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   BVerwG, 01.02.2005 - 7 B 115.04   

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https://dejure.org/2005,14419
BVerwG, 01.02.2005 - 7 B 115.04 (https://dejure.org/2005,14419)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2005 - 7 B 115.04 (https://dejure.org/2005,14419)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 7 B 115.04 (https://dejure.org/2005,14419)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Frage nach der Eigentumsbeeinträchtigung eines Grundstücks durch Durchleitung von Abwasser durch ein im Eigentum der Gemeinde stehendes Rohr; Nutzung eines vorhandenen Abwasserkanals; Anspruch auf Beseitigung eines Abwasserrohrs; Voraussetzungen einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.08.1996 - 4 B 135.96

    Baurecht - Verwirkung von Abwehrrechten des Nachbarn bei ungenehmigten

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2005 - 7 B 115.04
    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem anerkannt (vgl. etwa Beschluss vom 13. August 1996 BVerwG 4 B 135.96 Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 135).
  • BVerwG, 29.10.1997 - 8 B 194.97

    Erschließungsbeitragsrecht - Entstehen der Beitragspflicht, Verjährung, und

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2005 - 7 B 115.04
    Welchem Rechtskreis dieser Grundsatz im Einzelfall zuzurechnen ist, hängt von der Qualität des Rechts ab, zu dessen Ergänzung er jeweils herangezogen wird: Bundesrecht wird durch bundesrechtliche allgemeine Grundsätze, Landesrecht wird durch landesrechtliche allgemeine Grundsätze ergänzt (vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht Beschluss vom 29. Oktober 1997 BVerwG 8 B 194.97 Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 88).
  • OVG Saarland, 01.12.2021 - 1 A 314/19

    Durchleiten von Abwasser durch Grundstücke im Privateigentumunterirdisches

    Abdruck S. 9 (vorgehend zu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.2.2004 - 3 Q 3/03 - und Urteil vom 8.6.2004 - 3 R 2/04 - sowie BVerwG, Beschluss vom 1.2.2005 - 7 B 115/04 -)] Einer so begründeten Duldungspflicht in Bezug auf den in Rede stehenden Regenwasserkanal unterliegen die Kläger nicht.

    Der Sachverhalt unterscheidet sich von der der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1.2.2005 [BVerwG, Beschluss vom 1.2.2005 - 7 B 115/04 -, juris] zugrundeliegenden Konstellation maßgeblich.

    Würde man dieser Argumentation des 3. Senats, bezüglich der das Bundesverwaltungsgericht in seiner nachfolgenden Entscheidung [BVerwG, Beschluss vom 1.2.2005, a.a.O.; das BVerwG hat den Unterlassungsanspruch und das Gebot von Treu und Glauben dem irrevisiblen Landesrecht zugeordnet und sich nicht abschließend zu den Rechtsausführungen des 3. Senats geäußert] in mehrfacher Hinsicht Zweifel geäußert hat, folgen, so könnte dem erstrebten herkunftsbezogenen Nutzungsverbot nach Vorgesagtem jedenfalls nicht entgegen gehalten werden, dass der "tragende Entfernungsanspruch" nicht mehr bestünde.

    [BVerwG, Beschluss vom 1.2.2005, a.a.O., Rdnr. 9].

    [vgl. allgemein zur Problematik: BVerwG, Beschlüsse vom 29.10.1997 - 8 B 194/97 -, juris Rdnr. 5, und vom 1.2.2005, a.a.O., Rdnr. 13, jew. m.w.N.].

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - 2 A 3182/08

    Anspruch auf Erschließung entsprechend den Festsetzungen eines Bebauungsplans;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Februar 2005 - 7 B 115.04 -, juris Rn. 10 und 13, vom 1. April 2004 - 4 B 17.04 -, juris Rn. 4 und 8, vom 12. Januar 2004 - 3 B 101.03 -, NVwZ-RR 2004, 314 = juris Rn. 3 und 6, und vom 16. April 2002 - 4 B 8.02 -, BRS 65 Nr. 195 = juris Rn. 11, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 = NJW 1997, 1321 = juris Rn. 24.
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 9 LC 110/18

    Ablösung; Abnahme; Aufrechnung; Ausschlussfrist; Bebauungsplan; Beitrag;

