlichten Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte verneint wird (OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Mai 2006 - 11 LC 324/05 -, InfAuslR 2006, S. 350; OVG Koblenz, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 7 B 11328/08 -, AS RP-SL 37, S. 162), findet sich in der Literatur dazu kein einheitliches Meinungsbild (verneinend Armbruster, in: Hypertextkommentar zum Ausländerrecht, Klage gegen eine (isolierte) Ausweisungsverfügung, Ziff. 3.; wohl auch Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, Bd. 5, Art. 14 ARB 1/80, Rn. 18, Stand: Mai 2007; Huber, Aufenthaltsgesetz, Kommentar, 2010, Art. 14 ARB 1/80, Rn. 9; bejahend Gutmann, in: Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Bd. 6, Art. 14 ARB 1/80, Rn. 27.6, Stand: August 2008).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 7 A 10881/09

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers der zweiten Generation

    Ist neben dem Privatleben auch der Schutz des Familienlebens betroffen, so sind zusätzlich die familiäre Situation und die durch Art. 6 GG geschützten familiären Bindungen des Ausländers zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen Beschluss des Senats vom 19. Februar 2009 - 7 B 11328/08.OVG -, ESOVGRP).
  • VGH Bayern, 07.03.2011 - 19 ZB 10.2701

    Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen türkischen Staatsangehörigen mit

    Es kann offen bleiben, ob das Vieraugenprinzip bei solchen Ausweisungen weiterhin zu berücksichtigen wäre, wenn die Verfahrensgarantien der Richtlinie 2004/38/EG hinter denjenigen des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG zurückbleiben würden, denn dies ist nicht der Fall (ebenso OVG Rheinland-Pfalz vom 19.2.2009 Az. 7 B 11328/08 - Juris; im Ergebnis ebenso BayVGH vom 13.11.2008 Az. 10 CS 08.2791 und 2793); sie beinhalten vielmehr eine Erweiterung des gerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. BVerwG vom 9.8.2007 BVerwGE 129, 162).
  • VGH Bayern, 12.05.2010 - 19 C 09.2241

    Frage der Fortgeltung des Vier-Augen-Prinzips

    Die Außerkraftsetzung des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG führt zu keiner Herabsetzung des Ausweisungsschutzes, weil die in Art. 31 der nunmehr geltenden Richtlinie 2004/38/EG enthaltenen Verfahrensgarantien nicht hinter der durch Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG gewährten Verfahrensgarantie zurückbleiben (ebenso OVG Rheinland-Pfalz vom 19.2.2009 Az. 7 B 11328/08 -Juris; im Ergebnis ebenso BayVGH vom 13.11.2008 Az. 10 CS 08.2791 und 2793).
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