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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2003 - 7 B 11599/03   

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https://dejure.org/2003,22093
OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2003 - 7 B 11599/03 (https://dejure.org/2003,22093)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.11.2003 - 7 B 11599/03 (https://dejure.org/2003,22093)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. November 2003 - 7 B 11599/03 (https://dejure.org/2003,22093)
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Volltextveröffentlichung

  • archive.org

    Drogen - Der drei- bis viermalige Konsum von Cannabis rechfertigt nicht die Annahme des regelmäßigen Konsums

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2003 - 7 B 11599/03
    Hiervon ausgehend schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 30. Mai 2003 - 10 S 1907/02 -, ZfS 2003, 474) und des Bay. Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 3. September 2002 - 11 CS 02.1082 -, ZfS 2003, 429) an, die unter Auswertung der Gutachten von Kannheiser (NZV 2000, 57ff) und Berghaus (zfs 2002, 454) übereinstimmend zu dem Ergebnis gelangt sind, dass von einem regel- bzw. gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsum im Blick auf die Fahreignung nur dann gesprochen werden kann, wenn täglicher oder zumindest nahezu täglicher Konsum vorliegt.
  • VGH Bayern, 03.09.2002 - 11 CS 02.1082

    Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel, Regelmäßiger Cannabiskonsum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2003 - 7 B 11599/03
    Hiervon ausgehend schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 30. Mai 2003 - 10 S 1907/02 -, ZfS 2003, 474) und des Bay. Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 3. September 2002 - 11 CS 02.1082 -, ZfS 2003, 429) an, die unter Auswertung der Gutachten von Kannheiser (NZV 2000, 57ff) und Berghaus (zfs 2002, 454) übereinstimmend zu dem Ergebnis gelangt sind, dass von einem regel- bzw. gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsum im Blick auf die Fahreignung nur dann gesprochen werden kann, wenn täglicher oder zumindest nahezu täglicher Konsum vorliegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2003 - 10 S 1907/02

    Fahreignung und regelmäßiger Konsum von Drogen, hier: Cannabis.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2003 - 7 B 11599/03
    Hiervon ausgehend schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 30. Mai 2003 - 10 S 1907/02 -, ZfS 2003, 474) und des Bay. Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 3. September 2002 - 11 CS 02.1082 -, ZfS 2003, 429) an, die unter Auswertung der Gutachten von Kannheiser (NZV 2000, 57ff) und Berghaus (zfs 2002, 454) übereinstimmend zu dem Ergebnis gelangt sind, dass von einem regel- bzw. gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsum im Blick auf die Fahreignung nur dann gesprochen werden kann, wenn täglicher oder zumindest nahezu täglicher Konsum vorliegt.
  • VG Neustadt, 27.07.2005 - 3 L 1181/05

    Anspruch des Fahrerlaubnisinhabers, in eine ergänzende Stellungnahme der

    Dieser setzt aber nach der Rechtsprechung einen täglichen oder nahezu täglichen Konsum voraus (OVG Koblenz, Beschluss vom 12.11.2003 - 7 B 11599/03.OVG - m.w.N., veröffentlicht in: ESOVGRP).
  • VG Neustadt, 28.12.2011 - 1 L 1125/11

    Fahrerlaubnisrecht - Aufforderung zur Vorlage einer MPU nach Konsum von Cannabis

    In Bezug auf Cannabis gilt Folgendes: Wenn regelmäßiger Konsum (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. November 2003 - 7 B 11599/03.OVG -, ESOVGRP; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Mai 2003 - 10 S 1907/02 - ZfS 2003, 474; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. September 2002 - 11 CS 02.1082 -, ZfS 2003, 429) vorliegt, ist eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gegeben.
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