    Welchem Rechtskreis dieser Grundsatz im Einzelfall zuzurechnen ist, hängt von der Qualität des Rechts ab, zu dessen Ergänzung er jeweils herangezogen wird: Bundesrecht wird durch bundesrechtliche allgemeine Grundsätze, Landesrecht wird durch landesrechtliche allgemeine Grundsätze ergänzt (BVerwG, Beschluss vom 1.2.2005 - 7 B 115/04 - juris).
  • VG Saarlouis, 12.09.2006 - 5 K 92/05

    Nachbarschutz gegenüber Wohnhäusern in einer bisherigen Ruhezone

    Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde der Kläger zu 1. und 2. gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des OVG vom 08.06.2004 - 3 R 2/04 - mit Beschluss vom 01.02.2005 - 7 B 115.04 - zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 5 K 92/05, 5 F 70/03, 11 K 112/01 (jeweils VG), 1 W 18/04 und 3 R 2/04 (jeweils OVG), 7 B 115/04 (BVerwG) sowie der beigezogen Verwaltungsunterlagen des Beklagten und des Rechtsausschusses, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, Bezug genommen.

  • BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22

    Unterirdisches Durchleiten von Niederschlagswasser und Durchleitung eines

    Das Gebot, sich so zu verhalten, wie Treu und Glauben es verlangen, gehört zu den allgemeinen Grundsätzen sowohl des Verwaltungsrechts des Bundes als auch des Verwaltungsrechts der Länder (BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 7 B 115.04 - juris Rn. 13).

    Auf die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2004 (- 3 R 2/04 - und nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 7 B 115.04 -), wonach die Herkunft des Abwassers von einer bestimmten Straße keine Eigentumsstörung sei, kam es somit nicht an.

  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Abführung von Vergütungen eines

    Das Gebot, sich so zu verhalten, wie Treu und Glauben es verlangen, gehört zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder (vgl. BVerwG, Beschl. vom 01.02.2005 - 7 B 115.04, juris) und findet damit auch hier Anwendung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2021 - 2 A 437/20

    Aufschüttung, Baugenehmigung, Bezugshöhe, Garage, GeländeoberflĬche,

    vgl. zur Fallgruppe des sog. venire contra factum proprium: BVerwG, Beschlüsse vom 11. Februar 2019 - 4 B 28.18 -, juris Rn. 6, und vom 1. Februar 2005 - 7 B 115/04 -, juris Rn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 A 2599/16 -, juris Rn. 16.
  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 163/05

    Anspruch auf Abführung verbotswidrig erhaltener Zuwendungen gegen einen

    Das Gebot, sich so zu verhalten, wie Treu und Glauben es verlangen, gehört zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder (vgl. BVerwG, Beschl. vom 01.02.2005 - 7 B 115.04, juris) und findet damit auch hier Anwendung.
  • OVG Saarland, 30.09.2015 - 1 A 398/14

    Keine mehrfache Erhebung von Abwassergebühren bei als Brauchwasser genutztem

    Dies gilt auch für das als Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu verstehende Äquivalenzprinzip, das landesrechtlich in § 6 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 KAG verankert ist.(zur grundsätzlichen Problematik: BVerwG, Beschluss vom 1.2.2005 - 7 B 115.04 -, juris Rdnr. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.2010 - 9 B 102.09

    Widmung eines im Privateigentum stehenden Grundstücks als Enteignung

    Welchem Rechtskreis dieser Grundsatz im Einzelfall zuzurechnen ist, hängt von der Qualität des Rechts ab, zu dessen Ergänzung er jeweils herangezogen wird (Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 8 B 194.97 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 88 S. 50 f. und vom 1. Februar 2005 - BVerwG 7 B 115.04 - juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2016 - 9 S 1477/14

    Beurteilung der Erforderlichkeit von Erweiterungsbauvorhaben unter Ausschluss der

  • VG München, 05.03.2018 - M 8 K 16.2803

    Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Schaffung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 12 A 2087/10

    Versagung der Berufung auf das Verstreichen der Jahresfrist nach § 47 Abs. 2 S. 5

  • VG Meiningen, 10.03.2017 - 1 K 537/14

    Nichtigkeit beitragsrechtlicher Ablösungsvereinbarungen aufgrund inhaltlicher

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