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OVG Rheinland-Pfalz, 30.12.2010 - 7 B 11436/10.OVG |
Zitiervorschläge
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Dezember 2010 - 7 B 11436/10.OVG (https://dejure.org/2010,19911)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit von Versammlungsrecht auf ein sog. Jahreswechsellager der Jungen Nationaldemokraten (JN-BW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendbarkeit von Versammlungsrecht auf ein sog. Jahreswechsellager der Jungen Nationaldemokraten (JN-BW)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Platzverweis für rechte Demonstranten
- lto.de (Kurzinformation)
Platzverweis gegen Organisator des "Wintertreffens" rechtmäßig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Begehung rechtsextremistischer Straftaten befürchtet: Polizei kann bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit Platzverweis aussprechen - Polizeilicher Platzverweis gegen Organisator des "Wintertreffens" der NPD/Junge Nationaldemokraten rechtmäßig
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 29.12.2010 - 5 L 1261/10
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.12.2010 - 7 B 11436/10.OVG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 12.97
Klage der NPD gegen Verbot des Bundesparteitags 1993 zulässig
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.12.2010 - 7 B 11436/10
Die Anwendbarkeit des Polizeirechts wird aber deswegen nicht ausgeschlossen, weil das Versammlungsgesetz die dem Grundrechtsschutz des Art. 8 GG unterliegenden Versammlungen nicht abschließend regelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1999, 1 C 12/97, NVwZ 1999, 991, 992). - OVG Thüringen, 29.08.1997 - 2 ZEO 1037/97
Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; öffentliche; nichtöffentliche; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.12.2010 - 7 B 11436/10
Für die Nichtöffentlichkeit der Versammlung spricht - was die Antragsteller hier mit der Beschwerde noch einmal selbst hervorgehoben haben -, dass es sich um eine Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit einem zuvor angemeldeten und zahlenden Teilnehmerkreis handelt (vgl. zu dieser Abgrenzung auch OVG Weimar, NVwZ-RR 1998, 497, 499).